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ad M 26.
(202.)
Worlage,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt ist.
202. Vorlage (J.-Nr. 265 F. B. 84) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung des vr. Moeli als Ober
arzt an der städtischen Irren-Anstalt.
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung in ihrer Sitzung
vom 13. December pr. — Protokoll Nr. 21 — unsere Vorlage
(Drucksache Nr. 635), betreffend die Uebertragung der vakanten Stelle
des Oberarztes an der städtischen Irren-Anstalt an den Privatdocenten
vr. Wernicke, abgelehnt hat, haben wir nunmehr den ersten Assistenten
der psychiatrischen Klinik in der Königlichen Charitee und Docenten der
Psychiatrie an der hiesigen Universität, Herrn vr. Karl Moeli,
Luisenplatz Nr. 1 Hierselbst wohnhaft, für diese Stelle gewählt.
Herr vr. Moeli ist am 10. Mai 1849 zu Kassel geboren und
seit Februar 1873 praktischer Arzt. Nachdem derselbe drei Jahre als
Assistent an der inedicinischen Klinik der Universität Rostock beschäftigt
war, erhielt er im Frühjahr 1877 die Stelle eines ersten Assistenten
an der Klinik des Direktors von Ziemßen zu München. 1878 folgte
er einem Rufe nach Rostock als Arzt am dortigen Gefängnisse, woselbst
er gleichzeitig als Vertreter des dirigirenden Arztes der städtischen
Irrenanstalt St. Katharinenstift in der Psychiatrie praktisch thätig war.
Am 15. Februar 1880 trat er als Assistent in die Klinik des Geh.
Medicinalraths Professor vr. Westphal in der Königlichen Charitee
Hierselbst ein und bekleidet seit dem August 1882 an derselben die
Stellung eines ersten Assistenten der Abtheilung für Geisteskranke.
Nachdem er bereits einige Zeit hindurch Kurse über Psychiatrie für
praktische Aerzte abgehalten, habilitirte er sich im Wintersemester 1882/83
als Docent der Psychiatrie an der hiesigen Universität.
Berlin, den
Herr vr. Moeli genießt den Ruf eines ebenso wissenschaftlich be
währten wie praktisch durchgebildeten Irrenarztes und erscheint des
halb für die zu besetzende Oberarztstellc an der städtischen Irrenanstalt
besonders qualificirt.
Das etatsmäßige Gehalt dieser Stelle beträgt 6 000 JC, ein
schließlich 1 000 JC Emolumente.
In Betreff der Dauer der Anstellung und der etwaigen Pensions
berechtigung ist der Beschluß vom 4. September 1879 — Protokoll
Nr. 42 — maßgebend.
Demgemäß ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung wie
folgt zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt, daß der
vr. meä Moeli als Oberarzt an der städtischen Irren-
Anstalt angestellt werde.
Zugleich erklärt die Versammlung sich damit einverstanden,
daß demselben ein jährliches Gehalt von 6 000 JC ein
schließlich 1 000 JC Emolumente gemährt werde und die
Anstellung desselben zunächst auf 6 Jahre mit der Maßgabe
erfolge, daß ihm nach Ablauf dieser Zeit im Falle eintretender
Dienstunfähigkeit ein Penstonsanspruch in Höhe von einem
Viertel des Gehalts zustehen soll.
Berlin, den 22. März 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
22. März 1884.
Der Stadtverordneten - Vorsteher.
vr. Strastman«.
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.