M 65.
(560-561.)
Fortagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
56«. Borlage (J.-Nr. 660 8. V. II. 84) - zur Beschluß
fassung —, betreffend den Erwerb der zur Herstellung
einer Ausfahrt von der Markthalle in der Dorotheen-
straßc nach dem Reichtagsuser erforderlichen Flächen.
Wir beabsichtigen, den Bau der Markthalle auf dem Grundstücke
Dorotheenstraßc Nr. 28/29 derart zu fördern, daß die Eröffnung
derselben spätestens zum April k.'Js. erfolgen kann. Zu diesem
Zwecke bedarf es aber, dem Projecte der Halle entsprechend, einer
Ausfahrt nach der zukünftigen Reichstagsuferstraße, um so eine fahr
bare Verbindung mit der Neustädtischen Kirchstraße herzustellen und das
Umwenden von Fuhrwerken innerhalb der Markthalle zu vermeiden.
Der vollständige Ausbau der Uferstraße, welcher die Verwendung
eines Theiles des jetzigen Spreebettes und die Ausführung der Ufer
mauer in der Normal-Uferlinie bedingen würde, wird zur Zeit von
uns noch nicht beabsichtigt; es soll vielmehr zunächst nur auf dem
bereits vorhandenen festen Lande ein für das Markthallenbedürfniß
ausreichender Fahrweg hergestellt werden, wodurch von dem Logen
grundstücke ein Terrainerwerb von 242qm und von demGuthmann'schen
von I 388 gm, zusammen von circa I 630 qm, erforderlich wird. Bei
dem auf Grund des §. 13 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 und des
Enteignungs-Gesetzes stattgehabten Entschädigungs-Feststellungsverfahren
für das durch Abbruch vorhanden gewesener alter Baulichkeiten frei
gelegte Terrain zur Neustädtischen Kirchstraße zwischen der Georgen
straße und der Uferstraße ist das in die Uferstraße fallende Terrain
auf 170 JC pro Quadratmeter geschätzt worden, ein Preis, den wir
namentlich für das gegenwärtig in Rede stehende Terrain noch sehr
zu ermäßigen hoffen.
Wir bemerken noch, daß in diesem Enteignungsverfahren die
Stadtgemeinde den im Zuge der Neuftädtischen Kirchstraße belegenen
Theil der 1 388 qm großen Fläche des Guthmann'scheu Terrains
von 298 gm hat bereits übernehmen müssen, und daß daher das des
Markthallcnbaues wegen zu erwerbende Terrain nur 1 090 und 242 qm,
zusammen 1 322 qm beträgt.
Die mit der Loge wegen freihändigen Erwerbes des Terrains
geführten Verhandlungen haben leider nicht zu dem gewünschten
Resultate geführt, da von dieser neben dem Preise von 170 JC pro
Quadratmeter, die Genehmigung zur Errichtung von einstöckigen
Verkaufslokalen längs der Uferstraße ohne die Verpflichtung, bei Aus
führung dieser Baulichkeiten die eintheiligen ortsstatutarischen Beiträge
zu den' Straßenregulirungskosten zu zahlen, in Anspruch genommen
worden ist. Diese Bedingung würde einem Erlasse der Regulirungs
kosten fast gleichkommen, da die Loge in absehbarer Zeit dann kaum
andere Gebäude an der Uferstraße errichten würde. Einen solchen
Erlaß zu gewähren neben Zahlung einer Entschädigung von 170 JC
pro Quadratmeter entspricht zu wenig den städtischen Interessen, zumal
dieser Preis demjenigen gleichkommt, welcher im Enteignungsverfahren
für besser liegendes Terrain angenommen worden ist.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, folgenden
Beschluß zu fassen:
„Die Stadtverordneten - Versammlung ist damit ein
verstanden, daß die zur Herstellung des Reichstagsufers
erforderlichen Flächen von den Grundstücken der Loge Royal
Jork und Baumeisters Guthmann im Wege der Enteignung
erworben werden und stellt die hierzu erforderlichen Mittel
in Höhe von 100 000 JC bei dem Fonds für die unvorher
gesehenen Ausgaben pro 1884/85, den Rest aus den Ueber-
schüssen des Jahres 1883/84 zur Verfügung."
Einen Situationsplan, welcher die Lage und Größe der in Rede
stehenden Flächen ergiebt, fügen wir ergebenst bei. Die in Vorschlag
gebrachte Vertheilung der Ausgaben auf den etatsmäßigen Titel für
unvorhergesehene Ausgaben und die vorjährigen Ueberschüsse empfiehlt
sich um deswillen, weil der Erwerb dieses Straßenlandes zur Zeit
noch nicht zum Zwecke einer definitiven Regulirung der Straße, sondern
speziell aus Veranlassung des Markthallcnbaues erfolgt, und weil bet
der Uebernahme des in Rede stehenden nicht unbedeutenden Betrages
auf die bei Spezial-Verwaltung 40 zur Erwerbung von Straßenland
ausgeworfenen Mittel dieses Etatsguanlum unvcrhältnißmäßig belastet
werden würde.
Berlin, den 22. September 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
561. Vorlage (J.-Nr. 2 620 6rä. Dep.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Verkauf des den kleinen
dreierkigen Platz am Eingänge der Gubcnerstraße
— Platz A, Abtheilung XIV des Bebauungsplanes —
umgebenden Zaunes auf Abbruch.
Beim Ankauf des der Firma Alexander Elster gehörigen Grund
stücks Frankfurter Allee Nr. 115 ist auch der kleine dreieckige Platz
am Eingänge der Gubcncrstraße Eigenthum der Stadt geworden.
Seit langer Zeit ist es ein lebhafter Wunsch der nächsten Nach
barn und Bewohner der Stadtgegend, daß dieser Platz wieder frei
gelegt und geordnet werde. Derselbe Wunsch ist auch innerhalb der
Communalbehörden vorhanden und hat beim Ankauf des genannten
Elster'schen Grundstücks mitbestimmend gewirkt.
Wir beabsichtigen deshalb den Zaun, welcher den Platz zur Zeit
einschließt, auf Abbruch zu verkaufen, weil die Einzäunung überhaupt
zwecklos ist, da nach Abtheilung XIV des Bebauungsplanes das Terrain