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Schritte gethan. Das Königliche Eisenbahn-Betriebsamt (Stadt- und
Ringbahn) hat sich in voller Anerkennung der herrschenden Mißstände
bereit gefunden, einen den polizeilichen Anforderungen entsprechenden
größeren Raum — das jetzige Expeditionsbureau — zur Verfügung
zu stellen, verlangt indeß die Tragung der durch die Einrichtung des
neuen Wachtlokals pp. entstehenden, auf 2 500 JC veranschlagten
Kosten. Auch der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten, dem Seitens
des Polizei-Präsidiums zur Sache Bericht erstattet worden ist, hat die
Uebernahme jener Kosten aus eisenbahnfiskalische Fonds abgelehnt, weil
die Polizeiwache auf dem Schlesischen Bahnhöfe nur zum geringen
Theile bahnpolizeilichen, hauptsächlich aber ortspolizeilichen Zwecken
diene. Mit Rücksicht auf die Höhe der verlangten Kostensumme und
in Anbetracht der Dringlichkeit der angestrebten Veränderung hielt das
Polizei-Präsidium es für zweckenffprechend, dem Herrn Minister des
Innern in der Sache Vortrag zu halten und dessen Vermittelung
anzurufen. Diese ist eingetreten und hat in Folge dessen der Herr
Minister der öffentlichen Arbeiten sich bereit erklärt, die Königliche
Eisenbahn-Direktion Hierselbst zur unentgeltlichen Hergäbe der bean
spruchten Räume im allgemeinen dienstlichen Interesse zu veranlassen,
auch die Kosten der Herstellung des für die Bahnverwaltung erforderlich
werdenden anderwetten Expeditionsbureaus auf Eisenbahnfonds zu
übernehmen, wenn die auf 1 391 JC veranschlagten Kosten der Ein
richtung des jetzigen Expeditionsbureaus zum Wachtlokale auf städtische
Fonds übernommen würden.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat deshalb an uns ein dem
entsprechendes Ersuchen gerichtet und dabei bemerkt, daß der beanspruchte
und Seitens der Eisenbahn - Verwaltung zur Verfügung gestellte
Raum im Interesse des Dienstes durchaus nothwendig sei, sowie,
daß derselbe den Zwecken der Polizeiwache verbleiben solle, so lange
sich im dienstlichen Interesse ein Bedürfniß zu Veränderungen nicht
herausstelle.
Wir sind bereit, dem Antrage des Königlichen Polizei-Präsidiums
stattzugeben und ersuchen unter Beifügung der von demselben uns über
sandten beglaubigten Abschriften der angefertigten Kostenanschläge zu
beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der
Bewilligung von Mitteln zur Einrichtung eines Dienstlokals
behufs anderweiter Unterbringung der Polizeiwache auf dem
Schlesischen Bahnhöfe bis zur anschlagsmäßigen Höhe von
1 391 JC und Verrechnung derselben bei Titel LI des Orts
polizei-Etats einverstanden.
Berlin, den 24. Juli 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. v. Forckenbeck.
43V. Vorlage (J.-Rr. 1096 E. V. 83) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Erlaß der für Dekoration
des Fcstsaales im Rathhause zur Humboldtfeier ent
standenen Kosten.
Durch Communalbeschluß vom 11. Januar er. — Prot. Nr. 17 —
war dem Ausschuß des Wissenschaftlichen Ccntralvercins in Verbindung
mit dem Curatorium der Humboldt-Akademie der Festsaal im Berlinischen
Rathhause Behufs Veranstaltung einer Humboldtfeier zur unentgelt
lichen Benutzung überlassen worden.
Für die Decoration des Saales rc. sind nun nach den orig, bei
gefügten Liquidationen zusammen 186,53 JC Kosten entstanden, zu
deren Tragung der Vorstand des Wissenschaftlichen Centralvereins
nach Inhalt des in Abschrift beiliegenden Gesuches sich außer
Stande erklärt, vielmehr den ganzen resp. theilwcisen Erlaß der
Kosten nachsucht.
In Anbetracht des hohen Allgemeinen - Interesses, welches diese
Gedenkfeier in allen Kreisen hervorrief, sowie mit Rücksichl auf die
beschränkten Mittel des Wissenschaftlichen Centralvereins beantra
gen wir:
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen, die
entstandenen Kosten im ganzen Betrage von 186,5» JC aus
dem Fonds für unvorhergesehene Ausgaben zu bewilligen.
Berlin, den 28. Juli 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
454. Vorlage (J.-Nr. 4517 B. V. II. 83) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Erlaß der für das Grund
stück Elsasserstraße 83 rückständigen Pfiasterkosten
nebst Zinsen.
Der ehemalige Eigenthümer des Grundstücks Elsasserstraße 83,
Stellmachermeister Fund, ist durch kammergerichtliches Erkenntniß
vom 3. Juni 1882 zur Tragung der für dieses Grundstück rückständigen
Pstasterkosten im Betrage von 909,°? JC nebst 5 pCt. Zinsen seit
21. Oktober 1875 verurtheilt worden.
p. Fund hat am 27. März 1876 von seinem damaligen Grund
stück 81 qm Straßenterrain zur Freilegung der Elsasserstraße unentgeltlich
abgetreten; mit Rücksicht hierauf, da er zur unentgeltlichen Abtretung
nicht verpflichtet war, hat er am 16. November 1882 an die Stadt
verordneten-Versammlung ein Gesuch um Erlaß der Pflasterkosten nebst
Zinsen und Kosten (Prozeßkosten) gerichtet.
Dies Gesuch wurde von der Stadtverordneten-Versammlung laut
Beschluß vom 8. März d. I, Protokoll Nr. 28, uns zur Berücksichtigung
überwiesen. Bei den in Folge dessen durch die städtische Bau-Depu
tation mit p. Fund geführten Verhandlungen ist verlangt worden,
daß für den Fall des Erlasses der Schuld des p. Fund die von der
Stadtgemeinde dem ergangenen Erkenntniß gemäß gezahlten Prozeß
kosten im Betrage von 260,«so JC erstatte; hierzu hat sich auch p. Fund
in seinem Schreiben vom 3. Juni c. bereit erklärt mit der Maßgabe,
daß er nur monatliche Theilzahlungen von 30 JC darauf leisten
könne.
Die für die abgetretene Fläche zu gewährende Entschädigung würde
sich hiernach pro qm — die Zinsen vom 21. Oktober 1875, wie erkannt,
bis incl. 20. Juni c. gerechnet — auf (909,57 JC Pflasterkosten plus
1 258,24^
348,r.7 JC Zinsen — —gj—J — 15,53 JC belaufen, während anderen
Adjacenten in der Elsasserstraße pro qm 43 JC gezahlt worden sind.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation ersuchen die Stadt
verordneten-Versammlung wir daher zu beschließen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich einver
standen, daß mit Rücksicht aus die ftüher erfolgte unentgelt
liche Abtretung einer 81 qm großen Fläche Straßenland und
da auch p. Fund sich zur rathenweise Zahlung der von der
Stadtgemeinde gezahlten Prozeßkosten bereit erklärt hat, die
Forderung der für das Grundstück Elsasserstraße 83 rück
ständigen Pflasterkosten nebst Verzugszinsen erlassen werde."
Berlin, den 17. Juli 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
452. Vorlage (J.-Nr. 3904 F. B. 83) — zur Kenntnißnahmc —,
betreffend die durch die städtischen Gasanstalten im
Quartal April-Juni d. I. gespeisten Flammen.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anbei die
Uebersicht der durch die städtischen Gasanstalten im Quartal April-
Juni d. I. gespeisten Flammen zur gefälligen Kcnntnißnahme.
Berlin, den 7. August 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.