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sind bei Titel II. — Schulversäumnißstrafen — 400 JC weniger in
Einnahme gestellt, da der Ertrag dieses Titels von Jahr zu Jahr zu
nehmend sinkt.
B, Bei der Taubstummenschule sind wesentliche Aenderungen gegen
das Vorjahr nicht eingetreten, da nicht beabsichtigt wird, im nächsten
Rechnungsjahre eine neue Klasse zu eröffnen.
Erforderlich wird pro 1884/85 ein Mehr-Zuschuß von 120 JC,
der sich zusammensetzt aus einer Minder-Einnahme von . . 150^
und einer Mehr-Ausgabe von . 30 -
zusammen 180 JC
abzüglich einer Minder-Ausgabe von . 60 -
bleibt Mehr-Zuschuß — wie oben — 120^1
Die Minder-Einnahme von 150^ wird dadurch hervorgerufen,
daß eins der auswärtigen Schulkinder zum 1. April 1884 voraussichtlich
die Schule verläßt.
Eine Minder-Ausgabe von 60 JC ist bei Titel VII. — Miethe —
entstanden; eine Mehr-Ausgabe von 30 JC dagegen bei Titel VIII. 1
— Reinigung der Klassen.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat bei der Berathung des
Stadthaushaltsetats pro 1. April 1883/84 bezüglich der Spezial-Ver
waltung 28 am 5. April er. folgende Resolutionen gefaßt:
1. Die Versammlung ersucht den Magistrat, für möglichst voll
ständige Füllung der Klassen der Gemeindeschulen Sorge zu
tragen und ihr zukünftig die Frequenzlisten der Gemeindeschulen
alle 6 Monate und zwar in den Monaten Mai und November
jeden Jahres zugehen zu lassen.
2. Zu Titel I. 0. der Ausgabe Pos. 1 — Zur Honorirung der
technischen Unterrichtsstunden — ersucht die Versammlung,
indem sie statt der geforderten 254 208 JC nur 217 728 JC
bewilligt, den Magistrat dahin zu wirken, daß in Zukunft
keine technische Lehrerin angestellt wird, die nur Handarbeits
unterricht zu ertheilen vermag, daß dieser Unterricht vielmehr
theils den dazu befähigten Turn- und Zeichenlehrerinnen,
theils wissenschaftlichen Lehrerinnen übertragen werde.
Ferner wird der Magistrat ersucht, zu veranlassen, daß
bei der Anstellung von wissenschaftlichen Lehrerinnen denjenigen
Aspirantinnen der Vorzug gegeben werde, die im Stande sind,
auch Handarbeitsunterricht zu ertheilen.
Zur Durchführung des Grundsatzes, den Handarbeitsunterricht
mehr und mehr wissenschaftlichen Lehrerinnen zu übertragen,
werden den neu anzustellenden Lehrern und Lehrerinnen 28
resp. 24 wöchentliche Lehrstunden übertragen.
3. Zu Titel IX. der Ausgabe — Für den Turnunterricht —
Pos. 1 bewilligt die Versammlung die geforderte Summe von
02\00 JC, ersucht aber dabei den Magistrat, dafür Sorge
tragen zu wollen, daß der Turnunterricht nur solchen Lehrern
übertragen werde, die einen Turnkursus durchgemacht, oder
dem städtischen Ober-Turnwart sonstwie ihre Befähigung,
guten Turnunterricht zu ertheilen, dargethan haben.
Bei Einrichtung der für das Wintersemester in Aussicht
genommenen 5 neuen Schulen wolle der Magistrat den Ver
such machen, die Turnstunden in die Zahl der 28 Pflichtstunden
einzustellen.
In Betreff der Resolution ad 1 bemerken wir, daß der Stadt
verordneten-Versammlung für Mai und November pr. Seitens der
städtischen Schul-Deputation eine Zusammenstellung der Frequenz
übersichten der Gemeindeschulen übersandt worden ist und daß wir
zukünftig Wohlderselben eine gleichartige Zusammenstellung im Mai und
November jeden Jahres werden zugehen lassen.
Für eine stärkere Besetzung der Klassen der Gemeindeschulen haben
wir ebenfalls Sorge getragen, so daß — wie bereits im Eingang dieser
Abtheilung erwähnt — die Zunahme der Klassen im Rechnungsjahre
1883/84 gegen das Vorjahr erheblich zurückgeblieben ist.
Der Resolution ad 2 sind wir gleichfalls beigetreten und es hat
in Folge dessen — wie in den Erläuterungen zum Titel I. 6 der Aus
gabe ausgeführt worden ist — ein nicht unerheblich niedrigerer Betrag
in den Etat pro 1. April 1884/85 eingesetzt werden können, als erforderlich
gewesen wäre, wenn bei Festsetzung dieser Etats-Position nach den bis
zum 1. April 1883 geltend gewesenen Bestimmungen verfahren
worden wäre.
Dem von der Stadtverordneten-Versammlung in der Resolution
ad 3 Absatz 1 ausgesprochenen Wunsche, dessen Durchführung ebenfalls
längere Zeit in Anspruch nehmen wird, sind wir, soweit es möglich war,
bereits im laufenden Etatsjahr nachgekommen.
In Bezug auf den im Absatz 2 gestellten Antrag bemerken wir
Folgendes:
Am 1. October 1883 sind 5 neue Schulen eingerichtet worden und
zwar die Schulen Nr. 133 bis 137.
Die 135. Schule ist eine Mädchenschule, kommt also hier nicht
weiter in Betracht,^
An der 133. Schule sind wöchentlich 8 Turnstunden in Knaben
klassen zu ertheilen. Die Schule ist aus dem früheren Filial der
101. Schule gebildet; der Turnunterricht ist daher in den Händen der
jenigen Lehrer der 133. Schule gelassen, welche diesen Unterricht bereits
an der 101. Schule ertheilt hatten und konnte daher nicht in die Zahl
ihrer Pflichtstundcn gelegt werden.
An der aus der katholischen Abtheilung der 120. Schule gebildeten
134. Schule sind 10 Turnstunden in Knabenklassen zu ertheilen. Acht
dieser Turnstunden sind in den Händen derjenigen Lehrer belassen worden,
welche diesen Unterricht bereits an der 120. Schule ertheilt hatten.
Die anderen zwei Turnstunden sind einem Lehrer übertragen worden,
welcher, bereits seit dem 1. April 1882 im Gemeindeschuldienst angestellt,
nur zu 26 Pflichtstunden herangezogen werden konnte und welchem die
Turnstunden daher besonders honorirt werden mußten.
An der aus dem Filial der 119. Schule gebildeten 136. Schule
sind 10 Turnstunden in Knabenklassen zu ertheilen. Vier dieser Turn
stunden sind in den Händen derjenigen Lehrer belassen worden, welche diesen
Unterricht bereits an der 119. Schule ertheilt halten. Zwei Turn
stunden sind einem, bereits seit dem 1. October 1881 angestellten,
Lehrer als besonders zu honorirende Stunden übertragen worden. Die
übrigen 4 Turnstunden sind innerhalb der Pflichtstunden zweier Lehrer
gelegt worden.
An der 137. Schule sind nur zwei Knabenklassen der Unterstufe
vorhanden, an welcher Turnunterricht nicht ertheilt wird.
Schließlich bemerken wir noch, daß an den Schulen 41 und 104
je zwei Turnstunden innerhalb der Pflichtstunden der Lehrer gelegt
worden sind.
Abtheilung III. Verschiedene Einrichtungen und Anstalten.
A. Turnunterricht in den höheren Lehranstalten.
Der Minder-Zuschuß beim Turnunterricht von 151 JC setzt sich
zusammen aus
einer Minder-Ausgabe von 3 733 JC
und einer Mehr-Einnahme von 50 -
zusammen 3 783 JC,
abzüglich einer Mehr-Ausgabe von . . . 2 657 JC
und einer Minder-Einnahme von . . . 975 -
3 632 -
bleibt — wie oben — Minder-Zuschuß \5\JC.
Von den Mehr-Ausgaben entfällt der größte Theil — nämlich
1 920 JC — auf die Kosten für die Vermehrung des öffentlichen Unter
richts beim Friedrichs-, Askanischen, Leibniz-, Königstädtischen und
Progymnasium; das letztere erfordert allein 768 JC. Zur baulichen
Unterhaltung, zu unvorhergesehenen Ausgaben sowie zu Feuerkassen
beiträgen sind 237 JC mehr gefordert.
Neu angesetzt sind endlich bei Titel XIII c. 500 JC als Honorar
für die, die Bewegungsspiele der Schüler höherer Lehranstalten leitenden
Lehrer, sowie zur Beschaffung und Unterhaltung der Spielgeräthe.
Nachdem die Wichtigkeit der Bewegungsspiele auch für die Schüler
der höheren Lehranstalten neuerdings allseitig anerkannt und im Sommer
1883 mit der Benutzung der Spielplätze Seitens der höheren Lehr
anstalten ein erfolgreicher Anfang gemacht worden ist, haben wir zur
weiteren Entwicklung der Bewegungsspiele die genannte Position neu
in den Etat aufgenommen.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung:
bei Festsetzung des Etats diese Position nebst dem für dieselbe
ausgeworfenen Betrage genehmigen zu wollen.
Wir haben für letzteren die Form eines Pauschquantums wählen
müssen, weil hinreichende Erfahrungen über den Umfang des Bedürf
nisses noch nicht vorliegen.
Eine Mehr-Einnahme von 50 JC ist bei Titel X — Turnhalle in
der Elisabethstraße 57/58 — durch Hinzutritt eines neuen Miethers,
eine Minder-Einnahme von 200 JC bei Titel I — Turnhalle in der
Prinzenstraße 70 — durch den Abgang eines Methers, für welchen
ein Ersatzmann nicht eingetreten .ist, sowie durch die weitere Zulassung
einer die Halle auf Grund der desfallsigen Kommunalbeschlüffe unent
geltlich benutzenden Lehrlings-Abtheilung veranlaßt.
Die übrigen Minder-Einnahmen im Betrage von 725 JC Betreffen
sämmtlich die Erleuchtungskosten, welche die Miether auf Grund des
durch den Gasmesser festzustellenden Verbrauchs zu erstatten haben.
Die Ermäßigungen sind dadurch veranlaßt, daß in der Mehrzahl der
Turnhallen die Erleuchtung durch Siemens'sche Regenerativlampen ein
geführt ist, welche eine bessere Beleuchtung und eine Ersparniß von
ca. 25 pCt. gegen die Kosten der bisherigen Gaserleuchtung gewähren.
Diesen Minder-Einnahmen stehen aber entsprechende Minder-Ausgaben
für die Erleuchtung gegenüber und zwar
bei Titel
II Turnhalle in der Wallstr. 42/49 ....
100 JC
- -
IV
- - Albrechtstr. 21 ... .
100 -
- -
VI
- - Dorotheenstr. 13/14 . .
250 -
- -
VII
- - Kleinbeerenstr. 2 . . .
100 -
VIII
- - Gartenstr. 29 ....
200 -
- -
IX
- - Wrangelstr. 142/145 . .
150 -
- -
XI
- - Lützowstr. 84c . . . .
300 -
zusammen 1 200JC.