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Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher gemäß
§. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungsetats,
Sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Berlin, den 22. November 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
748. Vorlage (J.-Nr. 3296 8. v. II. 83) — zur Beschlust-
faffung —, betreffend die Anstellung des Lehrers
Hermann Sprockhoff im Gcmeindeschuldienst.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat auf unseren Antrag vom
13. September pr. — 1845 8. D. II. 83 — die Anstellung des im hiesigen
Gemeindeschuldienste beschäftigten Hilfslehrers Herrmann Albert
Eduard Sprockhofs, geboren am 23. November 1860 und z. Z.
Pallisadenstraße 42 wohnhaft, betreffend, unterm 2. November 1882
— Prot. Nr. 28 — beschlossen, uns zu ersuchen, den rc. Sprockhofs
zunächst noch auf ein Jahr gegen eine Remuneration im Betrage des
Minimalgehalts von 1 560 JC zu beschäftigen und wegen seiner An
stellung demnächst eine neue Vorlage zu machen.
Das Jahr ist jetzt verflossen. Der Lehrer Sprockhofs ist während
dieser Zeit seiner Lehrthätigkeit ohne Unterbrechung nachgekommen und
befindet sich auch jetzt noch, nach dem neuerdings eingeholten Physikats-
atteste, bei normaler Gesundheit.
Mit Rücksicht hieraus nehmen wir unseren obenerwähnten Antrag
wieder auf und ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung ergebenst,
Sich gemäß §. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Bc-
soldungs-Etats gefälligst
über die beabsichtigte Anstellung zu äußern.
Berlin, den 1. December 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
749. Vorlage (J.-Nr. 5519 F. B. 83) — zur Befchlustfaffung—,
betreffend die Pensionirung des bei der städtischen Gas
anstalt angestellten Revier-Jnfpectors Schcppig I.
Der bei der städtischen Gasanstalt angestellte Revier-Jnspector
Sch eppig I hat seine Versetzung in den Ruhestand nachgesucht und
hat das Kuratorium für das städtische Erleuchtungswesen auf Grund
des Pensions-Reglements für Angestellte der Gasanstalten vom 13. Sep
tember 1873 die Genehmigung dieses Gesuches bei uns befürwortet.
Der rc. Scheppig I ist am 6. Mai 1805 geboren, befindet sich
also gegenwärtig im 79. Lebensjahre. Wenngleich derselbe in den
letzten Jahren öfters erkrankt war, hatte er sich doch trotz seines Alters
stets wieder so gekräftigt, daß er seinem Dienste in vollem Umfange
genügen konnte. Gegenwärtig ist derselbe jedoch seit December 1882
ununterbrochen dienstunfähig und steht nach dem hier beiliegenden Gut
achten des Geheimen Medizinalraths vr. von Chamisso auch nicht
zu erwarten, daß er sich wieder so weit erholen wird, um seinen Dienst
versehen zu können. Die Dienstunfähigkeit des Scheppig I ist daher
als eine absolute anzusehen und erscheint dessen Versetzung in den Ruhe
stand auch im Interesse der Gasanstalten geboten.
Herr Scheppig I ist seit dem 1. Mai 1845 im Dienste der Stadt
und steht ihm daher auf Grund des vorgedachten Pensions-Reglements
und nach der hier beiliegenden Berechnung eine Pension von "/„»
seines jetzigen Einkommens von 4 050 JC, also 2 430 JC jährlich zu-
Das Kuratorium für das städtische Erleuchtungswesen hat jedoch mit
Rücksicht auf die langjährige, treue und gewissenhafte Dienstleistung
des Scheppig I, welcher schon vor Eröffnung des Betriebes der Gas
anstalten bei dem Bau derselben und den ersten Einrichtungen für die
Privatgasabgabe in den Jahren 1845 und 1846 thätig gewesen ist
und mit Rücksicht auf das vorgeschrittene Lebensalter die Erhöhung
der reglementsmäßigen Pension aus 3 000 JC beantragt.
Wir halten diesen Antrag für begründet und ersuchen daher,
folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Revier-Jnspector der städtischen Gas
anstalt, Scheppig I, vom 1. Januar 1884 ab in den Ruhe
stand versetzt werde, und bewilligt demselben an Stelle der
reglementsmäßigen Pension von 2 430 JC eine Pension von
3 000 JC jährlich.
Tie Verrechnung derselben erfolgt bei deni Etat der Gas
anstalten.
Berlin, den 3. December 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
759. Vorlage (J.-Nr. 1814 6. B. 83)—zur Befchlustfaffung -,
betreffend die Pensionirung eines Steuererhebers.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem am 1. April 1884 in den Ruhestand tretenden Steuer
erheber Peters die gesetzmäßige Pension von jährlich 1800 JC,
wovon event!. 90 JC auf Reichsfonds zahlbar zu machen sind,
gezahlt werde.
Begründung.
Der Steuererheber Peters, Bernburgerstraße Nr. 9 bei Jensch
wohnhaft, ist seit 1. Juli d. I. Krankheitshalber vom Dienste fern ge
blieben. Er leidet seit Jahren an Lungen-Emphysemen und Kopf-
Kongcstionen, welche Krankheitserscheinungen sich mit der Zeit zu einem
Grade ausgebildet haben, daß sic den Peters nach dem in dem an
liegenden Attest des Stadtphysikus Br. von Ehamisso ausgesprochenen
Urtheil unfähig machen, seine Amtspflichten fernerhin zu erfüllen.
Die als hauptsächlichste Ursache hierfür angegebenen Anfälle von
Schwindel und Bewußtlosigkeit, deren ärztlicherseits nicht beobachtetes
Stattfinden als Voraussetzung für das Gutachten angenommen wird,
haben sich nach dem beigefügten amtlichen Bericht des Vorstehers der
4. Steuer-Annahmestelle in der That zugetragen.
Es liegt hiernach zweifellos im Interesse des Dienstes, daß der
rc. PctcrS, welchem nach der beiliegenden Berechnung eine Pension
von 1 800 JC gebührt, in den Ruhestand versetzt werde.
Berlin, den 23. November 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
751. Vorlage (J.-Nr. 824 8. v. I.) — zur Befchlustfaffung —,
betreffend die Zahlung des Gehalts des verstorbenen
Gcmeindefchullehrers Redecker pro Juli er. an
dcffen Schwester als Gnadcnbewillignng.
Der Gemcindeschullehrer Friedrich Redecker ist am 9. April d. I.
unverheirathet gestorben.
Das jährlich 2 340 JC betragende Gehalt ist bis ult. Juni cr.
erhoben worden, so daß für die Hinterbliebenen nur noch pro Juli cr.
das Gnadengehalt beansprucht werden könnte.
Die Cabinets-Ordrc vom 15. November 1819 setzt fest, daß
„den Ministern, als Departcmens-Chefs, freigelassen ist, im
Falle der Erblasser der Ernährer armer Eltern, Geschwister,
Geschwisterkinder oder Pflegekinder gewesen ist, ausnahms
weise denselben das Gnadengchalt anzuweisen".
Nun unterstützte Rcdecker seinen 74jährigcn Vater und ganz besonders
eine wegen Kränklichkeit wenig erwerbsfähige Schwester.
Der Bruder des Verstorbenen beantragt unter Schilderung des
Nothstandes der Betheiligten unterm 4. Mai cr., der unverehelichten
Amalie Redecker in Voigtsdorf, Kreis Hirschberg, pro Juli cr. das
Gnadengehalt zu zahlen und fügt diesem Antrage zwei von dem
Gemeinde-Vorstand und dem Pfarrer von Voigtsdorf ausgestellte
Atteste hinzu, die wir zur gefälligen Einsicht beilegen.
Wir beabsichtigen, dem Antrage des rc. Rcdecker zu entsprechen,
stehen jedoch hierbei einem Ausnahniefall gegenüber, zu dessen Erledigung
wir zunächst die Ermächtigung der Stadtverordneten-Versammlung
beantragen.
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Zahlung
des Gehalts für den am 9. April cr. verstorbenen Gemcinde
schullehrer Friedrich Redecker pro Juli cr. im Betrage
von 195 JC an die Schwester desselben, die unverehrlichte
Amalie Redecker zu Voigtsdorf, als Gnadenbewilligung.
Berlin, den 13. December 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
752. Vorlage (J.-Nr. 5992 F. B. 83) —zur Befchlustfaffung —,
betrifft die Verlängerung des Engagements-Ver
trages des Verwaltungs - Direktors der städtischen
Erleuchtungsangelcgenheiten Enno.
Mit dem Schluffe dieses Jahres geht der Engagements-Vertrag
zu Ende, welcher mit dem Verwaltungs-Director der städtischen Er-
leuchtungsangelegenhcitcn geschlossen ist. Das Kuratorium für das
städtische Erleuchtungswescn hat den Antrag gestellt, diesen Vertrag
auf weitere 3 Jahre vom 1. Januar 1884 bis dahin 1887 zu verlängern,
um so die erfolgreiche Thätigkeit des Herrn Cuno dem wichtigen Amte,
dem derselbe seit 12 Jahren in ungetheilter Anerkennung vorsteht,
auch ferner zu erhalten.