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wehr absolvirten Dienstzeit nach Maßgabe der einschläglichen Be
stimmungen, insbesondere der §§- C, al. 1, 8 und 12 des Pensions
Reglements für das Exekutiv-Personal der Feuerwehr calculatorisch
auf jährlich 864 JC festgestellt ist.
Wir haben diesem Antrage zugestimmt und beantragen unter
Ueberreichung des sich über die Gebrechen des pp. David eingehend
aussprechendeu Gutachtens des Feuerwehr-Arztes, sowie des Dienst-
beschädigungs-Attestes und der Pensionsberechnung, wie folgt, beschließen
zu wollen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich unter dem
Vorbehalte der Rechte der Stadtgemeinde damit einverstanden,
daß dem invalidem Feuermann JnliusDavid vom I.Juni
1883 ab eine jährliche, in Monatsraten pränumerando zahl
bare Pension von 864 Je, ä conto der Special-Verwaltung 45,
Abtheilung 2, Position II6 gezahlt werde.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbeck.
309. Vorlage (J.-Rr. 1 377 F.B.83) - zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer Pension an den
Feuermann Friedrich Wilhelm Fengler.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem Feuermann Friedrich Wilhelm Fengler, welcher zum l.Mai
1883 wegen Invalidität den Feuerwehrdicnst verlassen muß, in Ge
mäßheit des 8- kV des Pensionsreglements für das Executivpersonal
der Feuerwehr eine Pension zu bewilligen, welche nach Maßgabe des
§. 12 I. c. calculatorisch auf jährlich 1 128 JC festgestellt worden ist.
Mit Rücksicht auf den Inhalt des uns mit dem Pensionirungs-Antrage
vorgelegten Gutachtens des Feuerwehr-Arztes, sowie des von dem
Königlichen Medizinal-Rath und Stadt-Physikus Dr. von Chamisso
abgegebenen Superarbitriums, in welchen die dauernde Dienstunfähigkett
des pp. Fengler für den Feuerwehrdienst ausgesprochen, gleichzeitig
aber auch die Möglichkeit, denselben noch für einen leichten Dienst in
der städtischen Verwaltung zu verwenden, nicht für ausgeschlossen
erachtet ist, haben wir dem Pensionirungs-Antrage nur insofern zu
gestimmt, als wir beabsichtigen, dem pp. Fengler zunächst auf ein
Jahr eine dem Pensionsbetrage gleichlautende Summe zu gewähren, in
diesem Zeitraume aber auch gleichzeitig über seine etwaige anderweitige
Verwendung im städtischen Dienst uns schlüssig zu machen und erst
nach Ablauf eines Jahres eventuell die definitive Pensionirung des
selben in den Weg zu leiten, falls der Versuch seiner anderweitigen
Beschäftigung scheitern sollte.
Demgemäß beantragen wir unter Ueberreichung des ärztlichen
Gutachtens und des Superarbitriums, welche sich eingehend über den
Krankheitszustand des pp. Fengler aussprechen, des Dienstbeschädigungs
Attestes, sowie des das Nationale und die Pensionsberechnung enthaltenden
Antrages des Königlichen Polizei-Präsidiums, wie folgt, beschließen
zu wollen:
Unter Vorbehalt der Rechte der Stadtgemeinde erklärt sich
die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, daß
dem Feuermann Friedrich Wilhelm Fengler vom l.Mai
d. I. ab, zunächst auf ein Jahr, die calculatorisch auf 1 128 JC
festgesetzte Pension in monatlichen Raten pränumerando ä conto
der Special-Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB gezahlt
werde.
Berlin, den 15. März 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbeck.
31«. Borlage (I. - Nr. 1485 F. B. 83) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den Feuermann Joseph Schebera.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag ge
stellt, dem Feuermann Joseph Schebera, welcher zum l.Mai 1883
wegen Invalidität den Feuerwehrdienst verlassen muß, in Gemäßheit
des §. 10 des Pensionsreglements für das Executivpersonal der Feuer
wehr eine Pension zu bewilligen, welche nach Maßgabe des §. 12 1. c.
calculatorisch auf 816 JC festgestellt worden ist.
Mit Rücksicht auf den Inhalt des uns mit dem Pensionirungs-
Antrage vorgelegten Gutachtens des Feuerwehr - Arztes, sowie
des von dem Königlichen Medicinal - Rath und Stadt - Physicus
Dr. von Chamisso abgegebenen Superarbitriums, in welchem die
dauernde Dienstunfähigkeit des p. Schebera für den Feuerwehrdienst
ausgesprochen, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, denselben noch
für einen leichten Dienst in der städttschen Verwaltung zu verwenden,
nicht für ausgeschlossen erachtet ist, haben wir dem Pensionirungs-Antrage
nur insofern zugestimmt, als wir beabsichtigen, dem p. Schebera zu
nächst auf ein Jahr eine dem Pensionsbetrage gleichlautende Summe
zu gewähren, in diesem Zeitraum aber auch gleichzeitig über seine
etwaige anderweitige Verwendung im städtischen Dienst uns schlüssig
zu machen und erst nach Ablauf eines Jahres eventuell die definitive
Pensionirung desselben in die Wege zu leiten, Falls der Versuch seiner
anderweitigen Beschäftigung scheitern sollte.
Demgemäß beantragen wir unter Ueberreichung des ärztlichen
Gutachtens und des Supcrarbitriums, welche sich eingehend über den
Krankhcitszustand des P.Schebera aussprechen, des Dicnstbeschädigungs-
Attestes, sowie des das Nationale und die Pensionsbcrechnung ent
haltenden Antrages des Königlichen Polizei-Präsidiums, wie folgt, be
schließen zu wollen:
Unter Vorbehalt der Rechte der Stadtgemeinde erklärt sich
die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, daß
dem Feuermann Joseph Schebera vom 1. Mai d. I. ab,
zunächst auf ein Jahr, die calculatorisch auf 816 JC fest
gesetzte Pension in monatlichen Raten pränumerando L conto
der Special-Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB ge
zahlt werde.
Berlin, den 20. März 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckcnbeck.
311. Vorlage (I. - Nr. 2139 F. B. 83) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den invaliden Lpritzcnmann Carl August Be hm c.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag ge
stellt, dem Spritzenmann Carl August Behme, welcher zum I.Juni
d. I. wegen hochgradiger Altersschwäche den Feucrwehrdienst verlassen
muß, in Gemäßheit des §. 11 des Pensionsreglements für das
Executivpersonal der Feuerwehr eine calculatorisch auf jährlich 900 JC
festgestellte Pension zu bewilligen.
Wir haben diesem Antrage zugestimmt und beantragen unter
Ueberreichung des das Nationale und die Pensionsberechnung ent
haltenden Antrages des Königlichen Polizei-Präsidiums, wie folgt, be
schließen zu wollen:
Unter Vorbehalt der Rechte der Stadtgemeinde erklärt sich
die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, daß
dem invaliden Spritzenmann Carl August Behme vom
1. Juni 1883 ab eine jährliche Pension von 900 JC in
monatlichen Raten pränumerando ä conto der Special-
Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB gezahlt werde.
Berlin, den 25. April 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbeck.
312. Vorlage (J.-Nr. 1884 F. B. 83) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den Spritzenmann August Winkelmann.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag ge
stellt, dem Spritzenmann August Winkelmann, welcher zum 1. Juli
d. I. wegen Invalidität den Feuerwehrdienst verlassen muß, in Ge
mäßheit des 8- 10 des Pensionsreglements für das Executivpersonal
der Feuerwehr eine calculatorisch auf jährlich 900 Je festgestellte
Pension zu bewilligen.
Wir haben diesem Antrage zugestimmt, überreichen beifolgend das
sich über die Dienstunfähigkeit und die Gebrechen des p. Winkel mann
eingehend aussprechende Gutachten des Feuerwehr-Arztes, sowie ein
dasselbe durchweg bestätigendes Superarbitrium des Bezirks-Physicus,
König!. Medizinal-Raths Dr. von Chamisso, ferner das Dienst-
beschädigungs-Attest und endlich den das Nationale und die Pensions
berechnung enthaltenden Antrag des Königlichen Polizei-Präsidiums
und beantragen, wie folgt, beschließen zu wollen: ,
Unter dem Vorbehalte der Rechte der Stadtgcmemde erklärt
sich die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden,
daß dem invaliden Spritzenmann August Wtnkelmann
vom 1. Juni 1883 ab eine jährliche Pension von 900 .M-
in monatlichen Raten pränumerando ä conto der Lpccicu-
Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB gezahlt werde.
Berlin, den 12. April 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbeck.