M 46.
(337-357.)
Horlagen
für die
Stadtverordneten - Versammlung zu Berlin.
337. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der
Vorlage (J.-Nr. 2 125 V. B. II. 84. Nr. 245 der Druck
sachen) — zur Beschlußfassung —, betreffend den Weg
fall der Straße 15, Abth. TU des Bebauungsplans,
sowie die Aufnahme der auf dem Terrain der Bau
gesellschaft Alt - Moabit zwischen der Straße Alt-
Moabit und der Spree projectirten Straßen 15 a,
15b und 15c i« den Bebauungsplan der Abth. VII.
Verhandelt Berlin, den 27. Mai 1884.
Anwesend:
Herr Stadtv. Franke, Vorsitzender,
- - Geiler, Stellvertreter,
- - Weiß, Schriftführer,
- - Bösche, -
- - Esmann,
- - Fischer,
- - Gericke,
- - Schreiber,
- - Winkler,
- - Ziethen.
Als Magistrats-Kommissaricn:
Herr Stadtrath Friedet und
- Stadtbaurath Rospatt.
In der Stadtverordneten-Versammlung am 15. Mai er. ist diese
Angelegenheit nochmals an den Ausschuß verwiesen worden, und trat
derselbe deshalb heute zu einer Berathung zusammen.
Vor Eintritt in dieselbe erschien aus Einladung des Herrn Vor
sitzenden der Herr Justizrath Winterfeld als Vorsitzender des Auf
sichtsrathes der Bau-Gesellschaft Alt-Moabit. Derselbe beleuchtete die
Anträge des Ausschusses und betonte die Schwierigkeit der Verhandlung,
die darin bestehe, daß sich die Angelegenheit wegen der Hafenanlage,
die noch nicht im Prinzipe feststehe, sehr schwer bereits jetzt durch
definitive Beschlüsse festsetzen lasse. Wird nämlich die Wollwerlanke
als Hafen für den Packhos oder ein Privatspeicherterrain bei diesem
verwendet, so müssen die jetzt projektirten Straßenzüge doch theilweise
in anderer Form, vielleicht mit Uferstraßen in Verbindung gebracht
werden. Aus diesem Grunde ist auch der zweite Zugang zur Fuß
gängerbrücke im Zuge der Stadtbahn über die Spree in Fortsetzung
der Straße 15 c über die Wollwerlanke unausführbar, da hierzu keine
Genehmigung zu erlangen sein würde.
Zur definitiven Regelung der Straßenzüge an dem event. Hafen
sei daher die Frist zu kurz bemessen, und könne auch erst hiermit zu
gleich die Regulirung der Lüneburger- und der Uferstraße 23 vorgenommen
werden.
Die Sicherstellung der Straßenanlage für diesen Theil könne durch
hypothekarische Eintragung auf dem Terrain mit Ausschluß eines
Streifens Bauterrain von 37 m Tiefe südlich der Straße 15 d erfolgen.
Die Erwerbung des Terrains zur Freilegung der Paul- und
Lüneburgerstraße hielt der Herr Justizrath Winterfeld zu weitgehend.
Derselbe war jedoch bereit, hierzu einen Beitrag L kouä perdu als
Zinsentschädiguug für die Erwerbung und Fertigstellung dieser Straßen-
züge erforderlichen Kapitals an die Stadtgemeinde zu zahlen, event,
einen Beitrag mit Wiedererstattungspflicht durch die Adjazenten, dessen
Höhe er aber nicht normiren könne.
Nach diesen Erklärungen entfernte sich der Herr Justizrath
Winterfeld und wurde nunmehr in die Berathung eingetreten, wobei
der Herr Vorsitzende obige aufklärende Mittheilungen und die Special-
anträge des Stadtv. Weiß mit zur Berathung stellte.
Die Ausführungen des Herrn Justizrath Winterfeld fanden
eingehende Berathung, namentlich liegt die Hauptschwierigkeit in der
Herstellung der Straßenzüge an dem event. Hasen, für welche der
Ausschuß auch die Herstellungsftist zu kurz hielt. Man war schließlich
darin einig, daß die Straßenanlagen wohl nach dem vorliegenden
Plane festgestellt werden könnten, da die Feststellung dieser Straßenzüge
zur Ausführung der ganzen Anlage unbedingt nothwendig sei, und
nach der definitiven Regelung der Hafenfrage in einem abgemessenen
Zeiträume diese oder die Ausführung neuer Straßenzüge erfolgen
könnte, wenn die Bau-Gesellschaft hierfür Sicherheit bestelle. Da die
Gesellschaft sich zur hypothekarischen Eintragung hierzu aber bereit
erklärte, auch die Herren Magistrats-Kommissare mittheilten, daß bereits
eine baare Kaution von 327 OOO JC hinterlegt wäre, deren Erhöhung
jeder Zeit vom Magistrat gefordert werden könnte, so glaubte der
, Ausschuß, diese Angelegenheit dem Magistrat überlassen zu sollen, um
so mehr, als Abänderungen der Straßenzüge an der Wollwerlanke
alsdann auch wieder die Versammlung beschäftigen würden.
Ferner war der Ausschuß der Meinung, daß man von Errichtung
eines zweiten Zuganges nach der Fußgängerbrücke absehen könne.
Denselben braucht man überhaupt nur so lange zu fordern, als die
projektirten Straßen 15 a und 15 c noch nicht über die Straße 15 d
nach der Lüneburgerstraßc zu ausgeführt oder diese Straßen und die
Paulstraße noch nicht mit der Lüneburgerstraße verbunden sind. Hierbei
wurde bemerkt, daß die Erleuchtung der Fußgängerbrücke über die Spree
als im allgemeinen Vcrkehrsinteresse liegend seitens der Stadtgemeinde
herzustellen und zu unterhalten sei.
Von der Erwerbung und Fertigstellung des außerhalb des eigenen
Terrains der Gesellschaft liegenden Theiles der Paul- und Lüneburger
straße konnte der Ausschuß um so weniger die Gesellschaft entbinden,
als die Wiedererstattung der Kosten bei Bebauung von den Adjazenten
erfolgen soll, andererseits aber die Gesellschaft für den Theil von dem
vorhandenen Pflaster der Paulstraße bis zu ihrer südlichen Grundstücks
grenze durch das Ravene'sche Projekt der Straße 15d bis zur Hälfte
der Kosten entbunden wird.
Der Ausschuß blieb bei seiner Ansicht stehen, daß die möglichst
schleunige Durchführung dieses Straßentheils im Interesse der Gesell
schaft läge und lehnte die Abfindung durch Zahlung einer Pauschal
summe für Herstellung durch die Stadtgemeinde ab.
Der Ausschuß schlägt hiernach vor, Folgendes beschließen zu
wollen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß die Straße 15, Abtheilung VII des Be-