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Volume No. 84 (688-700), 8. Dezember 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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stellung und dauernde Unterhaltung der neuen Straße übernimmt, falls 
das Projekt perfekt wird. 
In Uebereinstimmung mit der Baudeputation ersuchen wir dahe 
die Stadtverordneten-Versammlung, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich daniit einver 
standen: 
1. daß nach Maßgabe der vorliegenden Pläne und der in der 
Vorlage des Magistrats vom 6. December cr. (Nr. 8019 
B. V. II) zu 1 bis 3 gedachten Einschränkungen Bauflucht 
linien für eine zur Verbindung des Hausvogteiplatzes mit 
der Taubenstraße anzulegende Straße zur Festsetzung 
gebracht werden, 
2. daß nach erfolgter Festsetzung dieser Baufluchtlinien das 
auf der Nordseite der Taubenstraße am Grünen Graben 
belegcne Terrain der Stadtgemeinde, soweit dasselbe nicht 
zur Anlage der neu projectirten Straße Verwendung findet, 
unter gleichzeitiger Aufgabe des Traufrechts auf das an 
der Südseite der Taubcnstraße am Grünen Graben be- 
legenc Grundstück Nr. 23a, der Deutschen Ballgesellschaft 
zum Eigenthum überlassen wird, gegen die Zug um Zug 
zu bewirkende pfandfreie Uebereignung desjenigen Terrains 
des Grünen Grabens, welches zur Anlage der neu 
projectirten Straße erforderlich ist. 
Berlin, den 6. December 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. «»«. 
Das hiesige Königliche Polizei-Präsidium hat bei mir unter Vor 
legung des Schreibens vom 9. d. M., inhaltlich dessen der Magistrat 
die Festsetzung von Fluchtlinien für die nach dem Hausvoigteiplatz durch 
zulegende Taubenstraße abgelehnt hat, den Antrag gestellt, über die 
Bcdürfnißfrage in Gemäßheit des §. 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 
2. Juli 1875 Entscheidung zu treffen. 
Demgemäß eröffne ich dem Magistrat, daß ich die Bedürfnißfrage 
bejahen muß. 
Das Recht der Polizeibehörde, die Festsetzung von Fluchtlinien zu 
verlangen, ist nach §. 1 Abs. 2 a. a. O. an die Bedingung geknüpft, 
daß die polizeilichen Rücksichten die Festsetzung fordern. Diese Rück 
sichten sind im 8. 3 a. a. O. dahin präcisirt, daß auf Förderung des 
Verkehrs, der Feuersicherheit und der öffentlichen Gesundheit, sowie 
darauf Bedacht zu nehmen ist, daß eine Verunstaltung der Straßen 
und Plätze nicht eintritt. 
Diese Gesichtspunkte treffen bei der von dem Polizei-Präsidium 
geforderten Durchlegung der Taubenstraße fast sämmtlich zu. 
Der Verkehr in der Mohren-, Jäger- und Oberwallstraße wird 
hierdurch zweifellos entlastet werden, die Feuerwehr wird zu dem 
Hinterlande dieser Straßen einen neuen bequemen Zufuhrweg erhalten, 
von welchem aus sie ihre Operationen durch die zu erbauenden Vorder 
häuser nehmen kann, die öffentliche Gesundheit wird durch die zweck 
entsprechende Uebcrbrückung des Grünen Grabens im Zuge der neuen 
Straße und durch die bessere Möglichkeit der Ueberwachung auf den 
kurzen, offen bleibenden Strecken dieses Wasserlaufs nach Süden und 
Norden gefördert werden, überdies wird durch eine derartige Straßen 
anlage einem seit Jahren von Einheimischen und Fremden beklagten, 
die Haupt- und Residenzstadt entschieden verunstaltenden Zustande end 
lich ein Ziel gesetzt werden. 
Daß hierzu ein Bau, wie ihn „die deutsche Ballgesellschaft" 
projektirt hat, nicht ausreichend erscheint, bedarf schon um deswillen 
keiner näheren Begründung, weil eine solche doppelte Durchfahrt nicht 
auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 2. Juli 1875, sondern nur 
auf rein privatrcchtliche Abmachungen, deren mangelhafter Schutz 
öffentlicher Interessen schon oft zu beklagen war, gestützt werden 
könnte. Vollends unannehmbar erscheint der vorgeschlagene Nothbchelf 
aber im Hinblick auf die von der Gesellschaft in dem mir ein 
gereichten Protocolle vom 5. August v. I. ausgesprochene Weigerung, 
die Verpflichtung zur Herstellung und dauernden Unterhaltung einer 
fahrbaren Brücke über den Grünen Graben zu übernehmen, denn ohne 
diese Brücke ist der geplante sttaßcnähnliche Zustand ohne jede Bedeutung. 
Die Besorgniß, daß durch die neue Straßen-Anlage die Nieder- 
wallsttaße überbürdet werden könnte, vermag ich nicht als begründet 
anzusehen. Aehnliche Befürchtungen wurden beispielsweise bei der An 
legung der Scydelstratze für die Stallschreibersttaße laut, haben sich 
aber in keiner Weise bestätigt. 
Wenn endlich der Magistrat auf die großen finanziellen Opfer 
hinweist, welche die Stadtgcmeinde für die Vergrößerung und Ver 
schönerung Berlins theils schon gebracht hat, theils noch wird bringen 
müssen, so bin ich weit enffernt, diese Opfer zu unterschätzen. Ich 
muß aber Bedenken tragen, die behauptete Unmöglichkeit zur Etats- 
Belastung mit den hier in Rede stehenden Opfern bei der Dringlichkeit 
der Sache anzuerkennen, und aus diesem Grunde dem Polizei-Präsidium 
bei Ausübung seines gesetzlich anerkannten Rechts in einem Falle ent- 
gegenzutteten, wo es sich darum handelt, einem gradezu unwürdigen 
und unerträglichen Zustande recht eigentlich im Herzen von Berlin, 
in der nächsten Umgebung der Königlichen Residenzschlösser, ein Ende 
zu machen. 
Aus diesen Gründen wird der Magistrat Sich der von dem König 
lichen Polizei-Präsidium geforderten Aufftellung eines Fluchtlinien- 
Projects für die durchzulegende Taubensttaße nicht ferner entziehen 
können, wolle ein solches vielmehr mit thunlichster Beschleunigung ent 
werfen, und der genannten Königlichen Behörde nach eingeholtem Ein- 
verständniß der Stadtverordneten-Versammlung vorlegen. 
Berlin, den 22. Februar 1882. 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten, 
gez. Maybach. 
«87. Borlage (J.-Nr. 1055 F. 8. B. 83) - zur Beschluftfassung 
—, betreffend die Festsetzung des Feuersocietäts-Bei- 
trages für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1882 
bis letzten September 1883 auf « ^ pro 100 JC. 
Zu unserem Bedauern können wir der Stadtverordneten-Ver- 
sammluug über das Geschäftsjahr der städtischen Feuersocietät vom 
I. October 1882 bis ultimo September 1883 keinen so günstigen 
Bericht abstatten, wie über das Jahr vorher, denn nicht nur die Zahl 
der zu vergütenden Brand- und Leuchtgas-Explosionsschäden hat sich 
gegen dasselbe, und zwar um 93 Schadenfälle vermehrt, sondern auch 
die dafür bewilligten Entschädigungen, unter welche besonders zu 
erwähnen sind diejenigen für: 
1. Das Grundstück der Berliner Velvet-Fabrik, 
Köpnickerstraße Nr. 18/21, und das mitbeschädigtc 
Nebengrundstück mit 285 050 JC 
2. der Berliner Brauerei - Gesellschaft Tivoli, 
Lichterfeldersttaße Nr. 11, mit 53 245 - 
3. des Kaufmanns Landsberger, Mulackstraße 
Nr. 4/6, und die mitbeschädigten Nebengrund 
stücke mit 30 523 » 
4. der Tischlermeister Gebrüder Koch, Elisabeth- 
Ufer Nr. 55, mit 27 605 - 
5. des Kaufmanns Levinstein, Jerusalemerstraße 
Nr. 44/45, und die mitbeschädigten Nebengrund 
stücke mit 22 218 - 
6. des Fräuleins Mader, Grüner Weg 70, und 
die mitbeschädigten Nebengrundstücke mit . . 12 578 - 
7. des Rentiers El kan, Andreasstraße Nr. 40, 
und die mitbeschädigten Nebengrundstücke mit 12 453 - 
8. des Fabrikanten Seeger, Manteuffelstraße 
Nr. 56, und das mitbeschädigte Nebengrund 
stück mit 10 752 - 
9. des Eigenthümers Julius Dowe, Colonie- 
straße Nr. 28 9 950 - 
10. des Actien-Bauvereins „Unter den Linden" 
Actien-Gesellschaft, Unter den Linden Nr. 17 
und 18 9 488 - 
Summa 473 862 , iC 
übersteigen die Höhe der Brandentschädigungen des Vorjahres ganz 
erheblich, nämlich um ca. 283 000 JC, wenngleich die Versicherungs 
summe der neu hinzugekommenen Baulichkeiten mit 60 603 500 JC 
um etwa 1 240 000 JC niedriger ist als diejenige der im Jahre vom 
1. October 1881/82 neu versicherten Gebäude. 
Der Beitrag der Feuersocietät zu den Kosten des Feuerlöschwesens 
hat sich gegen das vergangene Jahr etwas, und zwar um ungefähr 
22 000 JC vermindert. 
Mit Rücksicht auf die bedeutende Steigerung der bewilligten Brand 
vergütungen und darauf, daß auch schon im angefangenen Geschäfts 
jahre wieder Brände von erheblichem Umfange —, wie diejenigen auf 
den Grundstücken der Handelsgesellschaft Loeblich & Sohn» „Waldemar 
straße Nr. 27" und des Kaufmanns Treitel, „Alte Jacobstraße 
Nr. 20" —, stattgefunden haben, halten wir den verhältnißmäßig 
geringen Beittagssatz von 6 Jj pro 100 JC für vollständig gerechtfertigt. 
Wir ersuchen daher ergebenst, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß zur Deckung der in dem Zeittaum vom 
1. October 1882 bis letzten September 1883 entstandenen, 
der Fcuersocictäts-Kasse zur Last fallenden Brandentschädi 
gungen, Nebenkosten und Beiträge zu den Kosten des Feuer 
löschwesens ein Beitrag von Sechs Pfennigen von jedem 
Hundert Mark der gesammten Feuerverstcherungssumme aus 
geschrieben werde. 
Berlin, den 8. December 1883. 
Magisttat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
gez. von Forckenbeck.
	        
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