und diese Halle wegen des unvermeidlichen Treppensteigens fich bei
dem Publikum nur sehr geringer Sympathie erfreut habe. Die neusten
englischen Berichte sprächen sich übrigens ganz entschieden gegen
Etagen-Markthallen aus. Die Vorbedingungen für das Gelingen eines
Markthallenunternehmens lägen in der architektonischen Anlage der
Markthallen und dabei sei Hauptbedingung, daß dieselben, den neusten
Erfahrungen entsprechend, parterre liegen und nur da, wo ganz be
sondere und eigenartige Verhältnisse, wie bei der im Bau begriffenen
Markthalle am Alexanderplatz, es gestatten, würde man an die Er
bauung einer Etagen-Markthalle denken dürfen. Jedoch hiervon ganz
abgesehen, sei die Hauptfrage die, ob das Polizei-Präsidium diese
Markthalle in der Karlstraße als einen Ersatz für die in der
Dorotheenstraße projektirte Markthalle ansehen würde, und das sei
nach Maßgabe der in der Sitzung am 21. Dezember v. I. zwischen
Vertretern des Polizei-Präsidiums und der städtischen Behörden ge
pflogenen Verhandlungen nicht zu erwarten Von den dabei zugegen
gewesenen, heute hier anwesenden Mitgliedern wurde mitgetheilt, daß
der Herr Polizei-Präsident auf eine bezügliche Anfrage mit Bestimmtheit
erklärt habe, als theilweisen Ersatz für die Märkte auf dem Gensdarmen-
niarkt und dem Dönhofsplatz eine Markthalle jenseits des Wassers
nicht anerkennen zu können und an dieser bestimmten Willensäußerung
würden auch erneute Verhandlungen sicherlich nichts ändern. Selbstredend
sei es ja, daß das Polizei-Präsidium der Wiedereinrichtung des Cirkus
Renz zur Markthalle Schwierigkeiten nicht entgegensetzen werde, denn
je mehr Markthallen desto besser, aber die Gefahr, daß, wenn dies
geschehen, für den Marktverkehr in der inneren Friedrichstadt und zwar
in der Gegend des Spittelmarkts mit enormen Opfern eine neue
Markthalle erbaut werden müßte, sei damit unendlich viel näher ge
rückt, während andererseits nach dem Projekte des Magistrats der
Verkehr sich ordnungsmäßig regeln und die Zukunft zeigen werde, daß
im Zentrum weiter keine Markthalle nothwendig sei.
In Bezug auf den Ankauf von Grundstücken in der Dorotheen
straße war im Laufe der Verhandlung von einem Mitgliede des Aus
schusses geäußert worden, daß es bereits in einem früheren Stadium
der Verhandlungen auf die Gegend der Dorotheenstraße hingewiesen
habe, der betreffenden Anregung s. Z. aber keine Folge gegeben und
die Stadtgemeinde dadurch in die Lage versetzt sei, ein brauchbares
Grundstück, das früher verhältnißmäßig billig zu haben gewesen wäre,
gegenwärtig erheblich theurer bezahlen zu müssen.
Hierauf wurde erwidert, daß die gemischte Deputation für Markt-
hallen-Angelegcnheiten, ebenso der Magistrat früher gar keine Ver
anlassung gehabt hätten, auf Grundstücke in jener Gegend zu rück
sichtigen, da es damals bekanntlich immer nur darauf angekommen sei,
für eine am Hausvoigteiplatz in Aussicht genonimene, aber abgelehnte
Markthalle in der Gegend des Spittelmarktes Ersatz zu schaffen. Erst
nachdem in neuester Zeit das Polizei-Präsidium die Erklärung ab
gegeben habe, sich mit einer in der Dorotheenstraße zu erbauenden
Markthalle begnügen zu wollen, habe man in dortiger Gegend nach
Grundstücken gesucht und da sei die Offerte in Bezug auf die Grund
stücke Dorothcenstr. 28/30 eingegangen. Der Vorwurf irgend einer
Versäumniß könne also nicht gemacht werden, uud werde er gemacht,
dann sei er ganz ungerechtfertigt.
Hervorzuheben ist aus der Verhandlung ferner noch, daß eine von
den Grundstücken Dorothecnstr. 28/30 zur Reichstagsuferstraße erforderlche
Parzelle in einer Größe von 253 gm unentgeltlich abgetreten werden
muß, welche nicht in den anzukaufenden 6 800 gm enthalten ist.
Auf die zuletzt angebotenen Grundstücke, Dorotheenstt. 32/34, zu
rücksichtigcn, wurde schließlich von keiner Seite angerathen, dagegen
wurde der Antrag gestellt, nochmals mtt dem Polizei-Präsidium darüber
in Verhandlung zu treten, ob dasselbe die frühere und demnächst neu
einzurichtende Markthalle in der Karlstraßc als einen Ersatz für die
mit dessen Zustimmung in der Dorotheenstraße projektirte Markthalle
anerkennen würde, sowie seitens der Mitglieder des Ausschusses eine
Besichtigung der bezeichneten Markthalle vorzunehmen und den Magistrat
um eine Mittheilung darüber zu ersuchen, wieviel die Wiedercinrichtungs-
kosten betragen und wieviel Marktstände darin vorhanden sein würden.
Dieser Antrag ist mit 7 gegen 6 Stimmen abgelehnt worden.
Demnächst empfiehlt der Ausschuß — mit 10 gegen 3 Stimmen —
der Versammlung, dem Antrage des Magisttats gemäß zu beschließen,
daß zuni Zwecke der Errichtung einer Markthalle die dem
Kaufmann Adolf Pincussohn Hierselbst gehörigen, in der
Dorotheenstr. Nr. 28, 29, 30 belegenen, im Grundbuche des
Königlichen Amtsgerichts! — Berlin — von der Dorotheen-
tzadt, Band 3 Nr. 233, 234 und 235 verzeichneten Grund
stücke zum Gesammt-Flächenmaße von 6 800 gm zum Preise
von 1 650 000 JC von der Stadtgemeinde Berlin käuflich
erworben werden.
Hiermit wurde der vorgerückten Zeit wegen die Verhandlung für
heute abgebrochen, jedoch beschloffen, über diesen Punkt der Magistrats
vorlage in der nächsten Sitzung der Versammlung Bericht zu erstatten.
Zum Berichterstatter ist der Stadtv. Spinola gewählt worden.
V. w. o.
Stryck. Spinola.
17. Vorlage (J.-Nr. 9644 B. V. II 83) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Erwerb der zur Anlage
von Bürgersteigen in der Wienerstraste in der Breite
von »,77 m von den Grundstücken der Hauptmann
Wilkins'schen Erben erforderlichen Trennstücke.
Der durch Ministerial-Erlaß vom 27. März 1866 auf 6 Ruthen
gleich 22,° m Breite festgesetzte Fahrdamm der Wienerstraße ist im
Jahre 1874 auf der Sttecke von der Skalitzerstraße bis zur Lausitzerstraße
und darüber hinaus vor den Grundstücken Nr. 15 und 16 nur in einer
Breite von 4 Ruthen gepflastert worden, weil von den damaligen
Eigenthümern der angrenzenden Grundstücke eine unentgeltliche Ab
tretung des zur Anlage der Straße in der normalmüßigen Breite er
forderlichen Terrains nicht zu erreichen war. Auf dieser Strecke sind
die Grundstücke 9—15 seitdem bereits bebaut und ist in Folge dessen
das unmittelbar vor denselben belegene Terrain unentgeltlich der Stadt
gemeinde übereignet worden. Das von den übrigen auf dieser Strecke
belegenen unbebauten Grundstücken Nr. 1—7, 14—16 und 64—69
erforderliche Straßcnland ist indessen noch im Besitz der Eigenthümer
dieser Grundstücke, der Hauptmann Wilkins'schen Erben, und stehen
die Grenzzäune hart an der Bordkante der Rinnsteine, so daß die Bürger-
sieigc aus der südlichen Seite der Straße zum größten Theil, auf der
nördlichen Seite der Straße aber gänzlich fehlen und die Fußgänger
genöthigt sind, vielfach den Fahrdamm als Bürgersteig zu benutzen.
Es erscheint die Herstellung von Bürgersteigen in der Breite von
3,77 m geboten und nicht länger aufschiebbar, insbesondere sind
vielfach Klagen der Einwohner jener Gegenden nicht nur bei uns
sondern auch bei der Stadtverordneten-Versammlung laut geworden,
trotzdem vor den Grundstücken 1—7 und 14 eine provisorische Fuß-
gängerpassage durch Aufstellung einer Bretterlaufbahn, welche gegen
den Straßendamm durch eine Barrisre abgeschlossen ist, s. Z. hergestellt
ist. Das Königliche Polizei-Präsidium hat neuerdings geglaubt, die
unbedingte Nothwendigkeit der Anlage von Bürgersteigen nicht nur im
Verkehrs-Interesse, sondern auch im Interesse der öffentlichen Sicher
heit für vorliegend erachten zu müssen, auch auf Grund dieser Ansicht
die Herstellung von Bürgersteigen wenigstens auf der südlichen Straßen
seite gefordert. Infolgedessen sind wir mit den Wilkins'schen Erben
wegen Hergäbe des zur Herstellung provisorischer Bürgersteige in der
vorbczeichneten Breite von 3,77 m auf der südlichen Straßenseite er
forderlichen Terrains in Unterhandlungen getteten. Bei diesen Ver
handlungen haben sich die Wilkins'schen Erben bereit erklärt, den
vorbczeichneten Terrainstreifen der Stadtgemeinde zu dem Preise von
300 JC pro Quadratruthe zu überlassen unter der Bedingung, daß
die Zurücksetzung der Zäune in die neue Grenze und die Regulirung
und Pflasterung des Bürgersteiges auf städtische Kosten zu erfolgen
habe. Die gedachten Erben haben hieran das weitere Angebot geknüpft,
einen gleich breiten Streifen auf der nördlichen Straßenseite von ihren
daselbst belegenen Grundstücken Nr. 64 - 69 der Stadtgemeinde eben
falls zu dem Preise von 300 JC pro Quadratruthe und unter der
Bedingung der Zurücksetzung der Zäune und der Herstellung der Bürger
steige zu überlassen, falls die Stadtgemeinde sich berett erklärt, auch
die an dem Treffpunkt der Wienerstraße mit der Skalitzerstraße be-
legenc spitze Ecke mitzukaufen und zur Vergrößerung des Platzes frei
zulegen.
Da voraussichtlich in kurzer Zeit doch die Nothwendigkeit an die
Stadtgemeinde herantreten würde, auch auf der nördlichen Straßenseite
mit der Herstellung provisorischer Bürgersteige vorzugehen, so haben
wir geglaubt, diese weitere Offerte der Wilkins'schen Erben nicht
von der Hand weisen zu müssen, insbesondere da nach unserer Ansicht
mit Sicherheit vorauszusehen sein dürfte, daß in Zukunft der Grund
erwerb nicht zu geringerem Preise möglich sein wird. Es würden
demnach zu erwerben sein von den Grundstücken Nr. 1—7 und 14—16
zusammen 596 gm und von den gegenüber liegenden Grundstücken
Nr. 64—69 einschließlich der vorbczeichneten spitzen Ecke 902 gm, im
Ganzen also 1498 gw oder rund 105,° Quadratruthen, sür welche zu dem
Preise von 300 JC pro Quadratruthe 31 680 JC zu zahlen sein würden.
Auf dem beifolgenden Plane sind diese Flächen kenntlich gemacht
worden.
Die der Stadtgemeinde durch Zurücksetzung der Zäune und Her
stellung der Bürgersteige erwachsenden Kosten betragen nach den von
dem Herrn Lokalbauinspektor aufgestellten vorläufigen Kosten-Ueber-
fchlägen rund 2 900 JC und 4 350 JC, zusammen also . 7 250 JC.
Hierzu der Werth der aus den Depotbeständen zu liefernden
Steine mit 624 -j- 195 JC 819 JC
ergiebt in Summa 8 069 JC.
Indem wir noch bemerken, daß auf ausdrückliches Befragen das
Königliche Polizei-Präsidium das vorliegende Bedürfniß für vollkommen
befriedigt erklärt, wenn auch der Bürgersteig nur in der der jetzigen
Eintheilung entsprechenden Breite von 3,77 m und nicht in der Breite
der Normaleintheilung hergestellt werde, ersuchen wir auf Grund der
hiermit übereinstimnienden Vorschläge der Bau-Deputation die Stadt
verordneten-Versammlung hiermit, folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einverstanden: