Path:
Volume No. 48 (342-359), 9. Juni 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

384 
Zu Nr. 348. 
Erläuterung s-B eri ch t 
zum Project einer Fußgängerbrücke über den Berlin- 
Spandauer Schifffahrtscanal vor dem Nordhafen. 
In Verfolg des Beschlusses der Baudeputation vom 12. August 
a. pr. ist ein Project zu einer Fußgängerbrücke über den Berlin- 
Spandauer Schifffahrtscanal aufgestellt worden. Dasselbe wurde 
behufs möglichst billiger Herstellung in Holz construirt; die Gesammt- 
kosten betragen nach dem beigefügten Kostenanschläge 6 000 JC, von 
denen rot. 880 Ji auf die Durchführung des linksseitigen Treidel 
weges entfallen. 
Die Lage der Brücke unmittelbar vor der Drehbrücke über den 
Canal ist durch die Oertlichkeit bedingt; aber auch in constructiver 
Hinsicht ist diese Lage zweckmäßig, da hierdurch die Möglichkeit gegeben 
ist, in der Mitte des Canals noch Jochpfählc zu rammen, und somit 
zwei Schifffahrtsöffnungen herzustellen, die noch mit einfachen Balken 
überspannt werden können. 
Das vorschriftsmäßige Profil des Canals ist in der Zeichnung 
punktirt angegeben, die Sohle hat nur eine Breite von 10 ra, welche 
jedoch an der in der Situation angegebenen Lage der Fußgängerbrücke 
nach einer oberflächlich vorgenommenen Peilung auf 18—20 m erweitert 
worden ist, um die Durchfahrt der Schiffe durch die Oeffnungen der 
Drehbrücke zu gestatten. 
Die durch diese Erbreiterung am Fuße zu steil gewordenen 
Canalböschungen sind im Anschluß an die Landpfeilcr der Drehbrücke 
durch Spundwände und weiter oben durch Deckwerk befestigt. 
Die Hochwasserordinate beträgt an der fraglichen Stelleft- 32,8o N. N. 
und die Ordinate des Bürgersteiges an der Kielerstraße rot. ft- 35,oo N. N., 
die des Treidelweges am Hamburger Bahnhof ft- 33,«i X. dl. 
Um daher bei dem höchsten Wafferftande noch die vorschriftsmäßige 
Höhe von 3,14 m zwischen Wasserspiegel und Constructionsunterkante 
zu behalten, müssen entweder Treppen an beiden Ufern angeordnet 
werden, oder die Brücke muß von den Ufern nach der Mitte hin steigen. 
Letztere ConstrucUon wurde gewählt und zwar hat die linke Seite der 
Brücke eine Steigung von 1: 9,s die rechte eine solche von 1: 13 
erhalten. 
Zwischen diesen beiden Gegensteigungen 'liegt eine Horizontale 
von 3,s in, und es ergiebt sich die Höhenlage ans der Bedingung, daß 
die Mitte der am stärksten geneigten Brückenhälfte noch 3,i4 ra Durch 
fahrtshöhe bei Hochwasser behalten soll. 
Am rechten Ufer genügt dann eine schwache Steigung von 
rot. 1: 13,s vom Bürgersteig bis zur Brücke, während am linken Ufer 
das Gefälle von 1: 9,5 bis zur Mauer der Hamburger Bahn fortgesetzt 
werden soll, um keine zu hohe Aufschüttung des Treidelweges zu er 
halten. Die Höhe der Mauer beträgt rot. 3,20 ra an der fraglichen 
Stelle; es wird daher die erforderliche Aufschütmng von 0,»» ra aus 
geführt werden können, ohne daß die Mauer höher geführt zu werden 
braucht. 
Um eine möglichst bequeme Durchfahrt der Schiffe und die Durch 
führung des linksseitigen Treidelweges zu gestalten, sind in der pro- 
jecürten Brücke die Seitenjochpfähle der Schifffahrtsöffnungen 12,0 m 
von der Canalaxe entfernt angenommen, so daß bei einer Reihe Joch 
pfählen in der Canalmitte einfache Balken nicht mehr genügen würden. 
Es ist daher zur Vermeidung einer kostspieligen Trägerconstruction 
sowohl, als zur Herstellung der vorhin erwähnten Horizontale von 3^ m 
zwischen den beiden Gegcnsteigungen in der Mitte ein Doppeljoch an 
genommen, dessen beide Pfahlreihen 2,5 m entfernt sind. 
Die Balken der Schifffahrtsöffnungen liegen in einer Länge von 
1,25 m auf dem Sattelholze des Doppeljoches, wird daher die Mitte 
als Auflager für die Berechnung genommen, so beträgt die Entfernung 
von der Brückenmitte -£■ ft—p — 2,375 Ji, mithin die Berech 
nungsweite 12,o — 2,875 — rot. 9,80 JC. Da auf den Seitenjochen 
der mittlere Balken nur Sattelhölzer und keine Kopfbänder hat, so 
soll derselbe in der obigen Weite als freitragend auf 2 Stützen be 
rechnet werden. 
Die Breite der Brücke beträgt 2,50 m, daher die Belastung pro 
lfd. m 400.2,50 — 1 000 kg, wovon auf den mittleren Balken 500 kg 
oder 5 kg pro om gelangen. 
Hiernach ergiebt sich bei nebenstehemdem Quer 
schnitte die Spannung k aus der Gleichung 
. 36^ 5.960° 
K ' 11 ' 6 — 8 
woraus 
k = 99 kg pro qcm. 
Diese Beanspruchung kann in Rücksicht darauf, 
daß eine volle Belastung der Brücke wohl nur ganz 
ausnahmsweise eintreten wird, und daß in einem 
solchen Falle das Moment in der Mitte auch noch durch die mittelst 
der Sattelhölzer hergestellte Continuität über den Seitenjochen ver 
weigert wird, ohne Bedenken zugelassen werden. 
Der Querschnitt der beiden Ortbalken ist entsprechend der geringeren 
Belastung auf 21/36 reducirt worden. 
Wie aus der Situation ersichtlich, soll das mittlere 2,5 m weite 
Joch seine Lage dicht vor dem dreieckförmigen Holzfeiler erhalten, auf 
welchem das eine Ende der Drehbänke in geöffneter Lage ruht und 
das Häuschen für den Brückenwärter errichtet ist. Durch diesen Pfeiler 
wird der Canal auf 4,8o m für die Schifffahrt gesperrt, mithin dürfte 
es unbedenklich sein, einige Meter von demselben ein Joch von 2,5 ra 
Weite herzustellen. 
In dem Projekte ist nur der linksseitige Treidelweg durch die 
Fußgängerbrücke geführt worden, und zwar vor und hinter der Brücke 
in schräger Richtung, damit die Zugkraft während der Durchführung 
der Schiffe keine Unterbrechung zu erleiden braucht. 
Den Treidelweg auch am rechten Canalufer durchzuführen, dürfte 
nicht erforderlich sein, da derselbe bereits unterhalb des Jnvalidenkirch- 
hofes d. i. etwa 300 ra oberhalb der projectirtcn Brücke, endet, und 
die durch die rechte Oeffnung fahrenden Schiffe sich mit der Strömung 
bewegen. 
Die nach dem Projecte erforderlich werdenden Anschüttungen an 
den beiden Brückenenden sollen canalseitig eine Böschung von 1:2 er 
halten, welche bei einer Befestigung mittelst Flach- oder Kopfraseu 
dem Wasser hinreichenden Widerstand leisten wird. 
Alles Uebrige dürfte aus der Zeichnung und dem Kostenanschläge 
ersichtlich sein. 
Berlin, den 6. Februar 1883. 
Der Stadtbau-Jnspector. 
gez. Mylius. 
349. Vorlage (J.-Nr. 1068 8. v. I.) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Vertheilung der im Rechnungsjahre 
1. April 1882/83 beim Lchrpcrsonal der Gemeinde- 
schulen creirten Stellen auf die einzelnen Gehalts 
stufen vom 1. April 1883 ab. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend 
eine metallographirte Abschrift der von dem Herrn Stadtschulrath 
Dr. Bertram unterm 8. Mai er. gemachten Vorschläge über die 
Vertheilung der im Rechnungsjahre 1. April 1882/83 beim Lchrpcrsonal 
der Gemeindcschulen neu creirten Stellen auf die einzelnen Gehalts 
stufen vom 1. April 1883 ab. 
Sowohl die Schul-Deputation, als auch die Normal-Etats-Depu- 
tation haben diesen Vorschlägen zugestimmt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher zu be 
schließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß vom 1. April 1883 ab 
die Rectorenstellen im Gehalte von . 
3 900 JC 
UM 
3 
s 
- 
3 540 
S 
- 
1 
s 
3 180 
- 
3 
der Gemeindeschul- 
lehrer-Stellen - 
- 
- 
3 240 
- 
s 
14 
- 
- 
s 
2 880 
- 
s 
1 
- 
- 
2 820 
- 
14 
- 
2 340 
- 
8 
- 
2 160 
- 
7 
- 
s 
1 800 
- 
44 
der Gemeindeschul- 
lehrerinnen-Stellen - 
- 
- 
1 950 
- 
s 
10 
- 
1 755 
s 
- 
4 
s 
s 
1 560 
- 
s 
6 
- 
- 
- 
1 365 
s 
s 
68 
vermehrt wird. 
Berlin, den 9. Juni 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
Zu Nr. 34«. 
Vorschläge 
über die Vertheilung der im Rechnungsjahre 1. April 1882/83 
beim Lehrpersonal der Gemeindeschulen neu errichteten 
Stellen auf die einzelnen Gehaltsstufen. 
Nach 8-31 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Bcsoldungs- 
Etats sollen im Anfange eines jeden Etatsjahrcs die sämmtlichen im 
Laufe des vorigen Etatsjahres creirten Stellen der Rectoren, ordentlichen 
Lehrer und Lehrerinnen nach folgenden Normen auf die einzelnen Ge 
haltsstufen vertheilt werden: 
1. die Summe aller Rectorcngehälter soll gleich dem Durch- 
schuittsgehalt von 3 540 Ji mal ihrer Zahl sein, 
2. die Summe aller Gehälter der ordentlichen Lehrer und Lehrerinnen 
und des Betrages des für Ucberstunden zu zahlenden Honorars, 
sowie zwei Drittel der für Vertretungsstunden aufzuwendenden 
Kosten soll gleich 2 235 JC mal der Zahl der ordentlichen 
Lehrer plus 1 462,50 JC mal der Zahl der Lehrerinnen sein. 
Nach der Vorlage des Magistrats vom 31. Mai 1882, genehmigt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.