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Volume No. 43 (305-323), 26. Mai 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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wehr absolvirten Dienstzeit nach Maßgabe der einschläglichen Be 
stimmungen, insbesondere der §§- C, al. 1, 8 und 12 des Pensions 
Reglements für das Exekutiv-Personal der Feuerwehr calculatorisch 
auf jährlich 864 JC festgestellt ist. 
Wir haben diesem Antrage zugestimmt und beantragen unter 
Ueberreichung des sich über die Gebrechen des pp. David eingehend 
aussprechendeu Gutachtens des Feuerwehr-Arztes, sowie des Dienst- 
beschädigungs-Attestes und der Pensionsberechnung, wie folgt, beschließen 
zu wollen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich unter dem 
Vorbehalte der Rechte der Stadtgemeinde damit einverstanden, 
daß dem invalidem Feuermann JnliusDavid vom I.Juni 
1883 ab eine jährliche, in Monatsraten pränumerando zahl 
bare Pension von 864 Je, ä conto der Special-Verwaltung 45, 
Abtheilung 2, Position II6 gezahlt werde. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbeck. 
309. Vorlage (J.-Rr. 1 377 F.B.83) - zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer Pension an den 
Feuermann Friedrich Wilhelm Fengler. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem Feuermann Friedrich Wilhelm Fengler, welcher zum l.Mai 
1883 wegen Invalidität den Feuerwehrdicnst verlassen muß, in Ge 
mäßheit des 8- kV des Pensionsreglements für das Executivpersonal 
der Feuerwehr eine Pension zu bewilligen, welche nach Maßgabe des 
§. 12 I. c. calculatorisch auf jährlich 1 128 JC festgestellt worden ist. 
Mit Rücksicht auf den Inhalt des uns mit dem Pensionirungs-Antrage 
vorgelegten Gutachtens des Feuerwehr-Arztes, sowie des von dem 
Königlichen Medizinal-Rath und Stadt-Physikus Dr. von Chamisso 
abgegebenen Superarbitriums, in welchen die dauernde Dienstunfähigkett 
des pp. Fengler für den Feuerwehrdienst ausgesprochen, gleichzeitig 
aber auch die Möglichkeit, denselben noch für einen leichten Dienst in 
der städtischen Verwaltung zu verwenden, nicht für ausgeschlossen 
erachtet ist, haben wir dem Pensionirungs-Antrage nur insofern zu 
gestimmt, als wir beabsichtigen, dem pp. Fengler zunächst auf ein 
Jahr eine dem Pensionsbetrage gleichlautende Summe zu gewähren, in 
diesem Zeitraume aber auch gleichzeitig über seine etwaige anderweitige 
Verwendung im städtischen Dienst uns schlüssig zu machen und erst 
nach Ablauf eines Jahres eventuell die definitive Pensionirung des 
selben in den Weg zu leiten, falls der Versuch seiner anderweitigen 
Beschäftigung scheitern sollte. 
Demgemäß beantragen wir unter Ueberreichung des ärztlichen 
Gutachtens und des Superarbitriums, welche sich eingehend über den 
Krankheitszustand des pp. Fengler aussprechen, des Dienstbeschädigungs 
Attestes, sowie des das Nationale und die Pensionsberechnung enthaltenden 
Antrages des Königlichen Polizei-Präsidiums, wie folgt, beschließen 
zu wollen: 
Unter Vorbehalt der Rechte der Stadtgemeinde erklärt sich 
die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, daß 
dem Feuermann Friedrich Wilhelm Fengler vom l.Mai 
d. I. ab, zunächst auf ein Jahr, die calculatorisch auf 1 128 JC 
festgesetzte Pension in monatlichen Raten pränumerando ä conto 
der Special-Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB gezahlt 
werde. 
Berlin, den 15. März 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbeck. 
31«. Borlage (I. - Nr. 1485 F. B. 83) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den Feuermann Joseph Schebera. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag ge 
stellt, dem Feuermann Joseph Schebera, welcher zum l.Mai 1883 
wegen Invalidität den Feuerwehrdienst verlassen muß, in Gemäßheit 
des §. 10 des Pensionsreglements für das Executivpersonal der Feuer 
wehr eine Pension zu bewilligen, welche nach Maßgabe des §. 12 1. c. 
calculatorisch auf 816 JC festgestellt worden ist. 
Mit Rücksicht auf den Inhalt des uns mit dem Pensionirungs- 
Antrage vorgelegten Gutachtens des Feuerwehr - Arztes, sowie 
des von dem Königlichen Medicinal - Rath und Stadt - Physicus 
Dr. von Chamisso abgegebenen Superarbitriums, in welchem die 
dauernde Dienstunfähigkeit des p. Schebera für den Feuerwehrdienst 
ausgesprochen, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, denselben noch 
für einen leichten Dienst in der städttschen Verwaltung zu verwenden, 
nicht für ausgeschlossen erachtet ist, haben wir dem Pensionirungs-Antrage 
nur insofern zugestimmt, als wir beabsichtigen, dem p. Schebera zu 
nächst auf ein Jahr eine dem Pensionsbetrage gleichlautende Summe 
zu gewähren, in diesem Zeitraum aber auch gleichzeitig über seine 
etwaige anderweitige Verwendung im städtischen Dienst uns schlüssig 
zu machen und erst nach Ablauf eines Jahres eventuell die definitive 
Pensionirung desselben in die Wege zu leiten, Falls der Versuch seiner 
anderweitigen Beschäftigung scheitern sollte. 
Demgemäß beantragen wir unter Ueberreichung des ärztlichen 
Gutachtens und des Supcrarbitriums, welche sich eingehend über den 
Krankhcitszustand des P.Schebera aussprechen, des Dicnstbeschädigungs- 
Attestes, sowie des das Nationale und die Pensionsbcrechnung ent 
haltenden Antrages des Königlichen Polizei-Präsidiums, wie folgt, be 
schließen zu wollen: 
Unter Vorbehalt der Rechte der Stadtgemeinde erklärt sich 
die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, daß 
dem Feuermann Joseph Schebera vom 1. Mai d. I. ab, 
zunächst auf ein Jahr, die calculatorisch auf 816 JC fest 
gesetzte Pension in monatlichen Raten pränumerando L conto 
der Special-Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB ge 
zahlt werde. 
Berlin, den 20. März 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckcnbeck. 
311. Vorlage (I. - Nr. 2139 F. B. 83) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den invaliden Lpritzcnmann Carl August Be hm c. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag ge 
stellt, dem Spritzenmann Carl August Behme, welcher zum I.Juni 
d. I. wegen hochgradiger Altersschwäche den Feucrwehrdienst verlassen 
muß, in Gemäßheit des §. 11 des Pensionsreglements für das 
Executivpersonal der Feuerwehr eine calculatorisch auf jährlich 900 JC 
festgestellte Pension zu bewilligen. 
Wir haben diesem Antrage zugestimmt und beantragen unter 
Ueberreichung des das Nationale und die Pensionsberechnung ent 
haltenden Antrages des Königlichen Polizei-Präsidiums, wie folgt, be 
schließen zu wollen: 
Unter Vorbehalt der Rechte der Stadtgemeinde erklärt sich 
die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, daß 
dem invaliden Spritzenmann Carl August Behme vom 
1. Juni 1883 ab eine jährliche Pension von 900 JC in 
monatlichen Raten pränumerando ä conto der Special- 
Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB gezahlt werde. 
Berlin, den 25. April 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbeck. 
312. Vorlage (J.-Nr. 1884 F. B. 83) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den Spritzenmann August Winkelmann. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag ge 
stellt, dem Spritzenmann August Winkelmann, welcher zum 1. Juli 
d. I. wegen Invalidität den Feuerwehrdienst verlassen muß, in Ge 
mäßheit des 8- 10 des Pensionsreglements für das Executivpersonal 
der Feuerwehr eine calculatorisch auf jährlich 900 Je festgestellte 
Pension zu bewilligen. 
Wir haben diesem Antrage zugestimmt, überreichen beifolgend das 
sich über die Dienstunfähigkeit und die Gebrechen des p. Winkel mann 
eingehend aussprechende Gutachten des Feuerwehr-Arztes, sowie ein 
dasselbe durchweg bestätigendes Superarbitrium des Bezirks-Physicus, 
König!. Medizinal-Raths Dr. von Chamisso, ferner das Dienst- 
beschädigungs-Attest und endlich den das Nationale und die Pensions 
berechnung enthaltenden Antrag des Königlichen Polizei-Präsidiums 
und beantragen, wie folgt, beschließen zu wollen: , 
Unter dem Vorbehalte der Rechte der Stadtgcmemde erklärt 
sich die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, 
daß dem invaliden Spritzenmann August Wtnkelmann 
vom 1. Juni 1883 ab eine jährliche Pension von 900 .M- 
in monatlichen Raten pränumerando ä conto der Lpccicu- 
Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB gezahlt werde. 
Berlin, den 12. April 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbeck.
	        
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