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Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
435. Vorlage (J.-Nr. 1252 G. B. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung einer
Unterstützung.
Die Stadtverordnetcn-Versammlung wolle beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Wittwe des Hülfs-Oberaufsehers am Asyl für nächtliche Ob
dachlose Köbisch, die ihr bis ult. Mai er. bewilligt gewesene
Unterstützung von 20 JC monatlich vom 1. Juni d. I. ab
auf fernere 2 Jahre gezahlt werde.
Begründung.
Die in der Frankfurter Allee Nr. 107 wohnhafte Wittwe des am
21. April v. I. verstorbenen Hülfs-Oberaufsehers am Asyl für nächt
liche Obdachlose Köbisch, Albertinc geb. Kubencke, hat die Bitte
an uns gerichtet, ihr die im Einverständnisse mit Wohlderselbcn -
Beschluß vom 11. October 1883, Protokoll Nr. 35 — vom 1. Juni
v. I. ab vorläufig auf ein Jahr bewilligt gewesene Unterstützung von
20 JC monatlich weiter gewähren zu wollen.
Nach dem Bericht des mit der Prüfung der jetzigen Verhältnisse
der Bittstellerin betrauten Direktors des Arbeitshauses ist die 56 Jahr
alte Wittwe nicht im Stande, etwas Nennenswerthes zu ihrem Lebens
unterhalte zu verdienen, weil sie an sehr schwachen Augen, meist auch
an geschwollenen, offenen Füßen leidet. Von dem ihr von ihrem Ehe
mann hinterlassenen Vermögen von 6 000 JC bezieht sie wenig über
200 JC Zinsen jährlich, welche zu ihrer Erhaltung unzureichende Summe
ihre alleinige Einnahme bildet. Sie würde somit in eine recht trübe
Lage gerathen, wenn die von uns bezogene Beihülfe in Fortfall kommen
sollte.
Da hiernach noch ganz dieselben Verhältnisse obwalten, wie sie in
unserer dorthin gerichteten Vorlage vom 7. September pr. geschildert
worden sind. so wollen wir die bisherige Unterstützung vom 1. Juni
d. I. auf weitere 2 Jahre bewilligen.
Berlin, den 3. Juni 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
43«. Vorlage (J.-Nr. 629 F. S. B. I. 84), betreffend den Ab
lauf der Watzlzeit des Rathszimmermeisters Baltz.
Urschriftlich der Stadtverordneten - Versammlung zur gefälligen
Aeußerung darüber vorzulegen, ob Wohldicselbe gegen die Wiederwahl
des Rathszimmermeisters Baltz auf fernere 6 Jahre vom 1. Dezember
d. I. ab etwas zu erinnern hat.
Berlin, den 14. Juni 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
gez. von Forckenbeck.
437. Vorlage (J.-Nr. 545 8. v. I.) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Zahlung einer laufenden Unterstützung
an die technische Lehrerin Bertha Bast.
Die Handarbeitslehrerin Fräulein Bertha Bast, Elsasserstr. 68
wohnhaft, geboren am 3. October 1829, welche seit dem 1. October 1861
im städtischen Schuldienst beschäftigt ist und gegenwärtig bei 8 Pflicht
stunden wöchentlich ein Jahresgehalt von 327 JC bezieht, ist schon seit
längerer Zeit krankheitshalber dienstunfähig.
Da nach dem eingeholten Gutachten unseres Vertrauensarztes an
eine Wiederherstellung der p. Bast bis zur Dienstfähigkeit nicht mehr
zu denken ist, so muß sie ihre Lehrthätigkeit definitiv aufgeben. Pensions-
bercchtigt ist sie nicht. Sie hat aber gebeten, ihr mit Rücksicht auf die
obwaltenden Verhältnisse eine fortlaufende jährliche Unterstützung zuzu
billigen.
Nach den angestellten Ermittelungen hat die Mutter der p. Bast
ihr uird einer bei ihr wohnenden unverheiratheten Schwester, die ein
armig geboren und erwerbsunfähig ist, ein Kapital von 900 JC hinter
lassen. Außerdem beziehen die Geschwister von einem, von einer Nichte
ererbten Kapitale jährlich 420 JC Zinsen.
Ein unverheiratheter Bruder, der Königliche Staatsanwalt Bast,
der früher in der Lage war, die Geschwister zu unterstützen, ist geistes
krank und befindet sich in einer Irrenanstalt zu Pankow.
Da hiernach die jährliche Einnahme der Bast nur gering ist, der
selben auch durch ihre Gebrechlichkeit und häufige Krankheit fortwährend
erhebliche Unkosten entstehen, so haben wir auf den Antrag unserer
Schul-Deputation beschlossen, dem Gesuche nachzukommen und halten
in Anerkennung der langjährigen tadellosen und treuen Amtsführung
eine laufende Unterstützung von jährlich 153 .JC ( 28 Aw von 327 JC),
welche Summe der gesetzlichen Pension entsprechen würde, für ange
messen.
Wir ersuchen folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der
Zahlung einer fortlaufenden Unterstützung von jährlich 153^
an die Handarbeitslehrerin Fräulein Bertha Bast von dem
Zeitpunkt ihrer Versetzung in den Ruhestand, d. h. vom
1. October 1884 ab, bis auf Weiteres einverstanden.
Berlin, den 13. Juni 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
438. Vorlage (J.-Nr. 5 338 F. B. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Gewährung eines Woh
nungsgeldzuschusses an den Prediger des städti
schen allgemeinen Krankenhauses am Friedrichs
hain Muellner.
Der am 5. November 1882 in das Amt eines Seelsorgers am
städtischen allgemeinen Krankenhause am Friedrichshain eingeführte
Prediger Muellner hat an uns das Ersuchen gerichtet, ihn: eine
Dienstwohnung in der genannten Anstalt zu überweisen, um einerseits
seine Thätigkeit sowohl für die Kranken als für das Wartepersonal zu
einer ersprießlicheren gestalten zu können, andererseits aber, um dadurch
seine pekuniäre Lage aufzubessern. Die letztere sei, so führt er zur
Begründung seines Gesuchs aus, bei einem Gehalte von 4 000 JC
und bei der hohen Miethe, welche er für seine jetzige Wohnung zahlen
müsse, nur eine beschränkte und er bäte daher für den Fall, daß ihm
in dem Krankenhause eine Wohnung nicht überwiesen werden könne,
darum, ihm als Aeguivalent einen entsprechenden Wohnungsgeldzuschuß
zu bewilligen.
Abgesehen davon, daß eine für den Anstalts-Geistlichen geeignete
Wohnung nicht vorhanden ist und sich auch ohne erhebliche bauliche
Veränderungen eine solche nicht schaffen läßt, haben wir auch nicht die
Ueberzeugung gewinnen können, daß es zu einer erfolgreichen Ausübung
der seelsorgerischen Thätigkeit des Geistlichen am Krankenhause noth
wendig ist, daß derselbe in der Anstalt wohnt.
In Anerkennung der hingebenden Thätigkeit, in welcher der Prediger
Muellner seine volle Arbeitskraft und Zeit der Seelsorge im Kranken
hause widmet, haben wir seinem eventuellen Antrage insofern ent
sprochen, als wir beschlossen haben, das Einkommen desselben vom 1. April
d. I. ab durch Gewährung eines Wohnungsgeldzuschusses von 800 JC
zu verbessern.
Die Stadtverordnetcn-Versammlung ersuchen wir demgemäß,
folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß dem Prediger am städtischen allgemeinen
Krankenhause am Friedrichshain Muellner vom 1. April 1884
ab ein Wohnungsgeldzuschuß von 800 JC gewährt werde.
Die Zahlung pro 1. April 1884/85 erfolgt ä eonto der
im Special-Etat Nr. 50 zu unvorhergesehenen Ausgaben an
gesetzten 200 000 JC.
Berlin, den 21. Juni 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 21. Juni 1884.
Der Stadtverordneten - Vorsteher.
Dr. Straßmann.