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Volume No. 5 (16-17), 14 Januar 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

und diese Halle wegen des unvermeidlichen Treppensteigens fich bei 
dem Publikum nur sehr geringer Sympathie erfreut habe. Die neusten 
englischen Berichte sprächen sich übrigens ganz entschieden gegen 
Etagen-Markthallen aus. Die Vorbedingungen für das Gelingen eines 
Markthallenunternehmens lägen in der architektonischen Anlage der 
Markthallen und dabei sei Hauptbedingung, daß dieselben, den neusten 
Erfahrungen entsprechend, parterre liegen und nur da, wo ganz be 
sondere und eigenartige Verhältnisse, wie bei der im Bau begriffenen 
Markthalle am Alexanderplatz, es gestatten, würde man an die Er 
bauung einer Etagen-Markthalle denken dürfen. Jedoch hiervon ganz 
abgesehen, sei die Hauptfrage die, ob das Polizei-Präsidium diese 
Markthalle in der Karlstraße als einen Ersatz für die in der 
Dorotheenstraße projektirte Markthalle ansehen würde, und das sei 
nach Maßgabe der in der Sitzung am 21. Dezember v. I. zwischen 
Vertretern des Polizei-Präsidiums und der städtischen Behörden ge 
pflogenen Verhandlungen nicht zu erwarten Von den dabei zugegen 
gewesenen, heute hier anwesenden Mitgliedern wurde mitgetheilt, daß 
der Herr Polizei-Präsident auf eine bezügliche Anfrage mit Bestimmtheit 
erklärt habe, als theilweisen Ersatz für die Märkte auf dem Gensdarmen- 
niarkt und dem Dönhofsplatz eine Markthalle jenseits des Wassers 
nicht anerkennen zu können und an dieser bestimmten Willensäußerung 
würden auch erneute Verhandlungen sicherlich nichts ändern. Selbstredend 
sei es ja, daß das Polizei-Präsidium der Wiedereinrichtung des Cirkus 
Renz zur Markthalle Schwierigkeiten nicht entgegensetzen werde, denn 
je mehr Markthallen desto besser, aber die Gefahr, daß, wenn dies 
geschehen, für den Marktverkehr in der inneren Friedrichstadt und zwar 
in der Gegend des Spittelmarkts mit enormen Opfern eine neue 
Markthalle erbaut werden müßte, sei damit unendlich viel näher ge 
rückt, während andererseits nach dem Projekte des Magistrats der 
Verkehr sich ordnungsmäßig regeln und die Zukunft zeigen werde, daß 
im Zentrum weiter keine Markthalle nothwendig sei. 
In Bezug auf den Ankauf von Grundstücken in der Dorotheen 
straße war im Laufe der Verhandlung von einem Mitgliede des Aus 
schusses geäußert worden, daß es bereits in einem früheren Stadium 
der Verhandlungen auf die Gegend der Dorotheenstraße hingewiesen 
habe, der betreffenden Anregung s. Z. aber keine Folge gegeben und 
die Stadtgemeinde dadurch in die Lage versetzt sei, ein brauchbares 
Grundstück, das früher verhältnißmäßig billig zu haben gewesen wäre, 
gegenwärtig erheblich theurer bezahlen zu müssen. 
Hierauf wurde erwidert, daß die gemischte Deputation für Markt- 
hallen-Angelegcnheiten, ebenso der Magistrat früher gar keine Ver 
anlassung gehabt hätten, auf Grundstücke in jener Gegend zu rück 
sichtigen, da es damals bekanntlich immer nur darauf angekommen sei, 
für eine am Hausvoigteiplatz in Aussicht genonimene, aber abgelehnte 
Markthalle in der Gegend des Spittelmarktes Ersatz zu schaffen. Erst 
nachdem in neuester Zeit das Polizei-Präsidium die Erklärung ab 
gegeben habe, sich mit einer in der Dorotheenstraße zu erbauenden 
Markthalle begnügen zu wollen, habe man in dortiger Gegend nach 
Grundstücken gesucht und da sei die Offerte in Bezug auf die Grund 
stücke Dorothcenstr. 28/30 eingegangen. Der Vorwurf irgend einer 
Versäumniß könne also nicht gemacht werden, uud werde er gemacht, 
dann sei er ganz ungerechtfertigt. 
Hervorzuheben ist aus der Verhandlung ferner noch, daß eine von 
den Grundstücken Dorothecnstr. 28/30 zur Reichstagsuferstraße erforderlche 
Parzelle in einer Größe von 253 gm unentgeltlich abgetreten werden 
muß, welche nicht in den anzukaufenden 6 800 gm enthalten ist. 
Auf die zuletzt angebotenen Grundstücke, Dorotheenstt. 32/34, zu 
rücksichtigcn, wurde schließlich von keiner Seite angerathen, dagegen 
wurde der Antrag gestellt, nochmals mtt dem Polizei-Präsidium darüber 
in Verhandlung zu treten, ob dasselbe die frühere und demnächst neu 
einzurichtende Markthalle in der Karlstraßc als einen Ersatz für die 
mit dessen Zustimmung in der Dorotheenstraße projektirte Markthalle 
anerkennen würde, sowie seitens der Mitglieder des Ausschusses eine 
Besichtigung der bezeichneten Markthalle vorzunehmen und den Magistrat 
um eine Mittheilung darüber zu ersuchen, wieviel die Wiedercinrichtungs- 
kosten betragen und wieviel Marktstände darin vorhanden sein würden. 
Dieser Antrag ist mit 7 gegen 6 Stimmen abgelehnt worden. 
Demnächst empfiehlt der Ausschuß — mit 10 gegen 3 Stimmen — 
der Versammlung, dem Antrage des Magisttats gemäß zu beschließen, 
daß zuni Zwecke der Errichtung einer Markthalle die dem 
Kaufmann Adolf Pincussohn Hierselbst gehörigen, in der 
Dorotheenstr. Nr. 28, 29, 30 belegenen, im Grundbuche des 
Königlichen Amtsgerichts! — Berlin — von der Dorotheen- 
tzadt, Band 3 Nr. 233, 234 und 235 verzeichneten Grund 
stücke zum Gesammt-Flächenmaße von 6 800 gm zum Preise 
von 1 650 000 JC von der Stadtgemeinde Berlin käuflich 
erworben werden. 
Hiermit wurde der vorgerückten Zeit wegen die Verhandlung für 
heute abgebrochen, jedoch beschloffen, über diesen Punkt der Magistrats 
vorlage in der nächsten Sitzung der Versammlung Bericht zu erstatten. 
Zum Berichterstatter ist der Stadtv. Spinola gewählt worden. 
V. w. o. 
Stryck. Spinola. 
17. Vorlage (J.-Nr. 9644 B. V. II 83) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Erwerb der zur Anlage 
von Bürgersteigen in der Wienerstraste in der Breite 
von »,77 m von den Grundstücken der Hauptmann 
Wilkins'schen Erben erforderlichen Trennstücke. 
Der durch Ministerial-Erlaß vom 27. März 1866 auf 6 Ruthen 
gleich 22,° m Breite festgesetzte Fahrdamm der Wienerstraße ist im 
Jahre 1874 auf der Sttecke von der Skalitzerstraße bis zur Lausitzerstraße 
und darüber hinaus vor den Grundstücken Nr. 15 und 16 nur in einer 
Breite von 4 Ruthen gepflastert worden, weil von den damaligen 
Eigenthümern der angrenzenden Grundstücke eine unentgeltliche Ab 
tretung des zur Anlage der Straße in der normalmüßigen Breite er 
forderlichen Terrains nicht zu erreichen war. Auf dieser Strecke sind 
die Grundstücke 9—15 seitdem bereits bebaut und ist in Folge dessen 
das unmittelbar vor denselben belegene Terrain unentgeltlich der Stadt 
gemeinde übereignet worden. Das von den übrigen auf dieser Strecke 
belegenen unbebauten Grundstücken Nr. 1—7, 14—16 und 64—69 
erforderliche Straßcnland ist indessen noch im Besitz der Eigenthümer 
dieser Grundstücke, der Hauptmann Wilkins'schen Erben, und stehen 
die Grenzzäune hart an der Bordkante der Rinnsteine, so daß die Bürger- 
sieigc aus der südlichen Seite der Straße zum größten Theil, auf der 
nördlichen Seite der Straße aber gänzlich fehlen und die Fußgänger 
genöthigt sind, vielfach den Fahrdamm als Bürgersteig zu benutzen. 
Es erscheint die Herstellung von Bürgersteigen in der Breite von 
3,77 m geboten und nicht länger aufschiebbar, insbesondere sind 
vielfach Klagen der Einwohner jener Gegenden nicht nur bei uns 
sondern auch bei der Stadtverordneten-Versammlung laut geworden, 
trotzdem vor den Grundstücken 1—7 und 14 eine provisorische Fuß- 
gängerpassage durch Aufstellung einer Bretterlaufbahn, welche gegen 
den Straßendamm durch eine Barrisre abgeschlossen ist, s. Z. hergestellt 
ist. Das Königliche Polizei-Präsidium hat neuerdings geglaubt, die 
unbedingte Nothwendigkeit der Anlage von Bürgersteigen nicht nur im 
Verkehrs-Interesse, sondern auch im Interesse der öffentlichen Sicher 
heit für vorliegend erachten zu müssen, auch auf Grund dieser Ansicht 
die Herstellung von Bürgersteigen wenigstens auf der südlichen Straßen 
seite gefordert. Infolgedessen sind wir mit den Wilkins'schen Erben 
wegen Hergäbe des zur Herstellung provisorischer Bürgersteige in der 
vorbczeichneten Breite von 3,77 m auf der südlichen Straßenseite er 
forderlichen Terrains in Unterhandlungen getteten. Bei diesen Ver 
handlungen haben sich die Wilkins'schen Erben bereit erklärt, den 
vorbczeichneten Terrainstreifen der Stadtgemeinde zu dem Preise von 
300 JC pro Quadratruthe zu überlassen unter der Bedingung, daß 
die Zurücksetzung der Zäune in die neue Grenze und die Regulirung 
und Pflasterung des Bürgersteiges auf städtische Kosten zu erfolgen 
habe. Die gedachten Erben haben hieran das weitere Angebot geknüpft, 
einen gleich breiten Streifen auf der nördlichen Straßenseite von ihren 
daselbst belegenen Grundstücken Nr. 64 - 69 der Stadtgemeinde eben 
falls zu dem Preise von 300 JC pro Quadratruthe und unter der 
Bedingung der Zurücksetzung der Zäune und der Herstellung der Bürger 
steige zu überlassen, falls die Stadtgemeinde sich berett erklärt, auch 
die an dem Treffpunkt der Wienerstraße mit der Skalitzerstraße be- 
legenc spitze Ecke mitzukaufen und zur Vergrößerung des Platzes frei 
zulegen. 
Da voraussichtlich in kurzer Zeit doch die Nothwendigkeit an die 
Stadtgemeinde herantreten würde, auch auf der nördlichen Straßenseite 
mit der Herstellung provisorischer Bürgersteige vorzugehen, so haben 
wir geglaubt, diese weitere Offerte der Wilkins'schen Erben nicht 
von der Hand weisen zu müssen, insbesondere da nach unserer Ansicht 
mit Sicherheit vorauszusehen sein dürfte, daß in Zukunft der Grund 
erwerb nicht zu geringerem Preise möglich sein wird. Es würden 
demnach zu erwerben sein von den Grundstücken Nr. 1—7 und 14—16 
zusammen 596 gm und von den gegenüber liegenden Grundstücken 
Nr. 64—69 einschließlich der vorbczeichneten spitzen Ecke 902 gm, im 
Ganzen also 1498 gw oder rund 105,° Quadratruthen, sür welche zu dem 
Preise von 300 JC pro Quadratruthe 31 680 JC zu zahlen sein würden. 
Auf dem beifolgenden Plane sind diese Flächen kenntlich gemacht 
worden. 
Die der Stadtgemeinde durch Zurücksetzung der Zäune und Her 
stellung der Bürgersteige erwachsenden Kosten betragen nach den von 
dem Herrn Lokalbauinspektor aufgestellten vorläufigen Kosten-Ueber- 
fchlägen rund 2 900 JC und 4 350 JC, zusammen also . 7 250 JC. 
Hierzu der Werth der aus den Depotbeständen zu liefernden 
Steine mit 624 -j- 195 JC 819 JC 
ergiebt in Summa 8 069 JC. 
Indem wir noch bemerken, daß auf ausdrückliches Befragen das 
Königliche Polizei-Präsidium das vorliegende Bedürfniß für vollkommen 
befriedigt erklärt, wenn auch der Bürgersteig nur in der der jetzigen 
Eintheilung entsprechenden Breite von 3,77 m und nicht in der Breite 
der Normaleintheilung hergestellt werde, ersuchen wir auf Grund der 
hiermit übereinstimnienden Vorschläge der Bau-Deputation die Stadt 
verordneten-Versammlung hiermit, folgenden Beschluß zu fassen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einverstanden:
	        
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