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Volume No. 65 (560-561), 27. September 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

M 65. 
(560-561.) 
Fortagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
56«. Borlage (J.-Nr. 660 8. V. II. 84) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Erwerb der zur Herstellung 
einer Ausfahrt von der Markthalle in der Dorotheen- 
straßc nach dem Reichtagsuser erforderlichen Flächen. 
Wir beabsichtigen, den Bau der Markthalle auf dem Grundstücke 
Dorotheenstraßc Nr. 28/29 derart zu fördern, daß die Eröffnung 
derselben spätestens zum April k.'Js. erfolgen kann. Zu diesem 
Zwecke bedarf es aber, dem Projecte der Halle entsprechend, einer 
Ausfahrt nach der zukünftigen Reichstagsuferstraße, um so eine fahr 
bare Verbindung mit der Neustädtischen Kirchstraße herzustellen und das 
Umwenden von Fuhrwerken innerhalb der Markthalle zu vermeiden. 
Der vollständige Ausbau der Uferstraße, welcher die Verwendung 
eines Theiles des jetzigen Spreebettes und die Ausführung der Ufer 
mauer in der Normal-Uferlinie bedingen würde, wird zur Zeit von 
uns noch nicht beabsichtigt; es soll vielmehr zunächst nur auf dem 
bereits vorhandenen festen Lande ein für das Markthallenbedürfniß 
ausreichender Fahrweg hergestellt werden, wodurch von dem Logen 
grundstücke ein Terrainerwerb von 242qm und von demGuthmann'schen 
von I 388 gm, zusammen von circa I 630 qm, erforderlich wird. Bei 
dem auf Grund des §. 13 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 und des 
Enteignungs-Gesetzes stattgehabten Entschädigungs-Feststellungsverfahren 
für das durch Abbruch vorhanden gewesener alter Baulichkeiten frei 
gelegte Terrain zur Neustädtischen Kirchstraße zwischen der Georgen 
straße und der Uferstraße ist das in die Uferstraße fallende Terrain 
auf 170 JC pro Quadratmeter geschätzt worden, ein Preis, den wir 
namentlich für das gegenwärtig in Rede stehende Terrain noch sehr 
zu ermäßigen hoffen. 
Wir bemerken noch, daß in diesem Enteignungsverfahren die 
Stadtgemeinde den im Zuge der Neuftädtischen Kirchstraße belegenen 
Theil der 1 388 qm großen Fläche des Guthmann'scheu Terrains 
von 298 gm hat bereits übernehmen müssen, und daß daher das des 
Markthallcnbaues wegen zu erwerbende Terrain nur 1 090 und 242 qm, 
zusammen 1 322 qm beträgt. 
Die mit der Loge wegen freihändigen Erwerbes des Terrains 
geführten Verhandlungen haben leider nicht zu dem gewünschten 
Resultate geführt, da von dieser neben dem Preise von 170 JC pro 
Quadratmeter, die Genehmigung zur Errichtung von einstöckigen 
Verkaufslokalen längs der Uferstraße ohne die Verpflichtung, bei Aus 
führung dieser Baulichkeiten die eintheiligen ortsstatutarischen Beiträge 
zu den' Straßenregulirungskosten zu zahlen, in Anspruch genommen 
worden ist. Diese Bedingung würde einem Erlasse der Regulirungs 
kosten fast gleichkommen, da die Loge in absehbarer Zeit dann kaum 
andere Gebäude an der Uferstraße errichten würde. Einen solchen 
Erlaß zu gewähren neben Zahlung einer Entschädigung von 170 JC 
pro Quadratmeter entspricht zu wenig den städtischen Interessen, zumal 
dieser Preis demjenigen gleichkommt, welcher im Enteignungsverfahren 
für besser liegendes Terrain angenommen worden ist. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, folgenden 
Beschluß zu fassen: 
„Die Stadtverordneten - Versammlung ist damit ein 
verstanden, daß die zur Herstellung des Reichstagsufers 
erforderlichen Flächen von den Grundstücken der Loge Royal 
Jork und Baumeisters Guthmann im Wege der Enteignung 
erworben werden und stellt die hierzu erforderlichen Mittel 
in Höhe von 100 000 JC bei dem Fonds für die unvorher 
gesehenen Ausgaben pro 1884/85, den Rest aus den Ueber- 
schüssen des Jahres 1883/84 zur Verfügung." 
Einen Situationsplan, welcher die Lage und Größe der in Rede 
stehenden Flächen ergiebt, fügen wir ergebenst bei. Die in Vorschlag 
gebrachte Vertheilung der Ausgaben auf den etatsmäßigen Titel für 
unvorhergesehene Ausgaben und die vorjährigen Ueberschüsse empfiehlt 
sich um deswillen, weil der Erwerb dieses Straßenlandes zur Zeit 
noch nicht zum Zwecke einer definitiven Regulirung der Straße, sondern 
speziell aus Veranlassung des Markthallcnbaues erfolgt, und weil bet 
der Uebernahme des in Rede stehenden nicht unbedeutenden Betrages 
auf die bei Spezial-Verwaltung 40 zur Erwerbung von Straßenland 
ausgeworfenen Mittel dieses Etatsguanlum unvcrhältnißmäßig belastet 
werden würde. 
Berlin, den 22. September 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
561. Vorlage (J.-Nr. 2 620 6rä. Dep.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Verkauf des den kleinen 
dreierkigen Platz am Eingänge der Gubcnerstraße 
— Platz A, Abtheilung XIV des Bebauungsplanes — 
umgebenden Zaunes auf Abbruch. 
Beim Ankauf des der Firma Alexander Elster gehörigen Grund 
stücks Frankfurter Allee Nr. 115 ist auch der kleine dreieckige Platz 
am Eingänge der Gubcncrstraße Eigenthum der Stadt geworden. 
Seit langer Zeit ist es ein lebhafter Wunsch der nächsten Nach 
barn und Bewohner der Stadtgegend, daß dieser Platz wieder frei 
gelegt und geordnet werde. Derselbe Wunsch ist auch innerhalb der 
Communalbehörden vorhanden und hat beim Ankauf des genannten 
Elster'schen Grundstücks mitbestimmend gewirkt. 
Wir beabsichtigen deshalb den Zaun, welcher den Platz zur Zeit 
einschließt, auf Abbruch zu verkaufen, weil die Einzäunung überhaupt 
zwecklos ist, da nach Abtheilung XIV des Bebauungsplanes das Terrain
	        
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