ad JW 81.
(748—770.)
Aorkagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
748. Vorlage (J.-Nr. 2 351 8. D. L) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Pensionirung des Gemeindeschnllehrers
Moritz Klette.
Der Gcmeindeschullehrer Moritz Eduard Klette, geboren am
22. October 1818, Höchstcstraße 1 wohnhaft, hat sich Mitte September 1883
durch einen Fall so erhebliche Verletzungen zugezogen, daß er seine
Lehrthätigkeit seither hat aussetzen müssen. Er ist nach dem von uns
erforderten und 8. p. r. hier beigefügten Gutachten des Königlichen
Bezirks-Phystkus, Herrn vr. Wernich, als dauernd dienstuntauglich
zu betrachten. Er selbst hat sich mit seiner Versetzung in den Ruhe
stand einverstanden erklärt. Die Pension desselben beträgt nach der
anliegenden Berechnung jährlich 2 430 JC.
Nachdem das Königliche Provinzial-Schul-Collegium unterm 15.
d. Mts. bereits die Emeritirung des p. Klette mit einer Pension von
jährlich 2 430 JC auf unseren Antrag genehmigt hat, so ersuchen wir
daher die Stadtverordneten-Versammlung geneigtest zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Zahlung
einer jährlichen Pension von 2 430 JC, in Worten: Zwei
Tausend Vier Hundert Dreißig Mark, vom 1. April 1685 ab
an den mit diesem Zeitpunkt in den Ruhestand tretenden
Gemeindeschullehrer Moritz Eduard Klette.
Berlin, den 25. October 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
74». Vorlage (I. - Nr. 5 397 F. B. 84) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Versetzung des Beleuchtungs-
Jnspcctors Roelle in den Ruhestand.
Der Jnspector der öffentlichen Beleuchtung, Roelle, hat seine
Versetzung in den Ruhestand beantragt.
Das Kuratorium für das städtische Erleuchtungswesen erachtet die
Pensionirung des p. Roelle als im Interesse des Dienstes liegend,
da demselben seit mehreren Jahren nicht allein zu einer Brunnen- und
Badekur in Carlsbad alljährlich Urlaub bewilligt werden mußte,
sondern weil auch außerdem wiederholt wegen schwerer Erkrankung
eine Dispensation von dem Dienste erforderlich war.
Gegenwärtig ist Roelle bereits seit November v. Js. dienst
unfähig und steht nach dem eingeholten, hier beigefügten Gutachten des
Stadtphysikus vr. von Chamisso auch nicht zu erwarten, daß Roelle
den Dienst wird wieder antreten können, da dieses Gutachten in dem
Schlußsätze zu dem Resultate gelangt, daß er als nicht allein gegen
wärtig, sondern auch dauernd dienstuntauglich zu betrachten ist.
Roelle ist am 15. October 1847 als Laternenanzünder in den
Dienst der Gasanstalten eingetreten und wird daher am I. Januar 1885,
mit welchem Termine die Versetzung in den Ruhestand eintreten kann,
eine Dienstzeit von 37 Jahr 2 Vs Monat zurückgelegt haben, wonach
ihm auf Grund des §. 4 und §.15 des Pcnsions - Reglements für
Angestellte der städtischen Gasanstalten vom 13. September 1873 als
Pension i7 /eo seines gegenwärtigen Gehaltes von 3 300 JC, also
1 939 JC oder in Gemäßheit des Absatzes 2 des §. 4 des Reglements
1 941 JC zustehen würden.
Wir müssen unter den dargelegten Verhältnissen den Antrag des
Kuratorii für das städtische Erleuchtungswescn auf Pensionirung des
p. Roelle als vollkommen begründet erachten und ersuchen daher die
Stadtverordneten-Versammlung, folgenden Beschluß zu fassen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der
Versetzung des Beleuchtungs-Jnspcctors Roelle in den Ruhe
stand vom 1. Januar 1885 ab einverstanden und bewilligt
demselben die reglcmcntsmäßige Pension von 1 941 JC aus
dem Etat der städtischen Gasanstalten."
Die Personal-Acten des p. Roelle fügen wir in der Anlage bei.
Berlin, den 23. October 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
750. Vorlage (J.-Nr. 1 850 G. B. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung eines Steuer-
Erhebers.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem
am 1. April 1885 in den Ruhestand tretenden Steuer-Erheber
Busch die gesetzmäßige Pension von 1 620 JC jährlich gezahlt
werde.
Begründung.
Der Steuer-Erheber Busch, Lützowstraße Nr. 30 wohnhaft, war
bereits im vorigen Jahre wiederholt und längere Zeit dienstunfähig
und ist seit dem 7. Juli cr. ununterbrochen krank. Er leidet an
Gelenkrheumatismus, der in Gestalt einer Affection des rechten Knie
gelenks auftritt und sich durch Schmerzen im Knie und Schwäche im
Beine bemcrklich macht, und ist außerdem mit einem organischen
Herzfehler behaftet.
Nach dem beiliegenden Gutachten des Medizinalraths vr. von
Ehamisso vom 25. October cr. ist Busch in Folge des mit dem
Rheumatismus in inniger Wechselwirkung stehenden organischen Herz
leidens, welches seinerseits durch Störungen im Kreisläufe des Blutes
Engbrüstigkeit bedingt, zu selbst leichteren physischen Anstrengungen,
namentlich Treppensteigen, nicht mehr fähig, und es ist seine Ver
setzung in den Ruhestand sowohl in seinem eigenen, als auch im
Interesse des Dienstes geboten, da die von dem als unheilbar anzu
sehenden Herzleiden abhängigen Beschwerden nur durch körperliche
Ruhe und Schonung möglichst in Schranken gehalten werden können,
auch eine völlige Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit nicht mehr zu
erwarten steht.
Busch hat sich mit seiner Pensionirung zum 1. April 1885 ein
verstanden erklärt und die in der Anlage beigefügte Berechnung seiner
Pension als richtig anerkannt.
Berlin, den 8. November 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
751. Vorlage (J.-Nr. 5 769 F. B. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend dieBcwilligung einer Pension an
den dienstunfähigen Feucrmann Johann Schimmel
pfennig.
Der Fcuermann Johann Schimmelpfenuig, welcher im
62. Lebensjahre steht, und nicht mehr die für den Feuerwehrdicnst erforder