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Volume No. 79 (696-717), 29. November 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

Grabenflächen, deren Erwerb im Interesse der Stadtgemeinde Vortheilhaft 
erscheint, mit dem Staat bezw. dessen Kommissar zu führen. 
Ans Grund dieser Verhandlungen bemerken wir zunächst zu a, 
daß das Grabenterrain hinter der Friedrich Wcrderschcn Realschule, 
Niederwallstraße 12 nicht mehr in Betracht kommen kann, da dasselbe 
mit Rücksicht auf das angrenzende Abgeordnetenhaus nach Entscheidung 
des Herrn Finanzministers überhaupt nicht veräußert werden soll. 
Betreffs der zu d bezeichneten Grabenstreckc von der Wallbrücke 
bis zur Spee sind die mit der Königlichen Ministerial-Bau-Kommission 
geführten Verhandlungen wegen Erwerbung dieser Grabenfläche zum 
Zwecke der Herstellung neuer Verbindungsstraßen noch nicht so weit 
gediehen, daß wir dieselben bereits jetzt der Stadtverordneten-Ver- 
sammlung zur Beschlußfassung vorlegen könnten, während es zu s 
noch zweifelhaft ist, ob die Verhandlungen wegen des Grabenantheils 
bei dem Walkmühlengrundstücke überhaupt weitergeführt werden sollen. 
Dagegen sind die Verhandlungen wegen Erwerbung der Graben 
flächen hinter dem Schulgrundftück Niederwallstr. 6 und 7 (zu b) und 
neben dem Fuhrmann'schen Stiftungshause, Mohrcnstr. 4l (zu c) 
zum Abschlüsse gelangt und führen wir in dieser Beziehung Fol 
gendes an: 
Nach der Entscheidung des Herrn Finanzministers soll der hinter 
dem Schulgrundstück Niederwallstr. 6 und 7 belegenc Grabenabschnitt 
nur insoweit verkauft werden, als er nicht vor dem Geheimen Civil- 
kabinet, Leipzigerstr. 76, belegen ist. Es kann sich daher für die 
Stadtgemeinde lediglich um diejenige Fläche von 97 qm handeln, 
welche in dem mit dem Ersuchen um Rückgabe beigefügten Plane vom 
Januar cr. ersichtlich gemacht ist. Wenn diese Fläche auch für den 
Bau einer Turnhalle nicht ausreicht, so muß der Erwerb derselben 
doch für sehr erwünscht erachtet werden, einerseits, weil dadurch der 
Schulhof vergröbert werden kann, andererseits, weil es im Interesse 
der Schule liegt, von derselben eine Bebauung oder eine allzugroße 
Bebauung oder eine allzugroße Annäherung des Gartens der Reichs 
hallen fern zu halten. 
Für die vorgedachte Fläche hat die Königliche Ministerial-Bau- 
Kommission, vorbehaltlich des Einverständnisses des Herrn Finanz 
ministers, einen Kaufpreis von 100 Ji pro qm, in Summa also 
von 9 700 Ji gefordert. Dieser Preis pro qm, bei dem auf eine 
Ermäßigung nicht zu rechnen ist, erscheint nach den übrigen Preisen, 
welche der Ftscus in derselben Gegend für Grabenfläche erzielt hat, 
durchaus angemessen, auch ist derselbe seitens unserer Grundeigenthums- 
Deputation für angemessen erachtet worden. Wir können hiernach den 
Ankauf der 97 qm nur befürworten. 
Was den Grabenabschnitt neben dem Fuhrmann'schen Stiftungs- 
Hause, Mohrenstr. 41, betrifft, so bleibt der Stadtgemeinde hier eigentlich 
keine Wahl. Das Grundstück ist, abgesehen von anderen hier nicht 
interessirenden Baulichkeiten, besetzt mit einem an der Front der 
Mohrenstraße belegenen Vorderhause, welches einen besonderen Eingang 
von dieser Straße aus hat und an Privatleute vermiethet ist, und 
ferner (Eingang rechts) mit einem den Grabenbord innehaltenden 
Seitenflügel, in welchem sich eine Genieindeschule befindet. Dieses 
Schulgebäude hat seinen Eingang unter den Kolonnaden auf dein über 
deckten Grabenterrain, welches überhaupt verlängs des Schulgebäudes 
bezw. der ganzen Grundstücksgrenze durchweg überbrückt ist, und nicht 
nur als Zugang sondern auch zum Theil als Hofraum dient, so daß 
die Schulkinder weder den Zugang noch den Hof des Vorderhauses 
an der Mohrenstraße zu benutzen brauchen. 
Wird die Ueberbrückung des Grabens, welche seiner Zeit von den 
Staatsbehörden nur unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigt worden 
ist, beseitigt und geht das Grabenbett in die Hände eines Dritten über, 
so kann die stiftungsmäßige Benutzung des Grundstücks als Gemeinde 
schule nur in der Art fortbestehen, daß Hof und Zugang für das 
Vordergebäude in der Mohrenstraße fortan den Schulkindern geöffnet 
wird, was mit einer Werthsverminderung des Vorderhauses gleich 
bedeutend sein würde. Hierzu kommt, daß das Schulgebäude selbst 
nach dem Graben zu Fenster hat, deren Fortbestand bei einem Uebergang 
des Grabenterrains in fremde Hände in hohem Grade gefährdet 
sein würde. 
Aus obigen Gründen hatten wir in erster Reihe beabsichtigt, den 
Ankauf des ganzen zwischen dem städtischen Grundstücke Mohrenstr. 41 
und dem Grundstücke der Wittwe Wiebcke, Mohrenstr. 40, belegenen 
Grabenterrains für die Stadtgemeinde zu sichern. Der Herr Finanz 
minister ist jedoch hierauf nicht eingegangen, sondern hat die an dem 
Grundstück der Frau Wiebcke gelegene, bis zur Mittellinie des 
Grabens reichende Hälfte des Terrains an Frau Wiebcke zum Preise 
von 25 000 Ji veräußert und sich nur bereit erklärt, die andere an 
das Fuhrmann'sche Stiftungshaus grenzende Hälfte des Graben 
abschnittes, welche nach dem anliegenden, ». p. r. beigefügten Plane 
einen Flächeninhalt von ungefähr 115 qm hat, für den Preis von 
gleichfalls 25 000 JC an die Stadtgemeinde zu verkaufen. 
Eine Ermäßigung dieses Preises, bei dem das qm sich auf rot. 
217,ss Ji stellt, ist trotz unserer Bemühungen nicht zu erreichen ge 
wesen, so daß bei der vorgeschilderten Sachlage die Bewilligung dieses 
Preises erforderlich sein wird. Hierbei ist zugleich große Eile geböten, da 
der Herr Minister zum Abschluß des Vertrages bezw. zur Zahlung 
des Kaufgeldes nur eine Frist bis zum 2. Januar 1885 gewährt hat 
mit der Maßgabe, daß anderenfalls auch die in Rede stehende Graben- 
parzelle an Frau Wiebcke überlassen werden würde. 
Ob cs möglich sein wird, mit Frau Wiebcke noch in weitere 
Verhandlungen über Beibehaltung der Ueberbrückung als Hofraum und 
Zugang für die Schule einzutreten, läßt sich zur Zeit noch nicht über 
sehen, wir werden solche Verhandlungen aber in Aussicht nehmen. 
Hiernach ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung Fol 
gendes beschließen zu wollen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß 
1. die hinter dem Schnlgrundstück Nicdcrwallstraßc 6/7 be- 
lcgene Fläche des Grünen und Festungs-Grabens von 97 qm 
für den Preis von 9 700 Ji und 
2. die neben dem Grundstück der 16. Gemeindeschule — dem 
Fuhrmann'schen Stiftungshausc — Mohrenstr. 41 be- 
lcgene, bis zur Mitte des bezeichneten Grabens reichende 
Grabenflächc von ungefähr 115 qm für den Preis von 
25 000 Ji 
vom Fiscus für die Stadtgemeinde erworben werden. Die 
Kaufsummen sind aus dem Vorschubconto der Stadt-Hauptkasse, 
vorbehaltlich der Beschlußnahme über die definitive Veraus 
gabung. zu decken. 
Schließlich müssen wir mit Rücksicht auf die kurzbemessene Frist 
um Beschleunigung der Beschlußfassung ersuchen. Wir waren zwar 
schon einige Zeit früher in der Lage, der Stadtverordneten-Versammlung 
die vorliegende Angelegenheit zur Beschlußfassung unterbreiten zu 
können, doch lag es in unserer Absicht, eine Beschlußfassung über die 
zu d bezeichnete Grabenstreckc von der Wallbrücke bis zur Spree möglichst 
gleichzeitig herbeizuführen, zumal wir von dem Kommissar der Staates 
die Aussicht eröffnet erhalten hatten, daß in ganz kurzer Zeit die Ent 
scheidung des Herrn Ministers auch über die vorbezeichnete Grabenstrecke 
(zu d) eingehen würde. Da diese Entscheidung uns aber bisher nicht 
zugegangen, ist die Sache dadurch eine sehr dringliche geworden. 
Berlin, den 29. November 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
706. Vorlage (J.-Nr. 214 8t. R. A. 84) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Feststellung der Rechnung 
der Stadt-Hauptkaffc pro 1. April 1883/84. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend die 
Rechnung der Stadt-Hauptkasse — Haupt-Verwaltung — pro 1. April 
1883/84, nebst 1 Vol. Belägen zur Prüfung und Feststellung. 
Die Rechnung ist vom Rechnungsamte geprüft und richtig befunden 
worden. 
Eine Revisions- resp. Abnahme-Verhandlung war nicht aufzunehmen, 
da diese Rechnung im Wesentlichen nur eine Zusammenstellung der 
Resultate sämmtlicher Spezial-Verwaltungen ist, und die Erläuterungen 
der Gesammtresultate von uns bereits bei der Uebersendung des Final- 
Extractes gegeben worden sind. 
Die Rechnung pro 1. April 1882/83 fügen wir ergebenst bei. 
Berlin, den 20. November 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
707. Vorlage (J.-Nr. 104 8t. R. A. 83) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Dechargirung der Rechnung 
Spezial-Verwaltung Nr. ft pro 1 April 1882/83. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir die beiliegende 
Rechnung der Spezial-Verwaltung Nr. 5 der Stadt-Hauptkasse, 
betreffend die Hundesteuer pro 1. April 1882/83, nebst 1 Vol. Belägen, 
das Revisions-Protokoll, die Abnahme-Verhandlung, sowie die gleich 
namige Rechnung des Vorjahres zur Prüfung und event. Ertheilung 
der Decharge. 
Berlin, den 19. November 1684. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
708. Vorlage (J.-Nr. 153 8t. R. A. 83) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Prüfung der Rechnung 
der Stadt-Hauptkaffc, Spezial-Verwaltung 18 pro 
1. April 1882/83. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend 
die Rechnung der Stadt-Hauptkasse, Spezial-Verwaltung 18, betreffend 
die Louisenstädtische Ober-Realschule pro I. April 1882/83, mit 1 Vol.
	        
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