Druck von Gebrüder Gruncrt, Berlin.
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Kinder an die Armen-Direktion gewandt. Letztere hat die
Petentin hierauf benachrichtigt, daß die Armen-Direktion
in Erwägung des von den Kommunalbehörden principiell
festzuhaltenden Grundsatzes, daß jede Privatwohlthätigkeits-
Anstalt ihre Zwecke resp. Pflichten mit den ihr zu Gebote
stehenden Mitteln innerhalb der dadurch gezogenen Grenzen
' ohne Beihülfe aus öffentlichen Armenfonds zu erfüllen
hat, sowie in Rücksicht darauf, daß dem Elisabethstift
nicht allein in Rücksicht auf seine humanen Zwecke sondern
auch in Rücksicht auf die mögliche Erleichterung der
hiesigen Armenpflege städtischerseits ausnahmsweise eine
jährliche Subvention von 600 JC gewährt wird, nicht
in der Lage sei, dem Gesuche entsprechen zu können.
Gleichzeitig wurde die Petentin für künftige derartige
Fälle mit Bezug auf den §. 28 des Reichsgesetzes über
den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 an den zu
nächst verpflichteten Ortsarmenverband zu Pankow ver
wiesen, da der Armen-Direktion bei Aufnahme von Kindern
in das Elisabethstift eine Mitwirkung, und namentlich die
Prüfung des Unterstützungswohnsitzes nicht zustehe.
In der vorliegenden Eingabe wird hiergegen geltend
gemacht, daß die gedachte Subvention von 600 JC doch
nur ein verschwindend kleiner Theil der Kosten sei, die
dem Elisabethstift die in Berlin ihren Unterstutzungswohnsitz
habenden Kinder verursachen. Die der Anstalt zu Gebote
stehenden Mittel und Lokalitäten seien auf langwierige
Krankheiten der Zöglinge nicht eingerichtet und die
Sorge um das Wohl der gesunden Kinder fordere
gebieterisch eine schleunige Fortschaffung der erkrankten.
Die Bersammlung wird deshalb gebeten, erwirken zu
wollen, daß der Magistrat seine Ansprüche auf Zahlung
von Kurkosten für Pflegekinder des Elisabcthstiftes nieder
schlägt.
Der Ausschuß glaubt im Princip den Standpunkt der
Armen-Direktion festhalten zu müssen, da ihm die Eigen
artigkeit der obwaltenden Verhältnisse jedoch dazu angethan
erscheint, das Petitum nach Billigkeitsgründen zu beur
theilen, wenigstens soweit es sich um die Kosten für
Kinder handelt, welche hier ortsangehörig sind, so empfiehlt
er, die Petition dem Magistrat zur Verfügung zu über
weisen.
Berichterstatter: Stadtv. Bohm.
5. (J.-Nr. 36.) Petition des Berliner Ost-Klubs wegen
Durchlegung der Koppenstraße von der Pallisaden-
straße nach der Friedenstraße.
Der Berliner Ost-Klub wendet sich unter Bezugnahme
auf frühere Petitionen nochmals mit der Bitte an die
Versammlung, nunmehr endlich die Durchlegung der
Koppenstraße von der Pallisadenstraße nach der Frieden-
straße zu bewirken, da schon vor Jahren das Bedürfniß
hierzu anerkannt und die erforderlichen Grundstücke erworben
seien.
Die Angelegenheit wird bei dem Magistrat von einer
Subkommission bearbeitet und hat die Versammluug eine
Vorlage zu erwarten.
Der Ausschuß beschäftigte sich ferner der ihm gegebenen Anregung
gemäß mit der Angelegenheit, betreffend die
Vereinbarung von Grundsätzen für die künftige
geschäftliche Behandlung solcher Petitionen, die mit
Umgehung der ordnungsmäßigen Instanzen direkt
bei der Versammlung eingehen.
Es wurde ausgeführt, daß man an bestehenden Reglements nicht
rütteln solle, so lange man damit hantiren könne. Eine Aenderung
der Geschäftsordnung der Versammlung sei in dem vorliegenden Falle
In der nächsten Woche werden zusammentreten:
a) der Ausschuß für Rechnungssachen
aber auch nicht nöthig, sofern man sich über die Grundsätze einige, nach
welchen man die in Rede stehenden Petitionen behandeln, resp. nach
welchen man derartige Gesuche durch Uebergaug zur Tagesordnung,
beziehungsweise durch Ueberweisung an den Magistrat zur Verfügung
oder Berücksichtigung erledigen wolle. Die Fixirung solcher Grundsätze
müsse aber erfolgen, da es unthunlich sei, daß die Versammlung sich
mit Sachen beschäftigt, welche zugleich dem Magistrat zur Beschluß
fassung vorliegen oder doch ihm vorerst vorgelegt werden sollten, und
es sei nothwendig, damit nicht, wie dies geschehen, divergirende
Beschlüsse gefaßt werden.
Dies zugegeben, wurde andererseits die Meinung vertreten, daß
es zur Erreichung des angestrebten Zweckes genügen würde, Petitionen,
welche mit Umgehung der ordnungsmäßigen Instanzen direkt bei der
Versammlung eingehen, einfach durch Uebergang zur Tagesordnung zu
erledigen. Den Petenten solle man aber in diesem Falle in der ihnen
zu gebenden Nachricht die Verwaltungsstelle bezeichnen, an welche sie
ihr Gesuch zu richten haben. Es wurde demgemäß denn auch vereinbart,
der Versammlung vorzuschlagen, zu dem §. 30 der Geschäftsordnung
für die Stadtverordneten zu Berlin vom 3./12. Februar 1876 folgende
Deklaration zu beschließen:
Ueber Petitionen, welche den Jnstanzenzug noch nicht
erschöpft haben, ist aus diesem formellen Grunde zur Tages
ordnung überzugehen. Den Petenten ist in der ihnen von
dem Beschlusse zu machenden Mittheilung die Verwaltungs
stelle rc. zu bezeichnen, an welche sie ihr Gesuch zu richten
haben.
Die Berichterstattung wurde dem Stadtverordneten Karsten
übertragen.
Die außerdem auf der heutigen Tagesordnung stehenden Sachen
gelangten wegen vorgerückter Zeit nicht zur Verhandlung.
V. g. u.
G. Baute.
Eingegangene Petitionen.
Journal-
Rr.
Einsender.
Gegenstand.
44.
Wittwe Zeit!er, Linien-
straße 20.
Vermeidung von Fremdwörtern
in den offiziellen städttschen
Schriftstücken.
45.
Verein „Hector".
Bewilligung eines Beittages zu
Ehrenpreisen für die bevor
stehende Hundeausstellung.
46.
Der Grundbesitzer-Verein
des Weddings und der
angrenzenden Bezirke.
Ankauf des alten Viehhofs.
47.
Neuer Luiscnftädttscher
Bezirks-Verein.
Herstellung eines besseren Pflasters
in der Skalitzerstraße zwischen
dem Kottbuser Platz und dem
Lausitzer Platz.
48.
Maurermstr. E i ch b a u m,
Weißenburgerstr. 22.
Niederschlagung von Reparatur
kosten rc. für Maurerarbeiten
auf dem Grundstück der 99.
Gemeindeschule Steinmetzstt.
77/79.
Nachmittags 5Va Uhr;
am Dienstag, den 1. Mai er.
b) der Ausschuß für die Anstellung, resp. Pensionirung von besoldeten Gemeindebeamten und Lehrern
am Mittwoch, den 2. Mai er., Nachmittags 5 Uhr.
Berlin, den 28. April 1883.
Der Stadtverordneten--Vorsteher
gcz. Dr. Strastmann.