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Volume No. 53 (395-416), 23. Juni 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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410. Vorlage (J.-Nr. 1165 8. D. I.) — zur Beschlußfassung 
betreffend die Anstellung von 14 Lehrerinnen im 
Gemeinde-Schuldienst. 
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichniß aufgeführten 
Lehrerinnen, welche ihre Befähigung zum Lehramte nachgewiesen haben 
und sich nach den eingeholten Physikats-Attestcn bei normaler Gesundheit 
befinden, mit dem Minimalgehalt von jährlich 1 170 JC und mit der 
Verpflichtung zur Ertheilnng von wöchentlich 26 Lehrstunden als 
Gemeindeschullehrcrinnen anzustellen. 
Hinsichtlich der sab 11, 12 und 14 aufgeführten Lehrerinnen 
Fräulein Marie Müller, Marie Raschle und Elisabeth Ißberner 
bemerken wir, daß die Stadtverordneten-Versammlung durch den Be 
schluß vom 14. September 1882 — Protokoll Nr. 21 — Sich bereit 
erklärt hat, mit Rücksicht auf die günstigen Antecedcntien darüber 
hinwegzusehen, daß dieselben die festgesetzte Altersgrenze bereits über 
schritten haben. 
Die 8ub 13 genannte Lehrerin Clara Renner hat ebenfalls die 
Altersgrenze überschritten. Wir bitten auch bei dieser Lehrerin, die sich 
durchaus bewährt hat, darüber hinwegsehen zu wollen, daß sie die vor 
geschriebene Altersgrenze bereits überschritten hat, und bemerken, daß 
eine Petition der p. p. Renner (J.-Nr. 146) durch Beschluß der Stadt 
verordneten-Versammlung vom 22. December 1881 — Protokoll 
Nr. 23 E. K. — uns zur Verfügung überwiesen worden ist. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28 der 
Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats, 
Sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Berlin, den 26. Mai 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Z« Nr. 410. 
Verzeichniß 
von im Gemeindeschuldienst anzustellenden Lehrerinnen. 
Lfdc. 
Nr. 
Namen. 
Wohnung. 
Geburtstag. 
1 
Krebs, Cäcilie 
Bernbnrgerstr. 15 
18. 11. 54. 
2 
Thomaschky, Sophie 
Magdeburgerstr. 31 
Platz am Neuen Thor 
22. 10. 57. 
3 
Wüstenberg, Jobanna 
25. 12. 53. 
4 
Lehmann, Margarethe 
Köpkc, Martha 
Volkmann, Wilhclminc 
Schmidstr. 17 
14. 6. 58. 
5 
Fruchtstr. 35 
27, 7. 58. 
6 
Wallstr. 31 
9. 11. 55. 
7 
Wilmanns, Lina 
Alte Jacobstr. 130 
28. 5. 58. 
8 
Heyne, Helene 
Gohl, Eugeuie 
Pücklerstr. 12 
10. 5. 54. 
9 
Friedrichstr. 105 
24. 7. 58. 
10 
Richter, Elise 
Barnimstr. 42 
29. 8. 60. 
11 
Müller, Marie 
Mehnerstr. 9 
9. 7. 50. 
12 
Raschle, Marie 
Großbecrenstr. 37 
25. 1. 50. 
13 
Renner, Clara 
Fricdrichsselderstr. 21 
8. 5. 49. 
14 
Jßbcrner, Elisabeth 
Schulzendorferstr. 14 
30. 12. 49. 
41 l. Vorlage (J.-Nr. 2790 P.B.83) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Pensionirung des Wertstattsmeistcrs 
der städtischen Gasanstalt Klein. 
Der seit dem 1. Juni 1859 auf der städtischen Gasanstalt in der 
Müllerstraße angestellte Werkstattsmcistcr Christian Wilhelm 
Heinrich Klein, welcher in den letzten Jahren wiederholt an 
chronischen Muskel- und Gelenkrheumatismus gelitten und wegen dieses 
Leidens mehrmals behufs Gebrauchs von Badekuren beurlaubt werden 
mußte, erkrankte am 24. Jannar er. und wurde am 28. Januar er. 
wegen hochgradiger Tobsucht seine Aufnahme in die Charite noth 
wendig. Am 3. März er. wurde er auf Verlangen seiner Angehörigen 
als gebessert entlassen. Nach dem auf Antrag des Verwaltungs- 
Directorö von der Königlichen Charito-Direction zur Kenntnißnahme 
vorgelegten Gutachten der dortigen Aerzte, von welchen sich Abschriften 
auf Fol. 21 und 22 in den beigefügten Personalactcn befinden, ist 
der krankhafte Zustand des Klein bei seiner Entlassung nur als ge 
bessert zu bezeichnen gewesen und wird cs als durchaus zweifelhaft 
angesehen, ob die geistige Schwäche ganz verschwinden wird; Klein 
wird daher nur für gewöhnliche und einfache Verhältnisse als arbeits 
fähig bezeichnet. 
Unter diesen Umständen erachtet das Kuratorium für das städtische 
Erleuchtungs-Wesen es für ganz unthunlich, den p. Klein, welcher 
überdies körperlich noch sehr geschwächt ist, in die verantwortliche 
Stellung eines Werkstattsmeisters auf der Gasanstalt wieder eintreten 
zu lassen, in welcher ihm der Zutritt zu allen Apparaten und die Be 
aufsichtigung aller an denselben vorkommenden Arbeiten zusteht, resp. 
obliegt, da diese Arbeiten mit der größten Umsicht und Besonnenheit 
ausgeführt werden müssen und ein geringes Versehen hierbei leicht die 
größesten Gefahren nicht nur für die Anstalt, sondern auch für die 
Gesundheit und das Leben der Arbeiter hervorrufen kann. Das Ku 
ratorium glaubt aber auch den p Klein in irgend welcher anderen 
Stellung nicht beschäftigen zu können, da er für Arbeiten in den 
Bureaux nicht geeignet ist, und ihm eine andere Stellung im Betriebe 
der Anstalt nicht übertragen werden kaun, indcn: es ganz unmöglich 
sein würde, ihn an den Eintritt in die Betriebsgebäude zu behindern. 
Nachdem auch der StadtphysikusMedicinalrath vr. v on CH amisso nach 
dem beiligenden Gutachten vom 29. April er. den p. Klein als 
dauernd dienstuntauglich erklärt hat, erachtet das Kuratorium für ge 
boten, aus Grund des Pensions-Reglements für Angestellte der Gas 
anstalten vom 13. September 1873 die Pensionirung des p. Klein 
vom 1. Juli cr. ab herbeizuführen, womit letzterer sich bereits unterm 
12. April cr. einverstanden erklärt hat. 
Nach der hier beigefügten Tabelle beträgt die dem p. Klein zu 
stehende Pension bei einer Dienstzeit von 24 Jahren und 1 Monat 
nach Maßgabe der Bestimmungen des vorgedachten Pensionsreglements 
*V»o seines gegenwärtigen Gehalts von 2 4OO JC, also jährlich 
1 020 JC. Das Kuratorium beantragt jedoch in Berücksichtigung der 
guten Dienstleistungen des p. Klein und mit Rücksicht darauf, daß 
derselbe bereits in reiferem Lebensalter als ausgebildeter Werkstatts 
meister in den Dienst der Anstalt eingetreten ist, dem Gesuche des Klein 
entsprechend, die ihm zu bewilligende Pension auf die Hälfte des Ge 
haltes, also auf 1 2OO JC jährlich zu erhöhen. 
Wir haben den Anträgen des Kuratorii nach beiden Richtungen 
unsere Zustimmung ertheilt, da wir unter den dargelegten Verhält 
nissen die Pensionirung des p. Klein für durchaus geboten und den 
Antrag auf Erhöhung der zu gewährenden Pension für wohl begründet 
erachten und ersuchen daher die Stadtverordneten - Versammlung 
folgenden Beschluß zu fassen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der Werkstattsmeister auf der städtischen Gasanstalt in der 
Müllerstraße Klein vom l.Juli cr. ab in den Ruhestand ver 
setzt wird, und bewilligt demselben an Stelle der reglements- 
mäßigcn Pension von 1 O2O JC von dem gedachten Zeit 
punkte ab eine Pension von 1 2OO JC jährlich. 
Berlin, den 28. Mai 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. v. Forckenbeck. 
412. Vorlage (J.-Nr. 2965 P. B. 83) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den Feuermann August Carl Friedrich Breul. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem Fcuermanu August Carl Friedrich Breul, welcher wegen In 
validität am 1. August d. I. den Feuerwehrdienst verlassen muß, auf 
Grund des Pensions-Reglements für das Executiv-Personal der Feuer 
wehr eine Pension zu bewilligen, welche nach Maßgabe des 8- 6 al. 1 
und 2 und des §. 12 des gedachten Reglements calculatorisch auf jährlich 
960 JC festgestellt ist. 
Wir haben diesem Antrage zugestimmt, beabsichtigen jedoch mit 
Rücksicht darauf, daß sowohl das Gutachten des Fcuerwehrarztes als 
auch das Superarbitriums des Stadtphysikus Mcdizinalrathes vr. von 
Chamisso sich übercinstimmend dahin aussprechen, daß der p. Breul 
zwar für den Feuerwehrdienst untauglich sei, Wohl aber in einer leichten 
Stellung der städtischen Verwaltung anderweitigt beschäftigt werden 
könne, den Versuch zu machen, ihn angemessen zu beschäftigen, und erst, 
wenn dieser Versuch scheitern sollte, die definitive Pensionirung des p. 
Breul in die Wege zu leiten. 
Indem wir die vorgedachtcn ärztlichen Gutachten, sowie das Dienst- 
beschädigungs-Attcst und den das Nationale und die Pensionsbercchnung 
enthaltenden Antrag des Königlichen Polizei-Präsidiums überreichen, 
beantragen wir für jetzt wie folgt, beschließen zu wollen: 
Unter dem Vorbehalte der Rechte der Stadtgemcinde er 
klärt sich die Stadtverordneten-Versammlung damit ein 
verstanden, daß dem invaliden Feuermann August Carl 
Friedrich Breul vom 1. August 1883 ab, eine jährliche Pen 
sion von 960 JC in monatlichen Raten praenumeiiaiido ä conto 
der Special-Verwaltung 45, Abtheilung 2 Position II B auf 
ein Jahr also bis zum 31. Juli 1884 gezahlt werde. 
Berlin, den 9. Juni 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck.
	        
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