Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
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der Sparkasse noch von der Haupt-Stiftungskasse erworben werden
kann, so wäre eine gütliche Einigung mit dem re. Oppenheim nur
möglich, wenn zur Uebernahme dieser Hypothek ein besonderer Gemeinde
beschluß herbeigeführt würde.
Was endlich die hinter den Grundstücken Neue Fricdrichstraße 37
und 38 gelegene und für die Ausziehgeleise noch erforderliche Parzelle
des ehcnialigen Königsgrabens anlangt,- so hat der Herr Finanzminister
sich mit dem Verkauf derselben einverstanden erklärt und die Ministerial-
Bau-Kommission ermächtigt, zu diesem Zweck mit uns in Unterhandlung
zu treten. Die näheren Bedingungen der käuflichen Ueberlassung,
sowie der Preis sind uns von der genannten Behörde noch nicht mit
getheilt worden.
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung gestatten wir uns hierbei um
nunmehrige sehr gefällige schleunige Beschlußfassung ans unsere Vorlage
vom 9. v. Mts. zu ersuchen, da nach dem 31. d. Mts. die Einhaltung
der bisher uns gestellten Ankaufsbedingungen deshalb unmöglich ist,
weil nach den von uns der König!. Seehandlungs-Societät gewordenen
Mittheilungen Neuvermiethungen im Grundstücke Neue Friedrichstr. 3!
stattfinden müssen.
Berlin, den 17. Mürz 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- »nd Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 194.
Dem hochlöblichen Magistrat erwidere auf die gefällige Zuschrift
vom 22. December a. p. Nr. 6166 F. B. 83 ich ergebenst, daß ich
wohl geneigt bin, die aus nieinem dortigen Grundstück Neue Friedrich-
straße 29 für den Eisenbahnanschluß der Markthallen erforderlichen
18 gm ohne weitläufiges Expropriationsverfahren gegen angemessene
Entschädigung abzutreten, Nach den inzwischen von mir eingezogenen
Erkundigungen führt indessen der projectirte Eisenbahnanschluß in so
unmittelbarer Nähe an dem großen Speichergebäude meines Grund
stücks vorbei, daß der Werth dieses Gebäudes für jetzt und für alle
zukünftige Benutzung bedeutend beeinträchtigt wird und muß ich diese
Nachtheile bei Bemessung der Entschädigung mit in Anschlag bringen.
Den Keller dieses Speichcrgebäudes benutze ich zur Zeit als Wein
lager, das Vorüberfahren von Bahnzügen in so unmittelbarer Nähe
niacht »ach den bisherigen Erfahrungen in analogen Fällen diese
Benutzung unmöglich, da der Wein die zum Lagern unbedingt erforder
liche Ruhe alsdann nicht hat; ich bin also genöthigt, da in nieinem
Grundstück andere geeignete Kellerräume nicht vorhanden sind, solche in
fremden Grundstücken zu miethen, und sind damit für meinen Geschäfts
betrieb erhebliche Unbequemlichkeiten und Nachtheile verbunden.
Das jetzt als Speichergebäude benutzte Speichergebäude hat in
seinem Erdgeschoß nur Licht von der Nord-Ostseite und wird dieses Licht
bei der in Aussicht genommenen beträchtlichen Höhe des Bahndammes
durch die projectirte Anschlußbahn fast ganz entzogen; ein Ersatz dieses
Lichtes ist nur von der Kaiser-Wilhelm-Straße her zu beschaffen.
Endlich werden voraussichtlich die Erschütterungen durch den Bahn
betrieb möglicherweise die Benutzung des ganzen Gebäudes als Speicher
unthunlich machen; schon im Jahre 1874 hatte das Königliche Polizei-
Präsidium Bedenken wegen der Solidität der Fundamenlirung und es
wurde damals durch umfassende Bclastungsversuche die zulässige Be
lastungsgrenze für das Gebäude festgestellt, welche sich zu der jetzigen
Benutzung eben ausreichend erwies. Bei anderweitiger Inanspruch
nahme der Fundirung durch seitliche Erschütterungen in Folge des
Bahnbetriebes wird diese Belastungsgrenze jedenfalls erheblich ver
ringert und für die Benutzung als Speicher wohl überhaupt zu
gering werden.
Aus allen diesen Gründen wird wahrscheinlich für mich ein sehr
umfassender, mit großen Kosten verknüpfter vollständiger Umbau des
Speichergebäudes erforderlich, um dasselbe weiterhin benutzbar zu
machen. . t _
Nach Fertigstellung des Bahnanschlusses wird zwischen der Mauer
des Bahndammes, der Kaiser Wilhelmstraße und meinem verbleibenden
Hofraum eine kleine dreieckige Fläche von wenigen Quadratmetern
übrig bleiben; da der Abschluß meines Hosraums durch eine Mauer
nothwendig wird und dieser einspringende Winkel unschön und störend
bleiben würde, so erscheint es erwünscht, daß derselbe im Tausch in
meinen Besitz übergehe, damit die Abschlußmauer in der Straßenflucht-
linie errichtet werden kann.
Bei der erheblichen Schwierigkeit, der vorbeschriebenen Nachtheile,
welche nieinem Grundstück aus der Anlage des Bahnanschlusses erwachsen,
in Geld auszudrücken, erlaube ich mir dem hochlöblichen Magistrat
folgenden Vorschlag zu unterbreiten:
Die zur Anschlußbahn erforderlichen achtzehn Quadratmeter
Grundfläche aus meinem Grundstück erkläre ich mich bereit
abzutreten und auf eine Geldentschädigung für diese, die
darauf befindlichen unbedeutenden Baulichkeiten, sowie für
alle Nachtheile, welche meinem Grundstück durch die Bahn
anlage zugefügt werden, und ferner für die nothwendig
werdenden baulichen Veränderungen zu verzichten, und erkläre
mich ferner bereit, einen den baupolizeilichen Vorschriften
entsprechenden Bürgersteig an der ganzen Länge meines
Grundstücks an der Kaiser Wilhelmstraße auf meine Kosten
anzulegen, auch für diese Frontlänge die ratirlichen Pflaster
kosten bis zur Mitte der Straße zu erstatten,
wenn dagegen der hochlöbliche Magistrat mir das vor
stehend bezeichnete kleine Dreieck im Tausch abgiebt und mir
unter Verzicht auf weitere Adjaccntenbeiträge und Kosten für
Anlage, Befestigung und Unterhaltung der Kaiser Wilhelm
straße, das Baurecht mit Anlage von Thüren und Fenstern
an derselben ertheilt. —
Ich ersuche den hochlöblichen Magistrat ergebenst, diesen Vorschlag
in geneigte Erwägung zu nehmen und mir demnächst darüber Bescheid
zu ertheilen, indem ich mich meinerseits zunächst bis zum 1. März a. er.
an denselben binden will.
Düsseldorf, den 22. Januar 1884.
Mit vorzüglicher Hochachtung
August Stein.
An
den hochlöblichen Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt
Berlin.
195. Vorlage (J.-Nr. 949 V. B. 84) — zur Kenntnisnahme —,
betreffend die Ncucintheiluirg der Stadtbezirke.
Der Stadtverordneten - Versammlung theilen wir ergebenst mit,
daß die Neueintheilung der Stadt Berlin in Bezirke nunmehr
vollendet ist
Mittelst der in Abschrift beiliegenden Bekanntmachung vom heutigen
Tage haben wir die Neueintheilung zur öffentlichen Kenntniß gebracht
und übersenden gleichzeitig für die Herren Mitglieder der Stadt
verordneten - Versammlung 130 Druckexemplare der neuen Bezirks-
Eintheilung.
Die Anträge in Betreff der Wahl der Bezirksvorsteher, Stell
vertreter, Schiedsmannsbeamten rc. werden in separat» gestellt werden.
Berlin, den 15. März 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
v Forckenbeck.
Zu Nr. 195.
Auf Grund des 8- 60 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853
haben wir die Stadt Berlin neu in Stadtbezirke eingetheilt und bringen
in dem nachstehend abgedruckten Verzeichniß A. diese Neueintheilung
zur öffentlichen Kenntniß.
Für die Veranlagung und Einziehung der städtischen Steuern,
sowie der Klassensteuer, tritt dieselbe vom 1. April d. I. ab in Kraft.
Sobald die neuen Bczirksvorsteher und Stellvertreter bestallt sein werden,
was in kürzester Zeit stattfinden wird, wird die Neueintheilung auch
für die übrigen Verwaltungen maßgebend sein. Wir behalten uns
hierüber weitere Bekanntmachung vor.
Die nachstehend unter B. abgedruckte Uebersicht ergießt, zu welchem
Landtags-, Reichstags-, und Communal-Wahlbezirk die einzelnen neuen
Stadtbezirke gehören.
Berlin, den 15. März 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. v. Forckenbeck.
Berlin, den 17. März 1884.
Der Stadtverordneten-Vorsteher
Dr. Strastinarii».