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B. Polizei-Präsidium.
Abtheilung I.
a) Sitzungssäle, Dienst und Arbeitszimmer des Dirigenten,
der Dezernenten, Botenzimmer.
1 Dirigent, 10 Dezernenten.
1. 2 Diensträume des Ober-Regierungsraths (siehe
L. II.) und Dirigenten ä 2 Fenster .... 4. 92.
2. 1 Arbeitszimmer desselben 2. 46.
3. 1 Wartezimmer 2. 46.
4. 1 Botenzimmer 1. 22.
5. 1 großer Sitzungssaal, ungefähr 7,o m tief, 11 w
lang 3—4. 75-80.
6. 1 kleiner Sitzungssaal 2. 46.
7. 11 Arbeitszimmer der Dezernenten, jedes Zimmer
mit 1 Fenster 11. 242.
Zusammen ppr. 26. 574.
Die Räume B. a. liegen zweckmäßig 1 Treppe hoch und dürfen
höchstens 2 Treppen hoch angenommen werden.
Die unter Nr. 1 aufgeführten zwei Diensträume sind für den
Fall der Vertretung des Polizei-Präsidenten Seitens des Obcr-
Regierungsraths nothwendig und müssen mit der unter L. II. auf-
aufgeführten Wohnung in directem Zusammenhange stehen. Sehr
wünschenswerth ist außerdem, daß diese Räume nebst der Wohnung
directen Anschluß an die Räume der I. Abtheilung haben und zwar
unmittelbar an die Räunie 2, 3 und 4.
d) Kalkulatur.
1 Bureau-Vorsteher, 7 Kalkulatoren, 3 Expedienten, 1 Kanzlist.
1.
Zimmer des Kalkulatur-Vorstehers .
1.
22.
2.
Bureauzimmer
2.
46.
3.
-
2.
46.
4.
S
2.
46.
5.
- ' . .
2.
46.
6.
-
2.
46.
Zusammen ppr.
11.
252.
Bezüglich des Geschoffes, in welchem die Kalkulatur anzunehmen
ist, sind besondere Vorschriften nicht zu machen.
Bezüglich der Räume ist zu bemerken, daß die Anzahl der Fenster
nothwendig ist, daß dagegen die Größe von 40 qm für das zweifensttige
Zimmer nicht durchaus erforderlich ist. Die Größe der einfenstrigen
Zimmer von 19,- qm dagegen ist gerade angemessen und nothwendig.
c) Hauptkasse.
1 Rendant, 1 Ober-Buchhalter, 1 Kassirer, 9 Buchhalter, 8 Kasfen-
Assistenten, 2 Boten.
1. 1 feuersicherer, massiver, überwölbter Tresor,
10 qm Flächeninhalt ppr —. 10.
2. 1 Vorzimmer zum Tresor, zur Ausstellung eines
großen Tisches und eines kleinen Tisches zum
Zählen, Wägen und Verpacken der Gelder. . 2. 36.
3. 1 Arbeitszimmer des Kassenrendanten .... 1. 22.
4. 1 Raum für die Buchhalterei und zwei Zahlstellen,
mit 2 besonderen Eingängen vom Flur aus,
enthaltend Platz für 2 Kassirer, für den Ober-
Buchhalter, 6 Buchhalter, 5 Hilfsarbeiter und
2 Kassenboten, mindestens 8 Fenster enthaltend 8. 188.
5. 1 Raum zur Aufstellung von Repositorien für
Bücher, Formulare und Spinden 1. 22.
6. 1 Raum zu den monatlichen Gehaltsauszahlungen
an die Schutzmannschaft, Feuerwehr und das
Nachtwachtpersonal 2. 46.
Zusammen ppr. 14. 324.
Die Hauptkasse mit ihren Nebenräumen ist im Erdgeschoß in
einem dem Publikum leicht zugänglichen Gebäudetheil anzulegen.
Der Tresor nebst dem Raum zu 2 wird zweckmäßig am Ende der
Lokalitäten der Art angelegt, daß das Zimmer des Kassenrendanten
zu 3 passirt werden muß, um nach dem Tresor zu gelangen.
Die unter 4 aufgeführten Räume werden zweckmäßig zwischen den
beiden unter 4 genannten 2 Kassenräumen angenommen, so daß an
jedem Ende der Räume 5, ein Kassenlokal liegt. Die angegebenen
8 Fenster der Räume 4 sind als Minimum zu betrachten.
Der Raum 6 darf nicht weit ab von der Kasse liegen.
Pos. 1. Statt der 2 Diensträume ä 2 Fenster nur 1 Diensttaum
ä 2 Fenster und 1 Diensttaum L 1 Fenster.
Pos. 3. Statt 2 Fenster nur 1 Fenster.
Statt der sud Pos. 2 bis incl. 6 geforderten 10 Fenster nur 8 Fenster.
Zur Receptur der Hauptkasse sind erforderlich:
7. 1 Arbeitsraum für einen Receptor und Assistenten 1. 22.
8. 1 Arbeitsraum für 5 Hilfsarbeiter und 1 Kassen
boten 3. 71.
Zusammen ppr. 4. 93.