jetzt wohnt kam Küstrincr Platz), und so muß denn demselben ein
Zuschuß zur Miethe gewährt werden, den wir unter Berücksichtigung
des Umstandes, daß dem Hankwitz, der eine große Familie hat, durch
die weitere Entfernung seiner künftigen Wohnung von der Stadt noch
andere Mehrausgaben erwachsen, auf 400 JC normirt haben.
Der Zuschuß fällt fort, sobald der Fourage-Jnspector eine Dienst-
wohnung bezieht.
Ferner ist das Gehalt der drei Mnktrevier-Jnspwtoren, welche
den an sie gestellten Anforderungen entsprechen, nunmehr auf den bei
der Kreirung der Stellen in Aussicht genommenen Betrag von 3 000 JC
gebracht worden. Die für die Aufseher, den Waagemeister, den
Rohrleger, den Heizer, die Wächter und den Expedienten angesetzten
Gehaltszulagen wollen wir den einzelnen Beamten in Folge ihrer be
wiesenen Umsicht, guter Führung, besonderen Zuverlässigkeit und theil-
weise durch den Schlachtzwang vermehrten Thätigkeit bewilligen. Die
zu amortisirenden und verzinsenden Beträge sind auf den Viehhof und
Schlachthof so genau vertheilt worden, als es die Abschlüsse der einzelnen
Baukontcn zuließen Eine gleiche Vcrtheilnng der gemeinsamen Kosten
für Grunderwerb, Erdarbeiten, Pflasterungen, Anlage der Gas- und
Wasserleitung rc. hat sich noch nicht bewerkstelligen lasse». Es ist
deshalb für diese Kosten noch das bisherige Verhältniß — vorbehaltlich
genauerer Feststellung — beibehalten worden.
Auch iu diesem Jahre hat sich das Comito der Mastviehausstellung
an uns mit der Bitte gewendet, die in diesem Jahre am 14. und
15. Mai auf dem städtischen Central-Viehhofe stattfindende Mastvieh
ausstellung durch Wiedergewährung der bisher gespendeten Ehrenpreise
von 3 000 .yft auszuzeichnen und hat dabei bemerkt, daß die Aus
stellung in Verbindung mit einer Ausstellung von Maschinen, Geräthen
und Producten für die Landwirthschaft und das Schlächtergewerbe
nach den dem Comitä sowohl seitens der Landwirthe, als der
Industriellen bis jetzt gewordenen Kundgebungen nicht nur hinter den
früheren Ausstellungen nicht zurückbleiben werde, sondern daß dieselbe
nach den Erweiterungen, welche das Programm in diesem Jahre er
fahren habe, sowohl für Producenten, als Konsumenten nicht nur von
einer größeren Bedeutung, sondern auch in erhöhtem Maße ein Lehr
mittel für beide Theile zu werden verspreche.
Mit Rücksicht daraus, daß die Zwecke, welche durch die periodisch
wiederkehrenden Ausstellungen von Schlachtvieh in ihrer Wirkung dem
ganzen Lande, hauptsächlich aber auch der Stadt Berlin zu Gute
kommen, welche als Mittelpunkt des deutschen Viehhandels zugleich
der größte örtliche Konsument ist und für welche daher die Frage der
reichlichen Versorgung des Marktes mit gutem Schlachtvieh die höchste
Bedeutung hat, es also, wenn auch im allgemeinen, so doch auch iu
unserem eigenen Interesse liegt, hervorragenden Leistungen auf diesem
Gebiete Anerkennung aus städtischen Fonds zuzuerkennen, ersuchen ivir,
die beantragte Bewilligung der 3 U00 JC wie in früheren Jahren aus
zusprechen und sich damit einverstanden zu erklären, daß die Anweisung
des Betrages auf Titel XIV des Viehmarktelats — verschiedene Aus
gaben — der ausreichend bemessen ist — erfolgt.
Bei dem Schlachthofetat glauben wir den Ueberschuß aus dem
laufenden Etatsjahre nnd die Zahl der zur Schla btung gelangenden
Thiere richtig geschätzt zu haben, indessen sind Differenzen nicht un
möglich, da sichere Erfahrungen noch fehlen. Eine Ermäßigung der
Schlachtgebühren läßt die gegenwärtige Lage des Etats — wenn nicht
die Uebcrschüsse der Vorjahre, welche noch reservirt werden müssen, mit
verwendet werden sollen — nicht zu, andererseits erscheint aber auch
eine Erhöhung nicht geboten, so daß wir ersuchen, dem weiter unten
vorgeschlagenen Gemeindebeschlusse zuzustimmen.
Die einzelnen Etatsansätze sind auch hier am Rande erläutert.
Bei der Ausgabe ist zu bemerken, daß das Gehalt des Schlachthof-
Juspections-Assistentcn von 2 000 JC, welches gegenwärtig nur ein pro
visorisches ist, nunmehr auf 2 400 JC normirt worden ist, da der
Beamte den an ihn gestellten Anforderungen entspricht. Wegen der
übrigen Zulagen an zwei Schlachthof-Aufsehcr, einen Kessclheizer, die
vier Wächter und den zweiten Kassirer gilt das bei dem Viehmarktetat
Gesagte.
Die Ansätze bei dem Fleischschauetat sind gleichfalls nach den
bisherigen Erfahrungen normirt worden. Die Zahlen der zu unter
suchenden Thiere stimmen mit denen des Schlachthofetats überein
Nach dem jetzigen Gebührentarif würden die Untersuchnngs-
gebühren . . 278 500 JC
betragen, dazu treten noch ■ 410 -
an sonstigen Einnahmen, so daß die Einnahme sich auf 278 910 JC
belaufen würden. Zur Deckung der Ausgaben sind
nach Titel I bis IX nur erforderlich .... 242 780 -
so daß sich ein Ueberschuß von 36 130 ^
ergeben würde. Da jedoch nach dem 8. 5 des Schlachthausgesetzes vom
18. März 1808 die Einnahmen die Kosten der Untersuchung nicht
übersteigen dürfen, so haben wir beschlossen, die jeöt eine Mark
betragende Schaugebühr für Schweine auf 90 4 zu ermäßigen, wodurch
sich eine Mindereinnahme von 23 500 JC ergiebt. Es sind deshalb
statt 278 500 JC nur 255 000 JC Schaugebühien in den Etat ein
gestellt morden. Eine weitere Ermäßigung — zu welcher schon ein
Theil des vorjährigen Ueberschusses mit verwendet werden mußte —
empfiehlt sich zur Zeit nicht, da sichere Erfahrungen über die Höhe der
Einnahmen und Ausgaben noch nicht vorliege». Es könnte sonst der
Fall eintreten, daß später die Gebühren wieder erhöht werden müßten,
was unbedingt vermieden werden muß
Da der den jetzigen Schlachtgeld-undSchaugebührcn-Tarif festsetzende
Gemeindebeschlns; (vcrgl. den dortscitigcu Beschluß vom 27 Oetober 1882
— Prot. Nr. 29) am 31. März er. abläuft, nach §. 5 des Schlachthaus
gesetzes also eine anderwcitc Festsetzung des Tarifs erfolgen muß, so
ersuchen wir folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit dem
Erlaß nachstehenden Gemeindcbcschlusses einverstanden:
Gemeindebeschluß.
Auf Grund des 8 5 des Gesetzes, betreffend die Er
richtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlacht
häuser vom 18. März 1868 wird hiermit festgesetzt, daß
iu der Zeit vom I April 1884 bis 31. März 1885 ein
schließlich für die Benutzung des öffentlichen Schlachthauses
auf dem städtische» Central - Vieh- und Schlachthof an
Gebühren erhoben werden sollen für ein Rind l,»o JC,
für ein Schwei» 1 JC, für ein Kalb 50 Jj, für ein
Schaf 25 j, für eine Ziege 30 «f.
Ferner sollen an Gebühren erhoben werden auf Grund
der 8>- 2 und 5 desselben Gesetzes für die Untersuchung
des Schlachtviehs: für ein Rind 30 Pfennig, für ein
Schwein 90 Pfennig, für ein Kalb 10 Pfennig, für ein
Schaf 5 Pfennig, für eine Ziege 5 Pfennig.
Zu erwähnen ist noch, daß wir auf Antrag des hiesigen Schlächter
gewerkes vom 1. April d. I. ab eine Entschädigung für trichinöse
Schweine nicht mehr zahlen werden, da aus den eingehenden Unter-
suchuugsgebübrcn nur die Kosten der Untersuchung selbst bestritten
werden dürfen.
Die jetzigen bezüglichen Einnahme- nnd Ausgabepositionen von
4 000 JC bezw. 16 000 sind deshalb in Wegfall gekommen. Die
für vier Thierärzte, den Registerführer und die vier Abstempler an
gesetzten Gehaltszulagen werden den Beamten bewilligt, weil ihr Dienst
anstrengender ist, als bei der Kreirung der Stellen angenommen
wurde.
Bezüglich der bei Gelegenheit der Feststellung des Etats pro
1883, 84 von der Stadtverordneten-Vcrsammlung gcfaßtcu Resolution:
Die Versammlung ersucht den Magistrat, ihr sobald
es die Verhältnisse gestatten — eine Vorlage zu machen, um
in Ergänzung des bereits erlassenen Gemeindebeschlusses,
betreffend die Einführung des Schlachtzwanges in Berlin,
gemäß der durch Artikel l. 8. 2. Nr. 2 und 3 des Gesetzes
vom 9. Mürz 1881 ertheilten Voll.» icht, weitere statutarische
Aenderungen dahin zu treffen, daß
aj alles nicht in dem öffentlichen Schlachthause auf dem
Central-Viehhofe ausgeschlachtete rische Fleisch in dem
Gemeindebezirk Berlin nicht eher feilgeboten werden darf,
bis es einer Untersuchung durch Sachverständige gegen
eine zur Gemeindekasse fließende Gebühr unterzogen ist,
1>) in Gastwirthschaften und Spciscwirthschaftcn frisches
Fleisch, welches von auswärts bezogen ist, nicht
eher znm Genusse zubereitet werden darf, bis es einer
gleichen Untersuchung unterzogen ist,
bemerken wir noch, daß in der Angelegenheit umfangreiche
Erhebungen über die Zufuhr des Fleisches von außerhalb
angestellt sind und bereits ein Regulativ für die Untersuchung
entworfen ist, welches gegenwärtig vom Kuratorium des
städtischen Centralviehhofs berathen wird. Nach Beendigung
der Berathungen werden wir wegen der zu treffenden Maß
regeln mit dem Königlichen Polizeipräsidium in kommissarische
Verhandlungen treten und der Stadtverordncten-Versammlung
dann sobald als möglich eine Vorlage machen.
Wir brauchen wohl nicht ausdrücklich zu bemerken, daß
die Angelegenheit außerordentliche Schwierigkeiten bietet und
daß dieselbe mit großer Vorsicht und Sorgfalt bearbeitet
werde» muß.
Die erforderlichen Druckexcmplare zu den Etats sind der
Stadtverordneten-Versammlung bereits zugestellt worden.
Berlin, den 26. Februar 1884.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
142. Vorlage (J.-Nr. 5485 F. B. 83) — zur Beschlustfassung
—, betreffend die Festsetzung des Etats für die Ver
waltung der Hauptkasse der städtischen Werke pro
1. April 1884/85.
Der Stadtverordneten - Versammlung übersenden wir beikommend
den Entwurf zum Etat für die Verwaltung der Hauptkasse der städtischen