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Volume No. 24 (194-195), 17. März 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

Druck von Gebrüder Grunert, Berlin. 
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der Sparkasse noch von der Haupt-Stiftungskasse erworben werden 
kann, so wäre eine gütliche Einigung mit dem re. Oppenheim nur 
möglich, wenn zur Uebernahme dieser Hypothek ein besonderer Gemeinde 
beschluß herbeigeführt würde. 
Was endlich die hinter den Grundstücken Neue Fricdrichstraße 37 
und 38 gelegene und für die Ausziehgeleise noch erforderliche Parzelle 
des ehcnialigen Königsgrabens anlangt,- so hat der Herr Finanzminister 
sich mit dem Verkauf derselben einverstanden erklärt und die Ministerial- 
Bau-Kommission ermächtigt, zu diesem Zweck mit uns in Unterhandlung 
zu treten. Die näheren Bedingungen der käuflichen Ueberlassung, 
sowie der Preis sind uns von der genannten Behörde noch nicht mit 
getheilt worden. 
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung gestatten wir uns hierbei um 
nunmehrige sehr gefällige schleunige Beschlußfassung ans unsere Vorlage 
vom 9. v. Mts. zu ersuchen, da nach dem 31. d. Mts. die Einhaltung 
der bisher uns gestellten Ankaufsbedingungen deshalb unmöglich ist, 
weil nach den von uns der König!. Seehandlungs-Societät gewordenen 
Mittheilungen Neuvermiethungen im Grundstücke Neue Friedrichstr. 3! 
stattfinden müssen. 
Berlin, den 17. Mürz 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- »nd Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 194. 
Dem hochlöblichen Magistrat erwidere auf die gefällige Zuschrift 
vom 22. December a. p. Nr. 6166 F. B. 83 ich ergebenst, daß ich 
wohl geneigt bin, die aus nieinem dortigen Grundstück Neue Friedrich- 
straße 29 für den Eisenbahnanschluß der Markthallen erforderlichen 
18 gm ohne weitläufiges Expropriationsverfahren gegen angemessene 
Entschädigung abzutreten, Nach den inzwischen von mir eingezogenen 
Erkundigungen führt indessen der projectirte Eisenbahnanschluß in so 
unmittelbarer Nähe an dem großen Speichergebäude meines Grund 
stücks vorbei, daß der Werth dieses Gebäudes für jetzt und für alle 
zukünftige Benutzung bedeutend beeinträchtigt wird und muß ich diese 
Nachtheile bei Bemessung der Entschädigung mit in Anschlag bringen. 
Den Keller dieses Speichcrgebäudes benutze ich zur Zeit als Wein 
lager, das Vorüberfahren von Bahnzügen in so unmittelbarer Nähe 
niacht »ach den bisherigen Erfahrungen in analogen Fällen diese 
Benutzung unmöglich, da der Wein die zum Lagern unbedingt erforder 
liche Ruhe alsdann nicht hat; ich bin also genöthigt, da in nieinem 
Grundstück andere geeignete Kellerräume nicht vorhanden sind, solche in 
fremden Grundstücken zu miethen, und sind damit für meinen Geschäfts 
betrieb erhebliche Unbequemlichkeiten und Nachtheile verbunden. 
Das jetzt als Speichergebäude benutzte Speichergebäude hat in 
seinem Erdgeschoß nur Licht von der Nord-Ostseite und wird dieses Licht 
bei der in Aussicht genommenen beträchtlichen Höhe des Bahndammes 
durch die projectirte Anschlußbahn fast ganz entzogen; ein Ersatz dieses 
Lichtes ist nur von der Kaiser-Wilhelm-Straße her zu beschaffen. 
Endlich werden voraussichtlich die Erschütterungen durch den Bahn 
betrieb möglicherweise die Benutzung des ganzen Gebäudes als Speicher 
unthunlich machen; schon im Jahre 1874 hatte das Königliche Polizei- 
Präsidium Bedenken wegen der Solidität der Fundamenlirung und es 
wurde damals durch umfassende Bclastungsversuche die zulässige Be 
lastungsgrenze für das Gebäude festgestellt, welche sich zu der jetzigen 
Benutzung eben ausreichend erwies. Bei anderweitiger Inanspruch 
nahme der Fundirung durch seitliche Erschütterungen in Folge des 
Bahnbetriebes wird diese Belastungsgrenze jedenfalls erheblich ver 
ringert und für die Benutzung als Speicher wohl überhaupt zu 
gering werden. 
Aus allen diesen Gründen wird wahrscheinlich für mich ein sehr 
umfassender, mit großen Kosten verknüpfter vollständiger Umbau des 
Speichergebäudes erforderlich, um dasselbe weiterhin benutzbar zu 
machen. . t _ 
Nach Fertigstellung des Bahnanschlusses wird zwischen der Mauer 
des Bahndammes, der Kaiser Wilhelmstraße und meinem verbleibenden 
Hofraum eine kleine dreieckige Fläche von wenigen Quadratmetern 
übrig bleiben; da der Abschluß meines Hosraums durch eine Mauer 
nothwendig wird und dieser einspringende Winkel unschön und störend 
bleiben würde, so erscheint es erwünscht, daß derselbe im Tausch in 
meinen Besitz übergehe, damit die Abschlußmauer in der Straßenflucht- 
linie errichtet werden kann. 
Bei der erheblichen Schwierigkeit, der vorbeschriebenen Nachtheile, 
welche nieinem Grundstück aus der Anlage des Bahnanschlusses erwachsen, 
in Geld auszudrücken, erlaube ich mir dem hochlöblichen Magistrat 
folgenden Vorschlag zu unterbreiten: 
Die zur Anschlußbahn erforderlichen achtzehn Quadratmeter 
Grundfläche aus meinem Grundstück erkläre ich mich bereit 
abzutreten und auf eine Geldentschädigung für diese, die 
darauf befindlichen unbedeutenden Baulichkeiten, sowie für 
alle Nachtheile, welche meinem Grundstück durch die Bahn 
anlage zugefügt werden, und ferner für die nothwendig 
werdenden baulichen Veränderungen zu verzichten, und erkläre 
mich ferner bereit, einen den baupolizeilichen Vorschriften 
entsprechenden Bürgersteig an der ganzen Länge meines 
Grundstücks an der Kaiser Wilhelmstraße auf meine Kosten 
anzulegen, auch für diese Frontlänge die ratirlichen Pflaster 
kosten bis zur Mitte der Straße zu erstatten, 
wenn dagegen der hochlöbliche Magistrat mir das vor 
stehend bezeichnete kleine Dreieck im Tausch abgiebt und mir 
unter Verzicht auf weitere Adjaccntenbeiträge und Kosten für 
Anlage, Befestigung und Unterhaltung der Kaiser Wilhelm 
straße, das Baurecht mit Anlage von Thüren und Fenstern 
an derselben ertheilt. — 
Ich ersuche den hochlöblichen Magistrat ergebenst, diesen Vorschlag 
in geneigte Erwägung zu nehmen und mir demnächst darüber Bescheid 
zu ertheilen, indem ich mich meinerseits zunächst bis zum 1. März a. er. 
an denselben binden will. 
Düsseldorf, den 22. Januar 1884. 
Mit vorzüglicher Hochachtung 
August Stein. 
An 
den hochlöblichen Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt 
Berlin. 
195. Vorlage (J.-Nr. 949 V. B. 84) — zur Kenntnisnahme —, 
betreffend die Ncucintheiluirg der Stadtbezirke. 
Der Stadtverordneten - Versammlung theilen wir ergebenst mit, 
daß die Neueintheilung der Stadt Berlin in Bezirke nunmehr 
vollendet ist 
Mittelst der in Abschrift beiliegenden Bekanntmachung vom heutigen 
Tage haben wir die Neueintheilung zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
und übersenden gleichzeitig für die Herren Mitglieder der Stadt 
verordneten - Versammlung 130 Druckexemplare der neuen Bezirks- 
Eintheilung. 
Die Anträge in Betreff der Wahl der Bezirksvorsteher, Stell 
vertreter, Schiedsmannsbeamten rc. werden in separat» gestellt werden. 
Berlin, den 15. März 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
v Forckenbeck. 
Zu Nr. 195. 
Auf Grund des 8- 60 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 
haben wir die Stadt Berlin neu in Stadtbezirke eingetheilt und bringen 
in dem nachstehend abgedruckten Verzeichniß A. diese Neueintheilung 
zur öffentlichen Kenntniß. 
Für die Veranlagung und Einziehung der städtischen Steuern, 
sowie der Klassensteuer, tritt dieselbe vom 1. April d. I. ab in Kraft. 
Sobald die neuen Bczirksvorsteher und Stellvertreter bestallt sein werden, 
was in kürzester Zeit stattfinden wird, wird die Neueintheilung auch 
für die übrigen Verwaltungen maßgebend sein. Wir behalten uns 
hierüber weitere Bekanntmachung vor. 
Die nachstehend unter B. abgedruckte Uebersicht ergießt, zu welchem 
Landtags-, Reichstags-, und Communal-Wahlbezirk die einzelnen neuen 
Stadtbezirke gehören. 
Berlin, den 15. März 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. v. Forckenbeck. 
Berlin, den 17. März 1884. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher 
Dr. Strastinarii».
	        
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