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Volume No. 31 (210-213), 29. März 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

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Spezialetat Nr. 41 — Nicht zum Personal-Besoldungsetat 
gehörige Stellen — pro 1. April 1884/85. 
Derselbe wurde unverändert genehmigt, weshalb seine Feststellung 
nach dem Entwurf erfolgen kann. 
Spezialetat Nr. 42 — Zum Personal-Besoldungsetat 
gehörige Stellen — pro 1. April 1884/55. 
Einnahme. Titel II. Die Pos. 2 — Mahn- und Pfändungs- 
gebühren — wird mit Rücksicht auf die Ist-Einnahme des laufenden 
EtatsjahreS von 58 000 Jt auf 60 000 Jt erhöht Die Gefammt- 
Einnahme stellt sich demgemäß auf 244 100 JC statt auf 242 100 JC. 
Ausgabe. Zu Titel IV ß — Schulinspektoren — ist der in der 
Anlage abgedruckte Nachtrag vom 26. März er. eingegangen, durch 
welchen beantragt wird, den Schulinspektoren !>r. Bertholt», 
d'Hargues und vr. Zwick vom 1. April er. ab eine Funktionszulagc 
von je 300 JC zu gewähren und zu diesem Behufe bei den Stellen 
derselben je 300 Jt, zusammen 900 JC, zum Etat zustellen. 
Aus den in der Nachtragsvorlagc angeführten Gründen und 
gegenüber dem Versprechen des Herrn Oberbürgermeisters, daß vor 
Ausschreibung der durch den Abgang des Schulinspektors Krähe 
vakant werdenden Stelle zunächst unter Zuziehung der Normaletats 
Deputation über das für diese Stelle festzusetzende Gehalt bezw. über 
eine anderwcite Rcgulirung der Besoldungen der Schulinspektorcn 
Beschluß gefaßt werden soll, hat der Ausschuß gegen die Bewilligung 
der Funktionszulagen nichts zu erinnern. Die Bewilligung soll jedoch 
mit der Maßgabe erfolgen, daß, falls bei der andcrweiten Regulirung 
der Gehälter eine höhere Besoldung gewährt wird, die Funktionszulage 
anzurechnen sei. 
Demgemäß muß es im Etat heißen: 
„1. Or. Berthold, incl. 300 Jt Funktionszulage . 6 300 Jt 
3. d'Hargues, dcsgl 6 300 - 
4 Oi. Zwick, desgl 6 300 - 
aä 1, 3 und 4. Die Funktionszulage wird angerechnet, falls 
bei anderweiter Regulirung der Gehälter eine höhere Be 
soldung gewährt wird." 
Bei Titel 1? C a - Bauinspektoren — wurde bemerkt, daß 
der unter Position 11 aufgeführte Bauinspektor Genth verstorben ist. 
Das Minimalgehalt der Stelle ini Betrage von 6 600 Jt soll zwar 
auf dem Etat verbleiben, da aber von mehreren Seiten die Ansicht 
ausgesprochen wurde, daß eine Bauinspektorenstelle bei der Tiefbau 
verwaltung eingezogen werden kann, so soll diese vakante Stelle vor 
läufig nicht wieder besetzt, sondern diätarisch verwaltet werden, damit 
der Normaletats-Deputation die Möglichkeit gelassen werde, diese Frage 
bei der Berathung des nächsten Normal-Besoldungsetats in Erwägung 
zu ziehen und auch darüber zu berathen, ob nicht für die Zukunft 
eine anderweitige Normirung der Gehälter der Bauinspektoren zu em 
pfehlen sei. 
Der Ausschuß empfiehlt daher folgende Resolution zur Annahme: 
„Die Versammlung ersucht den Magistrat, die durch den 
Tod des Bauinspekiors Genth vakant gewordene Stelle bis 
zum Ablauf der jetzigen Normaletatsperiodc nicht wieder zu 
besetzen, sondern diätarisch verwalten zu lassen." 
Im Etat niuß es heißen: 
11 vacat 6 600 JC. 
Titel IV C b — Beamte für die Plankammer. 
Durch Beschluß vom 28. Februar er. hat die Versammlung die 
Vorlage vom 1t. November pr. (Drucksache Nr. 130), betreffend die 
Vereinigung der Plankammr und des Vermessungsbureaus unter 
der Leitung des städtischen Vermessungs-Direktors, dem Etatsausschuß 
zur Vorberathung überwiesen. 
Der Ausschuß hielt die Vereinigung dieser beiden Zweige der 
städtischen Verwaltung aus den in der Vorlage geltend gemachten 
Gründen für Vortheilhaft, er hat auch gegen die Anstellung des Ver 
messungs-Direktors von Hoögh nichts einzuwenden. Dagegen ist das 
geforderte Gehalt von 7 500 Jt jährlich, welches sich von 2 zu 2 Jahren 
um 500 JC bis zu in Maximalbetrage von 9 000 Jt steigern soll, als 
zu hoch normirt erachtet worden. In Beziehung auf die Festsetzung 
des Gehalts wurden zwei Anträge gestellt. Der eine ging dahin, als 
Minimalgehalt 6 600 JC, steigend bis 7 800 jtt (wie bei den Bau- 
Inspektoren) festzusetzen, nach dem anderen soll das Minimalgehalt 
7 000 JC, das Maximalgehalt 7 800 JC betragen. In beiden Fällen 
soll alle 2 Jahre eine Steigerung von 500 JC pro Jahr bis zur 
Erreichung des Maximalgchalts eintreten. 
Bei der Abstimmung gelangte der erstere Antrag zur Annahme. 
Es sind deshalb bei der Position l — Dem städtischen Vermessungs 
Direktor — statt 7 500 JC nur 6 600 JC zum Etat gebracht worden. 
Der Ausschuß empfiehlt im klebrigen: 
den Antrag des Magistrats in seiner Vorlage vom 11. No 
vember 1883, mit der sich nach dem obigen Beschlusse 
bezüglich des Gehalts ergebenden Modifikation anzunehmen. 
Bei der Position 2 — Dem 1. Assistenten Haase — tritt im 
Einverständniß mit dem Herrn Oberbürgermeister eine Erhöhung des 
Gehalts von 3 300 JC auf 3 600 JC ein. 
Ebenso wird bei F — Direktoren und Dirigenten — Position 13 
— der Titel „Bureauvorsteher bei der Stadtverordneten-Versammlung" 
— im Einverständniß mit dem Herrn Oberbürgermeister in: „Bureau. 
Direktor der Stadtverordneten - Versammlung" umgewandelt. Die 
Verleihung dieses Titels an den zeitigen Inhaber der Stelle wird vom 
Magistrat veranlaßt werden. 
Zu 6 — Inspektoren — Position 3, ist die anliegende Nachtrags« 
vorläge vom 15. d. Mts. eingegangen, wonach daö baarc Gehalt de« 
Oekonomic-Inspektors Hoppe dein, Krankenhause am Friedrichshain 
vom 1. April er. ab von 2 100 JC auf 2 700 , U. erhöht werden soll. 
Diesem Antrage ist stattgegeben worden und sind deshalb 2 700 .JC 
zum Etat gebracht. 
Bei N — Beamte für Park- und Gartcnanlagcn — werden für 
die 3 städtischen Obcrgärtncr Abraham, Fintclniann und Hampel 
je 300 ,4C Gehaltszulage gefordert. 
Der Ausschuß war der Meinung, daß diese Zulage» für jetzt 
nicht nöthig seien und lehnte dieselben ab. Es kommen deshalb bei 
den Positionen 3, 4 und 5 die vorjährigen Etatsbeträge von resp. 
2 150 Jt, 2 150 JC und 2 160 Jt wieder zum Ansatz. 
Bei 0 — Hausväter — ist bezüglich der Petitionen 4 und 12 
ebenfalls eine Nachtragsvorlage vom 20. d. Mlö. eingegangen, welche 
in der Anlage abgedruckt ist. Darnach hat sich die Versetzung des 
Hausvaters an der Irrenanstalt, Zimmern, an», als eine dringende 
Nothwendigkeit herausgestellt: derselbe soll an das Arbeitshaus zu 
Rummelsburg versetzt werden, während seine Stelle der Hausvater 
des Arbeitshauses, Sceliger, übernehmen soll. Die HauSvaterstcllc 
an der Irrenanstalt ist mit 2100 JC baar dotirt, diejenige am 
Arbeitshause aber nur mit 1 800 JC baar. 
Da der p. Zimmer mann von seinem bisherigen Gehalte nichts 
verlieren, der p. Sceliger aber die Bezüge seiner neuen Stelle voll 
erhalten soll, so ist, um den beabsichtigten Wechsel der Beamten durch 
setzen zu können, die Bewilligung einer Suinmc von 300 .Jt für die 
Position 4 nöthig. Aus den Mittheilungen des Herrn Oberbürger 
meisters überzeugte sich der Ausschuß von der Nothwendigkeit der 
Versetzung des p. Zimmer in ann, er bewilligte auch die mchrgcfordcrten 
300 JC, jedoch mit der Maßgabe, daß dieselben künftig wegfallend 
sein sollen. 
Demgemäß muß cs im Etat heißen: 
4. Hausvater beim Arbeitshausc, Zimmermann, baar 2 100 JC 
(darunter künftig wegfallend 300 JC) 
12. Hausvater bei der Irrenanstalt zu Dalldorf, Sceliger. 
Die übrigen Titel und Positionen des Etats sind unverändert 
geblieben. 
Der Ausschuß empfiehlt nunmehr den Spczialetat Nr. 42 
in Einnahme mit 244 100 .JC 
in Ausgabe mit 3 237 625 - 
und mit einem Zuschüsse von 2 993 525 , Jt 
festzustellen. 
Spczialetat Nr. 43 — Geschäftsbedürfnissc und Prozeß- 
kosten — pro 1. April 1884/85. 
Hierzu gehört als Anhang: 
der Etat, betreffend das Kommunalblatt und die 
Herstellung der stenographischen Berichte über die 
öffentlichen Sitzungen der Stadtvcrordneten-Ver- 
sammlung. 
Gegen diesen Etat wurde nichts erinnert, weshalb seine Feststellung 
nach dem Entwürfe empfohlen wird. 
Von einer Seite wurde indessen der Wunsch ausgesprochen, die 
Korrektur der stenographischen Berichte künftighin durch die Stenographen 
selbst für die ihnen zustehenden Gebühren lesen zu lassen, damit Fehler 
möglichst vermieden werden. 
Der Herr Kämmerer versprach, veranlassen zu wollen, daß in 
dieser Beziehung ein Versuch gemacht werde. 
Demnächst gelangte 
der Spezialetat Nr. 43 
selbst zur Diskussion. 
Zu demselben sind im verflossenen Jahre von der Versammlung 
folgende Resolutionen gefaßt worden: 
1. „Die Versanimlung ersucht den Magistrat, in Zukunft bei 
dem Druck der Special-Etats die den einzelnen Etats vor 
gedruckten „Vorbemerkungen" auf allgemeine, prinzipielle 
Auseinandersetzungen zu beschränken, die Erläuterungen aber 
in der Rubrik Bemerkungen jeder einzelnen Position gleich 
hinzuzufügen. Wünschenswerth ist auch die Hinzufügung der 
Ist-Ausgabe des vorigen Etatsjahres in den einzelnen Titeln 
und Positionen, weil dadurch die gleichzeitige Benutzung des 
Finalabschlusses vermieden wird." 
2. „Die Versammlung ersucht den Magistrat, in Erwägung 
zu nehmen, ob nicht der Druck der Beilagen statistischen 
Inhalts zum Communalblatt eingeschränkt werden kann." 
Die Aufstellung der Spezialetats pro 1884/85 ist den Wünschen 
der Versammlung entsprechend erfolgt, so daß die Resolution ad 1 
demnach erledigt ist. 
Zu 2 bemerkt der Magistrat, daß er nach stattgehabter eingehender 
Erörterung dieser Angelegenheit es nicht für wünschenswerth und
	        
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