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von der Preußischen Central-Boden-Credit-Gesellschaft her
gegeben und wird mit 5 Vs pCt. verzinst und amortisirt. Sie
kann durch Uebergabe von Pfandbrifen der Credit-Gesellschaft
abgelöst werden. Da diese indeß einen hohen Coursstand
haben, so empfiehlt es sich wohl, die Hypothek bis auf Weiteres
beizubehalten.
Die Uebernahme des Kaufgeldes aus das Vorschuß-Conto
ist erforderlich, da ein Theil desselben auf die Markthallen
anleihe, ein anderer Theil auf den Fonds für Straßenland-
Erwerbungcn, der größere Theil aber nach erfolgter Berechnung
auf den Grundstücks-Erwcrbungs-Fonds übernommen werden
muß. Wir bemerken dabei, daß die Direktion des Geselligen
Vereins bereit ist, wenn wir cs wünschen, das Kaufgeld oder
einen größeren Theil desselben hypothekarisch stehen zu lassen.
Berlin, den 11. September 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 524.
Gutachten
betreffend
den Werth des Grundstücks Neue Friedrichstraße Nr. 35, verzeichnet
im Grundbuche von Berlin, Band 16 Nr. 1 238, dem Geselligen Verein
der Gesellschaft der Freunde gehörig.
Für die Ermittelung des Werthes des vorbezeichneten Grundstücks
ist zu berücksichtigen, daß dasselbe in seinen Haupttheilen lediglich für
die Zwecke des Geselligen Vereins der Gesellschaft der Freunde ein
gerichtet ist, und daß das Grundstück diesem Zwecke nur alsdann dienen
kann, wenn dasselbe in seinem jetzigen Zustande ohne wesentliche Ver
änderung erhalten wird; jede Ausnutzung des unbebauten Hinterlandes
für fremde gewerbliche Zwecke ist deshalb ausgeschlossen, weil dieses
Hinterland für die Zwecke- der Gesellschaft unentbehrlich ist. Wenn
hiernach die Werthsberechnung sich lediglich nach dem vorhandenen
Zustande des Grundstücks richten muß, so würde andererseits jede
Verminderung der Fläche des Hinterlandes zur Folge haben, daß das
ganze Grundstück für die Zwecke der Gesellschaft nicht mehr benutzt
werden könnte. —
Die Stadtgemeinde kann zunächst nur einen Streifen von 8 m
Tiefe an der südlichen Seite des, vas Hinterland bereits durch
schneidenden Stadtbahn-Viadukts für die Anlage eines Bahnstranges
beanspruchen. Dieser Streifen könnte ebenso überbaut werden, wie
dies bereits durch den breiteren Viadukt der Stadtbahn geschehen ist,
ohne die Zwecke der Gesellschaft zu beeinträchtigen; erst dann, wenn
bei der Anlage der 19 m breiten Straße nördlich der Stadtbahn die
Stadtgemeinde das für die Straße bestimmte Land beanspruchen würde,
könnte die Gesellschaft, nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Abnahme
des ganzen Grundstücks verlangen, weil alsdann das Grundstück seinem
bisherigen Zwecke nicht mehr dienen könnte.
Da aber der Auftrag des Magistrats vom 24. Januar 1884 dahin
ging, die Höhe der für die Abtretung des ganzen Grundstücks zu ge
währenden Entschädigung nach den für das Enteignungsverfahren
geltenden Grundsätzen abzuschätzen, so haben wir uns dieser Aufgabe
unterzogen. —
Bei der Berechnung des Werthes des Grundstückes ist abzuschätzen:
a) der Theil der Grundfläche bis zu einer Tiefe von 60 m von
der Straße ab, als Vorderland einer Baustelle,
b) die auf dieser Fläche befindlichen Baulichkeiten und Anlagen,
c) die Grundfläche des Hinterlandes,
ä) die auf dieser Fläche befindlichen Baulichkeiten und Anlagen,
als Bäume, Sträucher re.,
e) die nutzbare Fläche unter den Stadtbahnbögen nach ihrem
kapitalisirten jetzigen Nutzungswerth. —
Eine Bewerthung der Fläche unter den Stadtbahnbögen, sowie
derjenigen Fläche, welche nördlich der projektirten Straße nach der
Anlegung dieser Straße von dem Grundstücke abgetrennt wird, nach
einem anderen, als dem jetzigen Werthe, ist durch die Bestimmung des
§. 10 al. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1874 ausgeschlossen.
Diese Bestimmung lautet:
„Eine Wertherhöhung, welche das abzutretende Grundstück
erst in Folge der neuen Anlage enthält, kommt bei der Be
messung der Entschädigung nicht in Anschlag."
Den jetzigen Betrag des Grundstückes haben wir nicht zur Be
rechnung gezogen, weil das Grundstück nicht in vollem Maße aus
genutzt ist und deshalb, wenn der jetzige Ertrag berücksichtigt würde,
nicht der volle Werth des Grundstücks zur Geltung käme. —
Dies vorausgeschickt, berechnen wir den Werth des Grundstücks,
wie folgt:
a) Werth des Grund und Bodens des vorderen Theiles:
1 776,v gm Vorderland mit einer Frontlänge in
der Neuen Friedrichstraßc von 22,«o m und einer Tiefe
von rot. 60 m, mit Rücksicht auf diese bedeutende Tiefe
und niit Rücksicht darauf, daß dieses Terrain »ach
hinten sich bis ans rot. 35 m verbreitert, ä 200 Jt . 355 200,« J(,
b) Werth der Baulichkeiten auf dem vorderen Theil.
1. Das Vorderhaus von 22,-o m, hinten 25,7» m
lang, 12,40 m tief, mit einem Risalit 8,7« m lang,
0,w m vortretend, mit zum Theil gewölbtem, zum Theil
Balkenkeller, Erdgeschoß und 2 Stock hoch, massiv er
baut, hat vorn 0,94 m Höhe, massiv verblendete Drengel-
wand und zweiseitig Ziegeldach, worauf Zinkrinnen und
Abfallröhren befindlich.
Die Vorderfront in der Plinthc, das Risalit im
Erdgeschoß mit Bandgcsims, die vier darauf ruhenden
Pilaster und das Hauptgesims sind von Sandstein. —
Das Kellergeschoß ist 2,er m, das Erdgeschoß 3,-7 m
und der I. und II. Stock resp. 3,rs und 2,»» m im
Lichten hoch, und enthalten durchweg Wohnrüume mit
gewöhnlichem Ausbau; nach vorn Doppelfenster, im
Erdgeschoß mit Fensterläden, in drei Zimmern Patcnt-
sonst genagelter, gestrichener Fußböden, weiße und halb-
weiße Oefen und zum Theil Flügel- zum Theil Sechs
füllungsthüren. Die durch alle Etagen gehende Treppe
hat eichene Stufen und eisernes Geländer.
Für sämmtliche Arbeiten incl. aller Materialien
sowie incl. Gas- und Wasserleitung 66 228,so JC
2. Das Seitengebäude rechts, auf 3,ss m lang,
8,40 m tief und auf 23,«- m lang, 8,so m tief, mit
gewölbtem Keller, Erdgeschoß und 1 Stock hoch, massiv
erbaut, hat einseitiges, theils mit Zink, theils mit
Ziegeln gedecktes Dach. Auf dem Dache des vorderen
3,so m langen Theils befindet sich eine 0,«4 »> hohe
Holzbrüstung. Das Gebäude ist im Keller 2,27 m, im
Erdgeschoß 3,i« m und im 1. Stock 4,«4 m im Lichten
hoch und enthält Wohn- und Gardcrobenräume, im
I. Stock auch einen Saal mit gewöhnlichem Ausbau
wie aä 1.
Für sämmtliche Arbeiten incl. aller Materialien,
sowie incl. Gas- und Wasserleitung 41 807,bo -
3. Das erste Seitengebäude links an ad 1, auf
6,60 m lang in medio 5,12 m tief und auf in medio
3,86 m lang, 6,°i m tief mit Balkenkcller, Erdgeschoß
und 1 Stock hoch, massiv erbaut, hat einseitig Ziegel
dach. Die Dachwand ist 2,2« m hoch, zurückgesetzt, und
das Dachgeschoß ebenso wie die unteren Etagen resp.
2,82 m und 3,6« m im Lichten hoch, zu Wohnungen
ausgebaut, mit einfachem Ausbau.
Für sämmtliche Arbeiten incl. aller Materialien,
sowie incl. Gas- und Wasserleitung 9 289,oo -
4. Das zweite Seitengebäude links an aä 3, in
medio 17,«o m lang, 6,so m tief, zum fünften Theil
mit Balkenkeller, Erdgeschoß und 1 Stock hoch, massiv
erbaut, hat einseitig Ziegeldach. Das Kellergeschoß,
sowie das 3,«« m im Lichten hohe Erdgeschoß und der
ebenso hohe I. Stock enthalten Wohnräume mit gewöhn
lichem Ausbau; das Dachgeschoß ist gleichfalls zu
Wohnräumen ausgebaut.
Für sämmtliche Arbeiten incl. aller Materialien,
sowie incl. Gas- und Wasserleitung 18 616,»o -
5. Das Quergebäude in medio 34,s, m lang,
15,03 m tief, mit einem Anbau an Gartenfront 5,so m
lang, 2,io m vorliegend, mit theils gewölbtem, theils
Balkenkeller, Erdgeschoß und 1 Stock hoch, massiv
erbaut, hat zweiseitiges Schieferdach, worauf Zink
rinnen und Abfallröhren befindlich. Vor dem Vorbau
an Gartenfront befindet sich ein halbkreisförmiger
Vorbau mit 2,« m Radius, 1 massives Erdgeschoß hoch
und mit Asphalt-Abdeckung. An der anderen Seite
der Gartenfront befindet sich ein Pissoir-Ausbau.
Das Kellergeschoß ist 2,-i m, das Erdgeschoß 4,3« m
und der I. Stock 10,or m im Lichten hoch und ent
halten durchweg Vereinsräume und einen großen Fest
saal. Der Ausbau in diesem Gebäude ist hochherr
schaftlich, zum Theil luxuriös; die Doppelfenster haben
innere Läden im Erdgeschoß, die Flügelthüren sind
mit Verdachungen versehen, der Saal im ersten Stock
hat Parquetfußboden, sonst haben die Räume theils
Patent-, theils genagelte, gestrichene Fußböden. In
dem Saale befinden sich an den schmalen Seiten
Gallerten mit in Gold verzierten Holzbrüstungen. Die
eine der Gallerien ruht auf Consolen, die andere da
gegen auf 4 Holzfäulen; hinter dieser Gallerie ist noch
eine halbrunde Nische ausgebildet. Die Decke und
die Wände sind durch Stuckgesimse und Ornamente
reich dekorirt und gemalt resp. vergoldet. Die Räume