Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
Noch ad JW 16.
(131.)
Morlage,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt ist.
131. Vorlage (J.-Nr. 628 Ä. V.) zur Beschlußfassung —,
betreffend die Wahl
a) des Herrn Stadtverordneten Haesecke zur Ver
tretung der Armen-Direction, Abtheilung für die
Waisen-Verwaltung,
b) des Herrn Stadtverordneten Krampf zur Ver
tretung der Armen-Direction, Abtheilung für die
Verwaltung des Arbeitshauses.
Beide für das Plenum der Armen-Direction.
Nach den Instructionen
a) für die Armen-Direction, Abtheilung für die Waisenver
waltung vom 3. August 1881,
b) für die Armen-Direction, Abtheilung für die Verwaltung
des Arbeitshauses vom 25. October 1858,
sollen zur Aufrechterhaltung gleicher Verwaltungsgrundsätze im gesammten
Armenwesen außer den Vorsitzenden der genannten Abtheilungen drei
Mitgliedern derselben, von denen mindestens zwei Stadtverordnete
sind, zugleich als ständige Mitglieder des Plenums der Armen-Direction
fungiren.
Für die vorgenannten beiden Verwaltungs-Abtheilungen ist nach dem
Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung vom 31. Januar cr. —
Prot. Nr. 31. — noch je ein Mitglied in das Plenum der Armen-
Direction zu wählen und sind hierzu
von der Abtheilung für die Waisenverwaltung Herr Stadt
verordneter Haesecke,
von der Abtheilung für die Verwaltung des Arbeitshauses
Herr Stadtverordneter Krampf
vorgeschlagen worden.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir, Sich mit dem
Eintritte:
a) des Herrn Stadtverordneten Haesecke, zur Vertretung der
Abtheilung für die Waisenverwaltung, und
b) des Herrn Stadtverordneten Krampf zur Vertretung der
Abtheilung für die Verwaltung des Arbeitshauses
in das Plenum der Armen-Direction einverstanden erklären und dieselben
in diese Stellen wählen zu wollen.
Berlin, den 21. Februar 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 25. Februar 1884.
Der Stadtverordneten - Vorsteher.
Dr. Straßmann.