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hat sich vorbehalten, hierüber den Kommunalbehörden
im Laufe dieses Jahres einen besonderen Vertrag vor
zulegen.
Inzwischen hat die genannte Centralstelle uns gebeten, den
städtischen Gartendirector beauftragen zu wollen, schleunigst, nicht blos
mit Rücksicht auf die von der Gewerbeausstellung ins Leben gerufene
Mobiliar-Ausstellung, sondern vor Allem, weil die von den Kommunal
behörden geschaffenen Gartenanlagen ohne fernere Pflege verderben
würden, diese Anlagen einschließlich der Wege wieder aufzubessern
und während des laufenden Jahres zu unterhalten, wobei sich das
Königliche Kultusministerium gleichzeitig bereit erklärt hat, die dadurch
erwachsenden Kosten der Stadt zu erstatten.
Wenn es auch an sich möglich wäre, daß diese Unterhaltung durch
andere als die Kräfte unserer Parkverwaltung geschehe, so halten wir
es doch gerade im Interesse kommunaler Politik, um der Kommune
eine gewisse Mitwirkung über das Ausstellungswesen zu sichern und
die Ausnutzung des Ausstellungsterrains für andere fiskalische Zwecke,
namentlich aber die Bebauung desselben thunlichst auszuschließen, für
gerathen, auf den Vorschlag einzugehen und ersuchen um folgenden
Beschluß:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einver
standen, daß:
I. die in dem, dem Königlichen Kultusministerium gehörigen
Ausstellungspark befindlichen städtischen Pflanzungen, Gas-
und Wasserleitungseinrichtungen der gedachten Behörde für
12 000 JO übereignet werden,
II. die städtische Park-Deputation die Wiedereinrichtung und die
Unterhaltung der im Ausstellungspark befindlichen Garten
anlagen für das Jahr 1884 auf Kosten des Königlichen
Kultusministeriums übernimmt.
Berlin, den 26. Mai 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
344. Vorlage (J.-Nr. 2 664 F. B. 84) — zur Kenntnißnahme — f
betreffend die Convertirung der mit 4V- Procent
verzinslichen Berliner Stadtanleihe vom Jahre 1876
und 1878.
Der Stadtverordneten-Versammlung theilen wir unter Bezugnahme
auf den Beschluß vom 20. März er. — Prot. .Nr- 13 — hierdurch
mit, daß, nachdem durch den uns mittelst Rescriptes des Herrn Ober-
Präsidenten der Provinz Brandenburg vom 16. d. Mts. in beglaubigter
Abschrift übersandten Allerhöchsten Erlaß vom 26. April er. die Ge
nehmigung zur Herabsetzung des Zinsfußes der noch vorhandenen
Stadt-Anleihescheine der Anleihen vom Jahre 1876 und 1878 von 4V-
auf 4 Procent ertheilt worden ist, wir nunmehr durch öffentliche Be
kanntmachung vom 17. d. Mts. die Inhaber der vorstehend bezeichneten
Anleihescheine aufgefordert haben, die Convertirung bewirken zu lassen.
In Folge dessen ist dieses Geschäft bereits seit einigen Tagen im Gange.
Diejenigen der oben bezeichneten Anleihescheine, welche nicht bis
zum 25. Juni er. zur Convertirung eingereicht werden, werden dem
gefaßten Communalbeschlusse gemäß zum 1. October d. I. unter Jnne-
haltung der vorgeschriebenen dreimonatlichen Kündigungsfrist gekündigt
werden.
Die Kosten, welche für die Ausführung des Convcrtirungsbeschlusses
(Druckkosten rc.) entstehen, werden wir, indem wir das Einverständniß
der Stadtverordneten-Versammlung dazu voraussetzen, bei der Special-
Verwaltung Nr. 8 ungeachtet der Etatüberschreitung verausgaben lassen.
Berlin, den 26. Mai 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
345. Vorlage (J.-Nr. 9 277 B. V. II. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Erwerbung des zur Rcgu-
lirung des Bürgersteiges vor dem Lorb erg'scheu
Grundstücke in der Oderbergerstraßc zwischen der
Kaffanien-Allee undderSchwedterstraße erforderlichen
Terrains.
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung durch ihren Beschluß
vom 6. März cr. — Protokoll Nr. 21 — die Durchlegung der Oder-
bergerstraßc nach der Schönhauser Allee genehmigt hat, beabsichtigt
unsere Bau-Verwaltung noch in diesem Sommer mit den Durchlegungs
arbeiten zu beginnen.
Zweifellos wird die Odcrbcrgcrstraßc nach vollendeter Regulirung
der durchzulegenden Strecke erheblich an Verkehr gewinnen.
Diesem Verkehr steht aber als höchst hinderlich entgegen, daß die
bereits vorhandene Oderbergerstraßc^ zwischen Kastanien-Allee und
Bcrnauerstraße auf der südlichen Seite vor den, langhingedchnten
Bocyow'schen Grundstück nur einen provisorischen, 1 m breiten, durch
darauf stehende Laternen obenein verengten Bürgersteig, auf der
nördlichen Seite vor dem nicht minder weit ausgedehnten
Grundstück der Lorberg'schen Erben dagegen überhaupt
keinen Bürgersteig besitzt.
Ist die Verbesserung des Bürgersteigs auf der südlichen Seite
nur wünschcnswerth, so ist andererseits die Anlegung eines Bürger
steigs auf der nördlichen Seite vorlängs deS Lorberg'schen Grund
stücks nicht länger zu umgehen, weil der Verkehr der Spritzen von dem
neuen, an Lorberg angrenzenden Fcucrwachtgcbäude aus, das nur auf
den Damm angewiesene Publikum ernstlich gefährdet, wie das Königliche
Polizei-Präsidium bereits mit Recht hervorgehoben hat.
Unter diesen Umständen hat die Bau-Deputation empfohlen,
wenigstens das Bürgersteigterrain vor dem Lorberg'schen Terrain
zu erwerben und zu reguliren.
Nach der von den Lorberg'schen Erben gemachten Offerte sind
dieselben zur pfandfreien Auflassung der von ihrem Grundstücke zum
Bürgersteige zu verwendenden Fläche von ca. 563 gm, welche auf dem
«. p. r. beigefügten Situationsplane mit den Buchstaben a b c d a
umschrieben ist, unter der Bedingung bereit, daß das abzutretende
BürgersteigterrainaufKosten derStadtgemeindeprovisorisch,
d. h. mit einer Reihe Platten und Mosaikpflaster regultrt
wird.
Die Kosten der Regulirung sind für den Bürgersteig vor dem
Lorberg'schen Grundstücke auf 2 550 ^ veranschlagt worden.
Da diese Kosten das Acquivalcnt für die Abtretung des Bürger
steiglandes bilden sollen, so würde sich der Erwerbsprcis für die Lor-
berg'sche Parzelle auf 4,53 JC pro qm stellen.
Wir halten in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation das
Anerbieten der Lorberg'schen Erben für wohl annehmbar.
Indem wir deshalb der Stadtverordneten-Versammlung solches
zur Annahme empfehlen, ersuchen wir dieselbe, wie folgt, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden,
daß der Bürgersteig vor dem Lorberg'schen Grundstücke
gegen pfandfreie Auflassung des nach Maßgabe des vor
liegenden Planes dazu zu verwendenden Terrains auf städtische
Kosten — provisorisch regultrt werde und bewilligt die dazu
erforderlichen Mittel aus dem Fonds für Straßenlanderwerb
— Special-Verwaltung 40 B Titel II A. —
Auf diesen Fonds sind gegenwärtig 125 000 JC zur Anweisung
gekommen.
Berlin, den 24. Mai 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
34«. Vorlage (J.-Nr. 2729 F. B. 84) — zur Kenntniß-
nahme —, betreffend die durch die städtischen Gas
anstalten im Quartal Januar/März cr. gespeisten
Flammen.
Der Stadtverordneten - Versammlung übersenden wir anbei
die Uebersicht der durch die städtischen Gasanstalten im Quartal
Januar/März cr. gespeisten Gasflammen zur gefälligen Kenntniß
nahme.
Berlin, den 28. Mai 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.