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Spezialetat Nr. 41 — Nicht zum Personal-Besoldungsetat
gehörige Stellen — pro 1. April 1884/85.
Derselbe wurde unverändert genehmigt, weshalb seine Feststellung
nach dem Entwurf erfolgen kann.
Spezialetat Nr. 42 — Zum Personal-Besoldungsetat
gehörige Stellen — pro 1. April 1884/55.
Einnahme. Titel II. Die Pos. 2 — Mahn- und Pfändungs-
gebühren — wird mit Rücksicht auf die Ist-Einnahme des laufenden
EtatsjahreS von 58 000 Jt auf 60 000 Jt erhöht Die Gefammt-
Einnahme stellt sich demgemäß auf 244 100 JC statt auf 242 100 JC.
Ausgabe. Zu Titel IV ß — Schulinspektoren — ist der in der
Anlage abgedruckte Nachtrag vom 26. März er. eingegangen, durch
welchen beantragt wird, den Schulinspektoren !>r. Bertholt»,
d'Hargues und vr. Zwick vom 1. April er. ab eine Funktionszulagc
von je 300 JC zu gewähren und zu diesem Behufe bei den Stellen
derselben je 300 Jt, zusammen 900 JC, zum Etat zustellen.
Aus den in der Nachtragsvorlagc angeführten Gründen und
gegenüber dem Versprechen des Herrn Oberbürgermeisters, daß vor
Ausschreibung der durch den Abgang des Schulinspektors Krähe
vakant werdenden Stelle zunächst unter Zuziehung der Normaletats
Deputation über das für diese Stelle festzusetzende Gehalt bezw. über
eine anderwcite Rcgulirung der Besoldungen der Schulinspektorcn
Beschluß gefaßt werden soll, hat der Ausschuß gegen die Bewilligung
der Funktionszulagen nichts zu erinnern. Die Bewilligung soll jedoch
mit der Maßgabe erfolgen, daß, falls bei der andcrweiten Regulirung
der Gehälter eine höhere Besoldung gewährt wird, die Funktionszulage
anzurechnen sei.
Demgemäß muß es im Etat heißen:
„1. Or. Berthold, incl. 300 Jt Funktionszulage . 6 300 Jt
3. d'Hargues, dcsgl 6 300 -
4 Oi. Zwick, desgl 6 300 -
aä 1, 3 und 4. Die Funktionszulage wird angerechnet, falls
bei anderweiter Regulirung der Gehälter eine höhere Be
soldung gewährt wird."
Bei Titel 1? C a - Bauinspektoren — wurde bemerkt, daß
der unter Position 11 aufgeführte Bauinspektor Genth verstorben ist.
Das Minimalgehalt der Stelle ini Betrage von 6 600 Jt soll zwar
auf dem Etat verbleiben, da aber von mehreren Seiten die Ansicht
ausgesprochen wurde, daß eine Bauinspektorenstelle bei der Tiefbau
verwaltung eingezogen werden kann, so soll diese vakante Stelle vor
läufig nicht wieder besetzt, sondern diätarisch verwaltet werden, damit
der Normaletats-Deputation die Möglichkeit gelassen werde, diese Frage
bei der Berathung des nächsten Normal-Besoldungsetats in Erwägung
zu ziehen und auch darüber zu berathen, ob nicht für die Zukunft
eine anderweitige Normirung der Gehälter der Bauinspektoren zu em
pfehlen sei.
Der Ausschuß empfiehlt daher folgende Resolution zur Annahme:
„Die Versammlung ersucht den Magistrat, die durch den
Tod des Bauinspekiors Genth vakant gewordene Stelle bis
zum Ablauf der jetzigen Normaletatsperiodc nicht wieder zu
besetzen, sondern diätarisch verwalten zu lassen."
Im Etat niuß es heißen:
11 vacat 6 600 JC.
Titel IV C b — Beamte für die Plankammer.
Durch Beschluß vom 28. Februar er. hat die Versammlung die
Vorlage vom 1t. November pr. (Drucksache Nr. 130), betreffend die
Vereinigung der Plankammr und des Vermessungsbureaus unter
der Leitung des städtischen Vermessungs-Direktors, dem Etatsausschuß
zur Vorberathung überwiesen.
Der Ausschuß hielt die Vereinigung dieser beiden Zweige der
städtischen Verwaltung aus den in der Vorlage geltend gemachten
Gründen für Vortheilhaft, er hat auch gegen die Anstellung des Ver
messungs-Direktors von Hoögh nichts einzuwenden. Dagegen ist das
geforderte Gehalt von 7 500 Jt jährlich, welches sich von 2 zu 2 Jahren
um 500 JC bis zu in Maximalbetrage von 9 000 Jt steigern soll, als
zu hoch normirt erachtet worden. In Beziehung auf die Festsetzung
des Gehalts wurden zwei Anträge gestellt. Der eine ging dahin, als
Minimalgehalt 6 600 JC, steigend bis 7 800 jtt (wie bei den Bau-
Inspektoren) festzusetzen, nach dem anderen soll das Minimalgehalt
7 000 JC, das Maximalgehalt 7 800 JC betragen. In beiden Fällen
soll alle 2 Jahre eine Steigerung von 500 JC pro Jahr bis zur
Erreichung des Maximalgchalts eintreten.
Bei der Abstimmung gelangte der erstere Antrag zur Annahme.
Es sind deshalb bei der Position l — Dem städtischen Vermessungs
Direktor — statt 7 500 JC nur 6 600 JC zum Etat gebracht worden.
Der Ausschuß empfiehlt im klebrigen:
den Antrag des Magistrats in seiner Vorlage vom 11. No
vember 1883, mit der sich nach dem obigen Beschlusse
bezüglich des Gehalts ergebenden Modifikation anzunehmen.
Bei der Position 2 — Dem 1. Assistenten Haase — tritt im
Einverständniß mit dem Herrn Oberbürgermeister eine Erhöhung des
Gehalts von 3 300 JC auf 3 600 JC ein.
Ebenso wird bei F — Direktoren und Dirigenten — Position 13
— der Titel „Bureauvorsteher bei der Stadtverordneten-Versammlung"
— im Einverständniß mit dem Herrn Oberbürgermeister in: „Bureau.
Direktor der Stadtverordneten - Versammlung" umgewandelt. Die
Verleihung dieses Titels an den zeitigen Inhaber der Stelle wird vom
Magistrat veranlaßt werden.
Zu 6 — Inspektoren — Position 3, ist die anliegende Nachtrags«
vorläge vom 15. d. Mts. eingegangen, wonach daö baarc Gehalt de«
Oekonomic-Inspektors Hoppe dein, Krankenhause am Friedrichshain
vom 1. April er. ab von 2 100 JC auf 2 700 , U. erhöht werden soll.
Diesem Antrage ist stattgegeben worden und sind deshalb 2 700 .JC
zum Etat gebracht.
Bei N — Beamte für Park- und Gartcnanlagcn — werden für
die 3 städtischen Obcrgärtncr Abraham, Fintclniann und Hampel
je 300 ,4C Gehaltszulage gefordert.
Der Ausschuß war der Meinung, daß diese Zulage» für jetzt
nicht nöthig seien und lehnte dieselben ab. Es kommen deshalb bei
den Positionen 3, 4 und 5 die vorjährigen Etatsbeträge von resp.
2 150 Jt, 2 150 JC und 2 160 Jt wieder zum Ansatz.
Bei 0 — Hausväter — ist bezüglich der Petitionen 4 und 12
ebenfalls eine Nachtragsvorlage vom 20. d. Mlö. eingegangen, welche
in der Anlage abgedruckt ist. Darnach hat sich die Versetzung des
Hausvaters an der Irrenanstalt, Zimmern, an», als eine dringende
Nothwendigkeit herausgestellt: derselbe soll an das Arbeitshaus zu
Rummelsburg versetzt werden, während seine Stelle der Hausvater
des Arbeitshauses, Sceliger, übernehmen soll. Die HauSvaterstcllc
an der Irrenanstalt ist mit 2100 JC baar dotirt, diejenige am
Arbeitshause aber nur mit 1 800 JC baar.
Da der p. Zimmer mann von seinem bisherigen Gehalte nichts
verlieren, der p. Sceliger aber die Bezüge seiner neuen Stelle voll
erhalten soll, so ist, um den beabsichtigten Wechsel der Beamten durch
setzen zu können, die Bewilligung einer Suinmc von 300 .Jt für die
Position 4 nöthig. Aus den Mittheilungen des Herrn Oberbürger
meisters überzeugte sich der Ausschuß von der Nothwendigkeit der
Versetzung des p. Zimmer in ann, er bewilligte auch die mchrgcfordcrten
300 JC, jedoch mit der Maßgabe, daß dieselben künftig wegfallend
sein sollen.
Demgemäß muß cs im Etat heißen:
4. Hausvater beim Arbeitshausc, Zimmermann, baar 2 100 JC
(darunter künftig wegfallend 300 JC)
12. Hausvater bei der Irrenanstalt zu Dalldorf, Sceliger.
Die übrigen Titel und Positionen des Etats sind unverändert
geblieben.
Der Ausschuß empfiehlt nunmehr den Spczialetat Nr. 42
in Einnahme mit 244 100 .JC
in Ausgabe mit 3 237 625 -
und mit einem Zuschüsse von 2 993 525 , Jt
festzustellen.
Spczialetat Nr. 43 — Geschäftsbedürfnissc und Prozeß-
kosten — pro 1. April 1884/85.
Hierzu gehört als Anhang:
der Etat, betreffend das Kommunalblatt und die
Herstellung der stenographischen Berichte über die
öffentlichen Sitzungen der Stadtvcrordneten-Ver-
sammlung.
Gegen diesen Etat wurde nichts erinnert, weshalb seine Feststellung
nach dem Entwürfe empfohlen wird.
Von einer Seite wurde indessen der Wunsch ausgesprochen, die
Korrektur der stenographischen Berichte künftighin durch die Stenographen
selbst für die ihnen zustehenden Gebühren lesen zu lassen, damit Fehler
möglichst vermieden werden.
Der Herr Kämmerer versprach, veranlassen zu wollen, daß in
dieser Beziehung ein Versuch gemacht werde.
Demnächst gelangte
der Spezialetat Nr. 43
selbst zur Diskussion.
Zu demselben sind im verflossenen Jahre von der Versammlung
folgende Resolutionen gefaßt worden:
1. „Die Versanimlung ersucht den Magistrat, in Zukunft bei
dem Druck der Special-Etats die den einzelnen Etats vor
gedruckten „Vorbemerkungen" auf allgemeine, prinzipielle
Auseinandersetzungen zu beschränken, die Erläuterungen aber
in der Rubrik Bemerkungen jeder einzelnen Position gleich
hinzuzufügen. Wünschenswerth ist auch die Hinzufügung der
Ist-Ausgabe des vorigen Etatsjahres in den einzelnen Titeln
und Positionen, weil dadurch die gleichzeitige Benutzung des
Finalabschlusses vermieden wird."
2. „Die Versammlung ersucht den Magistrat, in Erwägung
zu nehmen, ob nicht der Druck der Beilagen statistischen
Inhalts zum Communalblatt eingeschränkt werden kann."
Die Aufstellung der Spezialetats pro 1884/85 ist den Wünschen
der Versammlung entsprechend erfolgt, so daß die Resolution ad 1
demnach erledigt ist.
Zu 2 bemerkt der Magistrat, daß er nach stattgehabter eingehender
Erörterung dieser Angelegenheit es nicht für wünschenswerth und