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in feiner Weise von störendem Einfluß ans die Erfolge ihrer unter-
richtlichen Thätigkeit gewesen ist, nachdem ferner der Herr Professor
Dr. Schweiger dem Fräulein Stäche unterm 12. October 1882
attestirt hat, daß die Kurzsichtigkeit und Sehschärfe beider Augen noch
genau in demselben Zustand sind wie im Juni 1881, so daß die bis
herige Thätigkeit als Lehrerin jedenfalls keinen schädigenden Einfluß
ausgeübt hat, beschlossen wir, dem Anstellungsgesuche des Fräulein
Stäche näher zu treten und ein neues Physikats-Gutachten einzuholen.
In dem hierauf eingegangenen und beigefügten Gutachten vom
26. October 1882 spricht sich Herr Medizinal-Rath Dr. v. Chamisso
dahin aus, daß, da Fräulein Stäche ohne Störung für ihr Seh
vermögen unterrichtet hat und der Zustand ihrer Augen Jahre hindurch
derselbe geblieben ist, über das bisher gegen die Anstellung des
Fräulein Stäche erhobene Bedenken hinwegzusehen sein dürfte.
Wir beabsichtigen nunmehr Fräulein Stäche, auch mit Rücksicht
auf deren ausgezeichnete Lehrbefähigung, mit dem Minimal-Gehalt von
jährlich 1 170 JC und mit der Verpflichtung zur Ertheilung von
wöchentlich 26 Lehrstunden als Gemeindeschullehrerin anzustellen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, mit Bezug
auf §. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normalbesoldungs-Etats,
Sich über die beabsichtigte Anstellung zu äußern.
Berlin, den 19. Februar 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
322 Vorlage (J.-Nr. 8 K.A.1II.83) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung des Militär-Anwärters Carl
Ludwig La bisch zum Schuldicncr an dem Tophien-
Realgymnasium.
Der civilversorgungsberechtigte Füsilier Carl Ludwig Labisch
ist bisher als Schuldiener an Gemeindeschulen beschäftigt worden
und zwar:
1. vom 15. October 1871 bis I. Januar 1873 an der 49. Ge
meindeschule,
2. vom 1. October 1874 bis dahin 1875 an der 54. Gemeinde
schule,
3. vom 1. October 1875 bis 1. October 1882 bei der 85. Ge
meindeschule.
Von dem letzteren Tage ab ist demselben die an dem Sophien-
Realgymnasium durch Abgang des Schuldieners Salz vakant gewordene
Schuldieuerstelle provisorisch übertragen morden.
Wir beabsichtigen den p. Labisch in der letzterwähnten Stelle
nunmehr definitiv als Schuldiener anzustellen. Derselbe hat sich während
der ganzen Dauer seiner bisherigen Beschäftigung, namentlich auch bei
dem Sophien - Realgymnasium, als ein brauchbarer und zuverlässiger
Mann erwiesen und seine Amtsführung war nach dem Urtheile
aller seiner Vorgesetzten in jeder Hinsicht zufriedenstellend. Mit
seiner Anstellung an der 49. Gemeindeschule hat sich die Stadt
verordneten - Versammlung auf unsern Antrag bereits laut Beschlusses
vom 8. Mai 1872 (Prot. Nr. I 7) einverstanden erklärt. Die
Anstellung ist demnächst auch gegen dreimonatliche Kündigung erfolgt
und die Vereidigung deS p. Labisch hat im Anschlüsse daran am
3. December 1872 stattgefunden. Während der Zwischenzeit vom
1. Januar 1873 bis 1. October 1874 war der p. Labisch freiwillig
aus seiner Stellung ausgeschieden, um in Cöln als Steuerofficiant
einzutreten. Derselbe trat jedoch nach Aufhebung der Mahl- und
Schlachtsteuer in seine diesseitige Stellung zurück und übernahm vom
1. October 1874 ab die Schuldienerstelle an der 54. Gemeindeschule.
Seit dieser Zeit ist er unausgesetzt im städtischen Dienst gewesen.
Der p. Labisch ist am 31. Mai 1841 geboren und hat jetzt die
Altersgrenze von 35 Jahren überschritten; wir bitten indeß in dem
vorliegenden Falle hieraus keinen Anstand zu erheben, da der p. Labisch
die Dienste der Stadtgemeinde thatsächlich schon am 15. October 1871
und ausgesetzt seit dem 1. October 1874, also noch innerhalb jener
Altersgrenze, dauernd übernommen hat.
Die Physikats-Untersuchung hat auch jetzt noch ergeben, daß der
p. Labisch für das in Rede stehende Amt körperlich wohl geeignet ist.
Indem wir die betreffenden Personal-Acten beifügen, ersuchen wir
die Stadtverordneten - Versammlung,
Sich gefälligst über die Person des p. Labisch zu äußern.
Berlin, den 6. Mai 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
323. Vorlage (J.-Nr. 1752 P. B. 83) — zur Beschlußfassung
betreffend diecommissarischeBeschäftigungderLchrerin
Fräulein Therese Trettin an derstädtischenJdioten-
Anstalt aus die Dauer von » Jahren.
Die am 4. Januar 1836 in Puttbus geborene Lehrerin Fräulein
T h e r e s e H e l e n e A m a l i e T r e t t i n, welche vor der Königlichen Prüfungs-
Commission zu Stettin im Mai 1854 eine Prüfung als Lehrerin
abgelegt hat, ist, nachdem ihr auch im November 1877 die Befähigung
zur Ertheilung des Turnunterrichtes an Mädchenschulen zuerkannt
worden, in der Zeit vom 1. October 1878 bis dahin 1881 an der
hiesigen Blüthgen'schen Mittel-Töchter-Schule beschäftigt gewesen und
seit dem 29. October 1881 bei Eröffnung der städtischen Jdioten-
Anstall für diese von uns intermistisch als Lehrerin gegen eine vier
wöchentliche Kündigung und eine in Monatsraten postnumerando
zahlbare Remuneration von jährlich 1 500 JC engagirt.
Fräulein Trettin hat während ihrer nunmehr I V-jährigen
Thätigkeit im städtischen Dienste ihr Amt mit gewissenhafter Treue
und hingebender Liebe verwaltet, und eine vorzügliche Befähigung gerade
für diese überaus schwierige Stellung an den Tag gelegt.
Da es wohl gerechtfertigt erscheint, der Lehrerin Fräulein Trettin
in Anerkennung ihrer treuen Dienste auch wenigstens für die nächste
Zukunft die Zusicherung eines festen Engagements zu Theil werden zu
lassen, so hat das Kuratorium der städtischen Irren-Anstalt bei uns
beantragt, die Genehmigung zur commissarischen Beschäftigung der
Genannten an der städtischen Idioten - Anstalt auf die Dauer von
zunächst 5 Jahren gegen ein der Höhe der ihr bisher gewährten
Remuneration entsprechendes Gehalt von jährlich 1 500 JC zu erwirken.
Wir haben diesem Antrage zugestimmt und würden sogar unter
den obwaltenden Umständen die definitive Anstellung der Lehrerin Trettin
beantragen, wenn dieselbe nicht bereits das 47. Lebensjahr zurückgelegt
und somit die zur Anstellung vorgeschriebene Altersgrenze bereits
erheblich überschritten hätte.
Wir ersuchen daher, wie folgt, beschließen zu wollen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß die Lehrerin Fräulein Therese Helene
Amalie Trettin vom 1. April 1883 zunächst auf 5 Jahr, also
bis zum 1. April 1888, gegen ein in vierteljährlichen Raten
pränumerando zahlbares Gehalt von jährlich 1 500 JC an
der städtischen Idioten - Anstalt als Lehrerin commissarisch
beschäftigt werde.
Berlin, den 16. Mai 1883.
Magistrat hiesiger Künigl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 26. Mai 1883.
Der Stadtverordneten - Vorsteher
gez. Dr. Straßmann.
Druck von Gebrüder Grunert, BcrNn.