Path:
Volume No. 46 (337-357), 28. Mai 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

350 
bauungsplanes, in Fortfall kommt, daß für dieselbe nach 
Maßgabe der vorliegenden Pläne Baufluchtlinien für die 
auf dem Terrain der Bau-Gesellschaft Alt-Moabit projektirteu 
Straßen 15a, 15b und 15c mit den auf 23,*> m, 23,o m 
und 26 m abgeänderten Straßenbreilen zur Festsetzung gebracht 
werden. 
I. Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, daß die 
Bau-Gesellschaft Alt-Moabit 
a) die Straße 15a, 15b und 15c in ganzer Länge, sowohl 
auf dem eigenen als auch auf fremden Terrain 
— (in den Wasserläufen durch Schüttung oder 
Ueberbrückung) — 
die Paulstraße von dem vorhandenen Pflaster bis 
zur Stadteisenbahn, 
die Lüneburgerstraße von der Paulstraße bis zur 
projektirteu Uferstraße 23, 
die projektirte Uferstraße 23 nordwestlich vom Stadt 
bahnviadukt bis zur Verlängerung der westlichen Grund 
stücksgrenze, 
an der Straße Alt-Moabit Nr. 111—116 das eigene 
Vorgartenterrain, sowie 
an der Straße Alt-Moabit Nr. 117 das Bürgersteig 
terrain vor dem Vorgartengitter 
auf eigene Kosten — soweit erforderlich — erwirbt, 
regulirt, pflastert und entwässert und innerhalb der 
ortsstatutarischen Frist unterhält, 
b) das Terrain der vorbezeichneten Straßen resp. Straßen- 
strecken unentgeltlich und pfandfrei an die Stadtgemeinde 
aufläßt, 
c) von der Uferstraße 23 im Zuge der Stadtbahn eine 
Fußgängerbrücke nebst Zugangstreppen nach dem linken 
Spreeufer auf eigene Kosten errichtet, an die Stadt 
gemeinde unentgeltlich abtritt und während 5 Jahre 
unterhält, 
ä) die Bau-Gesellschaft verpflichtet ist, von der 
Straße 15a oder 15c aus zu obiger Fußgänger 
brücke einen 4,o m breiten Zugang auf eigene 
Kosten anzulegen, sobald die Straße 15b aus 
geführt ist, mit der Verpflichtung, diesen so 
lange zu unterhalten, bis die genehmigten 
Straßen vollständig fertig gestellt oder durch 
andere von der Hafenanlage bedingten ersetzt 
sind. 
II. a) Die Erwerbung des außerhalb der Terrains der Bau- 
Gesellschaft gelegenen Bürgersteig- und Straßenlandes 
erfolgt event, durch Expropriation auf Kosten der 
Gesellschaft durch die Stadtgemeinde, 
b) zu den Kosten der Erwerbung und Regulirung des außer 
halb des Gesellschaftsterrains erforderlichen Straßen- 
landes der Paul- und Lüneburgerstraße sollen die 
Adjazenten nach den ortsstatutarischen Bestimmungen 
zur Wiedererstattung herangezogen werden, 
c) die nordwestliche Ecke an der Kreuzung der Paul- und 
Lüneburgerslraße ist entsprechend der nordöstlichen Ecke 
abzustumpfen, 
ä) zur Ausführung der Straße 15c bis zur 
Wolwerlanke, 
Straße 15a bis zur Lüneburgerstraße, 
Straße 15b in ganzer Länge, 
der Paulstraße an dem eigenen Grundstücke, 
Erwerbung und Abtretung des Terrains an 
der Straße Alt Moabit 111 —117, 
Ausführung der Fußgängerbrücke und Her 
stellung des 4,o m breiten Zuganges zu der 
selben wird der Gesellschaft eine Frist bis 
Ende 1887 bewilligt, 
e) die Fortführung der Straße 15c, der Ufer 
straße 23, der Lüneburger- und Paulstraße 
hat innerhalb 2 Jahre nach endgültigem Be 
schluß über die Hafenanlage zu erfolgen. 
Zur Sicherstellung obiger Ausführungen hat die 
Gesellschaft beim Magistrate eine von diesem zu be 
stimmende Kaution zu hinterlegen oder durch hypo 
thekarische Eintragung Garantie zu leisten. 
Durch vorstehende Beschlüsse finden die Spezialanträge des 
Kollegen Weiß sowie die Petition des Ed. Loeser und die des Herrn 
H. Schulze, Vorsitzender der Vereins für das Wohl der arbeitenden 
Klassen, ihre Erledigung. 
Der Druck des Protokolles wurde beschlossen und zum Bericht 
erstatter der Kollege Weiß ernannt. 
V. g. u. 
Franke. Weiß. 
338. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der 
Vorlage (I. - Nr. 1658 B. V. II. 84) — zur Be 
schlußfassung —, betreffend die Aufnahme der zwischen 
Paul- und Werststraße projektirteu Straße Skr. 15 d 
in Abtheilung VII des Bebauungsplanes. 
Verhandelt Berlin, den 27. Mai 1884. 
Anwesend: 
Herr Stadtv. Franke, Vorsitzender, 
- - Geiler, Stellvertreter, 
- - Weiß, Schriftführer, 
- - Boesche, 
- - Esmann, 
- - Fischer, 
- - Gericke, 
- - Schreiber, 
- - Winkler, 
- - Ziethen. 
Als Magistrats-Kommissarien: 
Herr Stadtrath Friede! und 
- Stadtbaurath Rospatt. 
Obige Vorlage (Drucksache 314) ist in der Sitzung am 21. Mai er. 
dem zur Vorberathung wegen Wegfall der Straße 15 und Anlage 
der Straßen 15 a, 15 b und 15 c, Abtheilung VII des Bebauungs 
planes niedergesetzten Ausschuß überwiesen worden, und trat dieser 
heute zu einer Berathung zusammen. 
Die anzulegende Straße 15 ä bildet die Fortsetzung der Straße 15 b 
der Baugesellschaft Alt-Moabit. Dieselbe liegt aber nicht vollständig 
auf dem Ravenö'schen Terrain, vielmehr geht auf einer kleinen 
Strecke an der Paulstraße die südliche Straßenfluchtlinie über Terrain 
der König!. Magdeburger - Halberstädter Eisenbahn und muß dies 
Terrain von den Erben erworben und kosten- und pfandfrei abge 
treten werden. 
Die Straßenbreite mit 19,» m wurde für den Verkehr in An 
betracht des Packhofes und der event. Hafenanlage auf dem Terrain 
der Baugesellschaft Alt-Moabit als zu schmal erachtet, und dafür 
26,o m beantragt. Anderseits wurde eine Breite von 23,» m als aus 
reichend befürwortet, da diese auch für die Straße 15b festgesetzt sei, 
und bei den vielen hier in Betracht kommenden Parallelstraßen gewiß 
genüge. Die Breite von 23,» m wurde bei der Abstimmung mit 8 
gegen 2 Stimmen angenommen. 
An der Freilegung der Paulstraße berühren sich die Interessen 
der Ravenö'schen Erben und der Baugesellschaft Alt-Moabit. Es 
entstand daher die Frage, ob man der Baugesellschaft hier nicht einige 
Konzessionen machen und den Ravenö'schen Erben dafür entsprechende 
Verpflichtungen auferlegen solle. Da das Terrain dieser Erben aber 
an der Gerhardt-, Werft- und Paulstraße liegt, war der Ausschuß 
der Ansicht, daß die Ravenö'schen Erben nur den östlichen Theil der 
Paulstraße von dem vorhandenen Pflaster bis zur südlichen Grenze 
des Grundstücks der Baugesellschaft Alt-Moabit, a b c d a be§ Planes, 
zu erwerben, zu pflastern und Pfand- und kostenfrei an die Stadtgemeinde 
abzutreten, auch nach den ortsstatutarischen Bestimmungen 5 Jahre 
lang zu unterhalten hätten, dagegen berechtigt sein sollen, an den 
Stellen, wo die Baufluchtlinie an der Paul- und der Straße 15 ä auf 
fremdes Terrain fällt, von den Adjazenten bei der Bebauung die 
Kosten für Erwerb und Fertigstellung der Straße wieder einzu 
ziehen. 
Im Uebrigen war der Ausschuß der Meinung, daß die Raven ö- 
schen Erben nicht weiter zu den Kosten der Freilegung der Paulstraße 
heranzuziehen seien, da dieselben theilweise an der neuen Baufluchtlinie 
in der Paulstraße kein Bauterrain haben. 
Zur Ausführung obiger Straßenanlage wurde den Ravenö'schen 
Erben eine Frist bis Ende 1887 bewilligt, und dem Magistrat anheim 
gegeben, für die Sicherstellung der Ausführung von den Ravenö'schen 
Erben sich eine angemessene Kaution bestellen zu lassen. 
Der Ausschuß schlägt daher der Versammlung vor, Folgendes 
beschließen zu wollen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß nach Maßgabe der vorliegenden Pläne 
Baufluchtlinien für die zwischen der Paul- und Werftstraße 
projektirte Straße 15<l, Abtheilung VII, mit einer Breite 
von 23,» m zur Festsetzung gebracht werden, unter der Be 
dingung, daß die Erben des Geheimen Kommerzienraths 
Louis Ravens 
1. sowohl das gesammte zur Anlage der Straße 15d er 
forderliche Terrain, als auch das von ihrem Grundstücks 
Werftstraße 7—10, über die Baufluchtlinien der Paul-, 
Gerhardt- und Werftstraße hinausragende Terrain unent 
geltlich und pfandftei an die Stadtgemeinde auflassen, 
2. die Straße 15 ä auf eigene Kosten reguliren, pflastern, 
entwässern und innerhalb der ortsstatutarischen Frist 
unterhalten,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.