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Volume No. 46 (337-357), 28. Mai 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

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hat sich vorbehalten, hierüber den Kommunalbehörden 
im Laufe dieses Jahres einen besonderen Vertrag vor 
zulegen. 
Inzwischen hat die genannte Centralstelle uns gebeten, den 
städtischen Gartendirector beauftragen zu wollen, schleunigst, nicht blos 
mit Rücksicht auf die von der Gewerbeausstellung ins Leben gerufene 
Mobiliar-Ausstellung, sondern vor Allem, weil die von den Kommunal 
behörden geschaffenen Gartenanlagen ohne fernere Pflege verderben 
würden, diese Anlagen einschließlich der Wege wieder aufzubessern 
und während des laufenden Jahres zu unterhalten, wobei sich das 
Königliche Kultusministerium gleichzeitig bereit erklärt hat, die dadurch 
erwachsenden Kosten der Stadt zu erstatten. 
Wenn es auch an sich möglich wäre, daß diese Unterhaltung durch 
andere als die Kräfte unserer Parkverwaltung geschehe, so halten wir 
es doch gerade im Interesse kommunaler Politik, um der Kommune 
eine gewisse Mitwirkung über das Ausstellungswesen zu sichern und 
die Ausnutzung des Ausstellungsterrains für andere fiskalische Zwecke, 
namentlich aber die Bebauung desselben thunlichst auszuschließen, für 
gerathen, auf den Vorschlag einzugehen und ersuchen um folgenden 
Beschluß: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einver 
standen, daß: 
I. die in dem, dem Königlichen Kultusministerium gehörigen 
Ausstellungspark befindlichen städtischen Pflanzungen, Gas- 
und Wasserleitungseinrichtungen der gedachten Behörde für 
12 000 JO übereignet werden, 
II. die städtische Park-Deputation die Wiedereinrichtung und die 
Unterhaltung der im Ausstellungspark befindlichen Garten 
anlagen für das Jahr 1884 auf Kosten des Königlichen 
Kultusministeriums übernimmt. 
Berlin, den 26. Mai 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
344. Vorlage (J.-Nr. 2 664 F. B. 84) — zur Kenntnißnahme — f 
betreffend die Convertirung der mit 4V- Procent 
verzinslichen Berliner Stadtanleihe vom Jahre 1876 
und 1878. 
Der Stadtverordneten-Versammlung theilen wir unter Bezugnahme 
auf den Beschluß vom 20. März er. — Prot. .Nr- 13 — hierdurch 
mit, daß, nachdem durch den uns mittelst Rescriptes des Herrn Ober- 
Präsidenten der Provinz Brandenburg vom 16. d. Mts. in beglaubigter 
Abschrift übersandten Allerhöchsten Erlaß vom 26. April er. die Ge 
nehmigung zur Herabsetzung des Zinsfußes der noch vorhandenen 
Stadt-Anleihescheine der Anleihen vom Jahre 1876 und 1878 von 4V- 
auf 4 Procent ertheilt worden ist, wir nunmehr durch öffentliche Be 
kanntmachung vom 17. d. Mts. die Inhaber der vorstehend bezeichneten 
Anleihescheine aufgefordert haben, die Convertirung bewirken zu lassen. 
In Folge dessen ist dieses Geschäft bereits seit einigen Tagen im Gange. 
Diejenigen der oben bezeichneten Anleihescheine, welche nicht bis 
zum 25. Juni er. zur Convertirung eingereicht werden, werden dem 
gefaßten Communalbeschlusse gemäß zum 1. October d. I. unter Jnne- 
haltung der vorgeschriebenen dreimonatlichen Kündigungsfrist gekündigt 
werden. 
Die Kosten, welche für die Ausführung des Convcrtirungsbeschlusses 
(Druckkosten rc.) entstehen, werden wir, indem wir das Einverständniß 
der Stadtverordneten-Versammlung dazu voraussetzen, bei der Special- 
Verwaltung Nr. 8 ungeachtet der Etatüberschreitung verausgaben lassen. 
Berlin, den 26. Mai 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
345. Vorlage (J.-Nr. 9 277 B. V. II. 84) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Erwerbung des zur Rcgu- 
lirung des Bürgersteiges vor dem Lorb erg'scheu 
Grundstücke in der Oderbergerstraßc zwischen der 
Kaffanien-Allee undderSchwedterstraße erforderlichen 
Terrains. 
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung durch ihren Beschluß 
vom 6. März cr. — Protokoll Nr. 21 — die Durchlegung der Oder- 
bergerstraßc nach der Schönhauser Allee genehmigt hat, beabsichtigt 
unsere Bau-Verwaltung noch in diesem Sommer mit den Durchlegungs 
arbeiten zu beginnen. 
Zweifellos wird die Odcrbcrgcrstraßc nach vollendeter Regulirung 
der durchzulegenden Strecke erheblich an Verkehr gewinnen. 
Diesem Verkehr steht aber als höchst hinderlich entgegen, daß die 
bereits vorhandene Oderbergerstraßc^ zwischen Kastanien-Allee und 
Bcrnauerstraße auf der südlichen Seite vor den, langhingedchnten 
Bocyow'schen Grundstück nur einen provisorischen, 1 m breiten, durch 
darauf stehende Laternen obenein verengten Bürgersteig, auf der 
nördlichen Seite vor dem nicht minder weit ausgedehnten 
Grundstück der Lorberg'schen Erben dagegen überhaupt 
keinen Bürgersteig besitzt. 
Ist die Verbesserung des Bürgersteigs auf der südlichen Seite 
nur wünschcnswerth, so ist andererseits die Anlegung eines Bürger 
steigs auf der nördlichen Seite vorlängs deS Lorberg'schen Grund 
stücks nicht länger zu umgehen, weil der Verkehr der Spritzen von dem 
neuen, an Lorberg angrenzenden Fcucrwachtgcbäude aus, das nur auf 
den Damm angewiesene Publikum ernstlich gefährdet, wie das Königliche 
Polizei-Präsidium bereits mit Recht hervorgehoben hat. 
Unter diesen Umständen hat die Bau-Deputation empfohlen, 
wenigstens das Bürgersteigterrain vor dem Lorberg'schen Terrain 
zu erwerben und zu reguliren. 
Nach der von den Lorberg'schen Erben gemachten Offerte sind 
dieselben zur pfandfreien Auflassung der von ihrem Grundstücke zum 
Bürgersteige zu verwendenden Fläche von ca. 563 gm, welche auf dem 
«. p. r. beigefügten Situationsplane mit den Buchstaben a b c d a 
umschrieben ist, unter der Bedingung bereit, daß das abzutretende 
BürgersteigterrainaufKosten derStadtgemeindeprovisorisch, 
d. h. mit einer Reihe Platten und Mosaikpflaster regultrt 
wird. 
Die Kosten der Regulirung sind für den Bürgersteig vor dem 
Lorberg'schen Grundstücke auf 2 550 ^ veranschlagt worden. 
Da diese Kosten das Acquivalcnt für die Abtretung des Bürger 
steiglandes bilden sollen, so würde sich der Erwerbsprcis für die Lor- 
berg'sche Parzelle auf 4,53 JC pro qm stellen. 
Wir halten in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation das 
Anerbieten der Lorberg'schen Erben für wohl annehmbar. 
Indem wir deshalb der Stadtverordneten-Versammlung solches 
zur Annahme empfehlen, ersuchen wir dieselbe, wie folgt, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden, 
daß der Bürgersteig vor dem Lorberg'schen Grundstücke 
gegen pfandfreie Auflassung des nach Maßgabe des vor 
liegenden Planes dazu zu verwendenden Terrains auf städtische 
Kosten — provisorisch regultrt werde und bewilligt die dazu 
erforderlichen Mittel aus dem Fonds für Straßenlanderwerb 
— Special-Verwaltung 40 B Titel II A. — 
Auf diesen Fonds sind gegenwärtig 125 000 JC zur Anweisung 
gekommen. 
Berlin, den 24. Mai 1884. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
34«. Vorlage (J.-Nr. 2729 F. B. 84) — zur Kenntniß- 
nahme —, betreffend die durch die städtischen Gas 
anstalten im Quartal Januar/März cr. gespeisten 
Flammen. 
Der Stadtverordneten - Versammlung übersenden wir anbei 
die Uebersicht der durch die städtischen Gasanstalten im Quartal 
Januar/März cr. gespeisten Gasflammen zur gefälligen Kenntniß 
nahme. 
Berlin, den 28. Mai 1884. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker.
	        
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