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Volume No. 31 (232-244), 21. April 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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feuerherrn resp. eines seiner Vertreter vorzunehmende soge 
nannte zweite Bauabnahme jedes Neu- oder Umbaus vor 
seiner Benutzung, welche nach §. 2 der oben angeführten 
Polizei-Verordnung in der Regel mit der Aufnahme der Ver 
sicherungstaxe des Gebäudes zu verbinden ist, kann fortan 
allgemein auch vor der Taxaufnahme stattfinden. Dieselbe 
ist in diesem Falle bei deni Generalfeuerherrn besonders zu 
beantragen, und werden dann zur Entschädigung der Raths 
meister und des Stadtwachtmcisters für ihre Mühewaltung 
die gewöhnlichen Terminskostcu, nänilich je 6 Ji für die 
beiden Rathsmeister und Mo Ji für den Stadtwachtmeister, 
zusammen 13,so Ji erhoben. 
Wenn die zweite Bauabnahme in Verbindung mit der Aufnahme 
der Versicherungstaxe stattfindet, so erfolgt dieselbe wie bisher, kostenfrei. 
Berlin, den 14. April 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. v. Forckenbeck. 
241». Vorlage (J.-Nr. 1775 F. B. 83) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend den Ersatz des bei einem öffentlichen Auf 
laufe verursachten Schadens. 
Die verehelichte Kaufmann Mathilde Marcus geb. Fließ 
Hierselbst, hat in einer bei uns am 11. September v. I. eingegangenen 
Eingabe Schadensersatz für am 31. August v. I. zertrümmerte Fenster 
scheiben ihrer Wohnung Alexanderplatz Nr. 4 und sonstige Beschädigungen 
ihrer Wohnungseinrichtung beantragt. 
Dieser Anspruch gründet sich auf das Gesetz, betreffend die Ver 
pflichtung der Gemeinden zum Ersätze des bei öffentlichen Aufläufen 
verursachten Schadens, vom 11. März 1850 (G. S. S. 199). Die hier 
in Betracht kommenden Worte des ß. I dieses Gesetzes lauten: 
Finden bei einer Zusammenrottung oder einem Auflaufe 
von Menschen durch offene Gewalt Beschädigungen des Eigen 
thums statt, so haftet die Gemeinde, in deren Bezirk diese 
Handlungen geschehen sind, für den dadurch verursachten 
Schaden. 
Aus den uns von der Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen 
Landgericht I Hierselbst mitgetheilten Untersuchungsakten ergiebt sich, 
obwohl die Voruntersuchung noch nicht abgeschlossen ist, daß das Dienst 
mädchen der Familie Marcus am 31. August v. I. in Folge angeb 
licher Drohungen oder Mißhandlungen ihrer Herrschaft aus dem Fenster 
um Hülfe gerufen und damit eine Menge von Menschen theils aus 
den benachbarten Fabriken und Werkstätten, theils von dem gerade auf 
dem Alexanderplatze stattfindenden Wochenmarkte herangezogen hat. 
Aus dieser Menschenmenge heraus sind Fensterscheiben der Marcus'schen 
Wohnung eingeworfen worden, auch ist ein Theil des angesammelten 
Publikums in die Wohnung gedrungen und hat dort Sachen zerstört. 
Der Natur der Dinge nach haben die Zeugen nicht speciell angegeben, 
welche Sachen damals beschädigt oder zerstört worden sind. Der Schaden 
beträgt nach der abschriftlich beigefügten Taxe vom 3. September v. I. 
178,so Ji. Da ein Zweifel daran, daß die taxirten Gegenstände bei 
der in Rede stehenden Gelegenheit beschädigt worden sind, nicht gerecht- 
fertigt ist, und da ferner anerkannt werden muß, daß die Bedingungen 
des oben citirten Gesetzes vorliegen, so beantragen wir, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten Versammlung willigt in die Zahlung 
von 178,so Ji als Ersatz für die am 31. August v. I. in dem 
Hause Alexanderplatz Nr. 4 zerstörten bezw. beschädigten Gegen 
stände an die verehelichte Mathilde Marcus geborene 
Fließ Hierselbst. 
Die Verausgabung dieses Betrages erfolgt bei Special- 
verwaltung 50, Ordinarium, Titel II, pro 1. April 1882/83. 
Berlin, den 16. April 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 241». 
Unter heutigem Datum besichtigte ich in der Wohnting der Frau 
Kaufmann Mathilde Marcus geb. Fließ, Alexanderplatz Nr. 4, die 
durch Eindringen von Arbeitern beschädigten Gegenstände und gebe mein 
Gutachten dahin ab: 
1. ein Spiegel im Buffet zertrümmert .... 45,oo Ji 
2. ein Spiegel mit Goldrahmen ganz zerbrochen . 30,o« - 
3. ein Klingelzug und Schild 4,so - 
4. drei Spinden und ein Consol beschadet, wieder 
herzustellen 20,oo - 
5. eine Kiste mit feinem theils chinesischem Por 
zellan (aus den Scherben ersichtlich) .... 45,oo - 
6. ein geschnitzter Arbeitskorb, der Deckel mit Mono 
gramm (fehlt) 6,oo - 
7. eine total ruinirte Nähmaschine wieder herzustellen 20,oo Ji 
8. 26 Stück Fensterscheiben ä 30 ^. . . . . . 7,so - 
Summa 178,»o Ji 
Berlin, den 3. September 1882. 
Die Richtigkeit meines Gutachtens nehme ich auf den von mir ei« 
für allemal geleisteten Sachverständigen-Eid. 
gez. Wittwe Schmuck, 
gerichtlich vereidete Taxatrice 
Weinstraße 1. 
241. Borlage (J.-Nr. 81 W. B. 83), betreffend die Ein 
führung des zum Stadtverordneten gewählten Herrn 
Bürgcrdeputirtcn Kreitling. 
Nachdem der Stadtverordnete Herr Krause zum Stadtrath gewühlt 
worden war, ist auf den Antrag der Stadtverordneten-Versammlung 
vom 22. Februar cr. eine Ersatzwahl vollzogen und in derselben von 
der I. Abtheilung des 21. Kommnnal-Wahlbezirks der Bürgerdcputirtc 
Herr Kreitling, Moritzstraßc 21, zum Mitgliedc der Stadtverordneten- 
Versammlung bis Ende 1886 gewählt worden. 
Der Einführung des Genannten steht, da in Betreff seiner Wahl 
die im 8- 27 der Städte-Ordnung vorgeschriebene Entscheidungsfrist 
der Aufsichtsbehörden abgelaufen ist, nichts inehr entgegen. Wir er 
suchen Sie daher, den Gewählten in die Versammlung einzuführen 
und ihn zu diesem Zweck zu einer der folgenden Sitzungen einzuladen. 
Berlin, den 16. April 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
242. Vorlage (83 IV. B. 83), betreffend die Einführung des 
zum Stadtverordneten getvählten Herrn Professors 
vr. Schtvalbe. 
In Folge des Schreibens der Stadtverordneten-Versammlung vom 
1. März cr. ist für den Kunstschlossermeister Benecke, welcher das 
Amt als Stadtverordneter niedergelegt hat, am 28. März d. I. eine 
Ersatzwahl vollzogen und in derselben von der II. Abtheilung des 
9. Kommunalwahlbezirks der Herr Professor vr. Schwalbe, Gcorgen- 
straße 30, zum Mitgliedc der Stadtverordneten-Versammlung bis Ende 
1888 gewählt worden. 
Der Einführung des Genannten steht, nachdem in Betreff seiner 
Wahl die im §. 27 der Städteordnung vorgeschriebene Entscheidungs 
frist der Aufsichtsbehörden abgelaufen ist, nichts mehr entgegen. 
Wir ersuchen Sie daher, den Gewählten in die Versammlung 
einzuführen und ihn zu diesem Zwecke zu einer der folgenden Sitzungen 
einzuladen. 
Berlin, den 19. April 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
243. Vorlage (J.-Nr. 988 F. B. 83) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Festsetzung der Etats 
1. des städtischen Eentral-Biehmarktes, 
2. des städtischen Eentral-Schlachthoss, 
3. der Fleischschau, 
pro 1. April 1883/1884. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der Anlage 
die Entwürfe zu den Etats, betreffend: 
1. den städtischen Central-Viehmarkt, 
2. den städtischen Central-Schlachthof, 
3. die Fleischschau, 
pro 1. April 1883/1884 mit dem ergebensten Ersuchen, dieselben prüfen 
und festsetzen zu wollen. 
Die Aufstellung der Etats hat manche Schwierigkeiten geboten, 
weil am 1. April d. I. in Folge der Durchführung des Schlacht 
zwanges veränderte Verhältnisse eingetreten sind und auf Grund des 
Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, 
ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser der Etat, betreffend den 
Central-Schlachthof von dem Viehhofs-Etat hat getrennt, auch für die 
Fleischschau ein besonderer Etat hat gebildet werden müssen. Indeß 
hoffen wir, bei der Schätzung der einzelnen Etatspositionen im All 
gemeinen das Richtige getroffen zu haben. Bei den Positionen „Anior- 
> tisation und Verzinsung" hat aus den in den Erläuterungen aus-
	        
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