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Volume No. 49 (378-380), 9. Juni 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

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von dem Vorplatz vor dem Gymnasium durch eine Veranda abgeschlossen 
ist. Dasselbe enthält: 
im Erdgeschoß: 
die Schuldicnerwohnung und die Turnwartwohnung; 
im 1. Stockwerk: 
die Dtrectorwohnung; 
im 2. Stockwerk: 
die Wohnungen des Heizers und des Turndieners, sowie 
eine etwa an einen Lehrer zu vergebende Miethswohnung, 
sowie eine vordere Haupttreppe und eine Nebentreppe. 
Der Eingang zu den vorderen Wohnungen, Director-, Turnwart- 
und Miethswohnnng, erfolgt vom Vorplatz aus, während man zur 
Schuldienerwohnung, Turndiener- und Heizcrwohnnng durch die Veranda 
von dem Wirthschaftshof aus gelangt. Außerdem hat die Schuldiener 
wohnung noch einen besonderen Ausgang nach dem Schulhofe. 
Auch dies Gebäude soll massiv in Ziegelrohbau unter Anwendung 
von Terracotten aufgeführt, mit Doppelpappdach gedeckt und mit 
Ofenheizung versehen werden. 
Die Turnhalle enthält außer dem Turnsaal ein geräumiges 
Garderobenzimmer, das Zimmer für den Turwart und eine Geräthe- 
kammer, und soll ebenso wie das daran anschließende Abtrittsgebäude, 
welches mit Wasserspülung eingerichtet wird, auch im Ziegelrohbau 
mit Doppelpappdach ausgeführt werden. 
Bei der Verlegung der Panke sollen die nicht vom Gymnasial 
gebäude berührten Ufer durch Rasenböschungen eingefaßt werden und 
sollen die übrigen Grundstücksgrenzen, soweit sie nicht von Gebäuden 
gebildet werden, mit Mauern abgegrenzt werden. 
Die Baukosten werden nach dem anliegenden Kostenüberschlage 
471 000 JC betragen. 
Berlin, den 6. Juni 1884. 
Der Stadt-Bau-Jnspector. 
Erdmann. 
380. Vorlage (I.-Nr. 103 <4. 8. I. 84) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Ausführung der Kaiser 
Wilhelmstraße und die Beseitigung der Königs- 
maucr re. 
Durch den uns soeben zugegangenen Allerhöchsten Erlaß vom 
9. v. Mts., von welchem wir Abschrift beifügen, ist die Genehmigung 
zur Feststellung der Baufluchtlinien für die Kaiser Wilhelmstraße 
zwischen der Burgstrase und der Klosterstraße nunmehr ertheilt, auch 
der Anlage einer Brücke über die Spree im Zuge der neuen Straße 
vorbehaltlich der besonderen Genehmigung des Special - Projectes 
derselben zugestimmt worden. Es ist daher auch dies Unternehmen 
gleich dem der Beseitigung der Königsmauer unter Verbreiteruag der 
Neuen Friedrichstraße soweit gefördert, daß wir, den berechtigten 
Wünschen der Bevölkerung entsprechend, es für geboten halten, die 
Ausführung beider Projecte, die nach Lage der Verhältnisse in 
engem Zusammenhange stehen, mit aller Kraft zu fördern und in 
möglichst kurzer Frist zu beendigen. Die Erfahrungen, welche wir 
bei den bis jetzt freigelegten Strecken der Kaiser Wilhelmstraße 
gemacht haben, mußten uns die Frage nahe legen, ob den Inter 
essen des Stadttheils Alt - Berlin und damit unserer Gemeinde 
selbst gedient werde, wenn auch bei der übrigen Strecke dieser 
Straße und bei der Verbreiterung der Neuen Fricdrichstraße die 
Thätigkeit der Kommunalbehörden darauf beschränkt bleibe, die vor 
handenen Baulichkeiten zu beseitigen, das Terrain der Straßen frei 
zulegen und diese selbst zu reguliren, dann aber den Anbau an denselben 
der Privatthätigkeit zu überlassen. Wir haben geglaubt, diese Frage 
verneinen zu müssen, schon aus dem Grunde, weil die für den neuen 
Anbau erforderliche Veräußerung etwa in städtischen Besitz über 
gegangener Baumasken sich jedenfalls wegen der Schwierigkeit der Preis 
festsetzungen sehr verzögern würde, ein schleuniger Verkauf zahlreicher, 
nahe bei einander gelegener Baustellen aber, wie sie auf den neuen 
Bauguartieren zwischen Klosterstraße, Neue Friedrichstraße und Kalands- 
gasse entstehen werden, finanziell schlechte Ergebnisse haben würde. 
Diese Erwägungen haben uns zu der Ueberzeugung geführt, daß es 
nicht im städtischen Interesse liegt, lediglich die Freilegung des Straßen- 
Terrains und der vorgedachten neuen Bauquartiere sowie die Regulirung 
der Straßen durch die Stadtgemeinde auszuführen, weil dann voraus 
sichtlich für eine Reihe von Jahren die jetzt vorhandenen Zustände 
um die bereits ausgeführten Theile der Kaiser Wilhelmstraße, in gleicher, 
jedenfalls nicht wesentlich besserer Art auf weitere Flächen ausgedehnt 
werden würden; die jetzt schon seit Jahren laut gewordenen Klagen 
der angrenzenden Bewohner würden dann mit Recht nur sich verstärken, 
und statt der beabsichtigten Förderung und Hebung von Alt-Berlin 
würden neue und weitere Schädigungen eintreten. 
Als das einzige sachgemäße Mittel, einer derart ungünstigen 
Entwickelung der Verhältnisse vorzubeugen, haben wir es dagegen 
bereits seit längerer Zeit erkannt, dafür Vorsorge zu treffen, daß die 
Neubcbauung auf den freigelegten Bauquarticrcn und an de» neuen 
Straßcnslreckcn unmittelbar sich an den Abbruch der vorhandenen Bau 
lichkeiten anschließe. Wenn wir es aber vorher bereits als schwierig 
bezeichnet haben, durch kommunale Organe auch nur den Verkauf der 
Bauparzellen einigermaßen schleunig und mit Vortheil bewirken zu 
können, so müssen mir es geradezu für unausführbar bezeichnen, daß 
unsererseits auch eine rechtzeitig fortschreitende Bebauunng veranlaßt 
würde. Es ist daher unseres Erachtens als ein für die Stadtgemeindc 
und die fraglichen Unternehmungen überaus günstiger Umstand zu 
bezeichnen, daß nach mehrfachen vergeblichen, in gleicher Richtung 
gemachten Versuchen sich gegenwärtig ein anerkannt leistungsfähiges 
Bank-Institut bereit erklärt hat, bei Gewährung eines städtischen 
Zuschusses beide Unternehmen unter gleichzeitiger Ncubebauung der 
an den Straßen belegencn Grundstücke binnen einer dreijährigen Frist 
auszuführen. 
Das Ergebniß der unsererseits mit dieser Gesellschaft, der Berliner 
Handelsgesellschaft, geführten Verhandlungen ist in dem hier in 
Abschrift beigefügten Vertrags-Entwurf niedergelegt. Es wird des 
wegen an dieser Stelle nicht nothwendig sein, das Abkommen in allen 
Einzelheiten darzulegen, nur auf die wesentlichsten Punkte, die einer 
besonderen Motivirung bedürfen, wollen wir daher hier näher eingehen. 
Durch den rechtlichen Charakter der Unternehmerin als einer 
Handelsgesellschaft ist es bedingt, daß die in Rede stehenden Unter 
nehmungen von ihr nur in dem Umfange in den Kreis ihrer Thätig 
keit gezogen werden, als dieselben neben dem öffentlichen Interesse 
durch die Art der Ausführung die Möglichkeit eines Gewinnes bieten. 
Es sind deswegen drei Theile des Unternehmens von denjenigen aus 
geschieden, deren Ausführung der Unternehmerin obliegt. 
Erstens. Der Bau der Spreebrücke mit der damit im Zusammen 
hange stehenden Niederlegung eines Theiles der Schloßapothcke. 
Zweitens. Die Beseitigung der Gebäude, welche auf der Süd 
seite der jetzigen Papenstraße zwischen dem Renen Markte und der 
Klosterstraße zu beseitigen sind, ohne daß von den Grundstücken für 
eine andere Bebauung nutzbare Flächen verbleiben. 
Drittens. Die Ausführung der Verbreiterung der Neuen 
Friedrichstraße zwischen Kalandsgasse und Königstraße, auf welcher 
Strecke es sich wesentlich nur um Vereinbarungen mit den Besitzern 
der angrenzenden Grundstücke in der Klostcrstraße handelt. 
Es liegt auf der Hand, daß bei einer Uebernahme auch dieser 
Theile des gcsammten Unternehmens Seitens der Gesellschaft der von 
der Stadtgemeindc zu leistende Zuschuß sich um mindestens den baarcn 
Aufwand für diese steigern müßte, und daß deswegen, ganz abgesehen 
davon, daß der Brückenbau jedenfalls unter städtischer Leitung geschehen 
müßte, für die Stadtgemeindc ein Interesse nicht obwaltet, die Thätig 
keit der Gesellschaft auf diese Theile des Unternehmens auszudehnen. 
Von diesen der Stadtgemeindc verbleibenden Theilen des Gesammt- 
projectes bildet namentlich die Spreebrücke sowohl im öffentlichen als 
im privaten Interesse der Unternehmerin die Voraussetzung des ganzen 
Unternehmens. Die Kaiser Wilhelmstraße ohne die Ueberbrückung der 
Spree hätte für den Verkehr keine Bedeutung, und würde den Ertrag 
der beabsichtigten neuen Bebauung auf das Erheblichste beeinflussen. 
Die Unternehmerin forderte deswegen bei den Verhandlungen die 
Uebernahme einer bindenden Verpflichtung Seitens der Stadtgemeindc 
zur Herstellung der massiven Brücke binnen bestimmter Frist und die 
Festsetzung der ihr anderenfalls zu gewährenden Entschädigung für 
Ertrags-Ausfälle als Vorbedingung für ihren Eintritt in das ganze 
Unternehmen. Auf dies Verlangen konnten wir nicht eingehen, weil 
bei dem monumentalen Charakter, welchen dies Brückenbauwerk erhalten 
muß, bei der dadurch gebotenen Mitwirkung zahlreicher Behörden und 
bei der in dem Erlasse vom 9. v. Mts. vorbehaltenen Allerhöchsten 
Genehmigung des Specialprojectes ein bestimmter Zeitpunkt für den 
Beginn des Brückenbaues zur Zeit noch nicht in Aussicht genommen 
werden kann. In Anerkennung dieser für uns zwingenden Umstände 
hat die Gesellschaft sich nach langen Erörterungen mit der im §. 7 des 
Vertrags - Entwurfes festgestellten Verpflichtung der Stadtgemeindc 
zum event. Bau einer Juterimsbrücke befriedigt erklärt. Wir bemerken 
übrigens, daß das den nunmehr festgesetzten Baufluchtlinien entsprechende 
generelle Project der massiven Brücke bereits dem Herrn Minister der 
öffentlichen Arbeiten von uns vorgelegt ist, und daß nach der, wie 
wir glauben annehmen zu können, in nicht langer Frist zu erwarten 
den Genehmigung desselben sofort die Ausstellung des Specialprojectes 
begonnen und mit thunlichster Beschleunigung fertig gestellt werden wird. 
Einen ferneren wichtigen, in gewisser Beziehung sogar wohl den 
wichtigsten Punkt des Vertrages bildet die Höhe des von der Stadt- 
gemeinde zu gewährenden Zuschusses. Der angesetzte baare Betrag von 
4 500 000 JC und die Uebcrlassung der bereits im städtischen Besitze 
befindlichen Bauparzellen, denen wir den Werth einer ferneren Million 
beimessen, mag auf den ersten Blick vielleicht hoch erscheinen, wir glauben 
aber denselben, der gegen die ursprügliche Forderung um mehr als 
eine Million ermäßigt ist, gleichwohl zur Bewilligung vorschlagen zu 
müssen. Nach den von uns angestellten Ermittelungen und Schätzungen 
würden die von der Stadtgemeinde aufzuwendenden Kosten für die 
Ausführung des Unternehmens ohne neue Bebauung etwa 3 bis 3V- 
Millionen Mark, abgesehen von Zinsverlusten, betragen, wobei jedoch 
nicht ausgeschlossen erscheint, daß durch ungünstigen Ausfall etwa an
	        
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