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Volume No. 54 (417)

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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4. mehrere einzelne Räume oder 1 Raum für die 
Registratur mit 12 Fenstern 12. 282. 
5. 1 großes Zimmer für die Boten und Ordonnanzen 2. 46. 
6. 1 Arbeitszimmer des Kanzlei-Vorstehers ... 1. 22. 
7. mehrere Räume für die Kanzlei 5. 119. 
Vollstreckungs-Behörde. 
1 Bureau-Vorsteher, 5 Registratoren, 26 Vollziehungsbeamte. 
8. 1 Arbeitsraum des Vorstehers 1. 22. 
9. do. oder mehrere Räume für die stän 
digen Bureau-Arbeiter 4. 92. 
10. 1 Raum für die Vollziehungsbeamten .... 4. 95. 
11. do. - - Konfiskate und Asservate . 4. 95. 
Zusammen 6. 49. 1139. 
Die Abtheilung kann in einem der oberen Stockwerke belegen sein, 
mit Ausnahme des Raumes 11. Es wird dann erforderlich sein, die 
Räume der Vollstreckungsbehörde mittelst einer nahe belegenen Treppe 
mit den übrigen Räumen der Abtheilung VI in Verbindung zu bringen. 
Der Raum für die Konfiskate muß im Erd- oder im Kellergeschoß 
belegen sein, weil die Konfiskate zuweilen schwere Gegenstände sind. 
II. Commando der Hchutzmannslhast. 
1 Eommaudeur, 2 Adjutanten, 1 Registratur-Vorsteher, 2 Registratoren, 
7 Schreiber, 3 Ordonnanzen. 
I. a) Commandeur. 
1. 1 Arbeitszimmer 1. 22. 
2. 1 Sprechzimmer 2. 46. 
3. 1 Ordonnanz- bezw. Wartezimmer 1. 22. 
b) Adjutanten. 
4. 2 Arbeitszimmer für die beiden Adjutanten, jedes 
Zimmer einsenstrig und 22 gm Grundfläche . . 2. 44. 
5. 1 Zimmer für den untersuchungsführenden Offizier 1. 22. 
e) Commando-Bnreau. 
6. 1 Zimmer für die Schreiber 3. 71. 
7. do. zur Befehlsausgabe und zum Auf 
enthalt für die Ordonnanzen der Hauptmannschaft 2. 46. 
ä) Registratur. 
8. 1 Raum oder 2 einzelne Räume zusammen . . 3. 71. 
9. do. für reponirte Acten 1. 22. 
Zusammen H. I. ppr. 16. 366. 
Diese Räume müssen im I. Stockwerk belegen sein, mit der Dienst 
wohnung des Commandeurs in Verbindung stehen und mittelst eines 
besonderen Treppen-Aufganges zugänglich sein. Ueber die genannte 
Dienstwohnung wird anderweit specielle Angabe gemacht werden. 
(okr. L. IE.) 
Die Adjutanten-Zimmer und das Commando-Bureau müssen mit 
den Diensträumen des Commandeurs in Verbindung stehen, und mit 
denselben in einem Stock liegen. Nur das Zimmer 5 für den unter 
suchungsführenden Offizier kann in einem anderen Stock liegen, etwa 
im II. Stock, desgleichen die Registratur ä, doch müssen dieselben mit 
den übrigen Räumen mittelst einer Treppe direct in Verbindung stehen. 
Zimmer 7 kann im Erdgeschoß liegen. 
Ueber die event, anzulegende Dienstwohnung eines Adjutanten 
werden anderweit die erforderlichen Angaben gemacht werden, (okr. L. V.) 
II. Berittene Abtheilung. 
1 Abtheilungssührer, 1 Abtheilungs-Wachtmeister, 1 Schreiber. 
10. 
1 Arbeitszimmer für den Abtheilungssührer . . 
1. 
22. 
11. 
1 do. - das Abtheilungsbureau. . 
2. 
46. 
12. 
1 Wachtmeisterstube 
22. 
13. 
1 Mannschaftsstube für 40 Mann, von denen aber 
immer 20 Mann anwesend sind 
4. 
80. 
14. 
1 Schlaffaal für die Mannschaft, ca. 20 Betten 
3. 
60. 
15. 
1 Stallmann- und Kutscherstube 
1. 
22. 
16. 
Stallungen für 64 Reitpferde incl. Offizierpferde 
in 2 Reihen ä 32 Pferde, ein Stand 3 m lang, 
I V- m breit 
384. 
17. 
Stallungen für 30 Wagenpferde in 2 Reihen 
ä 15 Pferde, ein Stand lang und breit wie vor 
stehend 
180. 
18. 
1 Krankenstall für 4 Pferde, ein Stand wie 
vorstehend und 2 Boxen 
24. 
19. 
1 Streuschuppen 10 m lang, 2 m breit, 3 m hoch 
. 
20. 
20. 
1 Düngerstätte 5 m lang, 3,8« m breit .... 
. 
. 
21. 
1 Schmiede mit Beschlagschuppen 60 gm Fläche 
. 
60. 
22. 
1 Wagenremise für 8 Wagen und Geschirrkammer, 
20 m lang, 6 m breit, 4 m hoch 
, 
120. 
/ 
Pos. 9. Statt 4 Fenster nur 3 Fenster. , 
Pos. 10. Statt 4 Fenster nur 2 Fenster. 
Pos. 11. Der Raum für die Konfiskate und Asservate ist im 
Souterrain zu beschaffen.
	        
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