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gestrichen und, wie im Vorjahre, nur 24 000 Jt bewilligt, da eine
Erhöhung der Position mit Rücksicht auf die in Aussicht genommene
Einführung der elektrischen Beleuchtung nicht nothwendig erscheint.
Der Etatansatz ermäßigt sich demnach von 26 200 Jt auf 25 000 Ji.
Ebenso werden die bei Position 5 — Zur Beschaffung und Unter
haltung der Jnventarienstücke rc. — mehrgeforderten 10 000 JC ge
strichen und wie bisher nur 10 000 Jt bewilligt. Der Ausschuß ist
der Meinung, daß, nachdem in den letzten Jahren umfangreiche Neu
anschaffungen von Jnventarienstücken mit Hülfe von sehr bedeutenden
Etatsüberschreitungen stattgefunden haben, doch endlich die Neu
anschaffungen aufhören müssen und ein Bedürfniß hierzu nicht mehr vor
liegen könne. Der Betrag von 10 000 Jt erscheine vollständig aus
reichend zur Deckung aller Ansprüche und es könne dem Magistrat nur
empfohlen werden, dahin zu streben, mit den gewährten Etatsmitteln
auszukommen.
Zu Position 8 — Miethen für die in Privathäusern untergebrachten
Bureaux und Steuerannahmestellen — wurde an den Herrn Kämmerer
die Anfrage gerichtet, ob nicht bereits in diesem Jahre Feuerwehr-
Depots, in welche Bureaux oder Steuerannahmestellen gelegt werden
sollen, zum Bezüge fertig gestellt werden?
Der Herr Kämmerer versprach, hierüber Information einziehen
und die Antwort auf diese Frage bei der zweiten Lesung des Etats
ertheilen zu wollen.
Die Summa der Ausgabe, Abtheilung B, schließt demnach statt
mitt 111 761 Jt. mit 100 561 Jt ab.
Der Ausschuß empfiehlt hiernach, diesen Etat
in Einnahme mit
in Ausgabe mit
und mit einer Mehrausgabe von
festzustellen.
68 551 Jt
137 043 -
68 492 Jt
Anhangsctat II, betreffend das Köllnische Rathhaus.
Gegen denselben ist Nichts erinnert worden, weshalb seine Fest
stellung nach dem Entwurf empfohlen wird.
Demnächst gelangte der
Spezialetat Nr. 1 — Grundstücke in der Stadt — pro
1. April 1884/85
selbst zur Berathung.
Einnahme. Titel I. — Von den mit Gebäuden versehenen
Grundstücken.
Bei A — Berlinisches Rathhaus — erhöht sich die Einnahme,
conform mit dem bezüglichen Tbeile des Anhangsctats Nr. I., von
66 163 Jt auf 67 723 Jt.
B. — Köllnisches Rathhaus — bleibt unverändert.
Zu 0 1 — Fürstenhaus — bemerkte der Herr Kämmerer, daß
in Folge der beabsichtigten Vergrößerung der Handwerkerschule eine
Miethseinnahme von 2 530 Jt verloren gehe, welche von den an
gesetzten 17 881 Jt gekürzt werden müsse.
Mit Rücksicht hierauf sind nur 15 351 Jt zum Etat gestellt
worden, indessen ist es vorbehalten worden, den Ansatz in seiner ur
sprünglichen Höhe wieder herzustellen, falls bei dem Etat der Hand
werkerschule die beabsichtigte Vergrößerung dieser Schule abgelehnt
werden sollte.
Gegen die Unterabtheilungen C 2, D, E und F wurden Ein
wendungen nicht erhoben.
Zu <4 — Grundstücke für verschiedene Zwecke — sind bei der
Berathung des Etats pro 1. April 1883/84 folgende Resolutionen
gefaßt worden:
1. „Die Versammlung ersucht den Magistrat, das jetzt öde und
werthlos daliegende städtische Grundstück Schloßplatz Nr. 1
baldmöglichst anderweit zu verwerthen, sei es durch Verkauf
oder durch Aufführung eines für die städtische Verwaltung
dienenden Gebäudes, und sieht einer desfallsigen Vorlage
entgegen."
2. „Die Versammlung ersucht den Magistrat, Gelasse, Plätze rc.,
welche voraussichtlich von der Stadtgemeinde nicht selbst in
Gebrauch genommen werden, auf längere Zeit, also min
destens auf drei Jahre, zu vcrmiethen resp. zu verpachten,
ohne dem Miether die Verpflichtung aufzuerlegen, die ge
mietheten Lokalitäten, für den Fall die Commune solche
selbst gebraucht, innerhalb der Kontraktsdauer nach vorher
gehender Kündigung zu räumen."
In seiner Vorlage vom 21. Februar cr. (Drucksache Nr. 114)
bemerkt der Magistrat
ad 1. daß er stets bereit gewesen sei, auf Verkaufsverhandlung ein
zugehen, daß aber Kauflustige sich nicht eingestellt hätten, und
daß die nochmalige Ausbietung des Grundstücks bereits erfolgt
sei. Das Resultat derselben werde er event, der Stadtver-
ordneten-Versammlung mittelst besonderer Vorlage zur Be
schlußfassung unterbreiten;
ad 2. daß bei Vermiethung resp. Verpachtung von Gelassen,
Plätzen rc., der Resolution entsprechend verfahren werde.
Mt Rücksicht hierauf empfiehlt der Ausschuß:
Die beiden Resolutionen als erledigt zu erachten.
Entsprechend den seit der Etatsaufstellung eingetretenen Mieths-
veränderungen werden auf Vorschlag des Herrn Kämmerers folgende
Etatsansätze erhöht:
a) Position 23 — Köpnickerstr. 3—5 — von 10 600 Jt auf
11 400 Jt,
b) Position 28 — Neue Friedlichste. 33 — von 6 000 Jt ans
8 500 Jt, und
c) Position 29 — Neue Friedlichste. 34 und Münzstr. 6 rc. —
von 16 000 Jt auf 17 500 Jt.
Die übrigen Positionen der Unterabtheilnng 6 bleiben unverändert.
Der Titel I 6 schließt demnach mit 160 244 Jt statt mit
155 444 Jt ab.
Hierbei wurde von einer Seite zur Sprache gebracht, daß die
Versammlung bei dem jetzt üblichen Geschäftsverfahren vom Magistrat
darüber keine Mittheilung erhalte, ob die von ihr gefaßten Beschlüsse
ausgeführt worden sind oder nicht. Für die Versammlung sei es aber
äußerst wichtig, zu erfahren, welchen Verlauf ihre Beschlüsse genommen
haben. Abgesehen von anderen Angelegenheiten gelte dies namentlich
bei den An- oder Verkäufen von Grundstücken. Da indessen ange
nommen werden könne, daß in der Regel in denjenigen Fällen, in
welchen die Versammlung den Magistratsantrag pure genehmigt, der
desfallsige Beschluß auch zur Ausführung gelangen werde, so würde es für
diese Kategorie von Fällen nur dann einer Mittheilung bedürfen, wenn
der Beschluß aus irgend einem Grunde, z B. dadurch, daß bei Grund
stücksankäufen der Verkäufer von seiner Offerte abgeht, nicht zur
Ausführung gelangen kann. In allen denjenigen Fällen dagegen, in
welchen die Versammlung einen von dem betreffenden Magistratsantrage
abweichenden Beschluß faßt, würde stets eine Mttheilung darüber zu
machen sein, ob der Beschluß ausgeführt worden ist oder nicht.
Der Ausschuß schloß sich diesen Ausführungen an und empfiehlt
deshalb der Versammlung folgende Resolution zur Annahme:
Die Versammlung ersucht den Magistrat, ihr stets dann
Mittheilung zu machen, wenn ein von den beiden Kommunal
behörden gefaßter Beschluß nicht hat zur Ausführung gebracht
werden können.
In allen Fällen, in welchen die Versammlung einen von
dem betreffenden Magistratsantrage abweichenden Beschluß
gefaßt hat, wünscht sie vom Magistrat Mittheilung darüber
zu erhalten, ob ihr Beschluß ausgeführt worden ist oder nicht.
Bei 8. — Grundstücke für die Durchlegung der Kaiser Wilhelm-
Straße — wurde von mehreren Seiten auf die seit ca. 7 Jahren
bestehenden, unleidlichen Verhältnisse an der Kaiser Wilhelmstraße in
ihrem Theile zwischen der Klosterstraße und der Münzstraße hinge
wiesen. Durch die Niederlegung der zum Durchbruch der Straße
erworbenen Grundstücke sei ein Ruinenfeld geschaffen worden. Die
angrenzenden Grundstücksbesitzer seien hierdurch außerordentlich geschädigt,
denn es werde ihnen sehr schwer, ihre Wohnungen zu vermiethen.
Wiederholte Petitionen um endliche Regulirung und Durchführung
der Straße und Verbesserung der bestehenden Zustände hätten keinen
Erfolg gehabt. Es sei aber dringend erforderlich, zur endlichen Be
seitigung dieser unleidlichen Zustände energische Maßnahmen zu treffen.
Dies erheische auch das städtische Interesse, da bereits ganz bedeutende
Zinsverluste entstanden sind, welche bei einem weiteren Hinausschieben
der Regulirung und Durchführung der Straße ins Ungemessene wachsen
werden. Falls sich die erforderlichen Maßnahmen nicht mit den vor
handenen ordentlichen Mitteln durchführen lassen sollten, was allerdings
schwierig sein werde, so würden außerordentliche Mittel, ev. mit Hülfe
einer für diesen Zweck aufzunehmenden Anleihe, flüssig gemacht werden
müssen. Jedenfalls aber könnten die Zustände, so wie sie jetzt bestehen,
nicht länger geduldet werden.
Im Anschluß an diese Ausführungen wurden von dem Herrn
Kämmerer die sehr erheblichen Schwierigkeiten hervorgehoben und
einzeln erläutert, welche der Ausführung der Straße in ihrem Theile
von dem Königl. Schlosse bis zur Papenstraße entgegenstehen, für
deren Beseitigung der Magistrat fortgesetzt bemüht sei. Auch in dem
anderen Theile der Straße trete der Regulirung der Umstand hindernd
entgegen, daß das von dem Königl. Fiskus erworbene Mehlmagazin
erst nach etwa 2—3 Jahren an die Stadt übergeben werden kann. Das
Ausgebot der Bauparzellen zwischen der Klosterstraße und Neuen
Fricdrichstraße habe wiederholt stattgefunden, doch sei es bisher nicht
gelungen auch nur eine Parzelle zu verkaufen. In letzter Zeit sei
nach den Baustellen überhaupt keine Nachfrage mehr gewesen.
Der Ausschuß war der Meinung, daß unter allen Umständen die
Durchlegung und Regulirung der Straße energischer gefördert werden
müsse. Er glaubt sich zu der Annahme berechtigt, daß hierdurch die
Kauflust geweckt werde und sich Käufer für die Bauparzellen finden
werden. Er empfiehlt deshalb folgende Resolution zur Annahme:
Die Verhältnisse an der projektirten Kaiser Wilhelmstraße
sind derart, daß der Zustand dort nicht länger so fortbestehen
darf. Die Versammlung wünscht daher, daß die Durchlegung
und Regulirung der Straße energischer gefördert werde und
ersucht den Magistrat, ihr binnen 6 Wochen eine entsprechende
Vorlage zu machen.