M 7.
(40.)
Korsage
für die
Stadtverordneten-Versammlung zn Berlin.
4«. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der
Vorlage (Drucksache 674), betreffend die Auswahl der
im Etatsjahre 1884/85 neu resp. umzupstasternden
Straffen und Plätze.
I.
Verhandelt Berlin, den 14. December 1883.
Anwesend:
Stadtv. Dr. Stryck, Vorsitzender,
- Schäfer, Vorsitzender-Stellvertreter,
- Moses,
- Leddihn,
- Reichnow,
- Jänicke,
- Degmeier,
- Diersch,
- Grabs,
- Grunert,
- Namslau,
- Herrmann.
Nicht anwesend:
Herr Stadtv. Franke, entschuldigt.
- - Weiß,
- - Wiese,
Als Magistratskommissarien fnngirten:
Herr Stadtrath Weber,
- Stadtbaurath Rospatt.
Durch Beschluß der Versammlung vom 29. November d. I.
— Prot. Nr. 25 — ist zur Vorberathung der oben bezeichneten Vorlage
ein Ausschuß niedergesetzt worden, welcher heute zu einer Berathung
zusammengetreten ist.
Dem Ausschüsse sind ferner zur Prüfung überwiesen worden:
a) durch Beschluß vom 29. November d. I. — Prot. Nr 25 —
ein anonymes Schreiben, worin gebeten wird, in der
Prenzlauer Allee ein Männer-Asyl und ein Krankenhaus
zu errichten, sowie im nächsten Jahre die Prenzlauer Allee
zu reguliren und zu pflastern, sowie
der Antrag des Stadtv. vr. Hermes und Dr. Schwalbe:
die Strecke der Georgenstraße vom Kupfergraben bis zur
Fricdrichstraße in das Verzeichniß der im Etatsjahre 1884/85
umzupflasternden Straßen mit aufzunehmen,
d) durch Beschluß vom 6 December d. I. — Prot. Nr. 15
und 17:
eine von den Vorstehern des 79. und 80. Stadtbezirks
überreichte Abschrift einer an den Magistrat gerichteten
Petition wegen Umpflasterung der Brandenburgstraße und
Beseitigung der Rinnsteine daselbst, und
ein von einem hiesigen Bürger eingesandter Antrag: die
Artilleriestraße zwischen Oranienburgerstraße und August
straße, die Skalitzerstraße zwischen Köpnickerstraße und
Wrangelsttaße, sowie die Niederlagstraße, die Werdersche
Rosenstraße und die Bischofstraße zu reguliren und neu
resp. umzupflastern.
In der heutigen Sitzung lag ferner vor: eine Petition der Eigen
thümer Biermordt und Zörner um Neupflasterung der Gubener-
straße von der Posenerstraße bis zur Rampe an der Warschauerbrücke.
(Pet.-Journ.-Nr. 101 äs 1883.) Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung
mit einigen einleitenden Worten.
In Folge der Bestimmung der Nr. 3 der von der Stadtverord
neten-Versammlung bei Gelegenheit der letzten Etatsbcrathung unterm
10. April d. I gefaßten Resolution, wonach der Magistrat bei Ab
weichungen von der Nummernfolge des Verzeichnisses der zur Neu-
rcsp. Umpflasterung bestimmten Straßen bei Vorlegung des nächsten
Verzeichnisses die Gründe angeben soll, weshalb die betreffende Pflasterung
unterblieben ist, hat der Magistrat sowohl in seiner Vorlage vom
16. Juni d. I. iDrucksache Nr. 386), als auch in der zur Berathung
stehenden Vorlage der Versammlung davon Kenntniß gegeben, welche
von den pro 1883/84 bestimmten Straßen nicht zur Ausführung
gelangen werden und die Hinderungsgründe mitgetheilt, weshalb diese
Straßen nicht in Angriff genommen werden können.
Seitens des Herrn Stadtbauraths wurden diese Straßen und
Hindernisse heute noch einmal kurz rekapitulirt und führte derselbe
hierbei an, daß die Werflstraße, von welcher mitgetheilt worden, daß
sie wegen Erschöpfung der disponiblen Mittel nicht zur Neupflasterung
gelangen werde, nachträglich noch auf Kosten eines Adjazenten neu
gepflastert worden sei.
In der sich hieran knüpfenden Besprechung wurde von einer Seite
darauf hingewiesen, daß in den Verzeichnissen als Hinderungsgrund
für die Umpflasterung der Straßen mit besserem Material sehr oft
angeführt stehe: der Anschluß einzelner Grundstücke an die Kanalisation
sei noch nicht bewirkt worden. Hierin müsse für die Zukunft durch
aus Wandel geschaffen werden, denn es sei nicht gerechtfertigt, durch
den Widerstand oder die Säumigkeit einzelner Hausbesitzer, ihre Grund
stücke an die Kanalisation anzuschließen, die im Verkehrsinteresse noth
wendige Umpflasterung der Straßen vereiteln und den Willen der
städtischen Behörden durchkreuzen zu lassen. Diese Grundstücksbesitzer
müßten vielmehr gezwungen werden, ihre Grundstücke anzuschließen.
Im Ausschüsse war man der Meinung, daß ein strengeres Vor
gehen nach dieser Richtung hin allerdings wünschenswerth sei. Wenn
es auch in einzelnen, besonderen Fällen in der Billigkeit liegen möge,
dem Besitzer Ausstand zu gewähren, namentlich wenn es sich um
den Anschluß von Gebäuden handele, deren Um- oder Neubau in kurzer
Zeit zu erwarten steht, so werden, abgesehen von solchen Fällen im All
gemeinen, eine derartige Rücksicht nicht obzuwalten haben, namentlich
aber dann nicht, wenn die Verbesserung des Pflasters einzelner Straßen
hierdurch in Frage gestellt werde. Es müßte vielmehr darauf gehalten
werden, daß, wenn die Verhältnisse der Rieselfelder dies zulassen
sollten, der Anschluß der Häuser in den zur Umpflasterung bestimmten
Straßen mit aller Energie durchgesetzt werde.
Um dieses Ziel erreichen zu können empfiehlt der Ausschuß fol
gende Resolution zu fassen:
Die Versammlung ersucht den Magistrat dafür Sorge zu
tragen, daß in den zur Umpflasterung bestimmten Straßen
der Anschluß der etwa noch rückständigen Grundstücke an die
Kanalisation, insofern die Verhältnisse der Rieselfelder dies
zulassen sollten, möglichst schleunigst bewirkt werde.
Ferner wurde von einer Seite die Frage in Erwägung gegeben,
ob es nicht zweckmäßig sein möchte, darauf hinwirken zu lassen, daß
die Bestimmung des §. 40 Nr. 6 des Straßenpolizei-Reglements vom
7. April 1867, nach welcher allesFuhrwerk in der Nähe der Kirchen während
des Gottesdienstes im Schritt zu fahren verpflichtet ist, in Beziehung
auf diejenigen Kirchen aufgehoben werde, in deren Umgebung die
Straßen mit geräuschlosem Pflaster belegt worden sind. Zur Unter
stützung wurde ausgeführt, daß die Polizeivorschrift doch lediglich aus dem
Grunde erlassen worden sei, um das lästige Wagengeräusch aus dem alten
Steinpflaster von dem Gottesdienste möglichst fern zu halten, dort aber,