Path:
Volume No. 32 (246-251), 28. April 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

Druck von Gebrüder Gruncrt, Berlin. 
27S 
Kinder an die Armen-Direktion gewandt. Letztere hat die 
Petentin hierauf benachrichtigt, daß die Armen-Direktion 
in Erwägung des von den Kommunalbehörden principiell 
festzuhaltenden Grundsatzes, daß jede Privatwohlthätigkeits- 
Anstalt ihre Zwecke resp. Pflichten mit den ihr zu Gebote 
stehenden Mitteln innerhalb der dadurch gezogenen Grenzen 
' ohne Beihülfe aus öffentlichen Armenfonds zu erfüllen 
hat, sowie in Rücksicht darauf, daß dem Elisabethstift 
nicht allein in Rücksicht auf seine humanen Zwecke sondern 
auch in Rücksicht auf die mögliche Erleichterung der 
hiesigen Armenpflege städtischerseits ausnahmsweise eine 
jährliche Subvention von 600 JC gewährt wird, nicht 
in der Lage sei, dem Gesuche entsprechen zu können. 
Gleichzeitig wurde die Petentin für künftige derartige 
Fälle mit Bezug auf den §. 28 des Reichsgesetzes über 
den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 an den zu 
nächst verpflichteten Ortsarmenverband zu Pankow ver 
wiesen, da der Armen-Direktion bei Aufnahme von Kindern 
in das Elisabethstift eine Mitwirkung, und namentlich die 
Prüfung des Unterstützungswohnsitzes nicht zustehe. 
In der vorliegenden Eingabe wird hiergegen geltend 
gemacht, daß die gedachte Subvention von 600 JC doch 
nur ein verschwindend kleiner Theil der Kosten sei, die 
dem Elisabethstift die in Berlin ihren Unterstutzungswohnsitz 
habenden Kinder verursachen. Die der Anstalt zu Gebote 
stehenden Mittel und Lokalitäten seien auf langwierige 
Krankheiten der Zöglinge nicht eingerichtet und die 
Sorge um das Wohl der gesunden Kinder fordere 
gebieterisch eine schleunige Fortschaffung der erkrankten. 
Die Bersammlung wird deshalb gebeten, erwirken zu 
wollen, daß der Magistrat seine Ansprüche auf Zahlung 
von Kurkosten für Pflegekinder des Elisabcthstiftes nieder 
schlägt. 
Der Ausschuß glaubt im Princip den Standpunkt der 
Armen-Direktion festhalten zu müssen, da ihm die Eigen 
artigkeit der obwaltenden Verhältnisse jedoch dazu angethan 
erscheint, das Petitum nach Billigkeitsgründen zu beur 
theilen, wenigstens soweit es sich um die Kosten für 
Kinder handelt, welche hier ortsangehörig sind, so empfiehlt 
er, die Petition dem Magistrat zur Verfügung zu über 
weisen. 
Berichterstatter: Stadtv. Bohm. 
5. (J.-Nr. 36.) Petition des Berliner Ost-Klubs wegen 
Durchlegung der Koppenstraße von der Pallisaden- 
straße nach der Friedenstraße. 
Der Berliner Ost-Klub wendet sich unter Bezugnahme 
auf frühere Petitionen nochmals mit der Bitte an die 
Versammlung, nunmehr endlich die Durchlegung der 
Koppenstraße von der Pallisadenstraße nach der Frieden- 
straße zu bewirken, da schon vor Jahren das Bedürfniß 
hierzu anerkannt und die erforderlichen Grundstücke erworben 
seien. 
Die Angelegenheit wird bei dem Magistrat von einer 
Subkommission bearbeitet und hat die Versammluug eine 
Vorlage zu erwarten. 
Der Ausschuß beschäftigte sich ferner der ihm gegebenen Anregung 
gemäß mit der Angelegenheit, betreffend die 
Vereinbarung von Grundsätzen für die künftige 
geschäftliche Behandlung solcher Petitionen, die mit 
Umgehung der ordnungsmäßigen Instanzen direkt 
bei der Versammlung eingehen. 
Es wurde ausgeführt, daß man an bestehenden Reglements nicht 
rütteln solle, so lange man damit hantiren könne. Eine Aenderung 
der Geschäftsordnung der Versammlung sei in dem vorliegenden Falle 
In der nächsten Woche werden zusammentreten: 
a) der Ausschuß für Rechnungssachen 
aber auch nicht nöthig, sofern man sich über die Grundsätze einige, nach 
welchen man die in Rede stehenden Petitionen behandeln, resp. nach 
welchen man derartige Gesuche durch Uebergaug zur Tagesordnung, 
beziehungsweise durch Ueberweisung an den Magistrat zur Verfügung 
oder Berücksichtigung erledigen wolle. Die Fixirung solcher Grundsätze 
müsse aber erfolgen, da es unthunlich sei, daß die Versammlung sich 
mit Sachen beschäftigt, welche zugleich dem Magistrat zur Beschluß 
fassung vorliegen oder doch ihm vorerst vorgelegt werden sollten, und 
es sei nothwendig, damit nicht, wie dies geschehen, divergirende 
Beschlüsse gefaßt werden. 
Dies zugegeben, wurde andererseits die Meinung vertreten, daß 
es zur Erreichung des angestrebten Zweckes genügen würde, Petitionen, 
welche mit Umgehung der ordnungsmäßigen Instanzen direkt bei der 
Versammlung eingehen, einfach durch Uebergang zur Tagesordnung zu 
erledigen. Den Petenten solle man aber in diesem Falle in der ihnen 
zu gebenden Nachricht die Verwaltungsstelle bezeichnen, an welche sie 
ihr Gesuch zu richten haben. Es wurde demgemäß denn auch vereinbart, 
der Versammlung vorzuschlagen, zu dem §. 30 der Geschäftsordnung 
für die Stadtverordneten zu Berlin vom 3./12. Februar 1876 folgende 
Deklaration zu beschließen: 
Ueber Petitionen, welche den Jnstanzenzug noch nicht 
erschöpft haben, ist aus diesem formellen Grunde zur Tages 
ordnung überzugehen. Den Petenten ist in der ihnen von 
dem Beschlusse zu machenden Mittheilung die Verwaltungs 
stelle rc. zu bezeichnen, an welche sie ihr Gesuch zu richten 
haben. 
Die Berichterstattung wurde dem Stadtverordneten Karsten 
übertragen. 
Die außerdem auf der heutigen Tagesordnung stehenden Sachen 
gelangten wegen vorgerückter Zeit nicht zur Verhandlung. 
V. g. u. 
G. Baute. 
Eingegangene Petitionen. 
Journal- 
Rr. 
Einsender. 
Gegenstand. 
44. 
Wittwe Zeit!er, Linien- 
straße 20. 
Vermeidung von Fremdwörtern 
in den offiziellen städttschen 
Schriftstücken. 
45. 
Verein „Hector". 
Bewilligung eines Beittages zu 
Ehrenpreisen für die bevor 
stehende Hundeausstellung. 
46. 
Der Grundbesitzer-Verein 
des Weddings und der 
angrenzenden Bezirke. 
Ankauf des alten Viehhofs. 
47. 
Neuer Luiscnftädttscher 
Bezirks-Verein. 
Herstellung eines besseren Pflasters 
in der Skalitzerstraße zwischen 
dem Kottbuser Platz und dem 
Lausitzer Platz. 
48. 
Maurermstr. E i ch b a u m, 
Weißenburgerstr. 22. 
Niederschlagung von Reparatur 
kosten rc. für Maurerarbeiten 
auf dem Grundstück der 99. 
Gemeindeschule Steinmetzstt. 
77/79. 
Nachmittags 5Va Uhr; 
am Dienstag, den 1. Mai er. 
b) der Ausschuß für die Anstellung, resp. Pensionirung von besoldeten Gemeindebeamten und Lehrern 
am Mittwoch, den 2. Mai er., Nachmittags 5 Uhr. 
Berlin, den 28. April 1883. 
Der Stadtverordneten--Vorsteher 
gcz. Dr. Strastmann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.