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im Spezial - Etat 40A, im Extraordinarium Titel IIB., pos. 8—12,
für verschiedene Schulbauten ausgeworfenen Gesammtbetrage von
1 OOO 000 JC nach dem von uns geniachtcn Ueberschlage für den vor
liegenden Bau 180 000 JC als antheiligen Betrag anzunehmen sind.
Wir ersuchen zu beschließen:
Die Stadtverordneten - Bersammlung genehmigt das ihr
vorgelegte Project zum Neubau einer Gemeinde - Doppelschule
an der Prenzlauer Allee, sowie den mit 428 000 JC ab
schließenden Kosten - Anschlag und stellt von den im Spezial-
Etat 40 A, im Extraordinarium Tit. IIB., pos. 8—12, für
verschiedene Schulbauten ausgeworfenen 1 000 000 JC außer
den bereits für den vorliegenden Ban durch Beschluß vom
24. Juni d. I. bewilligten . . > 100 000 JC
noch den Betrag von 80 000
mithin 180 000 JC
als 1. Baurate zur Disposition.
Berlin, den 6. Dezember 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 74».
Erläuterungs-Bericht
betreffend das Project zum Neubau einer Gemeinde-Doppelschule
an der Prenzlauer Allee.
Die Ausarbeitung des Projectes hat sich eng an die durch Beschluß
der Stadtverordneten-Versammlung vom 24. Juni d. I. genehmigte
Skizze Nr. 5 gehalten und kann deshalb der für diese Skizze gefertigte
Erläuterungs-Bericht vom 18. Juni d. I. auch für das vorliegende
Project als gültig angesehen werden.
Zu erwähnen ist nur, daß, um die Kosten des Baues zu verringern,
durch Superrevision einzelne Abmessungen verkleinert worden sind und
zwar ist die Breite des an der Front von Straße 33 a liegenden
Korridors von 3 w auf 2,so m Breite eingeschränkt und ftnb_ ferner
die Längen in den Klassen im Mittelbau von 9,oo m auf 8,5ojn ver
kürzt worden.
Die Kosten des Projectes stellen sich nach dem speziellen Kosten-
Anschläge auf 428 000 JC. Die Ueberschrcitung des Voranschlages
ergab sich aus dem Steigen der Materialienpreise.
Berlin, den 22. November 1884.
Der Stadt-Bauinspeklor
F. Schmidt.
744. Vorlage (J.-Nr. 2546 8.1). I.) — zur Kenntnisnahme —,
betreffend die Anfrage des Stadtv. vr. Schwalbe
und Genossen in Bezug auf die Fortbildungsschulen
für Mädchen.
Auf die Anfrage der Herren Stadtverordneten vr. Schwalb e
und Genossen vorn 19. März, cr.:
„Welche Prinzipien werden einerseits bei der Gründung
und Uebernahme von Fortbildungsschulen für Mädchen und
andererseits bei Gewährung der Zuschüsse für diese Anstalten
befolgt?"
theilen wir der Stadtverordneten-Versarnrnlung ergebenst mit, daß wir
bisher der Entwickelung der Fortbildungsschulen für Mädchen in der
Weise gefolgt sind, daß wir den von Vereinen, Curatorien u. s. w.
eröffneten Schulen unter Zustimmung der Stadtverordneten-Versarnrnlung
dann Unterstützungen gewährt haben, wenn diese Schulen sich nach
Frequenz und Leistungen als ein Bedürfniß der Stadtgegend heraus
gestellt hatten, die Mittel der Unternehmer aber nicht zu ihrer Unter
haltung hinreichten. Die in der Friedenstraße belegene Mädchen-
Fortbildungsschule nahmen wir in eigene Verwaltung, weil ihr private
Mittel nicht zuflössen, wohl aber gut vorgebildete Schülerinnen, und
weil es der Verwaltung wünschenswerth war, wenigstens an einer
städtischen Fortbildungsschule die nöthigen Erfahrungen zu sammeln.
Ebenso wäre die Schule in der Hochstraße, welche gleichfalls recht
eifrig besucht wurde, eingegangen, wenn sie nicht in die städtische Ver
waltung übergeführt wäre.
Für jetzt haben von den 8 Mädchenfortbildungsschulen, die sich
Überhaupt an uns gewandt haben, 6 städtische Unterstützung, während
2 von der Stadt erhalten werden. Wir wünschen dringend, daß die
private Thätigkeit und Opferwilligkeit sich auch ferner den Mädchen-
fortbildungsschulen zuwende und möchten die weitere Errichtung rein
städtischer Anstalten dieser Art wenigstens noch längere Zeit vermeiden.
Obwohl die bisherigen Erfahrungen den heilsamen Einfluß der Fort
bildungsschulen für Mädchen außer Zweifel stellen, sind wir gegenüber
den noch dringenderen Aufgaben des Fortbildungsschulwesens für das
männliche Geschlecht vorläufig außer Stande, mit einem Plane, nach
welchem etwa die Mädchenfortbildungsschulcn über die ganze Stadt
gleichmäßig vertheilt würden, herauszutreten, wir beabsichtigen daher
für jetzt auch nicht in Bezug auf die Gründung solcher Schulen die
Initiative zu ergreifen.
Berlin, den 5. Dezember 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
745. Vorlage (I. - Nr. 6 825 1?. B. 84), betr. die vorzu
nehmende Verbrennung kassirter Berliner Stadt
obligationen und Anleihescheine.
Jrn Magistrats -Deposttorium befindet sich eine Anzahl kassirter
Berliner Stadtobligationen und Anleihescheine, welche durch Verbrennung
gänzlich vernichtet werden sollen.
Die Stadtverordneten-Versarnrnlung ersuchen wir ergebenst, zur
Beiwohnung der Verbrennung drei Deputirte ernennen und uns deren
Namen mittheilen zu wollen.
Wir werden die betreffenden Herren Deputirten zu dem noch
anzusetzenden Termin rechtzeitig einladen lassen.
Berlin, den 10. Dezember 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
746. Vorlage (J.-Nr. 1 899 W. H. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bildung eines Vorstandes
für die städtische Blindenschule, an Stelle des Kura
toriums.
Um die Leitung der städtischen Blindenschule und die der Fort
bildungsschule für Blinde in Uebereinstimmung zu halten, auch erstere
ihrer natürlichen Stellung unter die städtische Schul-Deputation zuzu
führen, beabsichtigen wir, die Angelegenheiten der Blindenschule in
Zukunft von der Schul-Deputation bearbeiten zu lassen und ihr, ent
sprechend der Organisation, die bei den übrigen Schulen üblich ist, statt
eines Kuratoriums einen Vorstand zu geben.
Mit Rücksicht auf das ersprießliche Interesse, welches die geehrte
Versammlung der städtischen Blindenschule bisher zugewandt hat, er
suchen wir die Stadtverordneten-Versarnrnlung daher ergebenst,
wie bisher in das Kuratorium, so nunmehr in den Vorstand
der städtischen Blindenschule zwei Mitglieder der Versammlung
zu deputtren.
Wir bemerken hierbei, daß wir den Vorstand in Uebereinstimmung
mit der Schul-Deputation in folgender Weise zusammensetzen würden:
1. Aus zwei Mitgliedern der Stadtverordneten-Versarnrnlung,
die von derselben zu wählen sind,
2. aus einem Mitgliede der Armen-Direktion,
3. aus drei Mitgliedern der Schul-Deputation,
4. aus dem Kreis-Schulinspektor,
5. aus dem Verwaltungsdirektor des Waisen-Depots und
6. dem Rektor der städtischen Blindenschule.
Berlin, den 8. Dezember 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
747. Vorlage (I. - Nr. 6 791. F. B. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Festsetzung der Etats für
die Haupt-Stistungskasse und der dazu gehörigen
Nebcnfonds pro 1885/87.
Der Stadtverordneten-Versarnrnlung übersenden wir die beifolgenden
Entwürfe zu den Etats, betreffend:
1. die Haupt-Stiftungskasse,
2. die Ludolf'sche Stiftung,
3. die v. Barner'sche Stiftung,
4. die Kleemann'sche Stiftung,
5. die v. Scheve'sche Stiftung,
6. die v. Steinwehr'sche Stiftung,
pro 1. December 1885 bis Ende December 1887, also auf drei Jahre,
mit dem Ersuchen, dieselben zu prüfen und festzusetzen.
Der von der Stadtverordneten-Versammlung in dem Beschluß
vom 2. Februar 1882 — Protokoll Nr. 8 — betreffend die Festsetzung
des Etats pro 1882/84 gegebenen Anregung entsprechend, haben wir
nicht nur den Etat der Haupt-Stiftungskasse, sondern auch die Etats
der Nebenfonds durch Druck vervielfältigen lassen.
Wir haben dabei von der Angabe der Ist-Einnahmen und Aus
gaben des der Etatsbcrathung vorausgehenden Rechnungsjahres — hier