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Volume No. 20 (163-165), 10. März 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

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gestrichen und, wie im Vorjahre, nur 24 000 Jt bewilligt, da eine 
Erhöhung der Position mit Rücksicht auf die in Aussicht genommene 
Einführung der elektrischen Beleuchtung nicht nothwendig erscheint. 
Der Etatansatz ermäßigt sich demnach von 26 200 Jt auf 25 000 Ji. 
Ebenso werden die bei Position 5 — Zur Beschaffung und Unter 
haltung der Jnventarienstücke rc. — mehrgeforderten 10 000 JC ge 
strichen und wie bisher nur 10 000 Jt bewilligt. Der Ausschuß ist 
der Meinung, daß, nachdem in den letzten Jahren umfangreiche Neu 
anschaffungen von Jnventarienstücken mit Hülfe von sehr bedeutenden 
Etatsüberschreitungen stattgefunden haben, doch endlich die Neu 
anschaffungen aufhören müssen und ein Bedürfniß hierzu nicht mehr vor 
liegen könne. Der Betrag von 10 000 Jt erscheine vollständig aus 
reichend zur Deckung aller Ansprüche und es könne dem Magistrat nur 
empfohlen werden, dahin zu streben, mit den gewährten Etatsmitteln 
auszukommen. 
Zu Position 8 — Miethen für die in Privathäusern untergebrachten 
Bureaux und Steuerannahmestellen — wurde an den Herrn Kämmerer 
die Anfrage gerichtet, ob nicht bereits in diesem Jahre Feuerwehr- 
Depots, in welche Bureaux oder Steuerannahmestellen gelegt werden 
sollen, zum Bezüge fertig gestellt werden? 
Der Herr Kämmerer versprach, hierüber Information einziehen 
und die Antwort auf diese Frage bei der zweiten Lesung des Etats 
ertheilen zu wollen. 
Die Summa der Ausgabe, Abtheilung B, schließt demnach statt 
mitt 111 761 Jt. mit 100 561 Jt ab. 
Der Ausschuß empfiehlt hiernach, diesen Etat 
in Einnahme mit 
in Ausgabe mit 
und mit einer Mehrausgabe von 
festzustellen. 
68 551 Jt 
137 043 - 
68 492 Jt 
Anhangsctat II, betreffend das Köllnische Rathhaus. 
Gegen denselben ist Nichts erinnert worden, weshalb seine Fest 
stellung nach dem Entwurf empfohlen wird. 
Demnächst gelangte der 
Spezialetat Nr. 1 — Grundstücke in der Stadt — pro 
1. April 1884/85 
selbst zur Berathung. 
Einnahme. Titel I. — Von den mit Gebäuden versehenen 
Grundstücken. 
Bei A — Berlinisches Rathhaus — erhöht sich die Einnahme, 
conform mit dem bezüglichen Tbeile des Anhangsctats Nr. I., von 
66 163 Jt auf 67 723 Jt. 
B. — Köllnisches Rathhaus — bleibt unverändert. 
Zu 0 1 — Fürstenhaus — bemerkte der Herr Kämmerer, daß 
in Folge der beabsichtigten Vergrößerung der Handwerkerschule eine 
Miethseinnahme von 2 530 Jt verloren gehe, welche von den an 
gesetzten 17 881 Jt gekürzt werden müsse. 
Mit Rücksicht hierauf sind nur 15 351 Jt zum Etat gestellt 
worden, indessen ist es vorbehalten worden, den Ansatz in seiner ur 
sprünglichen Höhe wieder herzustellen, falls bei dem Etat der Hand 
werkerschule die beabsichtigte Vergrößerung dieser Schule abgelehnt 
werden sollte. 
Gegen die Unterabtheilungen C 2, D, E und F wurden Ein 
wendungen nicht erhoben. 
Zu <4 — Grundstücke für verschiedene Zwecke — sind bei der 
Berathung des Etats pro 1. April 1883/84 folgende Resolutionen 
gefaßt worden: 
1. „Die Versammlung ersucht den Magistrat, das jetzt öde und 
werthlos daliegende städtische Grundstück Schloßplatz Nr. 1 
baldmöglichst anderweit zu verwerthen, sei es durch Verkauf 
oder durch Aufführung eines für die städtische Verwaltung 
dienenden Gebäudes, und sieht einer desfallsigen Vorlage 
entgegen." 
2. „Die Versammlung ersucht den Magistrat, Gelasse, Plätze rc., 
welche voraussichtlich von der Stadtgemeinde nicht selbst in 
Gebrauch genommen werden, auf längere Zeit, also min 
destens auf drei Jahre, zu vcrmiethen resp. zu verpachten, 
ohne dem Miether die Verpflichtung aufzuerlegen, die ge 
mietheten Lokalitäten, für den Fall die Commune solche 
selbst gebraucht, innerhalb der Kontraktsdauer nach vorher 
gehender Kündigung zu räumen." 
In seiner Vorlage vom 21. Februar cr. (Drucksache Nr. 114) 
bemerkt der Magistrat 
ad 1. daß er stets bereit gewesen sei, auf Verkaufsverhandlung ein 
zugehen, daß aber Kauflustige sich nicht eingestellt hätten, und 
daß die nochmalige Ausbietung des Grundstücks bereits erfolgt 
sei. Das Resultat derselben werde er event, der Stadtver- 
ordneten-Versammlung mittelst besonderer Vorlage zur Be 
schlußfassung unterbreiten; 
ad 2. daß bei Vermiethung resp. Verpachtung von Gelassen, 
Plätzen rc., der Resolution entsprechend verfahren werde. 
Mt Rücksicht hierauf empfiehlt der Ausschuß: 
Die beiden Resolutionen als erledigt zu erachten. 
Entsprechend den seit der Etatsaufstellung eingetretenen Mieths- 
veränderungen werden auf Vorschlag des Herrn Kämmerers folgende 
Etatsansätze erhöht: 
a) Position 23 — Köpnickerstr. 3—5 — von 10 600 Jt auf 
11 400 Jt, 
b) Position 28 — Neue Friedlichste. 33 — von 6 000 Jt ans 
8 500 Jt, und 
c) Position 29 — Neue Friedlichste. 34 und Münzstr. 6 rc. — 
von 16 000 Jt auf 17 500 Jt. 
Die übrigen Positionen der Unterabtheilnng 6 bleiben unverändert. 
Der Titel I 6 schließt demnach mit 160 244 Jt statt mit 
155 444 Jt ab. 
Hierbei wurde von einer Seite zur Sprache gebracht, daß die 
Versammlung bei dem jetzt üblichen Geschäftsverfahren vom Magistrat 
darüber keine Mittheilung erhalte, ob die von ihr gefaßten Beschlüsse 
ausgeführt worden sind oder nicht. Für die Versammlung sei es aber 
äußerst wichtig, zu erfahren, welchen Verlauf ihre Beschlüsse genommen 
haben. Abgesehen von anderen Angelegenheiten gelte dies namentlich 
bei den An- oder Verkäufen von Grundstücken. Da indessen ange 
nommen werden könne, daß in der Regel in denjenigen Fällen, in 
welchen die Versammlung den Magistratsantrag pure genehmigt, der 
desfallsige Beschluß auch zur Ausführung gelangen werde, so würde es für 
diese Kategorie von Fällen nur dann einer Mittheilung bedürfen, wenn 
der Beschluß aus irgend einem Grunde, z B. dadurch, daß bei Grund 
stücksankäufen der Verkäufer von seiner Offerte abgeht, nicht zur 
Ausführung gelangen kann. In allen denjenigen Fällen dagegen, in 
welchen die Versammlung einen von dem betreffenden Magistratsantrage 
abweichenden Beschluß faßt, würde stets eine Mttheilung darüber zu 
machen sein, ob der Beschluß ausgeführt worden ist oder nicht. 
Der Ausschuß schloß sich diesen Ausführungen an und empfiehlt 
deshalb der Versammlung folgende Resolution zur Annahme: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, ihr stets dann 
Mittheilung zu machen, wenn ein von den beiden Kommunal 
behörden gefaßter Beschluß nicht hat zur Ausführung gebracht 
werden können. 
In allen Fällen, in welchen die Versammlung einen von 
dem betreffenden Magistratsantrage abweichenden Beschluß 
gefaßt hat, wünscht sie vom Magistrat Mittheilung darüber 
zu erhalten, ob ihr Beschluß ausgeführt worden ist oder nicht. 
Bei 8. — Grundstücke für die Durchlegung der Kaiser Wilhelm- 
Straße — wurde von mehreren Seiten auf die seit ca. 7 Jahren 
bestehenden, unleidlichen Verhältnisse an der Kaiser Wilhelmstraße in 
ihrem Theile zwischen der Klosterstraße und der Münzstraße hinge 
wiesen. Durch die Niederlegung der zum Durchbruch der Straße 
erworbenen Grundstücke sei ein Ruinenfeld geschaffen worden. Die 
angrenzenden Grundstücksbesitzer seien hierdurch außerordentlich geschädigt, 
denn es werde ihnen sehr schwer, ihre Wohnungen zu vermiethen. 
Wiederholte Petitionen um endliche Regulirung und Durchführung 
der Straße und Verbesserung der bestehenden Zustände hätten keinen 
Erfolg gehabt. Es sei aber dringend erforderlich, zur endlichen Be 
seitigung dieser unleidlichen Zustände energische Maßnahmen zu treffen. 
Dies erheische auch das städtische Interesse, da bereits ganz bedeutende 
Zinsverluste entstanden sind, welche bei einem weiteren Hinausschieben 
der Regulirung und Durchführung der Straße ins Ungemessene wachsen 
werden. Falls sich die erforderlichen Maßnahmen nicht mit den vor 
handenen ordentlichen Mitteln durchführen lassen sollten, was allerdings 
schwierig sein werde, so würden außerordentliche Mittel, ev. mit Hülfe 
einer für diesen Zweck aufzunehmenden Anleihe, flüssig gemacht werden 
müssen. Jedenfalls aber könnten die Zustände, so wie sie jetzt bestehen, 
nicht länger geduldet werden. 
Im Anschluß an diese Ausführungen wurden von dem Herrn 
Kämmerer die sehr erheblichen Schwierigkeiten hervorgehoben und 
einzeln erläutert, welche der Ausführung der Straße in ihrem Theile 
von dem Königl. Schlosse bis zur Papenstraße entgegenstehen, für 
deren Beseitigung der Magistrat fortgesetzt bemüht sei. Auch in dem 
anderen Theile der Straße trete der Regulirung der Umstand hindernd 
entgegen, daß das von dem Königl. Fiskus erworbene Mehlmagazin 
erst nach etwa 2—3 Jahren an die Stadt übergeben werden kann. Das 
Ausgebot der Bauparzellen zwischen der Klosterstraße und Neuen 
Fricdrichstraße habe wiederholt stattgefunden, doch sei es bisher nicht 
gelungen auch nur eine Parzelle zu verkaufen. In letzter Zeit sei 
nach den Baustellen überhaupt keine Nachfrage mehr gewesen. 
Der Ausschuß war der Meinung, daß unter allen Umständen die 
Durchlegung und Regulirung der Straße energischer gefördert werden 
müsse. Er glaubt sich zu der Annahme berechtigt, daß hierdurch die 
Kauflust geweckt werde und sich Käufer für die Bauparzellen finden 
werden. Er empfiehlt deshalb folgende Resolution zur Annahme: 
Die Verhältnisse an der projektirten Kaiser Wilhelmstraße 
sind derart, daß der Zustand dort nicht länger so fortbestehen 
darf. Die Versammlung wünscht daher, daß die Durchlegung 
und Regulirung der Straße energischer gefördert werde und 
ersucht den Magistrat, ihr binnen 6 Wochen eine entsprechende 
Vorlage zu machen.
	        
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