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Volume No. 68 (550-565), 6. Oktober 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

553 
Druck von Gebrüder Gruncrt, Verlm. 
§• 15. 
Damit indeß die Ablösung der Zoll-Gerechtigkeit auch vor Ablauf 
des achtzigjährigen Zeitraumes möglich werde, wenn der Staat oder 
die Kommune sie gerathen finden sollte, so wird bestimmt: daß ein 
Drittheil des Ertrages des Brücken-Zolles als Pertinenz des Hauses 
Münzstr. 6, zwei Drittheile dagegen als Pertinenz des Hauses Neue 
Friedrichstr. 34 betrachtet werden sollen, und soll bei allen nothwendigen 
oder freiwilligen Verkäufen eines oder beider genannter Grundstücke 
sowohl dem Staate als der Kommune das Vorkaufsrecht dergestalt 
zustehen, daß eine oder beide innerhalb acht Wochen nach Ankündigung 
eines vorhabenden Verkaufs in die Bedingungen desselben einzutreten 
befugt sein sollen. 
8- 16-. 
Für die ersten zwanzig Jahre der Zoll-Berechtigung kann dieselbe 
nur auf dem im vorigen Paragraphen erwähnten Wege ganz oder 
zum Theil beseitiget werden. 
Nach Ablauf dieser zwanzig Jahre aber wollen die Unternehmer 
dieselbe unter der ausdrücklichen Voraussetzung und Bedingung, daß 
die Ablösung nur um deshalb erfolge, um den Zoll aufhören zu lassen 
und die Brücke ganz frei zu machen, gegen eine Entschädigung gestatten, 
welche auf folgende Art ausgemittelt werden soll: Die Herren Unter 
nehmer verpflichten sich nämlich, die spezielle Ertrags-Rechnung der 
Zoll-Berechtigung jährlich der hiesigen Straßenbau-Behörde versiegelt 
einzureichen und in der sie begleitenden Eingabe die Richtigkeit an Eides 
statt zu versichern. 
Aus diesen Rechnungen soll der Brutto-Ertrag des Zolles während 
der ganzen bis dahin verflossenen Zeit ausgemittelt und davon in 
Abzug gebracht werden, was auf bauliche Erhaltung der Passage, auf 
Erleuchtung und auf Erhebungs-Kosten verwendet werden müssen. 
Der hieraus sich ergebende Netto-Ertrag wird durch die Zahl der ver 
flossenen Jahre dividirt und der Betrag solchergestalt festgestellten 
Durchschnittseinnahme mit 6 pCt. zu Kapital berechnet. 
Den Herren Unternehmern steht sodann frei, entweder dies solcher 
gestalt ermittelte Kapital anzunehmen, oder aber den Ersatz aller der 
Kosten zu fordern, welche die Anlage der Konimunikation ihnen 
erweislich verursachen wird, außer diesen Kosten aber noch ein Kapital 
von 20 000 Thlr., 
Zwanzig Tausend Thalern, 
als Entschädigung für den zur Straße abzutretenden Grund und 
Boden und die Durchfahrts-Gerechtigkeit zu verlangen: und damit die 
künftige Ausmittelung der Anlage-Kosten keine Schwierigkeit verursache, 
werden sie die Rechnungen darüber gleich nach Eröffnung der Brücke 
der Königlichen Ministerial-Bau-Kommission zur Beglaubigung vor 
legen. Aus diesen Rechnungen wird sich dann sogleich ergeben, für 
welchen Preis als Minimum die Ablösung der Zoll-Berechtigung nach 
zwanzig oder mehreren Jahren erfolgen könne — und nur die aus 
drücklich ausgesprochene Absicht, diese Ablösung auch zu einem höheren 
Preise erkaufen zu wollen, kann die Eröffnung der obenerwähnten 
versiegelten Ertrags-Rechnungen motiviren. 
8- 17. 
Im vorhergehenden Paragraphen ist nur von Ablösung der Zoll- 
Berechtigung für Durchfahrt, Straße und Brücke die Rede gewesen. Sollte 
indeß nach zwanzig und mehreren Jahren der Staat oder die Kommune die 
Absicht haben, mit dem Zoll-Recht auch die Häuser und reservirten Hof- 
und Garten-Räume von den Herren Unternehmern zu erwerben: so 
sollen zur Ausmittelung des Kaufpreises die Ertrags-Rechnungen aller 
Theile der beiden Grundstücke excl. Durchfahrt, Straße und Brücke 
vorgelegt und die Richtigkeit derselben von den Herren Unternehmern 
an Eidesstatt versichert werden. Dieser Ertrag mit 6 pCt. zu Kapital 
berechnet giebt die Summe, für welche die, Herren Unternehmer die 
oben erwähnten Grundstücke zu überlassen verpflichtet sind. 
pp. 
So geschehen Berlin, den 28. Juli 1823. 
(L. 8.) 
Königliche Ministerial-Bau-Kommff sion. 
gez. Wismann. Triest. 
gez. George Karl Friedrich Kunowski, Justiz-Kommissions-Rath. 
gez. Johann Albert Roch. 
563. Vorlage (J.-Nr. 201St.K.A.82) — gut Beschlußfassung-, 
betreffend die Rechnung, Special-Verwaltung Nr. 13 
— Sophien-Gymnasium — pro 1881/82. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend die 
Rechnung der Stadt-Hauptkasse, Special-Verwaltung Nr. 13 — 
Sophien-Gymnasium — pro 1. April 1881/82 nebst einem Band 
Beläge und der Revisions- und Abnahme-Verhandlung vom 29. August er. 
resp. 27. d. Mts. zur Prüfung und event. Dechargirung. 
Die Rechnung des Vorjahres fügen wir zur Benutzung bei. 
Berlin, den 27. September 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
564. Vorlage (J.-Nr. 202 St.R.A. 82) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Rechnung, Spccial-Verwaltnng 14 — 
Friedrichs-Gymnasium — pro 1. April 1881/82. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend die 
Rechnung der Stadt-Hauptkasse, Special-Verwaltung Nr. 14 — 
Friedricks - Gymnasium — pro 1. April 1881/82 nebst einem Band 
Beläge und der Revisions- und Abnahme-Verhandlung vom 30. August cr. 
resp. 20. d. Mts. zur Prüfung und event. Dechargirung. 
Die Rechnung pro 1880/81 fügen wir zur Benutzung bei. 
Berlin, den 29. September 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbcck. 
565. Vorlage (J.-Nr. 185St.K.A.83) — zur Beschlußfassung —» 
betreffend die Dechargirung der Rechnung der Kalk- 
steinbrüche zu Rüdersdorf, 1. April 1882/83. 
Der Stadtverordneten-Versanimlung übersenden wir in der Anlage: 
1. die Geldrechnung der Kalkstcinbrüche und Kalkbrennereien zu 
Rüdersdorf für das Etatsjahr 1882/83, 
2. die beiden dazu gehörigen Producten- und Materialicn-Rech- 
nungen, 
3. Abschrift der Gewiunautheils-Bercchnung pro I.April 1882/83, 
4. das Revisions-Protocoll des städtischen Rechnungsamtes, und 
5. die Rechnung des Vorjahres 
zur gefälligen Prüfung. 
Die Beläge können nicht beigefügt werden, da dieselben dem Ober- 
bcrgamt zu Halle haben übersandt werden müssen. 
Gegen die Rechnung haben sich bei Revision derselben durch das 
Rechnungsamt Erinnerungen nicht ergeben. 
Berlin, den 28. September 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
Eingegangene Petitionen. 
Journal- 
Nr. 
Einsender. 
Gegenstand. 
74. 
Die städtischen Gas- 
Lohnerhöhung. 
laternen- Anzünder. 
In der nächsten Woche werden zusammentreten: 
1. Der Ausschuß für Rechnungssachen 
am Dienstag, den 9. Oktober er., Nachmittag 5 Uhr; 
2. der Ausschuß zur Vorbereitung der Wahl der Beisitzer und Beisitzer-Stellvertreter für die bevorstehenden Stadt- 
verordneten-Wahlen 
am Dienstag, den 9. Oktober cr., Abends 7'/s Uhr. 
Berlin, den 6. Oktober 1883. 
Der Stadtverordneten - Vorsteher 
Dr. Straßmann.
	        
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