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Wir bemerken schließlich, daß die Wittwe Zeitz und der Hof
schlächtermeister AdolfZeitz sich an diese Offerte bis31.Dezcmber1883
Abends gebunden haben, und daß die Auflassung spätestens am
1. April 1884 erfolgen soll, von uns aber bereits am 1. Januar 1884
gefordert werden kann.
Eine Uebersicht über den Stand des Grundstücks-Erwerbungsfonds
liegt bei.
Berlin, den 11. November 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
«41». Petitions-Ausschuß.
Verhandelt Berlin, den 13. November 1883.
Anwesend:
Stadtv. Bauke, Vorsitzender,
- Reichnow,
- Haß,
- Jacobs,
- Fessel,
- Franke,
- Zippel,
- Solon,
- Liebermann,
- Schaefer,
- Karsten,
- Herrmann,
- Siebmann.
Nicht anwesend:
Herr Stadtv. Bohm, entschuldigt,
- - vr. Kürten, enffchuldigt.
Als Magistrats-Kommissarius fungirte
der Herr Stadtrath und Syndicus Zelle. i
Der Ausschuß beschloß in seiner heutigen Sitzung, der Versammlung
zu empfehlen, die nachstehend aufgeführten Sachen wie folgt, zu
erledigen:
I.
Durch Uebergaug zur Tagesordnung:
1. (J.-Nr. 61.) Petition des Maurermeisters N. N.,
um Niederschlagung der an den Magistrat zu er
stattenden Kosten für Reparaturen re. aus dem
Grundstücke der 99. Gemeindeschule, Steinmetz
straße 77/79.
Der Petent ist durch Erkenntniß des Königlichen Land
gerichts I Hierselbst vom 5. März d. I. zur Erstattung
der Kosten im Betrage von 1 755,n .M (nebst 5 pEt.
Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung :c.i verurtheilt
worden, welche der Stadt durch die Ausbesserung von
Mängeln an den beim Neubau der 99. Gemeindeschule
in der Steinmetzstraße von dem Petenten ausgeführten
Putzarbeitcn erwachsen sind, derselbe bittet jedoch, ihn von
der Zahlung dieser, wie er meint und in seinen Gesuchen
nachzuweisen glaubt, ohne seine Schuld entstandenen
Reparaturkosten rc. entbinden zu wollen. Von dem
Magistrat, bezw. der städtischen Bau-Depntation I ist dem
Petenten eröffnet worden, daß auf die Erstattung dieser
Kosten nicht verzichtet werden könne, da der an ihn
städtischerseits gerichtete Anspruch wohlbegründet und durch
die ergangene richterliche Entscheidung bestätigt sei.
Der Ausschuß kann nach Lage der Akten diesem Be
scheide nur zustimmen, da es ihm ungerechtfertigt erscheint,
die Wirkungen des rechtskräftig gewordenen Erkenntnisses
gewissermaßen durch eine Schenkung zu beseitigen, denn
eine solche würde es sein, wollte man dem Petitum
Folge geben.
2. (J.-Nr. 74.) Petition städtischer Gaslaternen-An-
zünder um Lohnerhöhung.
In der mit 80 Unterschriften versehenen Petition bitten
die unterzeichneten Gaslaternen - Anzünder um Erhöhung
ihres Lohnes. Die Petenten, welche in ihrer Eingabe
die Berechtigung des Gesuches darzuthun versuchen, wenden
sich mit ihrem Antrage an die Versammlung, weil das
Kuratorium für das städtische Erleuchtungswesen denselben
mit dem Bemerken abgelehnt habe, daß der Lohn von
57 JC monatlich den beanspruchten Leistungen gegenüber
angemessen erscheine.
Auch der Ausschuß hält die Petition für unbegründet
und die Höhe des Lohnes den Leistungen der Gasanzünder
umsomehr entsprechend, als denselben, was sie allerdings
in Abrede stellen, neben ihren Dienstgeschästen Zeit zum
Nebenerwerb bleibt.
3. (J.-Nr. 76.) Petition des Musikers Ranncberg,
Prinzenstraße 25, um Beschäftigung im städtischen
Dienst oder Gewährung einer Unterstützung.
Der Bittsteller begründet sein vorbezeichnetes Petitum
damit, daß es ihm nicht möglich sei, als Musiker eine
Stellung zu bekommen, weil alle Stellen in Theatern rc.
mit musiktreibendcn Beamten besetzt seien.
Der Ausschuß empfiehlt:
über die Petition zur Tagesordnung über
zugehen.
Bei Erörterung der in dem Gesuche angeführten Motive
wurde bemerkt, daß ähnliche Vorstellungen die städtischen
Behörden schon vielfach beschäftigt hätten. Nach einem
Beschlusse des Magistrats vom 18. Januar 1853 sei schon
zu jener Zeit den Verwaltungs-Deputationen hinsichtlich
des Musikmachens seitens angestellter Beamten nähere
Instruction ertheilt und in dem Beschlusse ausgeführt
worden, daß das Musikmachen nicht unbedingt untersagt
werden könne, der Beamte indessen zu einem gewerbsweise
auszuübenden Musikmachen die Genehmigung seiner Be
hörde bedürfe, welche zu versagen sei, wenn in irgend einer
Weise der Dienst dabei leiden möchte oder der äußere An
stand des Beamten dadurch verletzt werden könnte. In
gleichem Sinne habe sich der Magistrat in Folge ein
gegangener Beschwerden in seinen an die Versammlung
auf ihr Ersuchen gerichteten, desfallsigen Vorlagen vom
10. November 1862 und 3. März 1863 geäußert. Die Ver
sammlung habe die Angelegenheit hierauf durch Beschluß
vom 19. März 1863 — Prot. Nr. 15 — für erledigt
erachtet, sei auch in den Jahren 1878, 1880 und 1881
über gleiche Petifionen zur Tagesordnung übergegangen
und die Angelegenheit wäre als im Verwaltungswege
vollständig geordnet betrachtet worden. Es wolle aber
dessen ungeachtet das Musikmachen eines Beamten gegen
Entgelt mit seiner amtlichen Stellung nicht recht vereinbar
erscheinen.
Wenn man nun auch andererseits im Ausschuß der
Meinung war, daß die Zahl der musiktreibenden
Beamten keine große sein könne und die Klagen der
Petenten über die ihnen durch die Beamten entstehende
Konkurrenz übertriebene seien, den Kommunalbcamten das
Musikmachen auch nicht in jedem Falle zu untersagen sei,
da ja doch auch den Beamten anderer Behörden Neben
beschäftigungen, sowohl dieser, als auch anderer Art, ge
stattet würden, so wurde es doch für erwünscht erachtet,
den gegenwärtigen Standpunkt des Magistrats in dieser
Sache kennen zu lernen. Der Ausschuß empfiehlt dem
zufolge der Versammlung folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ersucht den Magistrat um eine
Aeußerung über sein Verhalten in Bezug auf das ge
werbsmäßige Musiciren städtischer Beamten, sowie um
eine Mittheilung darüber, wie viel solcher Personen
sich zur Zeit in der Kommunal-Vcrwaltung befinden.
Zum Berichterstatter wurde der Stadverordncte Haß
ernannt.
4. (J.-Nr. 78.) Petition der FischermeisterG. Thiedecke,
Schornsteinfegergasse I, und August Kraatz, Dra
gonerstraße 32, betreffend die Verpachtung der
Fischerei und der Eisnutzung des Treptower Sees.
Die Petenten geben an, vor ca. 2 Jahren auf be
sondere Ordre der Park-Deputation Karpfen in den Teich
des Treptower Parks zur Zucht gesetzt zu haben. Nach
dem, wie der Augenschein lehre, der Saamen, der ein vor
züglicher war, soweit gediehen sei, daß eine Beaufsichtigung
resp. spezielle Pflege unumgänglich nöthig geworden, hätten
sie sich an die vorstehend bezeichnete Deputation mit dem
Ersuchen gewandt, ihnen den See zum Betriebe der Fisch
zucht zu verpachten, wofür sie versprächen, den See fisch
reich zu erhalten und die Fischzucht auf Grund alt be
währter Fischereigesetze so zu betreiben, wie es Pflicht und
Gebrauch ist. Die Park-Deputation habe sie, die Petenten,
indessen dahin beschieden, daß von dem Princip des öffent
lichen Ausgebots nicht abgewichen werden dürfe, ohne vor
her die Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung
zur freihändigen Verpachtung erhalten zu haben. Die
Petenten wenden sich deshalb an die Versammlung mit
der Bitte, von dem Princip des öffentlichen Ausgebots
betreffs Verpachtung der Fisch- und Eisnutzung des
Treptower Sees diesmal Abstand nehmen zu wollen.
Das Verfahren bei Verpachtungen ist von den Kommunal
behörden durch generelle Beschlüsse geregelt, die Petition
aber auch gegenstandslos, weit zur Verpachtung des vor