Path:
Volume No. 43 (305-323), 26. Mai 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

357 
in feiner Weise von störendem Einfluß ans die Erfolge ihrer unter- 
richtlichen Thätigkeit gewesen ist, nachdem ferner der Herr Professor 
Dr. Schweiger dem Fräulein Stäche unterm 12. October 1882 
attestirt hat, daß die Kurzsichtigkeit und Sehschärfe beider Augen noch 
genau in demselben Zustand sind wie im Juni 1881, so daß die bis 
herige Thätigkeit als Lehrerin jedenfalls keinen schädigenden Einfluß 
ausgeübt hat, beschlossen wir, dem Anstellungsgesuche des Fräulein 
Stäche näher zu treten und ein neues Physikats-Gutachten einzuholen. 
In dem hierauf eingegangenen und beigefügten Gutachten vom 
26. October 1882 spricht sich Herr Medizinal-Rath Dr. v. Chamisso 
dahin aus, daß, da Fräulein Stäche ohne Störung für ihr Seh 
vermögen unterrichtet hat und der Zustand ihrer Augen Jahre hindurch 
derselbe geblieben ist, über das bisher gegen die Anstellung des 
Fräulein Stäche erhobene Bedenken hinwegzusehen sein dürfte. 
Wir beabsichtigen nunmehr Fräulein Stäche, auch mit Rücksicht 
auf deren ausgezeichnete Lehrbefähigung, mit dem Minimal-Gehalt von 
jährlich 1 170 JC und mit der Verpflichtung zur Ertheilung von 
wöchentlich 26 Lehrstunden als Gemeindeschullehrerin anzustellen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, mit Bezug 
auf §. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normalbesoldungs-Etats, 
Sich über die beabsichtigte Anstellung zu äußern. 
Berlin, den 19. Februar 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
322 Vorlage (J.-Nr. 8 K.A.1II.83) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Anstellung des Militär-Anwärters Carl 
Ludwig La bisch zum Schuldicncr an dem Tophien- 
Realgymnasium. 
Der civilversorgungsberechtigte Füsilier Carl Ludwig Labisch 
ist bisher als Schuldiener an Gemeindeschulen beschäftigt worden 
und zwar: 
1. vom 15. October 1871 bis I. Januar 1873 an der 49. Ge 
meindeschule, 
2. vom 1. October 1874 bis dahin 1875 an der 54. Gemeinde 
schule, 
3. vom 1. October 1875 bis 1. October 1882 bei der 85. Ge 
meindeschule. 
Von dem letzteren Tage ab ist demselben die an dem Sophien- 
Realgymnasium durch Abgang des Schuldieners Salz vakant gewordene 
Schuldieuerstelle provisorisch übertragen morden. 
Wir beabsichtigen den p. Labisch in der letzterwähnten Stelle 
nunmehr definitiv als Schuldiener anzustellen. Derselbe hat sich während 
der ganzen Dauer seiner bisherigen Beschäftigung, namentlich auch bei 
dem Sophien - Realgymnasium, als ein brauchbarer und zuverlässiger 
Mann erwiesen und seine Amtsführung war nach dem Urtheile 
aller seiner Vorgesetzten in jeder Hinsicht zufriedenstellend. Mit 
seiner Anstellung an der 49. Gemeindeschule hat sich die Stadt 
verordneten - Versammlung auf unsern Antrag bereits laut Beschlusses 
vom 8. Mai 1872 (Prot. Nr. I 7) einverstanden erklärt. Die 
Anstellung ist demnächst auch gegen dreimonatliche Kündigung erfolgt 
und die Vereidigung deS p. Labisch hat im Anschlüsse daran am 
3. December 1872 stattgefunden. Während der Zwischenzeit vom 
1. Januar 1873 bis 1. October 1874 war der p. Labisch freiwillig 
aus seiner Stellung ausgeschieden, um in Cöln als Steuerofficiant 
einzutreten. Derselbe trat jedoch nach Aufhebung der Mahl- und 
Schlachtsteuer in seine diesseitige Stellung zurück und übernahm vom 
1. October 1874 ab die Schuldienerstelle an der 54. Gemeindeschule. 
Seit dieser Zeit ist er unausgesetzt im städtischen Dienst gewesen. 
Der p. Labisch ist am 31. Mai 1841 geboren und hat jetzt die 
Altersgrenze von 35 Jahren überschritten; wir bitten indeß in dem 
vorliegenden Falle hieraus keinen Anstand zu erheben, da der p. Labisch 
die Dienste der Stadtgemeinde thatsächlich schon am 15. October 1871 
und ausgesetzt seit dem 1. October 1874, also noch innerhalb jener 
Altersgrenze, dauernd übernommen hat. 
Die Physikats-Untersuchung hat auch jetzt noch ergeben, daß der 
p. Labisch für das in Rede stehende Amt körperlich wohl geeignet ist. 
Indem wir die betreffenden Personal-Acten beifügen, ersuchen wir 
die Stadtverordneten - Versammlung, 
Sich gefälligst über die Person des p. Labisch zu äußern. 
Berlin, den 6. Mai 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
323. Vorlage (J.-Nr. 1752 P. B. 83) — zur Beschlußfassung 
betreffend diecommissarischeBeschäftigungderLchrerin 
Fräulein Therese Trettin an derstädtischenJdioten- 
Anstalt aus die Dauer von » Jahren. 
Die am 4. Januar 1836 in Puttbus geborene Lehrerin Fräulein 
T h e r e s e H e l e n e A m a l i e T r e t t i n, welche vor der Königlichen Prüfungs- 
Commission zu Stettin im Mai 1854 eine Prüfung als Lehrerin 
abgelegt hat, ist, nachdem ihr auch im November 1877 die Befähigung 
zur Ertheilung des Turnunterrichtes an Mädchenschulen zuerkannt 
worden, in der Zeit vom 1. October 1878 bis dahin 1881 an der 
hiesigen Blüthgen'schen Mittel-Töchter-Schule beschäftigt gewesen und 
seit dem 29. October 1881 bei Eröffnung der städtischen Jdioten- 
Anstall für diese von uns intermistisch als Lehrerin gegen eine vier 
wöchentliche Kündigung und eine in Monatsraten postnumerando 
zahlbare Remuneration von jährlich 1 500 JC engagirt. 
Fräulein Trettin hat während ihrer nunmehr I V-jährigen 
Thätigkeit im städtischen Dienste ihr Amt mit gewissenhafter Treue 
und hingebender Liebe verwaltet, und eine vorzügliche Befähigung gerade 
für diese überaus schwierige Stellung an den Tag gelegt. 
Da es wohl gerechtfertigt erscheint, der Lehrerin Fräulein Trettin 
in Anerkennung ihrer treuen Dienste auch wenigstens für die nächste 
Zukunft die Zusicherung eines festen Engagements zu Theil werden zu 
lassen, so hat das Kuratorium der städtischen Irren-Anstalt bei uns 
beantragt, die Genehmigung zur commissarischen Beschäftigung der 
Genannten an der städtischen Idioten - Anstalt auf die Dauer von 
zunächst 5 Jahren gegen ein der Höhe der ihr bisher gewährten 
Remuneration entsprechendes Gehalt von jährlich 1 500 JC zu erwirken. 
Wir haben diesem Antrage zugestimmt und würden sogar unter 
den obwaltenden Umständen die definitive Anstellung der Lehrerin Trettin 
beantragen, wenn dieselbe nicht bereits das 47. Lebensjahr zurückgelegt 
und somit die zur Anstellung vorgeschriebene Altersgrenze bereits 
erheblich überschritten hätte. 
Wir ersuchen daher, wie folgt, beschließen zu wollen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß die Lehrerin Fräulein Therese Helene 
Amalie Trettin vom 1. April 1883 zunächst auf 5 Jahr, also 
bis zum 1. April 1888, gegen ein in vierteljährlichen Raten 
pränumerando zahlbares Gehalt von jährlich 1 500 JC an 
der städtischen Idioten - Anstalt als Lehrerin commissarisch 
beschäftigt werde. 
Berlin, den 16. Mai 1883. 
Magistrat hiesiger Künigl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 26. Mai 1883. 
Der Stadtverordneten - Vorsteher 
gez. Dr. Straßmann. 
Druck von Gebrüder Grunert, BcrNn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.