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Volume No. 81 (742-747), 13. Dezember 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

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im Spezial - Etat 40A, im Extraordinarium Titel IIB., pos. 8—12, 
für verschiedene Schulbauten ausgeworfenen Gesammtbetrage von 
1 OOO 000 JC nach dem von uns geniachtcn Ueberschlage für den vor 
liegenden Bau 180 000 JC als antheiligen Betrag anzunehmen sind. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Stadtverordneten - Bersammlung genehmigt das ihr 
vorgelegte Project zum Neubau einer Gemeinde - Doppelschule 
an der Prenzlauer Allee, sowie den mit 428 000 JC ab 
schließenden Kosten - Anschlag und stellt von den im Spezial- 
Etat 40 A, im Extraordinarium Tit. IIB., pos. 8—12, für 
verschiedene Schulbauten ausgeworfenen 1 000 000 JC außer 
den bereits für den vorliegenden Ban durch Beschluß vom 
24. Juni d. I. bewilligten . . > 100 000 JC 
noch den Betrag von 80 000 
mithin 180 000 JC 
als 1. Baurate zur Disposition. 
Berlin, den 6. Dezember 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 74». 
Erläuterungs-Bericht 
betreffend das Project zum Neubau einer Gemeinde-Doppelschule 
an der Prenzlauer Allee. 
Die Ausarbeitung des Projectes hat sich eng an die durch Beschluß 
der Stadtverordneten-Versammlung vom 24. Juni d. I. genehmigte 
Skizze Nr. 5 gehalten und kann deshalb der für diese Skizze gefertigte 
Erläuterungs-Bericht vom 18. Juni d. I. auch für das vorliegende 
Project als gültig angesehen werden. 
Zu erwähnen ist nur, daß, um die Kosten des Baues zu verringern, 
durch Superrevision einzelne Abmessungen verkleinert worden sind und 
zwar ist die Breite des an der Front von Straße 33 a liegenden 
Korridors von 3 w auf 2,so m Breite eingeschränkt und ftnb_ ferner 
die Längen in den Klassen im Mittelbau von 9,oo m auf 8,5ojn ver 
kürzt worden. 
Die Kosten des Projectes stellen sich nach dem speziellen Kosten- 
Anschläge auf 428 000 JC. Die Ueberschrcitung des Voranschlages 
ergab sich aus dem Steigen der Materialienpreise. 
Berlin, den 22. November 1884. 
Der Stadt-Bauinspeklor 
F. Schmidt. 
744. Vorlage (J.-Nr. 2546 8.1). I.) — zur Kenntnisnahme —, 
betreffend die Anfrage des Stadtv. vr. Schwalbe 
und Genossen in Bezug auf die Fortbildungsschulen 
für Mädchen. 
Auf die Anfrage der Herren Stadtverordneten vr. Schwalb e 
und Genossen vorn 19. März, cr.: 
„Welche Prinzipien werden einerseits bei der Gründung 
und Uebernahme von Fortbildungsschulen für Mädchen und 
andererseits bei Gewährung der Zuschüsse für diese Anstalten 
befolgt?" 
theilen wir der Stadtverordneten-Versarnrnlung ergebenst mit, daß wir 
bisher der Entwickelung der Fortbildungsschulen für Mädchen in der 
Weise gefolgt sind, daß wir den von Vereinen, Curatorien u. s. w. 
eröffneten Schulen unter Zustimmung der Stadtverordneten-Versarnrnlung 
dann Unterstützungen gewährt haben, wenn diese Schulen sich nach 
Frequenz und Leistungen als ein Bedürfniß der Stadtgegend heraus 
gestellt hatten, die Mittel der Unternehmer aber nicht zu ihrer Unter 
haltung hinreichten. Die in der Friedenstraße belegene Mädchen- 
Fortbildungsschule nahmen wir in eigene Verwaltung, weil ihr private 
Mittel nicht zuflössen, wohl aber gut vorgebildete Schülerinnen, und 
weil es der Verwaltung wünschenswerth war, wenigstens an einer 
städtischen Fortbildungsschule die nöthigen Erfahrungen zu sammeln. 
Ebenso wäre die Schule in der Hochstraße, welche gleichfalls recht 
eifrig besucht wurde, eingegangen, wenn sie nicht in die städtische Ver 
waltung übergeführt wäre. 
Für jetzt haben von den 8 Mädchenfortbildungsschulen, die sich 
Überhaupt an uns gewandt haben, 6 städtische Unterstützung, während 
2 von der Stadt erhalten werden. Wir wünschen dringend, daß die 
private Thätigkeit und Opferwilligkeit sich auch ferner den Mädchen- 
fortbildungsschulen zuwende und möchten die weitere Errichtung rein 
städtischer Anstalten dieser Art wenigstens noch längere Zeit vermeiden. 
Obwohl die bisherigen Erfahrungen den heilsamen Einfluß der Fort 
bildungsschulen für Mädchen außer Zweifel stellen, sind wir gegenüber 
den noch dringenderen Aufgaben des Fortbildungsschulwesens für das 
männliche Geschlecht vorläufig außer Stande, mit einem Plane, nach 
welchem etwa die Mädchenfortbildungsschulcn über die ganze Stadt 
gleichmäßig vertheilt würden, herauszutreten, wir beabsichtigen daher 
für jetzt auch nicht in Bezug auf die Gründung solcher Schulen die 
Initiative zu ergreifen. 
Berlin, den 5. Dezember 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
745. Vorlage (I. - Nr. 6 825 1?. B. 84), betr. die vorzu 
nehmende Verbrennung kassirter Berliner Stadt 
obligationen und Anleihescheine. 
Jrn Magistrats -Deposttorium befindet sich eine Anzahl kassirter 
Berliner Stadtobligationen und Anleihescheine, welche durch Verbrennung 
gänzlich vernichtet werden sollen. 
Die Stadtverordneten-Versarnrnlung ersuchen wir ergebenst, zur 
Beiwohnung der Verbrennung drei Deputirte ernennen und uns deren 
Namen mittheilen zu wollen. 
Wir werden die betreffenden Herren Deputirten zu dem noch 
anzusetzenden Termin rechtzeitig einladen lassen. 
Berlin, den 10. Dezember 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
746. Vorlage (J.-Nr. 1 899 W. H. 84) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bildung eines Vorstandes 
für die städtische Blindenschule, an Stelle des Kura 
toriums. 
Um die Leitung der städtischen Blindenschule und die der Fort 
bildungsschule für Blinde in Uebereinstimmung zu halten, auch erstere 
ihrer natürlichen Stellung unter die städtische Schul-Deputation zuzu 
führen, beabsichtigen wir, die Angelegenheiten der Blindenschule in 
Zukunft von der Schul-Deputation bearbeiten zu lassen und ihr, ent 
sprechend der Organisation, die bei den übrigen Schulen üblich ist, statt 
eines Kuratoriums einen Vorstand zu geben. 
Mit Rücksicht auf das ersprießliche Interesse, welches die geehrte 
Versammlung der städtischen Blindenschule bisher zugewandt hat, er 
suchen wir die Stadtverordneten-Versarnrnlung daher ergebenst, 
wie bisher in das Kuratorium, so nunmehr in den Vorstand 
der städtischen Blindenschule zwei Mitglieder der Versammlung 
zu deputtren. 
Wir bemerken hierbei, daß wir den Vorstand in Uebereinstimmung 
mit der Schul-Deputation in folgender Weise zusammensetzen würden: 
1. Aus zwei Mitgliedern der Stadtverordneten-Versarnrnlung, 
die von derselben zu wählen sind, 
2. aus einem Mitgliede der Armen-Direktion, 
3. aus drei Mitgliedern der Schul-Deputation, 
4. aus dem Kreis-Schulinspektor, 
5. aus dem Verwaltungsdirektor des Waisen-Depots und 
6. dem Rektor der städtischen Blindenschule. 
Berlin, den 8. Dezember 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
747. Vorlage (I. - Nr. 6 791. F. B. 84) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Festsetzung der Etats für 
die Haupt-Stistungskasse und der dazu gehörigen 
Nebcnfonds pro 1885/87. 
Der Stadtverordneten-Versarnrnlung übersenden wir die beifolgenden 
Entwürfe zu den Etats, betreffend: 
1. die Haupt-Stiftungskasse, 
2. die Ludolf'sche Stiftung, 
3. die v. Barner'sche Stiftung, 
4. die Kleemann'sche Stiftung, 
5. die v. Scheve'sche Stiftung, 
6. die v. Steinwehr'sche Stiftung, 
pro 1. December 1885 bis Ende December 1887, also auf drei Jahre, 
mit dem Ersuchen, dieselben zu prüfen und festzusetzen. 
Der von der Stadtverordneten-Versammlung in dem Beschluß 
vom 2. Februar 1882 — Protokoll Nr. 8 — betreffend die Festsetzung 
des Etats pro 1882/84 gegebenen Anregung entsprechend, haben wir 
nicht nur den Etat der Haupt-Stiftungskasse, sondern auch die Etats 
der Nebenfonds durch Druck vervielfältigen lassen. 
Wir haben dabei von der Angabe der Ist-Einnahmen und Aus 
gaben des der Etatsbcrathung vorausgehenden Rechnungsjahres — hier
	        
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