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Volume No. 53 (415-432), 21. Juni 1884 Anlage: ad No.53 (433-438), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

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Druck von Gebrüder Grunert, Berlin. 
435. Vorlage (J.-Nr. 1252 G. B. 84) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung einer 
Unterstützung. 
Die Stadtverordnetcn-Versammlung wolle beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
Wittwe des Hülfs-Oberaufsehers am Asyl für nächtliche Ob 
dachlose Köbisch, die ihr bis ult. Mai er. bewilligt gewesene 
Unterstützung von 20 JC monatlich vom 1. Juni d. I. ab 
auf fernere 2 Jahre gezahlt werde. 
Begründung. 
Die in der Frankfurter Allee Nr. 107 wohnhafte Wittwe des am 
21. April v. I. verstorbenen Hülfs-Oberaufsehers am Asyl für nächt 
liche Obdachlose Köbisch, Albertinc geb. Kubencke, hat die Bitte 
an uns gerichtet, ihr die im Einverständnisse mit Wohlderselbcn - 
Beschluß vom 11. October 1883, Protokoll Nr. 35 — vom 1. Juni 
v. I. ab vorläufig auf ein Jahr bewilligt gewesene Unterstützung von 
20 JC monatlich weiter gewähren zu wollen. 
Nach dem Bericht des mit der Prüfung der jetzigen Verhältnisse 
der Bittstellerin betrauten Direktors des Arbeitshauses ist die 56 Jahr 
alte Wittwe nicht im Stande, etwas Nennenswerthes zu ihrem Lebens 
unterhalte zu verdienen, weil sie an sehr schwachen Augen, meist auch 
an geschwollenen, offenen Füßen leidet. Von dem ihr von ihrem Ehe 
mann hinterlassenen Vermögen von 6 000 JC bezieht sie wenig über 
200 JC Zinsen jährlich, welche zu ihrer Erhaltung unzureichende Summe 
ihre alleinige Einnahme bildet. Sie würde somit in eine recht trübe 
Lage gerathen, wenn die von uns bezogene Beihülfe in Fortfall kommen 
sollte. 
Da hiernach noch ganz dieselben Verhältnisse obwalten, wie sie in 
unserer dorthin gerichteten Vorlage vom 7. September pr. geschildert 
worden sind. so wollen wir die bisherige Unterstützung vom 1. Juni 
d. I. auf weitere 2 Jahre bewilligen. 
Berlin, den 3. Juni 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
43«. Vorlage (J.-Nr. 629 F. S. B. I. 84), betreffend den Ab 
lauf der Watzlzeit des Rathszimmermeisters Baltz. 
Urschriftlich der Stadtverordneten - Versammlung zur gefälligen 
Aeußerung darüber vorzulegen, ob Wohldicselbe gegen die Wiederwahl 
des Rathszimmermeisters Baltz auf fernere 6 Jahre vom 1. Dezember 
d. I. ab etwas zu erinnern hat. 
Berlin, den 14. Juni 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
gez. von Forckenbeck. 
437. Vorlage (J.-Nr. 545 8. v. I.) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Zahlung einer laufenden Unterstützung 
an die technische Lehrerin Bertha Bast. 
Die Handarbeitslehrerin Fräulein Bertha Bast, Elsasserstr. 68 
wohnhaft, geboren am 3. October 1829, welche seit dem 1. October 1861 
im städtischen Schuldienst beschäftigt ist und gegenwärtig bei 8 Pflicht 
stunden wöchentlich ein Jahresgehalt von 327 JC bezieht, ist schon seit 
längerer Zeit krankheitshalber dienstunfähig. 
Da nach dem eingeholten Gutachten unseres Vertrauensarztes an 
eine Wiederherstellung der p. Bast bis zur Dienstfähigkeit nicht mehr 
zu denken ist, so muß sie ihre Lehrthätigkeit definitiv aufgeben. Pensions- 
bercchtigt ist sie nicht. Sie hat aber gebeten, ihr mit Rücksicht auf die 
obwaltenden Verhältnisse eine fortlaufende jährliche Unterstützung zuzu 
billigen. 
Nach den angestellten Ermittelungen hat die Mutter der p. Bast 
ihr uird einer bei ihr wohnenden unverheiratheten Schwester, die ein 
armig geboren und erwerbsunfähig ist, ein Kapital von 900 JC hinter 
lassen. Außerdem beziehen die Geschwister von einem, von einer Nichte 
ererbten Kapitale jährlich 420 JC Zinsen. 
Ein unverheiratheter Bruder, der Königliche Staatsanwalt Bast, 
der früher in der Lage war, die Geschwister zu unterstützen, ist geistes 
krank und befindet sich in einer Irrenanstalt zu Pankow. 
Da hiernach die jährliche Einnahme der Bast nur gering ist, der 
selben auch durch ihre Gebrechlichkeit und häufige Krankheit fortwährend 
erhebliche Unkosten entstehen, so haben wir auf den Antrag unserer 
Schul-Deputation beschlossen, dem Gesuche nachzukommen und halten 
in Anerkennung der langjährigen tadellosen und treuen Amtsführung 
eine laufende Unterstützung von jährlich 153 .JC ( 28 Aw von 327 JC), 
welche Summe der gesetzlichen Pension entsprechen würde, für ange 
messen. 
Wir ersuchen folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der 
Zahlung einer fortlaufenden Unterstützung von jährlich 153^ 
an die Handarbeitslehrerin Fräulein Bertha Bast von dem 
Zeitpunkt ihrer Versetzung in den Ruhestand, d. h. vom 
1. October 1884 ab, bis auf Weiteres einverstanden. 
Berlin, den 13. Juni 1884. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
438. Vorlage (J.-Nr. 5 338 F. B. 84) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Gewährung eines Woh 
nungsgeldzuschusses an den Prediger des städti 
schen allgemeinen Krankenhauses am Friedrichs 
hain Muellner. 
Der am 5. November 1882 in das Amt eines Seelsorgers am 
städtischen allgemeinen Krankenhause am Friedrichshain eingeführte 
Prediger Muellner hat an uns das Ersuchen gerichtet, ihn: eine 
Dienstwohnung in der genannten Anstalt zu überweisen, um einerseits 
seine Thätigkeit sowohl für die Kranken als für das Wartepersonal zu 
einer ersprießlicheren gestalten zu können, andererseits aber, um dadurch 
seine pekuniäre Lage aufzubessern. Die letztere sei, so führt er zur 
Begründung seines Gesuchs aus, bei einem Gehalte von 4 000 JC 
und bei der hohen Miethe, welche er für seine jetzige Wohnung zahlen 
müsse, nur eine beschränkte und er bäte daher für den Fall, daß ihm 
in dem Krankenhause eine Wohnung nicht überwiesen werden könne, 
darum, ihm als Aeguivalent einen entsprechenden Wohnungsgeldzuschuß 
zu bewilligen. 
Abgesehen davon, daß eine für den Anstalts-Geistlichen geeignete 
Wohnung nicht vorhanden ist und sich auch ohne erhebliche bauliche 
Veränderungen eine solche nicht schaffen läßt, haben wir auch nicht die 
Ueberzeugung gewinnen können, daß es zu einer erfolgreichen Ausübung 
der seelsorgerischen Thätigkeit des Geistlichen am Krankenhause noth 
wendig ist, daß derselbe in der Anstalt wohnt. 
In Anerkennung der hingebenden Thätigkeit, in welcher der Prediger 
Muellner seine volle Arbeitskraft und Zeit der Seelsorge im Kranken 
hause widmet, haben wir seinem eventuellen Antrage insofern ent 
sprochen, als wir beschlossen haben, das Einkommen desselben vom 1. April 
d. I. ab durch Gewährung eines Wohnungsgeldzuschusses von 800 JC 
zu verbessern. 
Die Stadtverordnetcn-Versammlung ersuchen wir demgemäß, 
folgenden Beschluß zu fassen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß dem Prediger am städtischen allgemeinen 
Krankenhause am Friedrichshain Muellner vom 1. April 1884 
ab ein Wohnungsgeldzuschuß von 800 JC gewährt werde. 
Die Zahlung pro 1. April 1884/85 erfolgt ä eonto der 
im Special-Etat Nr. 50 zu unvorhergesehenen Ausgaben an 
gesetzten 200 000 JC. 
Berlin, den 21. Juni 1884. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 21. Juni 1884. 
Der Stadtverordneten - Vorsteher. 
Dr. Straßmann.
	        
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