Eine Einigung mit dem Besitzer Reckin dürfte aber für die Stadt
gemeinde nur dann annehmbar sein, wenn das zu erwerbende Straßen
land frei von Baulichkeiten übereignet wird, damit die im Verkehrs
interesse gebotene straßenmäßige Rcgulirung des grade im engen Theile
der Lothringerstrabe belegenen Terrains gleich nach dessen Freilegung
erfolgen kann.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation empfehlen wir der
Stadtverordneten-Versammlung hiernach die Reckin'sche Offerte zur
Annahme, ersuchen jedoch, sie nur unter der Bedingung zu acceptiren,
daß das abzutretende Terrain frei von Baulichkeiten übergeben wird,
und daher, wie folgt, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden,
daß das von dem Grundstück Lothringerstraße Nr. 86 zur
vollständigen Freilegung dieser Straße erforderliche Terrain
von 175,5 qm für den Preis von 12 285 JC Pfand- und
kostenfrei, sowie ftei von Baulichkeiten erworben werde und
bewilligt die Mittel dazu aus dem Straßenland-Erwerbungs
fonds — Special-Verwaltung 40B, Titel IIA —.
Ueber den genannten Fonds ist bereits in Höhe von ca. 1 09g 000 JC
verfügt; es sind demselben indessen aus anderen Fonds noch ca.
99 000 JC zu erstatten, während dagegen 300 000 JC für die Frei
legung des Mühlendammes reservirt werden sollen.
Berlin, den 3. November 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
665. Vorlage (J.-Nr. 4 240 A. V. I. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Verleihung eines Bene-
ficiums der Wunderlich-Stiftung an den Hospita-
liten Carl Dietz.
Durch den am 24. October cr. erfolgten Tod des Hospitaliten
Carl Gottlob Eduard Polkheim ist im Friedrich-Wilhelms-Hospital
ein Beneficium der Wunderlich-Stiftung frei geworden, zu welchem
letzteren vom Curatorium des genannten Hospitals der Hospitalit
Carl Dietz in Vorschlag gebracht worden ist.
Der p. Dietze ist 70 Jahre alt und hat Niemand, von dem er
eine kleine Beihilfe empfangen könnte. Derselbe ist ein würdiger
Mann und würde das in Rede stehende Beneficium für ihn eine
besondere Wohlthat sein. Wir schließen uns deshalb dem Vorschlage,
des Curatoriums des Friedrich-Wilhelms-Hospitals an und ersuchen:
die Stadtverordneten-Versammlung ergebenst, beschließen zu wollen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß das durch den Tod des Hospitaliten Carl
Gottlob Eduard Polkheim frei gewordene Beneficium
der Wunderlich-Stiftung dem Hospitaliten Carl Dietz
verliehen werde.
Die den p. Dietz betreffenden Personalacten fügen wir mit der
Bitte um Rückgabe bei.
Berlin, den 4. November 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
666. Vorlage (J.-Nr. 3 793 A. V.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung von Kosten
zur Aufstellung neuer Dampfkessel im Friedrich-
Wilhelms-Hospitale Pallisadenstr. 37.
Bei Gelegenheit der am 7. August cr. vorgenommenen Revision
des einen der beiden im Friedrich-Wilhelms-Hospital vorhandenen, seit
dem Jahre 1867 in Betrieb befindlichen Dampfkessel hat sich ergeben,
daß die Wandungen und Vernietungen dieses Dampfkessels, haupt
sächlich des Sieders, von außen stark angefressen sind, so daß deren
Erneuerung resp. die gänzliche Entfernung des Kessels noch im Laufe
dieses Jahres erfolgen muß.
Auch der zweite vorhandene, ebenfalls im Jahre 1867 aufgestellte
Kessel wird nach sachverständigem Gutachten voraussichtlich binnen
Kurzem der Erneuerung bedürfen.
Im Einvcrständniß mit dem Curatorium des Friedrich-Wilhelms-
Hospitals beabsichtigen wir daher 2 neue Dampfkessel aufzustellen und
mit Rücksicht darauf, daß nach den seither gemachten Erfahrungen die
alten Dampfkessel, welche nur eine Heizfläche von je 20 qm haben,
den Anforderungen nicht mehr vollständig genügen, diese neuen mit
einer Heizfläche von je 30 qm anzulegen.
Die Aufstellung dieser größeren Kessel bedingt aber auch die Er
weiterung des Kesselhauses.
Die Kosten für die ganze Einrichtung incl. der beiden neuen
Kessel sind nach dem hier beigefügten, in calculo revidirten Kosten-
Anschläge nebst Erläuterungsbericht und Zeichnung auf 13 200 JC
veranschlagt, welche bei der bezüglich des einen Kessels noch im Laufe
dieses Jahres nothwendigen Erneuerung nicht auf den Etat pro
1885/86 übernommen werden können, sondern aus dem Fonds für
unvorhergesehene Ausgaben zu zahlen bleiben.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher zu be
schließen:
Die Versammlung genehmigt nach dem Antrage die Auf
stellung von 2 neuen Dampfkesseln und die dadurch bedingte
Erweiterung des Kesselhauses im Friedrich-Wilhelms-Hospital
und bewilligt die hierfür nach dem Kostenanschläge vom
17. October d. I. mit 13 200 JC berechneten Kosten ä conto
der im Etat der Special-Verwaltung 50 für unvorhergesehene
Ausgaben ausgeworfenen 200 000 JC.
Berlin, den 6. November 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 666
Erläuterung
zum Kostenanschläge, betreffend die Aufstellung zweier
neuer Dampfkessel und die dadurch bedingte Erweiterung
des Kesselhauses.
Nach Revision des Dampfkessels Nr. 139» (Fabrik-Nr. 3 080)
durch drn Vereins-Ingenieur hat dieser die Erklärung abgegeben, daß
der Kessel im Laufe des Jahres zum Theil zu erneuern event, durch
einen neuen Kessel zu ersetzen sei. Die Hospital-Verwaltung hat nun
darauf hingewiesen, daß die beiden vorhandenen Kessel für den Betrieb
nicht ausreichten und deshalb zwei neue größere Kessel zu beschaffen
seien, umsomehr als auch der 2. Kessel von gleichem Alter und Größe,
wie der oben bezeichnete, ohnehin auch in kürzester Zeit voraussichtlich
der Erneuerung bedürfen würde.
Es wird daher die Aufstellung zweier neuer Kessel von je circa
30 qm Heizfläche — gegen je circa 20 qm der alten Kessel — beab
sichtigt. Die Aufstellung dieser größeren Kessel bedingt nun die Er
weiterung des Kesselhauses, welche in der Weise ausgeführt werden
soll, daß die Frontwand des Kesselraumes um 1,2« m herausgerückt
wird. Zur Wiederherstellung des Dachverbandes sind die zu kurzeu
Fettenträger durch neue, längere zu ersetzen, eine neue Fette und ein
neues Rühm sind anzubringen, die Sparren sind anzuschuhen und die
Schaalung nebst Zinkbedachung zu ergänzen. Behufs besserer Con-
servirung der Maschinen wird beabsichtigt, den Kesselraum von dem
Maschinenraume durch eine Bretterwand mit Thür zu trennen und
behufs Beleuchtung des Maschinenraumes ein einfallendes Licht im
Dache anzubringen.
Die Kosten der Ausführung dieser Arbeiten sind in dem Kosten
anschläge vom 17. d. M. abzüglich des muthmaßlichen Erlöses aus
altem Material auf 13 200 JC bemessen.
Berlin, den 17. October 1884.
Der Stadt-Bau-Jnspector
F. Schmidt.
«67. Vorlage (J.-Nr. 5 630 F. B. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Festsetzung des Etats für
die Sublevationskasse Pro 1. April 1885/86.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den bei-
komnienden Entwurf zum Etat für die Sublevationskasse pro 1. April
1885/86 mit dem Ersuchen, denselben zu prüfen und festzusetzen.
Die erforderliche Anzahl von Druck-Exemplaren ist hierneben bei
gefügt. „
Berlin, den 3. November 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
668. Vorlage (J.-Nr. 5 633 F. B. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Festsetzung des Etats für
die Vorspann-Verwaltung pro 1885.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den bei
kommenden Entwurf zum Etat für die Vorspann-Verwaltung pro 1885
mit dem Ersuchen, denselben zu prüfen und festzusetzen.
Die erforderliche Anzahl Druck-Exemplare des Etats ist hierneben
beigefügt.
Berlin, den 5. November 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.