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Volume No. 45 (325-336), 2. Juni 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

M 45. 
(325—336.) 
Horlagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zn Berlin. 
325. Protokoll des Ausschusses zur Vorbcrathung des 
Antrages von Mitgliedern der Versammlung, be 
treffend den Abbruch des ehemaligen Steuerhauses 
an der Erke der Alten Schönhauserstraffe und der 
Lothringerstraffe. 
Verhandelt Berlin, den 30. Mai 1883. 
In der heutigen Sitzung des Ausschusses zur Vorbcrathung oben- 
bezeichncten Antrages waren erschienen: 
die Stadtverordneten: 
Schmidt, Vorsitzender, 
Leddihn, 
Fessel, 
Jänicke, 
Haesecke, 
Fritze, 
Grothausen, 
Schreiber und 
Esmann. 
Herr Stadtrath Voigt als Magistrats-Commissar. 
Nicht anwesend war: 
Herr Stadtv. Loewcl. 
Nach eingehender Besichtigung der Oertlichkeit seitens der An 
wesenden berichtet der Herr Vorsitzende über den historischen Hergang 
in dieser Sache. 
In erster Linie waren die Anwesenden einstimmig der Ansicht, 
daß der jetzt nicht mit Granitplatten belegte, sondern mit runden 
Feldsteinen gepflasterte Bürgersteigtheil in der Lothringerstraßc durch 
Legung von Trottoirplatten verbessert werden müsse, was auch der 
Herr Magistrats-Commissar anerkannte. 
Bezüglich des Hausabbruches wird angeführt, daß, wenn das 
Gebäude jetzt abgebrochen werde, dadurch ein noch größerer Uebelstand 
insofern geschaffen werde, als die hinterliegenden unansehnlichen Ge 
bäude der Nachbarn freigelegt und auf diese Weise entweder auf 
Jahre hinaus die Gegend verunziert oder aber, was noch wahr 
scheinlicher sei, die Polizei fordere dann die völlige Freilegung der 
noch in den Bürgersteig vorspringenden Nachbargrundstückc in der 
Lothringerstraßc, wodurch der Stadtgcmeinde bedeutende Kosten er 
wachsen würden. Namentlich werde dieser letztere Fall eintreten, wenn 
der Besitzer nur den über die Bauflucht vorspringenden Gcbäudetheil 
abbrechen und den Rest stehen lassen würde. Dem Magistrat habe der 
Besitzer positiv erklärt, vor 1885 könne er nicht bauen. 
Diesen Anführungen wird andererseits entgegengehalten, daß, 
wenn hier ein besserer Zustand geschaffen werden solle, doch zuerst das 
Steuergebäude beseitigt werden müsse, da man keinem Besitzer zumuthen 
könne, hinter demselben jetzt ein Wohnhaus zu bauen, weil er nicht 
im Stande sei, zu übersehen, ob und wann, nachdem er hinter dem 
Steuergebäudc ein neues Haus gebaut habe, das erstere abgebrochen 
werde. Auch müsse man entschieden in Abrede stellen, daß das 
Verkehrsintcreffe nicht schon jetzt die Freilegung erfordere. Das Ge 
bäude sei bei dem starken Fußgänger-, Wagen- und Pferdcbahnverkehr 
eine ganz wesentliche Hinderung und ebenso staue sich das Wasser bei 
großen Regengüssen an diesem Gebäude auf und verursache mit die 
großen Uebcrschwemmuiigen in dortiger Gegend. 
Hiernach wurde beschlossen, der Versammlung folgende Beschluß 
fassung zu empfehlen: 
1. der Magistrat wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß der 
noch nicht mit Steinplatten belegte Bürgersteigtheil in der 
Lothringerstraße, Ecke der Alten Schönhauserstraßc, bald mit 
solchen belegt werde, 
2. der Magistrat wird ferner ersucht, die erforderlichen Maß 
regeln zu treffen, damit spätestens am 1. October 1884 der 
Abbruch des gu. Gebäudetheiles erfolge und das Terrain 
freigelegt werde. 
Durch diesen letzteren Beschluß soll namentlich erreicht werden, 
daß der Besitzer des früheren Steuergebäudes Zeit behält, sich mit 
seinen Miethern auseinanderzusetzen, und daß ferner die Besitzer der 
hinrerliegenden Grundstücke sich mit ihren etwaigen Bauprojecten nach 
diesem Zeitpunkt einrichten können. 
Drucklegung des Protokolls wurde beschlossen und zum Bericht 
erstatter Herr College Schreiber ernannt. 
g. w. o. 
Schmidt. A. Esmann. 
32«. Vorlage (J.-Nr. 2696/2697 F. B. 83) — zur Kcnntniff- 
nahmc —, betreffend die Amtsniederlegung seitens 
zweier Mitglieder der Einschätzungs-Kommission sür 
die klassifizirtc Einkommensteuer. 
Der Vorsitzende der Einschätzungskommffsion sür die klassifizirte 
Einkommensteuer hat uns die Mittheilung gemacht, daß die von der 
Stadtverordneten-Versammlung zu Mitgliedern der genannten Kom 
mission pro 1.'April 1883/84 gewählten Herren: 
1. Banquier und Handelsrichter Gradenwitz, 
2. Stadtrath Krause, 
ihr Amt niedergelegt haben und daß an deren Stelle die Herren 
Jmberg und Kaufmann Richard Peck zu den Geschäften der Kom 
mission einberufen worden sind. 
Wir geben hiervon der Stadtverordneten-Versammlung mit dem 
Bemerken Kenntniß, daß die Wahl von Stellvertretern Seitens des 
Vorsitzenden der Einschätzungskommission nicht verlangt worden ist. 
Berlin, den 24. Mai 1883. 
Biagistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbeck. 
327. Vorlage (I. - Nr. 1311 G. B. 83), betreffend die 
Deklaration des 8- 31 der Geschäftsordnung der 
Stadtverordneten-Versammlung. 
Die Stadtverordneten-Versammlung benachrichtigen wir, daß wir 
der unterm 10. d. Mts. beschlossenen Declaration zum §. 31 der 
dortigen Geschäftsordnung vom 3. Februar 1876: 
„Petitionen, welche den Jnstanzenzug noch nicht erschöpft 
haben, sind aus diesem formellen Grunde zur Erörterung im 
Plenum ungeeignet. Bei Benachrichtigung der Petenten ist 
denselben die Verwaltungsstelle rc. zu bezeichnen, wohin sic 
ihr Gesuch zu richten haben"
	        
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