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Volume No. 15 (114), 23. Februar 1884

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1884 (Public Domain)

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sind bei Titel II. — Schulversäumnißstrafen — 400 JC weniger in 
Einnahme gestellt, da der Ertrag dieses Titels von Jahr zu Jahr zu 
nehmend sinkt. 
B, Bei der Taubstummenschule sind wesentliche Aenderungen gegen 
das Vorjahr nicht eingetreten, da nicht beabsichtigt wird, im nächsten 
Rechnungsjahre eine neue Klasse zu eröffnen. 
Erforderlich wird pro 1884/85 ein Mehr-Zuschuß von 120 JC, 
der sich zusammensetzt aus einer Minder-Einnahme von . . 150^ 
und einer Mehr-Ausgabe von . 30 - 
zusammen 180 JC 
abzüglich einer Minder-Ausgabe von . 60 - 
bleibt Mehr-Zuschuß — wie oben — 120^1 
Die Minder-Einnahme von 150^ wird dadurch hervorgerufen, 
daß eins der auswärtigen Schulkinder zum 1. April 1884 voraussichtlich 
die Schule verläßt. 
Eine Minder-Ausgabe von 60 JC ist bei Titel VII. — Miethe — 
entstanden; eine Mehr-Ausgabe von 30 JC dagegen bei Titel VIII. 1 
— Reinigung der Klassen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat bei der Berathung des 
Stadthaushaltsetats pro 1. April 1883/84 bezüglich der Spezial-Ver 
waltung 28 am 5. April er. folgende Resolutionen gefaßt: 
1. Die Versammlung ersucht den Magistrat, für möglichst voll 
ständige Füllung der Klassen der Gemeindeschulen Sorge zu 
tragen und ihr zukünftig die Frequenzlisten der Gemeindeschulen 
alle 6 Monate und zwar in den Monaten Mai und November 
jeden Jahres zugehen zu lassen. 
2. Zu Titel I. 0. der Ausgabe Pos. 1 — Zur Honorirung der 
technischen Unterrichtsstunden — ersucht die Versammlung, 
indem sie statt der geforderten 254 208 JC nur 217 728 JC 
bewilligt, den Magistrat dahin zu wirken, daß in Zukunft 
keine technische Lehrerin angestellt wird, die nur Handarbeits 
unterricht zu ertheilen vermag, daß dieser Unterricht vielmehr 
theils den dazu befähigten Turn- und Zeichenlehrerinnen, 
theils wissenschaftlichen Lehrerinnen übertragen werde. 
Ferner wird der Magistrat ersucht, zu veranlassen, daß 
bei der Anstellung von wissenschaftlichen Lehrerinnen denjenigen 
Aspirantinnen der Vorzug gegeben werde, die im Stande sind, 
auch Handarbeitsunterricht zu ertheilen. 
Zur Durchführung des Grundsatzes, den Handarbeitsunterricht 
mehr und mehr wissenschaftlichen Lehrerinnen zu übertragen, 
werden den neu anzustellenden Lehrern und Lehrerinnen 28 
resp. 24 wöchentliche Lehrstunden übertragen. 
3. Zu Titel IX. der Ausgabe — Für den Turnunterricht — 
Pos. 1 bewilligt die Versammlung die geforderte Summe von 
02\00 JC, ersucht aber dabei den Magistrat, dafür Sorge 
tragen zu wollen, daß der Turnunterricht nur solchen Lehrern 
übertragen werde, die einen Turnkursus durchgemacht, oder 
dem städtischen Ober-Turnwart sonstwie ihre Befähigung, 
guten Turnunterricht zu ertheilen, dargethan haben. 
Bei Einrichtung der für das Wintersemester in Aussicht 
genommenen 5 neuen Schulen wolle der Magistrat den Ver 
such machen, die Turnstunden in die Zahl der 28 Pflichtstunden 
einzustellen. 
In Betreff der Resolution ad 1 bemerken wir, daß der Stadt 
verordneten-Versammlung für Mai und November pr. Seitens der 
städtischen Schul-Deputation eine Zusammenstellung der Frequenz 
übersichten der Gemeindeschulen übersandt worden ist und daß wir 
zukünftig Wohlderselben eine gleichartige Zusammenstellung im Mai und 
November jeden Jahres werden zugehen lassen. 
Für eine stärkere Besetzung der Klassen der Gemeindeschulen haben 
wir ebenfalls Sorge getragen, so daß — wie bereits im Eingang dieser 
Abtheilung erwähnt — die Zunahme der Klassen im Rechnungsjahre 
1883/84 gegen das Vorjahr erheblich zurückgeblieben ist. 
Der Resolution ad 2 sind wir gleichfalls beigetreten und es hat 
in Folge dessen — wie in den Erläuterungen zum Titel I. 6 der Aus 
gabe ausgeführt worden ist — ein nicht unerheblich niedrigerer Betrag 
in den Etat pro 1. April 1884/85 eingesetzt werden können, als erforderlich 
gewesen wäre, wenn bei Festsetzung dieser Etats-Position nach den bis 
zum 1. April 1883 geltend gewesenen Bestimmungen verfahren 
worden wäre. 
Dem von der Stadtverordneten-Versammlung in der Resolution 
ad 3 Absatz 1 ausgesprochenen Wunsche, dessen Durchführung ebenfalls 
längere Zeit in Anspruch nehmen wird, sind wir, soweit es möglich war, 
bereits im laufenden Etatsjahr nachgekommen. 
In Bezug auf den im Absatz 2 gestellten Antrag bemerken wir 
Folgendes: 
Am 1. October 1883 sind 5 neue Schulen eingerichtet worden und 
zwar die Schulen Nr. 133 bis 137. 
Die 135. Schule ist eine Mädchenschule, kommt also hier nicht 
weiter in Betracht,^ 
An der 133. Schule sind wöchentlich 8 Turnstunden in Knaben 
klassen zu ertheilen. Die Schule ist aus dem früheren Filial der 
101. Schule gebildet; der Turnunterricht ist daher in den Händen der 
jenigen Lehrer der 133. Schule gelassen, welche diesen Unterricht bereits 
an der 101. Schule ertheilt hatten und konnte daher nicht in die Zahl 
ihrer Pflichtstundcn gelegt werden. 
An der aus der katholischen Abtheilung der 120. Schule gebildeten 
134. Schule sind 10 Turnstunden in Knabenklassen zu ertheilen. Acht 
dieser Turnstunden sind in den Händen derjenigen Lehrer belassen worden, 
welche diesen Unterricht bereits an der 120. Schule ertheilt hatten. 
Die anderen zwei Turnstunden sind einem Lehrer übertragen worden, 
welcher, bereits seit dem 1. April 1882 im Gemeindeschuldienst angestellt, 
nur zu 26 Pflichtstunden herangezogen werden konnte und welchem die 
Turnstunden daher besonders honorirt werden mußten. 
An der aus dem Filial der 119. Schule gebildeten 136. Schule 
sind 10 Turnstunden in Knabenklassen zu ertheilen. Vier dieser Turn 
stunden sind in den Händen derjenigen Lehrer belassen worden, welche diesen 
Unterricht bereits an der 119. Schule ertheilt halten. Zwei Turn 
stunden sind einem, bereits seit dem 1. October 1881 angestellten, 
Lehrer als besonders zu honorirende Stunden übertragen worden. Die 
übrigen 4 Turnstunden sind innerhalb der Pflichtstunden zweier Lehrer 
gelegt worden. 
An der 137. Schule sind nur zwei Knabenklassen der Unterstufe 
vorhanden, an welcher Turnunterricht nicht ertheilt wird. 
Schließlich bemerken wir noch, daß an den Schulen 41 und 104 
je zwei Turnstunden innerhalb der Pflichtstunden der Lehrer gelegt 
worden sind. 
Abtheilung III. Verschiedene Einrichtungen und Anstalten. 
A. Turnunterricht in den höheren Lehranstalten. 
Der Minder-Zuschuß beim Turnunterricht von 151 JC setzt sich 
zusammen aus 
einer Minder-Ausgabe von 3 733 JC 
und einer Mehr-Einnahme von 50 - 
zusammen 3 783 JC, 
abzüglich einer Mehr-Ausgabe von . . . 2 657 JC 
und einer Minder-Einnahme von . . . 975 - 
3 632 - 
bleibt — wie oben — Minder-Zuschuß \5\JC. 
Von den Mehr-Ausgaben entfällt der größte Theil — nämlich 
1 920 JC — auf die Kosten für die Vermehrung des öffentlichen Unter 
richts beim Friedrichs-, Askanischen, Leibniz-, Königstädtischen und 
Progymnasium; das letztere erfordert allein 768 JC. Zur baulichen 
Unterhaltung, zu unvorhergesehenen Ausgaben sowie zu Feuerkassen 
beiträgen sind 237 JC mehr gefordert. 
Neu angesetzt sind endlich bei Titel XIII c. 500 JC als Honorar 
für die, die Bewegungsspiele der Schüler höherer Lehranstalten leitenden 
Lehrer, sowie zur Beschaffung und Unterhaltung der Spielgeräthe. 
Nachdem die Wichtigkeit der Bewegungsspiele auch für die Schüler 
der höheren Lehranstalten neuerdings allseitig anerkannt und im Sommer 
1883 mit der Benutzung der Spielplätze Seitens der höheren Lehr 
anstalten ein erfolgreicher Anfang gemacht worden ist, haben wir zur 
weiteren Entwicklung der Bewegungsspiele die genannte Position neu 
in den Etat aufgenommen. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung: 
bei Festsetzung des Etats diese Position nebst dem für dieselbe 
ausgeworfenen Betrage genehmigen zu wollen. 
Wir haben für letzteren die Form eines Pauschquantums wählen 
müssen, weil hinreichende Erfahrungen über den Umfang des Bedürf 
nisses noch nicht vorliegen. 
Eine Mehr-Einnahme von 50 JC ist bei Titel X — Turnhalle in 
der Elisabethstraße 57/58 — durch Hinzutritt eines neuen Miethers, 
eine Minder-Einnahme von 200 JC bei Titel I — Turnhalle in der 
Prinzenstraße 70 — durch den Abgang eines Methers, für welchen 
ein Ersatzmann nicht eingetreten .ist, sowie durch die weitere Zulassung 
einer die Halle auf Grund der desfallsigen Kommunalbeschlüffe unent 
geltlich benutzenden Lehrlings-Abtheilung veranlaßt. 
Die übrigen Minder-Einnahmen im Betrage von 725 JC Betreffen 
sämmtlich die Erleuchtungskosten, welche die Miether auf Grund des 
durch den Gasmesser festzustellenden Verbrauchs zu erstatten haben. 
Die Ermäßigungen sind dadurch veranlaßt, daß in der Mehrzahl der 
Turnhallen die Erleuchtung durch Siemens'sche Regenerativlampen ein 
geführt ist, welche eine bessere Beleuchtung und eine Ersparniß von 
ca. 25 pCt. gegen die Kosten der bisherigen Gaserleuchtung gewähren. 
Diesen Minder-Einnahmen stehen aber entsprechende Minder-Ausgaben 
für die Erleuchtung gegenüber und zwar 
bei Titel 
II Turnhalle in der Wallstr. 42/49 .... 
100 JC 
- - 
IV 
- - Albrechtstr. 21 ... . 
100 - 
- - 
VI 
- - Dorotheenstr. 13/14 . . 
250 - 
- - 
VII 
- - Kleinbeerenstr. 2 . . . 
100 - 
VIII 
- - Gartenstr. 29 .... 
200 - 
- - 
IX 
- - Wrangelstr. 142/145 . . 
150 - 
- - 
XI 
- - Lützowstr. 84c . . . . 
300 - 
zusammen 1 200JC.
	        
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