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Volume No. 60 (516-527), 13. September 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

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von der Preußischen Central-Boden-Credit-Gesellschaft her 
gegeben und wird mit 5 Vs pCt. verzinst und amortisirt. Sie 
kann durch Uebergabe von Pfandbrifen der Credit-Gesellschaft 
abgelöst werden. Da diese indeß einen hohen Coursstand 
haben, so empfiehlt es sich wohl, die Hypothek bis auf Weiteres 
beizubehalten. 
Die Uebernahme des Kaufgeldes aus das Vorschuß-Conto 
ist erforderlich, da ein Theil desselben auf die Markthallen 
anleihe, ein anderer Theil auf den Fonds für Straßenland- 
Erwerbungcn, der größere Theil aber nach erfolgter Berechnung 
auf den Grundstücks-Erwcrbungs-Fonds übernommen werden 
muß. Wir bemerken dabei, daß die Direktion des Geselligen 
Vereins bereit ist, wenn wir cs wünschen, das Kaufgeld oder 
einen größeren Theil desselben hypothekarisch stehen zu lassen. 
Berlin, den 11. September 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 524. 
Gutachten 
betreffend 
den Werth des Grundstücks Neue Friedrichstraße Nr. 35, verzeichnet 
im Grundbuche von Berlin, Band 16 Nr. 1 238, dem Geselligen Verein 
der Gesellschaft der Freunde gehörig. 
Für die Ermittelung des Werthes des vorbezeichneten Grundstücks 
ist zu berücksichtigen, daß dasselbe in seinen Haupttheilen lediglich für 
die Zwecke des Geselligen Vereins der Gesellschaft der Freunde ein 
gerichtet ist, und daß das Grundstück diesem Zwecke nur alsdann dienen 
kann, wenn dasselbe in seinem jetzigen Zustande ohne wesentliche Ver 
änderung erhalten wird; jede Ausnutzung des unbebauten Hinterlandes 
für fremde gewerbliche Zwecke ist deshalb ausgeschlossen, weil dieses 
Hinterland für die Zwecke- der Gesellschaft unentbehrlich ist. Wenn 
hiernach die Werthsberechnung sich lediglich nach dem vorhandenen 
Zustande des Grundstücks richten muß, so würde andererseits jede 
Verminderung der Fläche des Hinterlandes zur Folge haben, daß das 
ganze Grundstück für die Zwecke der Gesellschaft nicht mehr benutzt 
werden könnte. — 
Die Stadtgemeinde kann zunächst nur einen Streifen von 8 m 
Tiefe an der südlichen Seite des, vas Hinterland bereits durch 
schneidenden Stadtbahn-Viadukts für die Anlage eines Bahnstranges 
beanspruchen. Dieser Streifen könnte ebenso überbaut werden, wie 
dies bereits durch den breiteren Viadukt der Stadtbahn geschehen ist, 
ohne die Zwecke der Gesellschaft zu beeinträchtigen; erst dann, wenn 
bei der Anlage der 19 m breiten Straße nördlich der Stadtbahn die 
Stadtgemeinde das für die Straße bestimmte Land beanspruchen würde, 
könnte die Gesellschaft, nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Abnahme 
des ganzen Grundstücks verlangen, weil alsdann das Grundstück seinem 
bisherigen Zwecke nicht mehr dienen könnte. 
Da aber der Auftrag des Magistrats vom 24. Januar 1884 dahin 
ging, die Höhe der für die Abtretung des ganzen Grundstücks zu ge 
währenden Entschädigung nach den für das Enteignungsverfahren 
geltenden Grundsätzen abzuschätzen, so haben wir uns dieser Aufgabe 
unterzogen. — 
Bei der Berechnung des Werthes des Grundstückes ist abzuschätzen: 
a) der Theil der Grundfläche bis zu einer Tiefe von 60 m von 
der Straße ab, als Vorderland einer Baustelle, 
b) die auf dieser Fläche befindlichen Baulichkeiten und Anlagen, 
c) die Grundfläche des Hinterlandes, 
ä) die auf dieser Fläche befindlichen Baulichkeiten und Anlagen, 
als Bäume, Sträucher re., 
e) die nutzbare Fläche unter den Stadtbahnbögen nach ihrem 
kapitalisirten jetzigen Nutzungswerth. — 
Eine Bewerthung der Fläche unter den Stadtbahnbögen, sowie 
derjenigen Fläche, welche nördlich der projektirten Straße nach der 
Anlegung dieser Straße von dem Grundstücke abgetrennt wird, nach 
einem anderen, als dem jetzigen Werthe, ist durch die Bestimmung des 
§. 10 al. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1874 ausgeschlossen. 
Diese Bestimmung lautet: 
„Eine Wertherhöhung, welche das abzutretende Grundstück 
erst in Folge der neuen Anlage enthält, kommt bei der Be 
messung der Entschädigung nicht in Anschlag." 
Den jetzigen Betrag des Grundstückes haben wir nicht zur Be 
rechnung gezogen, weil das Grundstück nicht in vollem Maße aus 
genutzt ist und deshalb, wenn der jetzige Ertrag berücksichtigt würde, 
nicht der volle Werth des Grundstücks zur Geltung käme. — 
Dies vorausgeschickt, berechnen wir den Werth des Grundstücks, 
wie folgt: 
a) Werth des Grund und Bodens des vorderen Theiles: 
1 776,v gm Vorderland mit einer Frontlänge in 
der Neuen Friedrichstraßc von 22,«o m und einer Tiefe 
von rot. 60 m, mit Rücksicht auf diese bedeutende Tiefe 
und niit Rücksicht darauf, daß dieses Terrain »ach 
hinten sich bis ans rot. 35 m verbreitert, ä 200 Jt . 355 200,« J(, 
b) Werth der Baulichkeiten auf dem vorderen Theil. 
1. Das Vorderhaus von 22,-o m, hinten 25,7» m 
lang, 12,40 m tief, mit einem Risalit 8,7« m lang, 
0,w m vortretend, mit zum Theil gewölbtem, zum Theil 
Balkenkeller, Erdgeschoß und 2 Stock hoch, massiv er 
baut, hat vorn 0,94 m Höhe, massiv verblendete Drengel- 
wand und zweiseitig Ziegeldach, worauf Zinkrinnen und 
Abfallröhren befindlich. 
Die Vorderfront in der Plinthc, das Risalit im 
Erdgeschoß mit Bandgcsims, die vier darauf ruhenden 
Pilaster und das Hauptgesims sind von Sandstein. — 
Das Kellergeschoß ist 2,er m, das Erdgeschoß 3,-7 m 
und der I. und II. Stock resp. 3,rs und 2,»» m im 
Lichten hoch, und enthalten durchweg Wohnrüume mit 
gewöhnlichem Ausbau; nach vorn Doppelfenster, im 
Erdgeschoß mit Fensterläden, in drei Zimmern Patcnt- 
sonst genagelter, gestrichener Fußböden, weiße und halb- 
weiße Oefen und zum Theil Flügel- zum Theil Sechs 
füllungsthüren. Die durch alle Etagen gehende Treppe 
hat eichene Stufen und eisernes Geländer. 
Für sämmtliche Arbeiten incl. aller Materialien 
sowie incl. Gas- und Wasserleitung 66 228,so JC 
2. Das Seitengebäude rechts, auf 3,ss m lang, 
8,40 m tief und auf 23,«- m lang, 8,so m tief, mit 
gewölbtem Keller, Erdgeschoß und 1 Stock hoch, massiv 
erbaut, hat einseitiges, theils mit Zink, theils mit 
Ziegeln gedecktes Dach. Auf dem Dache des vorderen 
3,so m langen Theils befindet sich eine 0,«4 »> hohe 
Holzbrüstung. Das Gebäude ist im Keller 2,27 m, im 
Erdgeschoß 3,i« m und im 1. Stock 4,«4 m im Lichten 
hoch und enthält Wohn- und Gardcrobenräume, im 
I. Stock auch einen Saal mit gewöhnlichem Ausbau 
wie aä 1. 
Für sämmtliche Arbeiten incl. aller Materialien, 
sowie incl. Gas- und Wasserleitung 41 807,bo - 
3. Das erste Seitengebäude links an ad 1, auf 
6,60 m lang in medio 5,12 m tief und auf in medio 
3,86 m lang, 6,°i m tief mit Balkenkcller, Erdgeschoß 
und 1 Stock hoch, massiv erbaut, hat einseitig Ziegel 
dach. Die Dachwand ist 2,2« m hoch, zurückgesetzt, und 
das Dachgeschoß ebenso wie die unteren Etagen resp. 
2,82 m und 3,6« m im Lichten hoch, zu Wohnungen 
ausgebaut, mit einfachem Ausbau. 
Für sämmtliche Arbeiten incl. aller Materialien, 
sowie incl. Gas- und Wasserleitung 9 289,oo - 
4. Das zweite Seitengebäude links an aä 3, in 
medio 17,«o m lang, 6,so m tief, zum fünften Theil 
mit Balkenkeller, Erdgeschoß und 1 Stock hoch, massiv 
erbaut, hat einseitig Ziegeldach. Das Kellergeschoß, 
sowie das 3,«« m im Lichten hohe Erdgeschoß und der 
ebenso hohe I. Stock enthalten Wohnräume mit gewöhn 
lichem Ausbau; das Dachgeschoß ist gleichfalls zu 
Wohnräumen ausgebaut. 
Für sämmtliche Arbeiten incl. aller Materialien, 
sowie incl. Gas- und Wasserleitung 18 616,»o - 
5. Das Quergebäude in medio 34,s, m lang, 
15,03 m tief, mit einem Anbau an Gartenfront 5,so m 
lang, 2,io m vorliegend, mit theils gewölbtem, theils 
Balkenkeller, Erdgeschoß und 1 Stock hoch, massiv 
erbaut, hat zweiseitiges Schieferdach, worauf Zink 
rinnen und Abfallröhren befindlich. Vor dem Vorbau 
an Gartenfront befindet sich ein halbkreisförmiger 
Vorbau mit 2,« m Radius, 1 massives Erdgeschoß hoch 
und mit Asphalt-Abdeckung. An der anderen Seite 
der Gartenfront befindet sich ein Pissoir-Ausbau. 
Das Kellergeschoß ist 2,-i m, das Erdgeschoß 4,3« m 
und der I. Stock 10,or m im Lichten hoch und ent 
halten durchweg Vereinsräume und einen großen Fest 
saal. Der Ausbau in diesem Gebäude ist hochherr 
schaftlich, zum Theil luxuriös; die Doppelfenster haben 
innere Läden im Erdgeschoß, die Flügelthüren sind 
mit Verdachungen versehen, der Saal im ersten Stock 
hat Parquetfußboden, sonst haben die Räume theils 
Patent-, theils genagelte, gestrichene Fußböden. In 
dem Saale befinden sich an den schmalen Seiten 
Gallerten mit in Gold verzierten Holzbrüstungen. Die 
eine der Gallerien ruht auf Consolen, die andere da 
gegen auf 4 Holzfäulen; hinter dieser Gallerie ist noch 
eine halbrunde Nische ausgebildet. Die Decke und 
die Wände sind durch Stuckgesimse und Ornamente 
reich dekorirt und gemalt resp. vergoldet. Die Räume
	        
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