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Volume No. 7 (40), 19. Januar 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

M 7. 
(40.) 
Korsage 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zn Berlin. 
4«. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der 
Vorlage (Drucksache 674), betreffend die Auswahl der 
im Etatsjahre 1884/85 neu resp. umzupstasternden 
Straffen und Plätze. 
I. 
Verhandelt Berlin, den 14. December 1883. 
Anwesend: 
Stadtv. Dr. Stryck, Vorsitzender, 
- Schäfer, Vorsitzender-Stellvertreter, 
- Moses, 
- Leddihn, 
- Reichnow, 
- Jänicke, 
- Degmeier, 
- Diersch, 
- Grabs, 
- Grunert, 
- Namslau, 
- Herrmann. 
Nicht anwesend: 
Herr Stadtv. Franke, entschuldigt. 
- - Weiß, 
- - Wiese, 
Als Magistratskommissarien fnngirten: 
Herr Stadtrath Weber, 
- Stadtbaurath Rospatt. 
Durch Beschluß der Versammlung vom 29. November d. I. 
— Prot. Nr. 25 — ist zur Vorberathung der oben bezeichneten Vorlage 
ein Ausschuß niedergesetzt worden, welcher heute zu einer Berathung 
zusammengetreten ist. 
Dem Ausschüsse sind ferner zur Prüfung überwiesen worden: 
a) durch Beschluß vom 29. November d. I. — Prot. Nr 25 — 
ein anonymes Schreiben, worin gebeten wird, in der 
Prenzlauer Allee ein Männer-Asyl und ein Krankenhaus 
zu errichten, sowie im nächsten Jahre die Prenzlauer Allee 
zu reguliren und zu pflastern, sowie 
der Antrag des Stadtv. vr. Hermes und Dr. Schwalbe: 
die Strecke der Georgenstraße vom Kupfergraben bis zur 
Fricdrichstraße in das Verzeichniß der im Etatsjahre 1884/85 
umzupflasternden Straßen mit aufzunehmen, 
d) durch Beschluß vom 6 December d. I. — Prot. Nr. 15 
und 17: 
eine von den Vorstehern des 79. und 80. Stadtbezirks 
überreichte Abschrift einer an den Magistrat gerichteten 
Petition wegen Umpflasterung der Brandenburgstraße und 
Beseitigung der Rinnsteine daselbst, und 
ein von einem hiesigen Bürger eingesandter Antrag: die 
Artilleriestraße zwischen Oranienburgerstraße und August 
straße, die Skalitzerstraße zwischen Köpnickerstraße und 
Wrangelsttaße, sowie die Niederlagstraße, die Werdersche 
Rosenstraße und die Bischofstraße zu reguliren und neu 
resp. umzupflastern. 
In der heutigen Sitzung lag ferner vor: eine Petition der Eigen 
thümer Biermordt und Zörner um Neupflasterung der Gubener- 
straße von der Posenerstraße bis zur Rampe an der Warschauerbrücke. 
(Pet.-Journ.-Nr. 101 äs 1883.) Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung 
mit einigen einleitenden Worten. 
In Folge der Bestimmung der Nr. 3 der von der Stadtverord 
neten-Versammlung bei Gelegenheit der letzten Etatsbcrathung unterm 
10. April d. I gefaßten Resolution, wonach der Magistrat bei Ab 
weichungen von der Nummernfolge des Verzeichnisses der zur Neu- 
rcsp. Umpflasterung bestimmten Straßen bei Vorlegung des nächsten 
Verzeichnisses die Gründe angeben soll, weshalb die betreffende Pflasterung 
unterblieben ist, hat der Magistrat sowohl in seiner Vorlage vom 
16. Juni d. I. iDrucksache Nr. 386), als auch in der zur Berathung 
stehenden Vorlage der Versammlung davon Kenntniß gegeben, welche 
von den pro 1883/84 bestimmten Straßen nicht zur Ausführung 
gelangen werden und die Hinderungsgründe mitgetheilt, weshalb diese 
Straßen nicht in Angriff genommen werden können. 
Seitens des Herrn Stadtbauraths wurden diese Straßen und 
Hindernisse heute noch einmal kurz rekapitulirt und führte derselbe 
hierbei an, daß die Werflstraße, von welcher mitgetheilt worden, daß 
sie wegen Erschöpfung der disponiblen Mittel nicht zur Neupflasterung 
gelangen werde, nachträglich noch auf Kosten eines Adjazenten neu 
gepflastert worden sei. 
In der sich hieran knüpfenden Besprechung wurde von einer Seite 
darauf hingewiesen, daß in den Verzeichnissen als Hinderungsgrund 
für die Umpflasterung der Straßen mit besserem Material sehr oft 
angeführt stehe: der Anschluß einzelner Grundstücke an die Kanalisation 
sei noch nicht bewirkt worden. Hierin müsse für die Zukunft durch 
aus Wandel geschaffen werden, denn es sei nicht gerechtfertigt, durch 
den Widerstand oder die Säumigkeit einzelner Hausbesitzer, ihre Grund 
stücke an die Kanalisation anzuschließen, die im Verkehrsinteresse noth 
wendige Umpflasterung der Straßen vereiteln und den Willen der 
städtischen Behörden durchkreuzen zu lassen. Diese Grundstücksbesitzer 
müßten vielmehr gezwungen werden, ihre Grundstücke anzuschließen. 
Im Ausschüsse war man der Meinung, daß ein strengeres Vor 
gehen nach dieser Richtung hin allerdings wünschenswerth sei. Wenn 
es auch in einzelnen, besonderen Fällen in der Billigkeit liegen möge, 
dem Besitzer Ausstand zu gewähren, namentlich wenn es sich um 
den Anschluß von Gebäuden handele, deren Um- oder Neubau in kurzer 
Zeit zu erwarten steht, so werden, abgesehen von solchen Fällen im All 
gemeinen, eine derartige Rücksicht nicht obzuwalten haben, namentlich 
aber dann nicht, wenn die Verbesserung des Pflasters einzelner Straßen 
hierdurch in Frage gestellt werde. Es müßte vielmehr darauf gehalten 
werden, daß, wenn die Verhältnisse der Rieselfelder dies zulassen 
sollten, der Anschluß der Häuser in den zur Umpflasterung bestimmten 
Straßen mit aller Energie durchgesetzt werde. 
Um dieses Ziel erreichen zu können empfiehlt der Ausschuß fol 
gende Resolution zu fassen: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat dafür Sorge zu 
tragen, daß in den zur Umpflasterung bestimmten Straßen 
der Anschluß der etwa noch rückständigen Grundstücke an die 
Kanalisation, insofern die Verhältnisse der Rieselfelder dies 
zulassen sollten, möglichst schleunigst bewirkt werde. 
Ferner wurde von einer Seite die Frage in Erwägung gegeben, 
ob es nicht zweckmäßig sein möchte, darauf hinwirken zu lassen, daß 
die Bestimmung des §. 40 Nr. 6 des Straßenpolizei-Reglements vom 
7. April 1867, nach welcher allesFuhrwerk in der Nähe der Kirchen während 
des Gottesdienstes im Schritt zu fahren verpflichtet ist, in Beziehung 
auf diejenigen Kirchen aufgehoben werde, in deren Umgebung die 
Straßen mit geräuschlosem Pflaster belegt worden sind. Zur Unter 
stützung wurde ausgeführt, daß die Polizeivorschrift doch lediglich aus dem 
Grunde erlassen worden sei, um das lästige Wagengeräusch aus dem alten 
Steinpflaster von dem Gottesdienste möglichst fern zu halten, dort aber,
	        
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