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Volume No. 26 (197-201), 22. März 1884 Anlage: ad No.26 (202), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

D 
ad M 26. 
(202.) 
Worlage, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt ist. 
202. Vorlage (J.-Nr. 265 F. B. 84) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Anstellung des vr. Moeli als Ober 
arzt an der städtischen Irren-Anstalt. 
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung in ihrer Sitzung 
vom 13. December pr. — Protokoll Nr. 21 — unsere Vorlage 
(Drucksache Nr. 635), betreffend die Uebertragung der vakanten Stelle 
des Oberarztes an der städtischen Irren-Anstalt an den Privatdocenten 
vr. Wernicke, abgelehnt hat, haben wir nunmehr den ersten Assistenten 
der psychiatrischen Klinik in der Königlichen Charitee und Docenten der 
Psychiatrie an der hiesigen Universität, Herrn vr. Karl Moeli, 
Luisenplatz Nr. 1 Hierselbst wohnhaft, für diese Stelle gewählt. 
Herr vr. Moeli ist am 10. Mai 1849 zu Kassel geboren und 
seit Februar 1873 praktischer Arzt. Nachdem derselbe drei Jahre als 
Assistent an der inedicinischen Klinik der Universität Rostock beschäftigt 
war, erhielt er im Frühjahr 1877 die Stelle eines ersten Assistenten 
an der Klinik des Direktors von Ziemßen zu München. 1878 folgte 
er einem Rufe nach Rostock als Arzt am dortigen Gefängnisse, woselbst 
er gleichzeitig als Vertreter des dirigirenden Arztes der städtischen 
Irrenanstalt St. Katharinenstift in der Psychiatrie praktisch thätig war. 
Am 15. Februar 1880 trat er als Assistent in die Klinik des Geh. 
Medicinalraths Professor vr. Westphal in der Königlichen Charitee 
Hierselbst ein und bekleidet seit dem August 1882 an derselben die 
Stellung eines ersten Assistenten der Abtheilung für Geisteskranke. 
Nachdem er bereits einige Zeit hindurch Kurse über Psychiatrie für 
praktische Aerzte abgehalten, habilitirte er sich im Wintersemester 1882/83 
als Docent der Psychiatrie an der hiesigen Universität. 
Berlin, den 
Herr vr. Moeli genießt den Ruf eines ebenso wissenschaftlich be 
währten wie praktisch durchgebildeten Irrenarztes und erscheint des 
halb für die zu besetzende Oberarztstellc an der städtischen Irrenanstalt 
besonders qualificirt. 
Das etatsmäßige Gehalt dieser Stelle beträgt 6 000 JC, ein 
schließlich 1 000 JC Emolumente. 
In Betreff der Dauer der Anstellung und der etwaigen Pensions 
berechtigung ist der Beschluß vom 4. September 1879 — Protokoll 
Nr. 42 — maßgebend. 
Demgemäß ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung wie 
folgt zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt, daß der 
vr. meä Moeli als Oberarzt an der städtischen Irren- 
Anstalt angestellt werde. 
Zugleich erklärt die Versammlung sich damit einverstanden, 
daß demselben ein jährliches Gehalt von 6 000 JC ein 
schließlich 1 000 JC Emolumente gemährt werde und die 
Anstellung desselben zunächst auf 6 Jahre mit der Maßgabe 
erfolge, daß ihm nach Ablauf dieser Zeit im Falle eintretender 
Dienstunfähigkeit ein Penstonsanspruch in Höhe von einem 
Viertel des Gehalts zustehen soll. 
Berlin, den 22. März 1884. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
22. März 1884. 
Der Stadtverordneten - Vorsteher. 
vr. Strastman«. 
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
	        
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