(544-545.)
Dorlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
544. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der
Vorlage, betreffend die Errichtung einer Ladehalle
auf dem Terrain der Ladestraffe des Wilhelms-Ufers
am Humboldthasen Seitens der Berliner Krahn-
Gesellschaft H. Bachstein & Co. (Drucksache 441.)
Verhandelt Berlin, den 12. September 1884.
Anwesend:
Stadtv. Reichnow, Vorsitzender,
- Heilmann,
- Franke,
- Geiter,
- Moses,
- Jaenicke,
- Pitzmann,
- Winkler,
- Heller.
Nicht anwesend:
Stadtv. Esmann, entschuldigt.
Seitens des Magistrats war anwesend:
Herr Stadtrath Meubrink.
Der durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom
29. Juni, Prot. Nr. 9, zur Vorberathung der oben bezeichneten Vorlage
eingesetzte Ausschuß war heute zu einer Berathung zusammengetreten.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit einigen einleitenden Worten
und zeigte dem Ausschuß an, daß ein Protest gegen die Vorlage ein
gegangen sei, welcher sodann verlesen wurde.
Hierauf trat der Ausschuß in die Berathung ein.
Es wurden im Ausschuß verschiedene Bedenken gegen die Vorlage
geltend gemacht.
Einerseits mußte zugegeben werden, daß mit dieser Ladehalle nichts
Vollkommenes sondern ein Stückwerk geschaffen werde.
Andererseits wurde befürchtet, der Gesellschaft hier ein Monopol
zu geben, was entschieden vermieden werden müsse. Es sei zwar in
der Vorlage gesagt, daß der Stadt stets das Recht zustehen solle, die
Gebäude und Anlagen, sobald es nöthig erscheine, wieder beseitigen zu
lassen, indessen hätte ein solcher Beschluß immerhin seine große
Schwierigkeiten und es sei hier leichter gegeben als wieder genommen!
Ferner sei es auch zu erwarten, daß von Seiten anderer Behörden
der Stadt hier Steine in den Weg gelegt würden, die nicht ohne erhebliche
Opfer zu beseitigen sein dürften! Es sei darum auch nicht rathsam,
daß, wie von einer Seite im Ausschuß der Vorschlag gemacht wurde,
die Stadt diese Sache selbst in die Hand nähme, und wenn dies andere
Städte mit mehr oder weniger Erfolg gethan hätten, so sei zu berück
sichtigen, daß für jede einzelne Stadt in dieser Angelegenheit gerade
die Sache anders läge und man hierbei Vergleiche nur sehr schwer
ziehen könne! —
Trotzdem im Ausschuß sich auch Stimmen erhoben, die für die
Vorlage eintraten, indem angenommen wurde, daß hier nach dem
Wortlaut der Vorlage von einem Monopol die Rede nicht sein könne,
daß im Gegentheil durch Gewährung dieser Concession die Concurrenz
herangezogen werden würde und daß das jetzige Entladungssystem doch
für Berlin nicht mehr zeitgemäß, und ein Anfang zum Besseren mit
Freuden zu begrüßen sei, waren die zuerst geäußerten Bedenken gegen
die Vorlage doch schwerwiegender und, nachdem die Discussion
geschlossen, wurde mit größerer Majorität der Antrag angenommen,
der Versammlung zu empfehlen:
„die Magistratsvorlage abzulehnen".
Zum Berichterstatter ist der Stadtv. Reichnow gewählt worden,
v. w. o.
Reichnow. Heller.
545. Vorlage — zur Beschlufffassung —, betreffend die
Erwerbung von Grundstücken behufs Errichtung
einer Markthalle im Norden.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Vcrsammlung zu beschließen:
In Verfolg ihrer früheren, die Versorgung der Stadt mit
Markthallen betreffenden Beschlüsse und im Besonderen des
jenigen vom 3. April 1884 (Prot. Nr. 23) stimmt die Stadt-
verordneten-Versammlung, zum Zwecke der Errichtung einer
Markthalle im Norden der Stadt, dem Ankäufe folgender
Grundstücke:
Ackerstr. 23/24 zum Preise von 150 000 JC,
- 25 - - - 160000 -
- 26 - - - 160000 -
Jnvalidenstr. 158 - - - 150 000 -
zu. Sie willigt ein, daß der für die erwähnten fünf Grund
stücke baar zu zahlende Gesammtkaufpreis von 620 000 J€
aus der Anleihe des Jahres 1882 entnommen werde. —
Begründung:
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung hat unserer Vorlage vom
22. März 1884, in welcher wir, behufs Weiterführung des durch die
bekannten früheren Gemcindcbeschlüsse ausgestellten Planes zur Ver
sorgung der Stadt mit Markthallen, zum Zwecke der Ausstattung des
Nordens mit einer Markthalle den Ankauf der Grundstücke Schlegel
straße 23a und Jnvalidenstr. 118 zu einem Gesammtkaufpreise von
495 000 Jt vorschlugen, ihre Zustimmung versagt und unter dem
3. April 1884 beschlossen:
Den Antrag des Magistrats vom 22. März 1884
(I -Nr. 1 525 F. B. 84), betreffend den Ankauf der Grund
stücke Schlegelstraßc 23a und Jnvalidcnstraße 118, lehnt die
Versammlung ab. Sie ersucht den Magistrat, durch die
gemischte Deputation für Markthallen-Angelegenheiten das
Markthallen-Bedürfniß für den Norden Berlins nochmals
eingehend prüfen zu lassen und der Versammlung eine neue
Vorlage zu machen, in welcher die Errichtung einer Markt-