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von dem Vorplatz vor dem Gymnasium durch eine Veranda abgeschlossen
ist. Dasselbe enthält:
im Erdgeschoß:
die Schuldicnerwohnung und die Turnwartwohnung;
im 1. Stockwerk:
die Dtrectorwohnung;
im 2. Stockwerk:
die Wohnungen des Heizers und des Turndieners, sowie
eine etwa an einen Lehrer zu vergebende Miethswohnung,
sowie eine vordere Haupttreppe und eine Nebentreppe.
Der Eingang zu den vorderen Wohnungen, Director-, Turnwart-
und Miethswohnnng, erfolgt vom Vorplatz aus, während man zur
Schuldienerwohnung, Turndiener- und Heizcrwohnnng durch die Veranda
von dem Wirthschaftshof aus gelangt. Außerdem hat die Schuldiener
wohnung noch einen besonderen Ausgang nach dem Schulhofe.
Auch dies Gebäude soll massiv in Ziegelrohbau unter Anwendung
von Terracotten aufgeführt, mit Doppelpappdach gedeckt und mit
Ofenheizung versehen werden.
Die Turnhalle enthält außer dem Turnsaal ein geräumiges
Garderobenzimmer, das Zimmer für den Turwart und eine Geräthe-
kammer, und soll ebenso wie das daran anschließende Abtrittsgebäude,
welches mit Wasserspülung eingerichtet wird, auch im Ziegelrohbau
mit Doppelpappdach ausgeführt werden.
Bei der Verlegung der Panke sollen die nicht vom Gymnasial
gebäude berührten Ufer durch Rasenböschungen eingefaßt werden und
sollen die übrigen Grundstücksgrenzen, soweit sie nicht von Gebäuden
gebildet werden, mit Mauern abgegrenzt werden.
Die Baukosten werden nach dem anliegenden Kostenüberschlage
471 000 JC betragen.
Berlin, den 6. Juni 1884.
Der Stadt-Bau-Jnspector.
Erdmann.
380. Vorlage (I.-Nr. 103 <4. 8. I. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Ausführung der Kaiser
Wilhelmstraße und die Beseitigung der Königs-
maucr re.
Durch den uns soeben zugegangenen Allerhöchsten Erlaß vom
9. v. Mts., von welchem wir Abschrift beifügen, ist die Genehmigung
zur Feststellung der Baufluchtlinien für die Kaiser Wilhelmstraße
zwischen der Burgstrase und der Klosterstraße nunmehr ertheilt, auch
der Anlage einer Brücke über die Spree im Zuge der neuen Straße
vorbehaltlich der besonderen Genehmigung des Special - Projectes
derselben zugestimmt worden. Es ist daher auch dies Unternehmen
gleich dem der Beseitigung der Königsmauer unter Verbreiteruag der
Neuen Friedrichstraße soweit gefördert, daß wir, den berechtigten
Wünschen der Bevölkerung entsprechend, es für geboten halten, die
Ausführung beider Projecte, die nach Lage der Verhältnisse in
engem Zusammenhange stehen, mit aller Kraft zu fördern und in
möglichst kurzer Frist zu beendigen. Die Erfahrungen, welche wir
bei den bis jetzt freigelegten Strecken der Kaiser Wilhelmstraße
gemacht haben, mußten uns die Frage nahe legen, ob den Inter
essen des Stadttheils Alt - Berlin und damit unserer Gemeinde
selbst gedient werde, wenn auch bei der übrigen Strecke dieser
Straße und bei der Verbreiterung der Neuen Fricdrichstraße die
Thätigkeit der Kommunalbehörden darauf beschränkt bleibe, die vor
handenen Baulichkeiten zu beseitigen, das Terrain der Straßen frei
zulegen und diese selbst zu reguliren, dann aber den Anbau an denselben
der Privatthätigkeit zu überlassen. Wir haben geglaubt, diese Frage
verneinen zu müssen, schon aus dem Grunde, weil die für den neuen
Anbau erforderliche Veräußerung etwa in städtischen Besitz über
gegangener Baumasken sich jedenfalls wegen der Schwierigkeit der Preis
festsetzungen sehr verzögern würde, ein schleuniger Verkauf zahlreicher,
nahe bei einander gelegener Baustellen aber, wie sie auf den neuen
Bauguartieren zwischen Klosterstraße, Neue Friedrichstraße und Kalands-
gasse entstehen werden, finanziell schlechte Ergebnisse haben würde.
Diese Erwägungen haben uns zu der Ueberzeugung geführt, daß es
nicht im städtischen Interesse liegt, lediglich die Freilegung des Straßen-
Terrains und der vorgedachten neuen Bauquartiere sowie die Regulirung
der Straßen durch die Stadtgemeinde auszuführen, weil dann voraus
sichtlich für eine Reihe von Jahren die jetzt vorhandenen Zustände
um die bereits ausgeführten Theile der Kaiser Wilhelmstraße, in gleicher,
jedenfalls nicht wesentlich besserer Art auf weitere Flächen ausgedehnt
werden würden; die jetzt schon seit Jahren laut gewordenen Klagen
der angrenzenden Bewohner würden dann mit Recht nur sich verstärken,
und statt der beabsichtigten Förderung und Hebung von Alt-Berlin
würden neue und weitere Schädigungen eintreten.
Als das einzige sachgemäße Mittel, einer derart ungünstigen
Entwickelung der Verhältnisse vorzubeugen, haben wir es dagegen
bereits seit längerer Zeit erkannt, dafür Vorsorge zu treffen, daß die
Neubcbauung auf den freigelegten Bauquarticrcn und an de» neuen
Straßcnslreckcn unmittelbar sich an den Abbruch der vorhandenen Bau
lichkeiten anschließe. Wenn wir es aber vorher bereits als schwierig
bezeichnet haben, durch kommunale Organe auch nur den Verkauf der
Bauparzellen einigermaßen schleunig und mit Vortheil bewirken zu
können, so müssen mir es geradezu für unausführbar bezeichnen, daß
unsererseits auch eine rechtzeitig fortschreitende Bebauunng veranlaßt
würde. Es ist daher unseres Erachtens als ein für die Stadtgemeindc
und die fraglichen Unternehmungen überaus günstiger Umstand zu
bezeichnen, daß nach mehrfachen vergeblichen, in gleicher Richtung
gemachten Versuchen sich gegenwärtig ein anerkannt leistungsfähiges
Bank-Institut bereit erklärt hat, bei Gewährung eines städtischen
Zuschusses beide Unternehmen unter gleichzeitiger Ncubebauung der
an den Straßen belegencn Grundstücke binnen einer dreijährigen Frist
auszuführen.
Das Ergebniß der unsererseits mit dieser Gesellschaft, der Berliner
Handelsgesellschaft, geführten Verhandlungen ist in dem hier in
Abschrift beigefügten Vertrags-Entwurf niedergelegt. Es wird des
wegen an dieser Stelle nicht nothwendig sein, das Abkommen in allen
Einzelheiten darzulegen, nur auf die wesentlichsten Punkte, die einer
besonderen Motivirung bedürfen, wollen wir daher hier näher eingehen.
Durch den rechtlichen Charakter der Unternehmerin als einer
Handelsgesellschaft ist es bedingt, daß die in Rede stehenden Unter
nehmungen von ihr nur in dem Umfange in den Kreis ihrer Thätig
keit gezogen werden, als dieselben neben dem öffentlichen Interesse
durch die Art der Ausführung die Möglichkeit eines Gewinnes bieten.
Es sind deswegen drei Theile des Unternehmens von denjenigen aus
geschieden, deren Ausführung der Unternehmerin obliegt.
Erstens. Der Bau der Spreebrücke mit der damit im Zusammen
hange stehenden Niederlegung eines Theiles der Schloßapothcke.
Zweitens. Die Beseitigung der Gebäude, welche auf der Süd
seite der jetzigen Papenstraße zwischen dem Renen Markte und der
Klosterstraße zu beseitigen sind, ohne daß von den Grundstücken für
eine andere Bebauung nutzbare Flächen verbleiben.
Drittens. Die Ausführung der Verbreiterung der Neuen
Friedrichstraße zwischen Kalandsgasse und Königstraße, auf welcher
Strecke es sich wesentlich nur um Vereinbarungen mit den Besitzern
der angrenzenden Grundstücke in der Klostcrstraße handelt.
Es liegt auf der Hand, daß bei einer Uebernahme auch dieser
Theile des gcsammten Unternehmens Seitens der Gesellschaft der von
der Stadtgemeindc zu leistende Zuschuß sich um mindestens den baarcn
Aufwand für diese steigern müßte, und daß deswegen, ganz abgesehen
davon, daß der Brückenbau jedenfalls unter städtischer Leitung geschehen
müßte, für die Stadtgemeindc ein Interesse nicht obwaltet, die Thätig
keit der Gesellschaft auf diese Theile des Unternehmens auszudehnen.
Von diesen der Stadtgemeindc verbleibenden Theilen des Gesammt-
projectes bildet namentlich die Spreebrücke sowohl im öffentlichen als
im privaten Interesse der Unternehmerin die Voraussetzung des ganzen
Unternehmens. Die Kaiser Wilhelmstraße ohne die Ueberbrückung der
Spree hätte für den Verkehr keine Bedeutung, und würde den Ertrag
der beabsichtigten neuen Bebauung auf das Erheblichste beeinflussen.
Die Unternehmerin forderte deswegen bei den Verhandlungen die
Uebernahme einer bindenden Verpflichtung Seitens der Stadtgemeindc
zur Herstellung der massiven Brücke binnen bestimmter Frist und die
Festsetzung der ihr anderenfalls zu gewährenden Entschädigung für
Ertrags-Ausfälle als Vorbedingung für ihren Eintritt in das ganze
Unternehmen. Auf dies Verlangen konnten wir nicht eingehen, weil
bei dem monumentalen Charakter, welchen dies Brückenbauwerk erhalten
muß, bei der dadurch gebotenen Mitwirkung zahlreicher Behörden und
bei der in dem Erlasse vom 9. v. Mts. vorbehaltenen Allerhöchsten
Genehmigung des Specialprojectes ein bestimmter Zeitpunkt für den
Beginn des Brückenbaues zur Zeit noch nicht in Aussicht genommen
werden kann. In Anerkennung dieser für uns zwingenden Umstände
hat die Gesellschaft sich nach langen Erörterungen mit der im §. 7 des
Vertrags - Entwurfes festgestellten Verpflichtung der Stadtgemeindc
zum event. Bau einer Juterimsbrücke befriedigt erklärt. Wir bemerken
übrigens, daß das den nunmehr festgesetzten Baufluchtlinien entsprechende
generelle Project der massiven Brücke bereits dem Herrn Minister der
öffentlichen Arbeiten von uns vorgelegt ist, und daß nach der, wie
wir glauben annehmen zu können, in nicht langer Frist zu erwarten
den Genehmigung desselben sofort die Ausstellung des Specialprojectes
begonnen und mit thunlichster Beschleunigung fertig gestellt werden wird.
Einen ferneren wichtigen, in gewisser Beziehung sogar wohl den
wichtigsten Punkt des Vertrages bildet die Höhe des von der Stadt-
gemeinde zu gewährenden Zuschusses. Der angesetzte baare Betrag von
4 500 000 JC und die Uebcrlassung der bereits im städtischen Besitze
befindlichen Bauparzellen, denen wir den Werth einer ferneren Million
beimessen, mag auf den ersten Blick vielleicht hoch erscheinen, wir glauben
aber denselben, der gegen die ursprügliche Forderung um mehr als
eine Million ermäßigt ist, gleichwohl zur Bewilligung vorschlagen zu
müssen. Nach den von uns angestellten Ermittelungen und Schätzungen
würden die von der Stadtgemeinde aufzuwendenden Kosten für die
Ausführung des Unternehmens ohne neue Bebauung etwa 3 bis 3V-
Millionen Mark, abgesehen von Zinsverlusten, betragen, wobei jedoch
nicht ausgeschlossen erscheint, daß durch ungünstigen Ausfall etwa an