M 45.
(325—336.)
Horlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zn Berlin.
325. Protokoll des Ausschusses zur Vorbcrathung des
Antrages von Mitgliedern der Versammlung, be
treffend den Abbruch des ehemaligen Steuerhauses
an der Erke der Alten Schönhauserstraffe und der
Lothringerstraffe.
Verhandelt Berlin, den 30. Mai 1883.
In der heutigen Sitzung des Ausschusses zur Vorbcrathung oben-
bezeichncten Antrages waren erschienen:
die Stadtverordneten:
Schmidt, Vorsitzender,
Leddihn,
Fessel,
Jänicke,
Haesecke,
Fritze,
Grothausen,
Schreiber und
Esmann.
Herr Stadtrath Voigt als Magistrats-Commissar.
Nicht anwesend war:
Herr Stadtv. Loewcl.
Nach eingehender Besichtigung der Oertlichkeit seitens der An
wesenden berichtet der Herr Vorsitzende über den historischen Hergang
in dieser Sache.
In erster Linie waren die Anwesenden einstimmig der Ansicht,
daß der jetzt nicht mit Granitplatten belegte, sondern mit runden
Feldsteinen gepflasterte Bürgersteigtheil in der Lothringerstraßc durch
Legung von Trottoirplatten verbessert werden müsse, was auch der
Herr Magistrats-Commissar anerkannte.
Bezüglich des Hausabbruches wird angeführt, daß, wenn das
Gebäude jetzt abgebrochen werde, dadurch ein noch größerer Uebelstand
insofern geschaffen werde, als die hinterliegenden unansehnlichen Ge
bäude der Nachbarn freigelegt und auf diese Weise entweder auf
Jahre hinaus die Gegend verunziert oder aber, was noch wahr
scheinlicher sei, die Polizei fordere dann die völlige Freilegung der
noch in den Bürgersteig vorspringenden Nachbargrundstückc in der
Lothringerstraßc, wodurch der Stadtgcmeinde bedeutende Kosten er
wachsen würden. Namentlich werde dieser letztere Fall eintreten, wenn
der Besitzer nur den über die Bauflucht vorspringenden Gcbäudetheil
abbrechen und den Rest stehen lassen würde. Dem Magistrat habe der
Besitzer positiv erklärt, vor 1885 könne er nicht bauen.
Diesen Anführungen wird andererseits entgegengehalten, daß,
wenn hier ein besserer Zustand geschaffen werden solle, doch zuerst das
Steuergebäude beseitigt werden müsse, da man keinem Besitzer zumuthen
könne, hinter demselben jetzt ein Wohnhaus zu bauen, weil er nicht
im Stande sei, zu übersehen, ob und wann, nachdem er hinter dem
Steuergebäudc ein neues Haus gebaut habe, das erstere abgebrochen
werde. Auch müsse man entschieden in Abrede stellen, daß das
Verkehrsintcreffe nicht schon jetzt die Freilegung erfordere. Das Ge
bäude sei bei dem starken Fußgänger-, Wagen- und Pferdcbahnverkehr
eine ganz wesentliche Hinderung und ebenso staue sich das Wasser bei
großen Regengüssen an diesem Gebäude auf und verursache mit die
großen Uebcrschwemmuiigen in dortiger Gegend.
Hiernach wurde beschlossen, der Versammlung folgende Beschluß
fassung zu empfehlen:
1. der Magistrat wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß der
noch nicht mit Steinplatten belegte Bürgersteigtheil in der
Lothringerstraße, Ecke der Alten Schönhauserstraßc, bald mit
solchen belegt werde,
2. der Magistrat wird ferner ersucht, die erforderlichen Maß
regeln zu treffen, damit spätestens am 1. October 1884 der
Abbruch des gu. Gebäudetheiles erfolge und das Terrain
freigelegt werde.
Durch diesen letzteren Beschluß soll namentlich erreicht werden,
daß der Besitzer des früheren Steuergebäudes Zeit behält, sich mit
seinen Miethern auseinanderzusetzen, und daß ferner die Besitzer der
hinrerliegenden Grundstücke sich mit ihren etwaigen Bauprojecten nach
diesem Zeitpunkt einrichten können.
Drucklegung des Protokolls wurde beschlossen und zum Bericht
erstatter Herr College Schreiber ernannt.
g. w. o.
Schmidt. A. Esmann.
32«. Vorlage (J.-Nr. 2696/2697 F. B. 83) — zur Kcnntniff-
nahmc —, betreffend die Amtsniederlegung seitens
zweier Mitglieder der Einschätzungs-Kommission sür
die klassifizirtc Einkommensteuer.
Der Vorsitzende der Einschätzungskommffsion sür die klassifizirte
Einkommensteuer hat uns die Mittheilung gemacht, daß die von der
Stadtverordneten-Versammlung zu Mitgliedern der genannten Kom
mission pro 1.'April 1883/84 gewählten Herren:
1. Banquier und Handelsrichter Gradenwitz,
2. Stadtrath Krause,
ihr Amt niedergelegt haben und daß an deren Stelle die Herren
Jmberg und Kaufmann Richard Peck zu den Geschäften der Kom
mission einberufen worden sind.
Wir geben hiervon der Stadtverordneten-Versammlung mit dem
Bemerken Kenntniß, daß die Wahl von Stellvertretern Seitens des
Vorsitzenden der Einschätzungskommission nicht verlangt worden ist.
Berlin, den 24. Mai 1883.
Biagistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbeck.
327. Vorlage (I. - Nr. 1311 G. B. 83), betreffend die
Deklaration des 8- 31 der Geschäftsordnung der
Stadtverordneten-Versammlung.
Die Stadtverordneten-Versammlung benachrichtigen wir, daß wir
der unterm 10. d. Mts. beschlossenen Declaration zum §. 31 der
dortigen Geschäftsordnung vom 3. Februar 1876:
„Petitionen, welche den Jnstanzenzug noch nicht erschöpft
haben, sind aus diesem formellen Grunde zur Erörterung im
Plenum ungeeignet. Bei Benachrichtigung der Petenten ist
denselben die Verwaltungsstelle rc. zu bezeichnen, wohin sic
ihr Gesuch zu richten haben"