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Zu Nr. 607.
Verzeichniß
von im Gemeindeschuldienst anzustellenden Lehrerinnen.
K
W
Namen.
Wohnung.
Geburts
tag.
Bemerkungen.
1
Hollacks,
Auguste
Grothe,
Hedwig
Halleschestr. 12
20.11.58.
Henze'sche Schule.
2
Auguststr. 2511.
12. 7.61.
Böh m'sche Schule.
3
Loeper,
Marie
Friedrichstr. 38
5.10.60.
Hospitantin.
4
Burchardt,
Clara
Adalbertstr. 59
17.10.52.
vr. Brüllow'schc
Schule.
608. Vorlage (J.-Nr. 1849 8. D. I.) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung von 13 Lehrerinnen im
hiesigen Gemeindeschuldienst.
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten
13 Lehrerinnen, welche ihre Befähigung zum Lehramte nachgewiesen
haben und sich nach den eingeholten Physikatsattesten bei normalem
Gesundheitszustände befinden, mit dem Minimalgehalte von jährlich
1 170 JC und mit der Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich
26 Lehrstunden als Gemeindeschullehrerinnen anzustellen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir in Gemäßheit
des ß. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normalbesoldungsetats,
Sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Berlin, den 21. August 1884
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.:
gez. Schreiner.
Zu Nr. 608.
Verzeichniß
der im Gemeindeschuldienst anzustellenden Lehrerinnen.
Lfde.
Nr.
Namen.
Geburtstag.
Wohnung.
1
Draegcr, Marianne
Rauch, Auguste
22. 12. 61
Sebastianstr. 12.
2
31. 10. 59
Besselstr. 13.
3
von La Chevallerie,
Elisabeth
1. 6. 60
Michaelkirchplatz 22.
4
Sadewasser, Helene
Hetzer, Anna
19. 4. 57
Ritterstr. 123.
5
21. 10. 62
Pionierstr. 5.
6
Hellmann, Clara
Cochius, Katharina
5. 4. 61
Georgenkirchplatz 21III.
7
4. 6. 55
Luisenstr. 67.
8
Kolbe, Elisabeth
Janisch, Natalie
8. 3. 64
Fehrbellinerstr. 87.
9
11. 10. 54
Neuenburgerstr. 18.
10
Müller, Elisabeth
19. 11. 61
Brunnenstr. 105.
11
Bordasch, Auguste
20. 12. 59
Franzstr. 12.
12
Reiche, Anna
1. 12. 59
Oranienstr. 188.
13
B a u m a n n, Margarethe
5. 9. 62
Tieckstr. 4.
660. Vorlage (J.-Nr. 2642 8. D. II. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung der Lehrerin
Fräulein Wolter im Gemcindeschuldienst.
Wir beabsichtigen, die Lehrerin Fräulein Alwine Wolter, am
12. November 1861 geboren, Köpnickerstraße 108 wohnhaft, welche
ihre Befähigung zum Lehramte nachgewiesen hat, mit dem Minimal-
gehaltc von jährlich I 170 JC und mit der Verpflichtung zur Ertheilung
von wöchentlich 26 Lehrstunden als Gcmeindeschullehrertu anzustellen.
Die ärztliche Untersuchung durch den Vertreter unseres Vertrauens
arztes, Herrn Bczirksphysikus vr. Wernich, hat am 16. August er.
stattgefunden. In dem Gutachten war die p. Wolter nur bedingt als
körperlich geeignet für den Gemeindeschuldienst erachtet. Auf unsere
Rückfrage erklärte derselbe unterm 6. d. Mts., daß die Wolter nicht
ganz unbedeutend kurzsichtig, nur mäßig genährt und entwickelt und
von blasser Gesichtsfarbe wäre und daß er sie auf Grund dessen nur
bedingt als geeignet bezeichnen konnte.
Wir halten diesen Zweifel nicht für so schwer wiegend, daß wir
von der Anstellung der p. Wolter Abstand zu nehmen gezwungen
wären, und ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung in Gemäßheit
des 8- 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs Etats,
Sich über die beabsichtigte Anstellung zu äußern.
Berlin, den 15. September 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbcck.
610. Vorlage (J.-Nr. 1 432 O. B. 84) zur Beschlußfassung —,
betreffend die Peiisionirung des Klassikers der Stadt-
Hanptkassc So «tag.
Die Stadtvcrordueten-Versammlung wolle beschließen:
Die Versanimlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Kassirer der Stadt-Hauptkasse Sontag bei seiner am
1. Januar k. Js. erfolgenden Versetzung in den Ruhestand eine
Pension in Höhe von 4 800 JC jährlich gezahlt werde.
Begründung.
Ter Kassirer der Stadt-Hauptkasse Sontag, Luisenstraßc 56
wohnhaft, hat bei uns seine Versetzung in den Ruhestand beantragt,
nachdem er bereits seit dem 10. Mürz d. Js. wegen eines chronischen
Lungen-Katarrhs hatte beurlaubt werden müssen. Verschiedene von
ihm gebrauchte Kuren haben das Uebel nicht zu beseitigen vermocht,
und der p. Sontag ist daher zu der Ueberzeugung gelangt, daß er
bei seinem Alter von fast 72 Jahren die zur Verwaltung seines Amtes
erforderliche Rüstigkeit nicht mehr wieder erlangen würde. Wenn er
daher einerseits von der Nothwendigkeit seiner Pensionirung überzeugt
ist, so hegt er doch andererseits die Besorgniß, daß er bei der ihm
gesetzlich zustehenden Pension von 4 275 JC zu Einschränkungen ge
zwungen sein würde, die für ihn um so empfindlicher sein würden, als
er bei seinem chronischen Leiden steter Pflege bedarf. Er hat daher
gebeten, mit Rücksicht auf seine 46 jährige Dienstzeit, von welcher
38 Jahre auf den städtischen Dienst entfallen, seine Pension auf jährlich
4 800 JC festzusetzen.
Der p Sontag, der auch von unserem Vertrauensarzt auf Grund
eingehender Untersuchung seiner Körperbeschaffenheit zur Erfüllung seiner
Amtspflichten für dauernd unfähig erklärt worden ist, hat in seiner
Dienstzeit über sechs Jahre mehr zurückgelegt, als der gesetzlichen Be
stimmung zufolge nothwendig gewesen wäre, um den höchsten gesetz
mäßigen Pcnstonssatz von *U seines Diensteinkommens — 4 275 JC
zu erhalten. Er hat sich stets als ein eifriger und pflichtgekreuer
Beamter gezeigt, und wir beabsichtigen daher, über den gesetzmäßigen
Pensionssatz hinauszugehen, und seiner Bitte auf Gewährung eines
Ruhegehaltes von 4 800 JC jährlich zu entsprechen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir. Sich hiermit
einverstanden zu erklären und dadurch einen alten Beamten für seine
unverdrossene verdienstvolle Thätigkeit eine wünschcnSwerthe Anerkennung
auszusprechen, auch zu verhindern, daß er bei seinem Uebertritt in den
Ruhestand einen allzufühlbaren Nachtheil in seinen äußeren Verhältnissen
erleide.
Eine nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufgestellte
Pensionsbcrechnung, welche über die Dienstverhältnisse des p. Sontag
das Nähere enthält, fügen wir anliegend bei.
Berlin, den 6. September 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
611. Vorlage (J.-Nr. 1 719 G. B. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung eines
Magistrats-Nnntins.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem
Magistrats-Nuntius Rudloff bei seiner Versetzung in den
Ruhestand vom 1. October er. ab die gesetzmäßige Pension
von I 500 JC jährlich und außerdem auf die Dauer von
2 Jahren eine jährliche Unterstützung von 200 JC gezahlt
werde.
Begründung.
Der in der Wassergasse 16 wohnhafte, zur Zeit im 71. Lebens
jahre stehende Magistrats-Nuntius Rudlofs wurde am 18. Dezember
v. I-, wenige Tage nach seinem am 9. desselben Monats begangenen
50jährigen Dienstjubiläum, von einem Schlaganfalle betroffen, welcher
anfänglich eine fast vollständige Lähmung des rechnn Armes und
Beines herbeiführte und ihn einige Wochen bettlägerig krank und un
fähig machte, Dienst zu thun. Er hat auch bisher nicht in den Dienst
zurückkehren können, da die erhoffte Besserung seines Zustandes nicht
eingetreten, vielmehr die Schwäche im rechten Beine sowohl als auch