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halle mehr in dem Mittelpunkte des Nordens, d. h in der
Nähe des Rosenthaler Thores, in Aussicht genommen wird.
Wenngleich wir nicht in der Lage waren, uns die Gründe der
Ablehnung unserer Vorlage vom 22. März er. überall anzueignen, so
haben wir behufs ununterbrochener Förderung der Versorgung der
gesammten Stadt mit Markthallen die Ermittelung anderer zweck
entsprechender Grundstücke, deren örtliche Lage den in dem Beschlusse
vom 3. April er. angegebenen Gesichtspunkten sich annähert, ohne
Verzug in Angriff genommen. Die bei uns eingegangenen Offerten
verkäuflicher Grundstücke hat unsere Subkommission sowohl, wie auch
die durch Gemeindebeschluß von 27. Mai/8. Juni 1882 niedergesetzte
gemischte Deputation, welcher die Aufstellung eines Generalplanes
zur Versorgung der Stadt mit Markthallen obliegt, mehrfach durch
geprüft.
Wir mußten hierbei die Verkaufsangebote aller westlich und
nordwestlich des Komplexes Schlegelstr. 23a und Jnvalidenstr. 118
belegenen Grundstücke nach den bei den Verhandlungen über unsere
diesfällige Vorlage zu Tage getretenen Anschauungen der Mehrheit
der Stadtverordneten-Versammlung außer Acht lassen. Es erschien
ferner nach den einmüthigen Ansichten der gemischten Deputation sowohl,
wie auch unserer Subkommission nicht räthlich, bei der Auswahl von
Grundstücken über die Jnvalidenstraße hinaus noch weiter in den
Norden der Stadt hinauszugreifen und ebenso wurde allgemein ange
nommen, daß die Baustelle für die Marfthalle der Nordstadt nicht
noch weiter nach Osten, also jenseits der Höhe des Rosenthaler Thores
zu suchen sei. Für die erstere Einschränkung sprach die Rücksicht auf
die südlich der Jnvalidenstraße wohnende sehr zahlreiche Bevölkerung
und die Nothwendigkeit, Sorge oafür zu tragen, die Markthalle möglichst
so zu legen, daß dieselbe in möglichst gleichen Abständen von allen
betheiligten Stadtquarticren des Nordens sich befinde und somit ihre
Frequenz möglichst gesichert sei. Eben diese Erwägung führte aber
auch dazu, über die Gegend östlich des Rosenthaler Thors nicht
hinauszugehen, wobei noch als fernerer Grund hinzutrat, daß man
anderenfalles der Markthalle Neue Frtedrichstraße näher gekommen wäre,
als bei angemessener Disposition der örtlichen Lage der Markthallen
der einzelnen Stadttheile empfehlenswerth erscheint.
Die nach diesen allseitig angenommenen Gesichtspunkten vor
genommene eingehende Durchprüfung des vorhandenen Materials an
Offerten und der weitere Umstand, daß innerhalb des so umschriebenen
Gebietes die Zahl der mit reichlichem unbebautem Hinterland versehenen
Grundstücke nach amtlicher Untersuchung unseres städtischen Ver-
messungsbüreaus eine äußerst geringe ist, hat dazu geführt, daß zur
engeren Wahl nur folgende zwei Komplexe gelangt sind. Es waren dies:
Erstens die Grundstücke Weinbcrgsweg 4/5 und Lothringerstr. 46,
47, 48. Für diese Grundstücke sind im Einzelnen als Kaufpreise ge
fordert worden:
für Lothringerstr. 46 bei rund 950 gm Grundfläche 225 000 JC
- - 47 - - 658 - - 150000 -
- - 48 - - 992 - - 300 000 -
für Weinbergsweg 4 - - 998 - - 240 000 -
- - 5 - - 1000 - - 180 000 -
so daß die Kosten des Grunderwerbs sich bei einer Gesammtfläche von
4598 gm auf 1 095 000 JC gestellt haben würden.
Es erschien zunächst durchaus nicht angänglich, das Areal der
Markthalle durch Weglassung des einen oder anderen hier aufgeführten
Grundstücks sehr wesentlich zu verkleinern.
Eine wesentliche Minderung der Grund-Erwerbskosten wäre auf
diese Weise nur durch Verzicht auf mehr als eines der angebotenen
Grundstückes möglich gewesen und alsdann wäre die Baustelle viel
zu klein geworden.
Eine Ermäßigung der von den Eigenthümern der sämmtlichen
Grundstücke geforderten Preise wäre vielleicht noch zu erzielen gewesen.
Immerhin wären aber die Grund-Erwerbskosten noch sehr erheblich
höher geblieben, als für sachentsprechend zu erachten war.
Abgesehen von diesen schwerwiegenden finanziellen Bedenken trat
nun noch die von der Mehrheit der Mitglieder der gemischten Deputation
getheilte Ansicht hinzu, daß die hier in Betracht gezogene Baustelle der
Eentralhalle in der Neuen Friedrichstraße zu nahe liege. Die Ent
fernung von derselben beträgt in der Luftlinie nur 990 Meter. Die
gemischte Deputation hat hiernach, auf Grund mehrfacher eingehender
Berathungen und örtlicher Besichtigungen geglaubt, von diesem dicht
am Rosenthaler Thor belegenen Bauterrain absehen zu müssen. Wir
haben dieser Anschauung nur beitreten können.
Bei dieser Sachlage blieb zweitens allein das Häuservicrtel übrig,
dessen Ankauf diese Vorlage empfiehlt.
Es besteht aus den Grundstücken:
Ackerstr.
23/24,
bei einer Preisforderung von 150 000 JC für
1 878 qm Grundfläche,
25,
- - - von 160 000 JC für
927 qm Grundfläche,
-
26,
- - - von 160 000 JC für
914 qm Grundfläche,
Jnvalidenstr. 158, bei einer Preisforderung von 150 000 JC für
358 qm Grundfläche.
Angeboten als Zugang von der Jnvalidenstraße aus war noch
das Grundstück Jnvalidenstr. 156 zum Preise von 102 000 JC bei
235 qm Grundfläche. Die gemischte Deputation hat indeß geglaubt,
daß das letztgenannte Grundstück zu klein, dasselbe auch sonst nicht so
gut zu dem sonstigen Terrain gelegen sei, namentlich auch eine sehr
schmale Front an der Jnvalidenstraße besitze und sein Ankauf sonach
sich nicht empfehle.
Die hiernach sich gestaltende Baufläche im ungefähren Gesammt-
ausmaß von 4 077 qm würde als Kaufpreis eine Aufwendung von im
Ganzen 620 000 JC erfordern. Sie liegt von der Centralhalle Neue
Friedrichstraße 1 350 m in der Luftlinie entferut. Durch das Grund
stück Jnvalidenstr. 158 besitzt der so gebildete Terraincomplex einen
völlig ausreichenden Zugang zur Jnvalidenstraße, wobei noch zu er
wähnen ist, daß die Straßenfront desselben groß genng ist, um die
Möglichkeit zu geben, daß das Vorderhaus, vielleicht mit einem Seiten
flügel, stehen bleiben und sonach auch ferner Ertrag gewähren kann.
Inwieweit Theile der sehr dicht bebauten Grundstücke Ackerstr. 25 und 26
ebenso noch weiter miethsweise nutzbar gemacht werden können, wird
sich bei der definitiven Aufstellung des Bauprojektes zeigen.
Die gemischte Deputation hat diesen Punkt für nicht entscheidend
gehalten, aber gleichwohl erwogen. Allein auch bei einem negativen Er
gebniß hinsichtlich dieser nebensächlichen Angelegenheit können wir den
Ankauf des beschriebenen Häuserviertels nur dringend empfehlen.
Die Baufläche ist für den Zweck der Errichtung einer Markthalle
im Norden ausreichend und auch ihrer äußeren Gestalt nach wohl
geeignet. Die örtliche Lage derselben entspricht, so weit als irgend
möglich, den in dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung vom
3. April 1884 angedeuteten Gesichtspunkten. Der offerirte Komplex liegt
nahezu in der Mitte desjenigen Stadttheiles, welchen man als „den
Norden" der Stadt zu bezeichnen gewohnt ist. Er liegt ferner, was
wir für ein Moment von entscheidender Wichtigkeit halten, dicht an
dem Pappelplatz, also einer bis in die letzte Zeit hinein — wo der Markt
allerdings verlegt ist — sehr gesuchten und gewohnten Stätte des Markt
verkehrs.
Wir legen dieser Vorlage als Anlagen bei:
a) einen allgemeinen Situationsplan der Stadt, in welchem die
zum Ankauf empfohlene Baustelle, sowie die sämmlichen im
Bau begriffenen Markthallen roth, die vorhandenen öffent
lichen Wochenmärkte blau angezeichnet sind;
d) einen besonderen Plan der zu erwerbenden Grundstücke;
e) eine Tabelle, in welcher die durch unsere städtische Feuer
societät und durch unsere Steuerdeputatirn, Abtheilung für
Haus- und Miethssteuer, ermittelten Feuerkassenwerthe und
und haussteuerpflichtigen Miethserträge pro 1883 für jedes
der angebotenen Grundstücke ersichtlich gemacht sind.
Aus der letztgedachten Tabelle glauben wir ersichtlich machen zu
können, daß die für die Grundstücke im Einzelnen geforderten Preise
nicht zu hoch sind und der für den Komplex im Ganzen zu zahlende
Kaufpreis angemessen ist.
Weitere Preisermäßigungen müssen übrigens nach wiederholt
mit den Eigenthümern geführten Verhandlungen als nicht zu erwarten
ansehen.
Theile des hier angebotenen Komplexes sind uns übrigens in drei
verschiedenen anderen Zusammenstellungen mit benachbarten Grund
stücken, nämlich
a) Ackerstr. 20—24 und Brunnenstr. 133 für 601 000 JC bei
5 800 qm,
b) Ackerstr. 20—22 und Brunnenstr. 135—137 für 971 000 JC
bei 5 800 qm,
c) Ackerstr. 20—22 (Ackerstr. 20 und 22 nur in Trennstücken)
und Brunnenstr. 136 für 616 000 JC bei 4 500 qm Grundfläche
in Vorschlag gebracht worden. Ueber alle diese anderen Proposittonen
lagen Situationsskizzen vor. Keine derselben ist von der gemischten
Deputation für geeignet befunden worden. Die Kombination aä b
wurde allseitig als zu theuer erachtet, die Kombinationen aii a und c
boten ebenso einstimmig getadelte Gestaltungen der Baustellen, da die
jenige zu a zu lang und zu wenig breit, diejenige zu c zu beiden
Seiten zu schmale Zugänge besaß.
Es blieb nach dem einstimmigen Urtheil der gemischten Deputation
hiernach allein die hier in Vorschlag gebrachte Baufläche übrig. Indem
wir hiernach der Stadtverordneten-Versammlung auch unserer Seits
den Ankauf derselben empfehlen, bemerken wir noch, daß die sämmt
lichen in Betracht kommenden Grundstücke am 1. April k. Js. mieths-
frei gestellt werden können. Ungewöhnliche Lasten und Beschränkungen,
welche auf den Grundstücken haften, sind uns nicht angegeben worden.
Die Abwickelung der Hypothekenverhältnisse wird voraussichtlich
Schwierigkeiten nicht bieten, wobei wir allerdings bemerken, daß auf
dem Grundstück Ackerstr. 25 nach Angabe des Besitzers für die Deutsche
Bodcn-Credit-Actien-Bank eine erst nach 9 Jahren rückzahlbare mit
4Vi pCt. verzinsliche Hypothek von 90 000 JC haftet.
Wir bemerken schließlich noch, daß die Eigenthümer einiger be-
theiligter Grundstücke sich an ihre Offerten nur bis Ende dieses Monats