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bauungsplanes, in Fortfall kommt, daß für dieselbe nach
Maßgabe der vorliegenden Pläne Baufluchtlinien für die
auf dem Terrain der Bau-Gesellschaft Alt-Moabit projektirteu
Straßen 15a, 15b und 15c mit den auf 23,*> m, 23,o m
und 26 m abgeänderten Straßenbreilen zur Festsetzung gebracht
werden.
I. Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, daß die
Bau-Gesellschaft Alt-Moabit
a) die Straße 15a, 15b und 15c in ganzer Länge, sowohl
auf dem eigenen als auch auf fremden Terrain
— (in den Wasserläufen durch Schüttung oder
Ueberbrückung) —
die Paulstraße von dem vorhandenen Pflaster bis
zur Stadteisenbahn,
die Lüneburgerstraße von der Paulstraße bis zur
projektirteu Uferstraße 23,
die projektirte Uferstraße 23 nordwestlich vom Stadt
bahnviadukt bis zur Verlängerung der westlichen Grund
stücksgrenze,
an der Straße Alt-Moabit Nr. 111—116 das eigene
Vorgartenterrain, sowie
an der Straße Alt-Moabit Nr. 117 das Bürgersteig
terrain vor dem Vorgartengitter
auf eigene Kosten — soweit erforderlich — erwirbt,
regulirt, pflastert und entwässert und innerhalb der
ortsstatutarischen Frist unterhält,
b) das Terrain der vorbezeichneten Straßen resp. Straßen-
strecken unentgeltlich und pfandfrei an die Stadtgemeinde
aufläßt,
c) von der Uferstraße 23 im Zuge der Stadtbahn eine
Fußgängerbrücke nebst Zugangstreppen nach dem linken
Spreeufer auf eigene Kosten errichtet, an die Stadt
gemeinde unentgeltlich abtritt und während 5 Jahre
unterhält,
ä) die Bau-Gesellschaft verpflichtet ist, von der
Straße 15a oder 15c aus zu obiger Fußgänger
brücke einen 4,o m breiten Zugang auf eigene
Kosten anzulegen, sobald die Straße 15b aus
geführt ist, mit der Verpflichtung, diesen so
lange zu unterhalten, bis die genehmigten
Straßen vollständig fertig gestellt oder durch
andere von der Hafenanlage bedingten ersetzt
sind.
II. a) Die Erwerbung des außerhalb der Terrains der Bau-
Gesellschaft gelegenen Bürgersteig- und Straßenlandes
erfolgt event, durch Expropriation auf Kosten der
Gesellschaft durch die Stadtgemeinde,
b) zu den Kosten der Erwerbung und Regulirung des außer
halb des Gesellschaftsterrains erforderlichen Straßen-
landes der Paul- und Lüneburgerstraße sollen die
Adjazenten nach den ortsstatutarischen Bestimmungen
zur Wiedererstattung herangezogen werden,
c) die nordwestliche Ecke an der Kreuzung der Paul- und
Lüneburgerslraße ist entsprechend der nordöstlichen Ecke
abzustumpfen,
ä) zur Ausführung der Straße 15c bis zur
Wolwerlanke,
Straße 15a bis zur Lüneburgerstraße,
Straße 15b in ganzer Länge,
der Paulstraße an dem eigenen Grundstücke,
Erwerbung und Abtretung des Terrains an
der Straße Alt Moabit 111 —117,
Ausführung der Fußgängerbrücke und Her
stellung des 4,o m breiten Zuganges zu der
selben wird der Gesellschaft eine Frist bis
Ende 1887 bewilligt,
e) die Fortführung der Straße 15c, der Ufer
straße 23, der Lüneburger- und Paulstraße
hat innerhalb 2 Jahre nach endgültigem Be
schluß über die Hafenanlage zu erfolgen.
Zur Sicherstellung obiger Ausführungen hat die
Gesellschaft beim Magistrate eine von diesem zu be
stimmende Kaution zu hinterlegen oder durch hypo
thekarische Eintragung Garantie zu leisten.
Durch vorstehende Beschlüsse finden die Spezialanträge des
Kollegen Weiß sowie die Petition des Ed. Loeser und die des Herrn
H. Schulze, Vorsitzender der Vereins für das Wohl der arbeitenden
Klassen, ihre Erledigung.
Der Druck des Protokolles wurde beschlossen und zum Bericht
erstatter der Kollege Weiß ernannt.
V. g. u.
Franke. Weiß.
338. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der
Vorlage (I. - Nr. 1658 B. V. II. 84) — zur Be
schlußfassung —, betreffend die Aufnahme der zwischen
Paul- und Werststraße projektirteu Straße Skr. 15 d
in Abtheilung VII des Bebauungsplanes.
Verhandelt Berlin, den 27. Mai 1884.
Anwesend:
Herr Stadtv. Franke, Vorsitzender,
- - Geiler, Stellvertreter,
- - Weiß, Schriftführer,
- - Boesche,
- - Esmann,
- - Fischer,
- - Gericke,
- - Schreiber,
- - Winkler,
- - Ziethen.
Als Magistrats-Kommissarien:
Herr Stadtrath Friede! und
- Stadtbaurath Rospatt.
Obige Vorlage (Drucksache 314) ist in der Sitzung am 21. Mai er.
dem zur Vorberathung wegen Wegfall der Straße 15 und Anlage
der Straßen 15 a, 15 b und 15 c, Abtheilung VII des Bebauungs
planes niedergesetzten Ausschuß überwiesen worden, und trat dieser
heute zu einer Berathung zusammen.
Die anzulegende Straße 15 ä bildet die Fortsetzung der Straße 15 b
der Baugesellschaft Alt-Moabit. Dieselbe liegt aber nicht vollständig
auf dem Ravenö'schen Terrain, vielmehr geht auf einer kleinen
Strecke an der Paulstraße die südliche Straßenfluchtlinie über Terrain
der König!. Magdeburger - Halberstädter Eisenbahn und muß dies
Terrain von den Erben erworben und kosten- und pfandfrei abge
treten werden.
Die Straßenbreite mit 19,» m wurde für den Verkehr in An
betracht des Packhofes und der event. Hafenanlage auf dem Terrain
der Baugesellschaft Alt-Moabit als zu schmal erachtet, und dafür
26,o m beantragt. Anderseits wurde eine Breite von 23,» m als aus
reichend befürwortet, da diese auch für die Straße 15b festgesetzt sei,
und bei den vielen hier in Betracht kommenden Parallelstraßen gewiß
genüge. Die Breite von 23,» m wurde bei der Abstimmung mit 8
gegen 2 Stimmen angenommen.
An der Freilegung der Paulstraße berühren sich die Interessen
der Ravenö'schen Erben und der Baugesellschaft Alt-Moabit. Es
entstand daher die Frage, ob man der Baugesellschaft hier nicht einige
Konzessionen machen und den Ravenö'schen Erben dafür entsprechende
Verpflichtungen auferlegen solle. Da das Terrain dieser Erben aber
an der Gerhardt-, Werft- und Paulstraße liegt, war der Ausschuß
der Ansicht, daß die Ravenö'schen Erben nur den östlichen Theil der
Paulstraße von dem vorhandenen Pflaster bis zur südlichen Grenze
des Grundstücks der Baugesellschaft Alt-Moabit, a b c d a be§ Planes,
zu erwerben, zu pflastern und Pfand- und kostenfrei an die Stadtgemeinde
abzutreten, auch nach den ortsstatutarischen Bestimmungen 5 Jahre
lang zu unterhalten hätten, dagegen berechtigt sein sollen, an den
Stellen, wo die Baufluchtlinie an der Paul- und der Straße 15 ä auf
fremdes Terrain fällt, von den Adjazenten bei der Bebauung die
Kosten für Erwerb und Fertigstellung der Straße wieder einzu
ziehen.
Im Uebrigen war der Ausschuß der Meinung, daß die Raven ö-
schen Erben nicht weiter zu den Kosten der Freilegung der Paulstraße
heranzuziehen seien, da dieselben theilweise an der neuen Baufluchtlinie
in der Paulstraße kein Bauterrain haben.
Zur Ausführung obiger Straßenanlage wurde den Ravenö'schen
Erben eine Frist bis Ende 1887 bewilligt, und dem Magistrat anheim
gegeben, für die Sicherstellung der Ausführung von den Ravenö'schen
Erben sich eine angemessene Kaution bestellen zu lassen.
Der Ausschuß schlägt daher der Versammlung vor, Folgendes
beschließen zu wollen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß nach Maßgabe der vorliegenden Pläne
Baufluchtlinien für die zwischen der Paul- und Werftstraße
projektirte Straße 15<l, Abtheilung VII, mit einer Breite
von 23,» m zur Festsetzung gebracht werden, unter der Be
dingung, daß die Erben des Geheimen Kommerzienraths
Louis Ravens
1. sowohl das gesammte zur Anlage der Straße 15d er
forderliche Terrain, als auch das von ihrem Grundstücks
Werftstraße 7—10, über die Baufluchtlinien der Paul-,
Gerhardt- und Werftstraße hinausragende Terrain unent
geltlich und pfandftei an die Stadtgemeinde auflassen,
2. die Straße 15 ä auf eigene Kosten reguliren, pflastern,
entwässern und innerhalb der ortsstatutarischen Frist
unterhalten,