Grabenflächen, deren Erwerb im Interesse der Stadtgemeinde Vortheilhaft
erscheint, mit dem Staat bezw. dessen Kommissar zu führen.
Ans Grund dieser Verhandlungen bemerken wir zunächst zu a,
daß das Grabenterrain hinter der Friedrich Wcrderschcn Realschule,
Niederwallstraße 12 nicht mehr in Betracht kommen kann, da dasselbe
mit Rücksicht auf das angrenzende Abgeordnetenhaus nach Entscheidung
des Herrn Finanzministers überhaupt nicht veräußert werden soll.
Betreffs der zu d bezeichneten Grabenstreckc von der Wallbrücke
bis zur Spee sind die mit der Königlichen Ministerial-Bau-Kommission
geführten Verhandlungen wegen Erwerbung dieser Grabenfläche zum
Zwecke der Herstellung neuer Verbindungsstraßen noch nicht so weit
gediehen, daß wir dieselben bereits jetzt der Stadtverordneten-Ver-
sammlung zur Beschlußfassung vorlegen könnten, während es zu s
noch zweifelhaft ist, ob die Verhandlungen wegen des Grabenantheils
bei dem Walkmühlengrundstücke überhaupt weitergeführt werden sollen.
Dagegen sind die Verhandlungen wegen Erwerbung der Graben
flächen hinter dem Schulgrundftück Niederwallstr. 6 und 7 (zu b) und
neben dem Fuhrmann'schen Stiftungshause, Mohrcnstr. 4l (zu c)
zum Abschlüsse gelangt und führen wir in dieser Beziehung Fol
gendes an:
Nach der Entscheidung des Herrn Finanzministers soll der hinter
dem Schulgrundstück Niederwallstr. 6 und 7 belegenc Grabenabschnitt
nur insoweit verkauft werden, als er nicht vor dem Geheimen Civil-
kabinet, Leipzigerstr. 76, belegen ist. Es kann sich daher für die
Stadtgemeinde lediglich um diejenige Fläche von 97 qm handeln,
welche in dem mit dem Ersuchen um Rückgabe beigefügten Plane vom
Januar cr. ersichtlich gemacht ist. Wenn diese Fläche auch für den
Bau einer Turnhalle nicht ausreicht, so muß der Erwerb derselben
doch für sehr erwünscht erachtet werden, einerseits, weil dadurch der
Schulhof vergröbert werden kann, andererseits, weil es im Interesse
der Schule liegt, von derselben eine Bebauung oder eine allzugroße
Bebauung oder eine allzugroße Annäherung des Gartens der Reichs
hallen fern zu halten.
Für die vorgedachte Fläche hat die Königliche Ministerial-Bau-
Kommission, vorbehaltlich des Einverständnisses des Herrn Finanz
ministers, einen Kaufpreis von 100 Ji pro qm, in Summa also
von 9 700 Ji gefordert. Dieser Preis pro qm, bei dem auf eine
Ermäßigung nicht zu rechnen ist, erscheint nach den übrigen Preisen,
welche der Ftscus in derselben Gegend für Grabenfläche erzielt hat,
durchaus angemessen, auch ist derselbe seitens unserer Grundeigenthums-
Deputation für angemessen erachtet worden. Wir können hiernach den
Ankauf der 97 qm nur befürworten.
Was den Grabenabschnitt neben dem Fuhrmann'schen Stiftungs-
Hause, Mohrenstr. 41, betrifft, so bleibt der Stadtgemeinde hier eigentlich
keine Wahl. Das Grundstück ist, abgesehen von anderen hier nicht
interessirenden Baulichkeiten, besetzt mit einem an der Front der
Mohrenstraße belegenen Vorderhause, welches einen besonderen Eingang
von dieser Straße aus hat und an Privatleute vermiethet ist, und
ferner (Eingang rechts) mit einem den Grabenbord innehaltenden
Seitenflügel, in welchem sich eine Genieindeschule befindet. Dieses
Schulgebäude hat seinen Eingang unter den Kolonnaden auf dein über
deckten Grabenterrain, welches überhaupt verlängs des Schulgebäudes
bezw. der ganzen Grundstücksgrenze durchweg überbrückt ist, und nicht
nur als Zugang sondern auch zum Theil als Hofraum dient, so daß
die Schulkinder weder den Zugang noch den Hof des Vorderhauses
an der Mohrenstraße zu benutzen brauchen.
Wird die Ueberbrückung des Grabens, welche seiner Zeit von den
Staatsbehörden nur unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigt worden
ist, beseitigt und geht das Grabenbett in die Hände eines Dritten über,
so kann die stiftungsmäßige Benutzung des Grundstücks als Gemeinde
schule nur in der Art fortbestehen, daß Hof und Zugang für das
Vordergebäude in der Mohrenstraße fortan den Schulkindern geöffnet
wird, was mit einer Werthsverminderung des Vorderhauses gleich
bedeutend sein würde. Hierzu kommt, daß das Schulgebäude selbst
nach dem Graben zu Fenster hat, deren Fortbestand bei einem Uebergang
des Grabenterrains in fremde Hände in hohem Grade gefährdet
sein würde.
Aus obigen Gründen hatten wir in erster Reihe beabsichtigt, den
Ankauf des ganzen zwischen dem städtischen Grundstücke Mohrenstr. 41
und dem Grundstücke der Wittwe Wiebcke, Mohrenstr. 40, belegenen
Grabenterrains für die Stadtgemeinde zu sichern. Der Herr Finanz
minister ist jedoch hierauf nicht eingegangen, sondern hat die an dem
Grundstück der Frau Wiebcke gelegene, bis zur Mittellinie des
Grabens reichende Hälfte des Terrains an Frau Wiebcke zum Preise
von 25 000 Ji veräußert und sich nur bereit erklärt, die andere an
das Fuhrmann'sche Stiftungshaus grenzende Hälfte des Graben
abschnittes, welche nach dem anliegenden, ». p. r. beigefügten Plane
einen Flächeninhalt von ungefähr 115 qm hat, für den Preis von
gleichfalls 25 000 JC an die Stadtgemeinde zu verkaufen.
Eine Ermäßigung dieses Preises, bei dem das qm sich auf rot.
217,ss Ji stellt, ist trotz unserer Bemühungen nicht zu erreichen ge
wesen, so daß bei der vorgeschilderten Sachlage die Bewilligung dieses
Preises erforderlich sein wird. Hierbei ist zugleich große Eile geböten, da
der Herr Minister zum Abschluß des Vertrages bezw. zur Zahlung
des Kaufgeldes nur eine Frist bis zum 2. Januar 1885 gewährt hat
mit der Maßgabe, daß anderenfalls auch die in Rede stehende Graben-
parzelle an Frau Wiebcke überlassen werden würde.
Ob cs möglich sein wird, mit Frau Wiebcke noch in weitere
Verhandlungen über Beibehaltung der Ueberbrückung als Hofraum und
Zugang für die Schule einzutreten, läßt sich zur Zeit noch nicht über
sehen, wir werden solche Verhandlungen aber in Aussicht nehmen.
Hiernach ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung Fol
gendes beschließen zu wollen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß
1. die hinter dem Schnlgrundstück Nicdcrwallstraßc 6/7 be-
lcgene Fläche des Grünen und Festungs-Grabens von 97 qm
für den Preis von 9 700 Ji und
2. die neben dem Grundstück der 16. Gemeindeschule — dem
Fuhrmann'schen Stiftungshausc — Mohrenstr. 41 be-
lcgene, bis zur Mitte des bezeichneten Grabens reichende
Grabenflächc von ungefähr 115 qm für den Preis von
25 000 Ji
vom Fiscus für die Stadtgemeinde erworben werden. Die
Kaufsummen sind aus dem Vorschubconto der Stadt-Hauptkasse,
vorbehaltlich der Beschlußnahme über die definitive Veraus
gabung. zu decken.
Schließlich müssen wir mit Rücksicht auf die kurzbemessene Frist
um Beschleunigung der Beschlußfassung ersuchen. Wir waren zwar
schon einige Zeit früher in der Lage, der Stadtverordneten-Versammlung
die vorliegende Angelegenheit zur Beschlußfassung unterbreiten zu
können, doch lag es in unserer Absicht, eine Beschlußfassung über die
zu d bezeichnete Grabenstreckc von der Wallbrücke bis zur Spree möglichst
gleichzeitig herbeizuführen, zumal wir von dem Kommissar der Staates
die Aussicht eröffnet erhalten hatten, daß in ganz kurzer Zeit die Ent
scheidung des Herrn Ministers auch über die vorbezeichnete Grabenstrecke
(zu d) eingehen würde. Da diese Entscheidung uns aber bisher nicht
zugegangen, ist die Sache dadurch eine sehr dringliche geworden.
Berlin, den 29. November 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
706. Vorlage (J.-Nr. 214 8t. R. A. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Feststellung der Rechnung
der Stadt-Hauptkaffc pro 1. April 1883/84.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend die
Rechnung der Stadt-Hauptkasse — Haupt-Verwaltung — pro 1. April
1883/84, nebst 1 Vol. Belägen zur Prüfung und Feststellung.
Die Rechnung ist vom Rechnungsamte geprüft und richtig befunden
worden.
Eine Revisions- resp. Abnahme-Verhandlung war nicht aufzunehmen,
da diese Rechnung im Wesentlichen nur eine Zusammenstellung der
Resultate sämmtlicher Spezial-Verwaltungen ist, und die Erläuterungen
der Gesammtresultate von uns bereits bei der Uebersendung des Final-
Extractes gegeben worden sind.
Die Rechnung pro 1. April 1882/83 fügen wir ergebenst bei.
Berlin, den 20. November 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
707. Vorlage (J.-Nr. 104 8t. R. A. 83) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Dechargirung der Rechnung
Spezial-Verwaltung Nr. ft pro 1 April 1882/83.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir die beiliegende
Rechnung der Spezial-Verwaltung Nr. 5 der Stadt-Hauptkasse,
betreffend die Hundesteuer pro 1. April 1882/83, nebst 1 Vol. Belägen,
das Revisions-Protokoll, die Abnahme-Verhandlung, sowie die gleich
namige Rechnung des Vorjahres zur Prüfung und event. Ertheilung
der Decharge.
Berlin, den 19. November 1684.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
708. Vorlage (J.-Nr. 153 8t. R. A. 83) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Prüfung der Rechnung
der Stadt-Hauptkaffc, Spezial-Verwaltung 18 pro
1. April 1882/83.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend
die Rechnung der Stadt-Hauptkasse, Spezial-Verwaltung 18, betreffend
die Louisenstädtische Ober-Realschule pro I. April 1882/83, mit 1 Vol.