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Volume No. 78 (637-655), 17. November 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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Wir bemerken schließlich, daß die Wittwe Zeitz und der Hof 
schlächtermeister AdolfZeitz sich an diese Offerte bis31.Dezcmber1883 
Abends gebunden haben, und daß die Auflassung spätestens am 
1. April 1884 erfolgen soll, von uns aber bereits am 1. Januar 1884 
gefordert werden kann. 
Eine Uebersicht über den Stand des Grundstücks-Erwerbungsfonds 
liegt bei. 
Berlin, den 11. November 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
«41». Petitions-Ausschuß. 
Verhandelt Berlin, den 13. November 1883. 
Anwesend: 
Stadtv. Bauke, Vorsitzender, 
- Reichnow, 
- Haß, 
- Jacobs, 
- Fessel, 
- Franke, 
- Zippel, 
- Solon, 
- Liebermann, 
- Schaefer, 
- Karsten, 
- Herrmann, 
- Siebmann. 
Nicht anwesend: 
Herr Stadtv. Bohm, entschuldigt, 
- - vr. Kürten, enffchuldigt. 
Als Magistrats-Kommissarius fungirte 
der Herr Stadtrath und Syndicus Zelle. i 
Der Ausschuß beschloß in seiner heutigen Sitzung, der Versammlung 
zu empfehlen, die nachstehend aufgeführten Sachen wie folgt, zu 
erledigen: 
I. 
Durch Uebergaug zur Tagesordnung: 
1. (J.-Nr. 61.) Petition des Maurermeisters N. N., 
um Niederschlagung der an den Magistrat zu er 
stattenden Kosten für Reparaturen re. aus dem 
Grundstücke der 99. Gemeindeschule, Steinmetz 
straße 77/79. 
Der Petent ist durch Erkenntniß des Königlichen Land 
gerichts I Hierselbst vom 5. März d. I. zur Erstattung 
der Kosten im Betrage von 1 755,n .M (nebst 5 pEt. 
Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung :c.i verurtheilt 
worden, welche der Stadt durch die Ausbesserung von 
Mängeln an den beim Neubau der 99. Gemeindeschule 
in der Steinmetzstraße von dem Petenten ausgeführten 
Putzarbeitcn erwachsen sind, derselbe bittet jedoch, ihn von 
der Zahlung dieser, wie er meint und in seinen Gesuchen 
nachzuweisen glaubt, ohne seine Schuld entstandenen 
Reparaturkosten rc. entbinden zu wollen. Von dem 
Magistrat, bezw. der städtischen Bau-Depntation I ist dem 
Petenten eröffnet worden, daß auf die Erstattung dieser 
Kosten nicht verzichtet werden könne, da der an ihn 
städtischerseits gerichtete Anspruch wohlbegründet und durch 
die ergangene richterliche Entscheidung bestätigt sei. 
Der Ausschuß kann nach Lage der Akten diesem Be 
scheide nur zustimmen, da es ihm ungerechtfertigt erscheint, 
die Wirkungen des rechtskräftig gewordenen Erkenntnisses 
gewissermaßen durch eine Schenkung zu beseitigen, denn 
eine solche würde es sein, wollte man dem Petitum 
Folge geben. 
2. (J.-Nr. 74.) Petition städtischer Gaslaternen-An- 
zünder um Lohnerhöhung. 
In der mit 80 Unterschriften versehenen Petition bitten 
die unterzeichneten Gaslaternen - Anzünder um Erhöhung 
ihres Lohnes. Die Petenten, welche in ihrer Eingabe 
die Berechtigung des Gesuches darzuthun versuchen, wenden 
sich mit ihrem Antrage an die Versammlung, weil das 
Kuratorium für das städtische Erleuchtungswesen denselben 
mit dem Bemerken abgelehnt habe, daß der Lohn von 
57 JC monatlich den beanspruchten Leistungen gegenüber 
angemessen erscheine. 
Auch der Ausschuß hält die Petition für unbegründet 
und die Höhe des Lohnes den Leistungen der Gasanzünder 
umsomehr entsprechend, als denselben, was sie allerdings 
in Abrede stellen, neben ihren Dienstgeschästen Zeit zum 
Nebenerwerb bleibt. 
3. (J.-Nr. 76.) Petition des Musikers Ranncberg, 
Prinzenstraße 25, um Beschäftigung im städtischen 
Dienst oder Gewährung einer Unterstützung. 
Der Bittsteller begründet sein vorbezeichnetes Petitum 
damit, daß es ihm nicht möglich sei, als Musiker eine 
Stellung zu bekommen, weil alle Stellen in Theatern rc. 
mit musiktreibendcn Beamten besetzt seien. 
Der Ausschuß empfiehlt: 
über die Petition zur Tagesordnung über 
zugehen. 
Bei Erörterung der in dem Gesuche angeführten Motive 
wurde bemerkt, daß ähnliche Vorstellungen die städtischen 
Behörden schon vielfach beschäftigt hätten. Nach einem 
Beschlusse des Magistrats vom 18. Januar 1853 sei schon 
zu jener Zeit den Verwaltungs-Deputationen hinsichtlich 
des Musikmachens seitens angestellter Beamten nähere 
Instruction ertheilt und in dem Beschlusse ausgeführt 
worden, daß das Musikmachen nicht unbedingt untersagt 
werden könne, der Beamte indessen zu einem gewerbsweise 
auszuübenden Musikmachen die Genehmigung seiner Be 
hörde bedürfe, welche zu versagen sei, wenn in irgend einer 
Weise der Dienst dabei leiden möchte oder der äußere An 
stand des Beamten dadurch verletzt werden könnte. In 
gleichem Sinne habe sich der Magistrat in Folge ein 
gegangener Beschwerden in seinen an die Versammlung 
auf ihr Ersuchen gerichteten, desfallsigen Vorlagen vom 
10. November 1862 und 3. März 1863 geäußert. Die Ver 
sammlung habe die Angelegenheit hierauf durch Beschluß 
vom 19. März 1863 — Prot. Nr. 15 — für erledigt 
erachtet, sei auch in den Jahren 1878, 1880 und 1881 
über gleiche Petifionen zur Tagesordnung übergegangen 
und die Angelegenheit wäre als im Verwaltungswege 
vollständig geordnet betrachtet worden. Es wolle aber 
dessen ungeachtet das Musikmachen eines Beamten gegen 
Entgelt mit seiner amtlichen Stellung nicht recht vereinbar 
erscheinen. 
Wenn man nun auch andererseits im Ausschuß der 
Meinung war, daß die Zahl der musiktreibenden 
Beamten keine große sein könne und die Klagen der 
Petenten über die ihnen durch die Beamten entstehende 
Konkurrenz übertriebene seien, den Kommunalbcamten das 
Musikmachen auch nicht in jedem Falle zu untersagen sei, 
da ja doch auch den Beamten anderer Behörden Neben 
beschäftigungen, sowohl dieser, als auch anderer Art, ge 
stattet würden, so wurde es doch für erwünscht erachtet, 
den gegenwärtigen Standpunkt des Magistrats in dieser 
Sache kennen zu lernen. Der Ausschuß empfiehlt dem 
zufolge der Versammlung folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat um eine 
Aeußerung über sein Verhalten in Bezug auf das ge 
werbsmäßige Musiciren städtischer Beamten, sowie um 
eine Mittheilung darüber, wie viel solcher Personen 
sich zur Zeit in der Kommunal-Vcrwaltung befinden. 
Zum Berichterstatter wurde der Stadverordncte Haß 
ernannt. 
4. (J.-Nr. 78.) Petition der FischermeisterG. Thiedecke, 
Schornsteinfegergasse I, und August Kraatz, Dra 
gonerstraße 32, betreffend die Verpachtung der 
Fischerei und der Eisnutzung des Treptower Sees. 
Die Petenten geben an, vor ca. 2 Jahren auf be 
sondere Ordre der Park-Deputation Karpfen in den Teich 
des Treptower Parks zur Zucht gesetzt zu haben. Nach 
dem, wie der Augenschein lehre, der Saamen, der ein vor 
züglicher war, soweit gediehen sei, daß eine Beaufsichtigung 
resp. spezielle Pflege unumgänglich nöthig geworden, hätten 
sie sich an die vorstehend bezeichnete Deputation mit dem 
Ersuchen gewandt, ihnen den See zum Betriebe der Fisch 
zucht zu verpachten, wofür sie versprächen, den See fisch 
reich zu erhalten und die Fischzucht auf Grund alt be 
währter Fischereigesetze so zu betreiben, wie es Pflicht und 
Gebrauch ist. Die Park-Deputation habe sie, die Petenten, 
indessen dahin beschieden, daß von dem Princip des öffent 
lichen Ausgebots nicht abgewichen werden dürfe, ohne vor 
her die Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung 
zur freihändigen Verpachtung erhalten zu haben. Die 
Petenten wenden sich deshalb an die Versammlung mit 
der Bitte, von dem Princip des öffentlichen Ausgebots 
betreffs Verpachtung der Fisch- und Eisnutzung des 
Treptower Sees diesmal Abstand nehmen zu wollen. 
Das Verfahren bei Verpachtungen ist von den Kommunal 
behörden durch generelle Beschlüsse geregelt, die Petition 
aber auch gegenstandslos, weit zur Verpachtung des vor
	        
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