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Volume No. 87 (735-745), 22. Dezember 1883 Anlage: ad No.87 (746-765.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher gemäß 
§. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungsetats, 
Sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Berlin, den 22. November 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
748. Vorlage (J.-Nr. 3296 8. v. II. 83) — zur Beschlust- 
faffung —, betreffend die Anstellung des Lehrers 
Hermann Sprockhoff im Gcmeindeschuldienst. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat auf unseren Antrag vom 
13. September pr. — 1845 8. D. II. 83 — die Anstellung des im hiesigen 
Gemeindeschuldienste beschäftigten Hilfslehrers Herrmann Albert 
Eduard Sprockhofs, geboren am 23. November 1860 und z. Z. 
Pallisadenstraße 42 wohnhaft, betreffend, unterm 2. November 1882 
— Prot. Nr. 28 — beschlossen, uns zu ersuchen, den rc. Sprockhofs 
zunächst noch auf ein Jahr gegen eine Remuneration im Betrage des 
Minimalgehalts von 1 560 JC zu beschäftigen und wegen seiner An 
stellung demnächst eine neue Vorlage zu machen. 
Das Jahr ist jetzt verflossen. Der Lehrer Sprockhofs ist während 
dieser Zeit seiner Lehrthätigkeit ohne Unterbrechung nachgekommen und 
befindet sich auch jetzt noch, nach dem neuerdings eingeholten Physikats- 
atteste, bei normaler Gesundheit. 
Mit Rücksicht hieraus nehmen wir unseren obenerwähnten Antrag 
wieder auf und ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung ergebenst, 
Sich gemäß §. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Bc- 
soldungs-Etats gefälligst 
über die beabsichtigte Anstellung zu äußern. 
Berlin, den 1. December 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
749. Vorlage (J.-Nr. 5519 F. B. 83) — zur Befchlustfaffung—, 
betreffend die Pensionirung des bei der städtischen Gas 
anstalt angestellten Revier-Jnfpectors Schcppig I. 
Der bei der städtischen Gasanstalt angestellte Revier-Jnspector 
Sch eppig I hat seine Versetzung in den Ruhestand nachgesucht und 
hat das Kuratorium für das städtische Erleuchtungswesen auf Grund 
des Pensions-Reglements für Angestellte der Gasanstalten vom 13. Sep 
tember 1873 die Genehmigung dieses Gesuches bei uns befürwortet. 
Der rc. Scheppig I ist am 6. Mai 1805 geboren, befindet sich 
also gegenwärtig im 79. Lebensjahre. Wenngleich derselbe in den 
letzten Jahren öfters erkrankt war, hatte er sich doch trotz seines Alters 
stets wieder so gekräftigt, daß er seinem Dienste in vollem Umfange 
genügen konnte. Gegenwärtig ist derselbe jedoch seit December 1882 
ununterbrochen dienstunfähig und steht nach dem hier beiliegenden Gut 
achten des Geheimen Medizinalraths vr. von Chamisso auch nicht 
zu erwarten, daß er sich wieder so weit erholen wird, um seinen Dienst 
versehen zu können. Die Dienstunfähigkeit des Scheppig I ist daher 
als eine absolute anzusehen und erscheint dessen Versetzung in den Ruhe 
stand auch im Interesse der Gasanstalten geboten. 
Herr Scheppig I ist seit dem 1. Mai 1845 im Dienste der Stadt 
und steht ihm daher auf Grund des vorgedachten Pensions-Reglements 
und nach der hier beiliegenden Berechnung eine Pension von "/„» 
seines jetzigen Einkommens von 4 050 JC, also 2 430 JC jährlich zu- 
Das Kuratorium für das städtische Erleuchtungswesen hat jedoch mit 
Rücksicht auf die langjährige, treue und gewissenhafte Dienstleistung 
des Scheppig I, welcher schon vor Eröffnung des Betriebes der Gas 
anstalten bei dem Bau derselben und den ersten Einrichtungen für die 
Privatgasabgabe in den Jahren 1845 und 1846 thätig gewesen ist 
und mit Rücksicht auf das vorgeschrittene Lebensalter die Erhöhung 
der reglementsmäßigen Pension aus 3 000 JC beantragt. 
Wir halten diesen Antrag für begründet und ersuchen daher, 
folgenden Beschluß zu fassen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß der Revier-Jnspector der städtischen Gas 
anstalt, Scheppig I, vom 1. Januar 1884 ab in den Ruhe 
stand versetzt werde, und bewilligt demselben an Stelle der 
reglementsmäßigen Pension von 2 430 JC eine Pension von 
3 000 JC jährlich. 
Tie Verrechnung derselben erfolgt bei deni Etat der Gas 
anstalten. 
Berlin, den 3. December 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
759. Vorlage (J.-Nr. 1814 6. B. 83)—zur Befchlustfaffung -, 
betreffend die Pensionirung eines Steuererhebers. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem am 1. April 1884 in den Ruhestand tretenden Steuer 
erheber Peters die gesetzmäßige Pension von jährlich 1800 JC, 
wovon event!. 90 JC auf Reichsfonds zahlbar zu machen sind, 
gezahlt werde. 
Begründung. 
Der Steuererheber Peters, Bernburgerstraße Nr. 9 bei Jensch 
wohnhaft, ist seit 1. Juli d. I. Krankheitshalber vom Dienste fern ge 
blieben. Er leidet seit Jahren an Lungen-Emphysemen und Kopf- 
Kongcstionen, welche Krankheitserscheinungen sich mit der Zeit zu einem 
Grade ausgebildet haben, daß sic den Peters nach dem in dem an 
liegenden Attest des Stadtphysikus Br. von Ehamisso ausgesprochenen 
Urtheil unfähig machen, seine Amtspflichten fernerhin zu erfüllen. 
Die als hauptsächlichste Ursache hierfür angegebenen Anfälle von 
Schwindel und Bewußtlosigkeit, deren ärztlicherseits nicht beobachtetes 
Stattfinden als Voraussetzung für das Gutachten angenommen wird, 
haben sich nach dem beigefügten amtlichen Bericht des Vorstehers der 
4. Steuer-Annahmestelle in der That zugetragen. 
Es liegt hiernach zweifellos im Interesse des Dienstes, daß der 
rc. PctcrS, welchem nach der beiliegenden Berechnung eine Pension 
von 1 800 JC gebührt, in den Ruhestand versetzt werde. 
Berlin, den 23. November 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
751. Vorlage (J.-Nr. 824 8. v. I.) — zur Befchlustfaffung —, 
betreffend die Zahlung des Gehalts des verstorbenen 
Gcmeindefchullehrers Redecker pro Juli er. an 
dcffen Schwester als Gnadcnbewillignng. 
Der Gemcindeschullehrer Friedrich Redecker ist am 9. April d. I. 
unverheirathet gestorben. 
Das jährlich 2 340 JC betragende Gehalt ist bis ult. Juni cr. 
erhoben worden, so daß für die Hinterbliebenen nur noch pro Juli cr. 
das Gnadengehalt beansprucht werden könnte. 
Die Cabinets-Ordrc vom 15. November 1819 setzt fest, daß 
„den Ministern, als Departcmens-Chefs, freigelassen ist, im 
Falle der Erblasser der Ernährer armer Eltern, Geschwister, 
Geschwisterkinder oder Pflegekinder gewesen ist, ausnahms 
weise denselben das Gnadengchalt anzuweisen". 
Nun unterstützte Rcdecker seinen 74jährigcn Vater und ganz besonders 
eine wegen Kränklichkeit wenig erwerbsfähige Schwester. 
Der Bruder des Verstorbenen beantragt unter Schilderung des 
Nothstandes der Betheiligten unterm 4. Mai cr., der unverehelichten 
Amalie Redecker in Voigtsdorf, Kreis Hirschberg, pro Juli cr. das 
Gnadengehalt zu zahlen und fügt diesem Antrage zwei von dem 
Gemeinde-Vorstand und dem Pfarrer von Voigtsdorf ausgestellte 
Atteste hinzu, die wir zur gefälligen Einsicht beilegen. 
Wir beabsichtigen, dem Antrage des rc. Rcdecker zu entsprechen, 
stehen jedoch hierbei einem Ausnahniefall gegenüber, zu dessen Erledigung 
wir zunächst die Ermächtigung der Stadtverordneten-Versammlung 
beantragen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Zahlung 
des Gehalts für den am 9. April cr. verstorbenen Gemcinde 
schullehrer Friedrich Redecker pro Juli cr. im Betrage 
von 195 JC an die Schwester desselben, die unverehrlichte 
Amalie Redecker zu Voigtsdorf, als Gnadenbewilligung. 
Berlin, den 13. December 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
752. Vorlage (J.-Nr. 5992 F. B. 83) —zur Befchlustfaffung —, 
betrifft die Verlängerung des Engagements-Ver 
trages des Verwaltungs - Direktors der städtischen 
Erleuchtungsangelcgenheiten Enno. 
Mit dem Schluffe dieses Jahres geht der Engagements-Vertrag 
zu Ende, welcher mit dem Verwaltungs-Director der städtischen Er- 
leuchtungsangelegenhcitcn geschlossen ist. Das Kuratorium für das 
städtische Erleuchtungswescn hat den Antrag gestellt, diesen Vertrag 
auf weitere 3 Jahre vom 1. Januar 1884 bis dahin 1887 zu verlängern, 
um so die erfolgreiche Thätigkeit des Herrn Cuno dem wichtigen Amte, 
dem derselbe seit 12 Jahren in ungetheilter Anerkennung vorsteht, 
auch ferner zu erhalten.
	        
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