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Volume No. 30 (219-230), 14. April 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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von 60 400 JC an den Kaufmann Dralle zu Nowaweß bei Potsdam 
verkauft. 
Herr Kaufmann Dralle hat sich zwar den Verkaufsbedingungcn 
vom 4. November v. I. unterworfen und den auf Grund derselben aus 
gefertigten Kaufvertrag vollzogen, nachträglich aber bei unserer Grund- 
cigenthums-Dcputation den Antrag gestellt, ihm zu gestatten, an Stelle 
eines Seitenflügels rechter Hand einen solchen linker Hand und zwar 
in der auf der s. p. r. beigefügten Skizze vom 29. Januar d. I. an 
gedeuteten Weise aufzuführen, indem er sich verpflichtet hat, auf der 
Grenze nach dem Humboldt-Gymnasium, also auf der Strecke k b a 
der Skizze, eine Mauer auf seine Kosten aufzuführen und zu unter 
halten, dort auch Gebäude überhaupt nicht oder nur solche Baulichkeiten 
aufzuführen, welche die Mauer nicht überragen. 
Herr Dralle glaubt, das erworbene Grundstück durch eine solche 
Bauausführung besser verwerthen zu können, auch für fein Grundstück 
mehr Luft und Licht zu gewinnen, da das Grundstück Gartenstraße 31 
einen rechten Seitenflügel hat und ein neuer Seitenflügel rechter Hand 
auf dem Grundstücke Gartenstraße 30, mithin bei der nunmehr schrägen 
Lage desselben, den Hof sehr beengen und verfinstern würde. 
Im Einverständniß mit unserer Grundeigenthums-Deputaüon und 
nach eingeholtem technischen Gutachten glauben wir den Dralle'schen 
Antrag auch als zweckmäßig und Vortheilhaft für uns empfehlen zu 
können. 
Dem zu verkaufenden Grundstück Gartenstraße 30 ist die auf dem 
8. p. r. wieder beigefügten Lauenburg'schen Situationsplan angegebene 
Form gegeben, um das Grundstück des Humboldt-Gymnasiums vorteil 
hafter zu gestalten und namentlich sollte durch den §. 6 der Verkaufs 
bedingungen erreicht werden, daß dem Vordergebäude des Gymnasiums 
durch die eventl. Aufführung eines neuen Seitenflügels nicht zuviel 
Licht entzogen würde. Das neue Dralle'sche Project ist aber offen 
bar noch vortheilhafter für das Gymnasial-Grundstück, denn danach 
fällt der Seitenflügel rechter Hand auf dem Grundstück Gartenstraße 30 
ganz weg und der Hof des Gymnasiums, sowie das Directorialgebäude 
gewinnen noch mehr Licht. 
Daß der neue Seitenflügel linker Hand bis an die Grenze des 
Grundstücks des Humboldt-Gymnasiums heranreicht, halten wir für un 
bedenklich. 
Nach eingehender Erörterung der Sache haben wir daher gefunden, 
daß durch die Zustimmung zu dem Dralle'schen Project für das Hum 
boldt-Gymnasium noch mehr erreicht werden würde, als wir durch unsere 
Verkaufsbedingungen vom 4. November v. I. erlangen wollten und wir 
würden dem Käufer nur noch vorschreiben, daß er die qu. Mauer resp. 
die an derselben etwa aufzuführenden Baulichkeiten, nicht höher als 
3 m errichtet. Die Höhe des auf dem Grundstück Gartenstraße 30 
linker Hand aufzuführenden Seitenflügels ist für das Humboldt-Gym 
nasium nicht von wesentlicher Bedeutung. 
Wir beantragen deshalb, auch dort dem Project des Käufers Dralle 
zuzustimmen und demgemäß zu beschließen: 
Mit Bezug auf ihren Beschluß vom 7. Dezember 1882, 
den Verkauf des Grundstücks Gartenstraße 30 betreffend, er 
klärt sich die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, 
daß der §. 6 der diesem Beschluß zu Grunde gelegten Be 
dingungen vom 4. November v. I. dahin abgeändert wird: 
Käufer darf auf der erkauften Parzelle und zwar an 
der auf der vorliegenden Bebauungsskizze vom 29. Januar 
1883 mit den Buchstaben k b a bezeichneten Grenzstrecke 
einen Seitenflügel nicht errichten, muß vielmehr auf dieser 
Strecke eine Grenzmauer von höchstens 3 m Höhe auf seine 
Kosten aufführen und unterhalten, auch dürfen die an 
dieser Mauer etwa zu errichtenden Baulichkeiten die Höhe 
der Mauer nicht übersteigen. Dagegen wird die Bebauung 
der Grenzline b c der Skizze zwischen den Punkten c und 
k in einer Länge von 5,so m genehmigt. 
Zur Sicherheit für die Erfüllung dieser Verbindlich 
keiten verpfändet Käufer die erworbene Parzelle und be 
willigt und beantragt die Eintragung dieser Beschränkung 
in die II. Abtheilung des für die Parzelle anzulegenden 
Grundbuchblattes auf seine Kosten. 
Außerdem wird der Stadtgemeinde von dem Käufer 
das Recht eingeräumt, die Giebel und Grenzmauern der 
verkauften Parzelle an der Seite des Humboldt-Gymnasiums 
mit wildem Wein oder ähnlichen Rankenpflanzen beranken 
zu dürfen. 
Die Verkaufsbedingungen vom 4. November v. I. fügen wir zur 
Kenntnißnahme nochmals s. p. r. ergebenst bei. 
Berlin, den 7. April 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
223. Vorlage (J.-Nr. 3991 Grd. Dep.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Vermiethung der städtischen 
Parzellen Nr. IV und V vor dem ehemaligen 
Stralauer Thore linker Hand. 
Vor dem ehemaligen Stralauer Thore linker Hand, neben dem 
Francke'schen Holzplatze, liegen zwei der hiesigen Stadtgemcinde 
zugehörige, bei Durchführung der Warschaucrstraße übrig gebliebene 
unbebaute Parzellen von 1 063,io gm und 1 347,so gm, zusammen 
2 410,oo gm Flächeninhalt. 
Diese beiden Parzellen haben, mehrfacher öffentlicher Ausbietungen 
ungeachtet, für den abgeschätzten Miethswerth (723 JC pro anno) bis 
her nicht vermiethet werden können. 
Wenn sich nunmehr die Firma Dav. Francke Söhne, Mühlen- 
straßc Nr. 39—40, bereit erklärt hat, für die beiden Parzellen vom 
1. April d. I. ab einen jährlichen Miethszins von 300 JC zu zahlen, 
so tragen wir im Einverständniß mit der Grundeigenthums-Deputaüon 
um so weniger Bedenken auf diese Offerte einzugehen, als wohl 
kaum Aussicht vorhanden ist, in der nächsten Zeit einen höheren Mieths 
zins zu erlangen. 
Um die Parzellen nicht länger miethsfrci zu lassen, beantragen 
wir ergebenst zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung willigt in die Ver 
miethung der vor dem ehemaligen Stralauer Thore linker Hand 
belegcnen städtischen Parzellen Nr. IV und V von zusammen 
2 410,oo gm Flächeninhalt auf ein Jahr, vom 1. April 1883 
ab, an die Firma Dav. Francke Söhne für einen jährlichen 
Miethszins von 300 JC; jedoch nur unter der Bedingung, daß 
der Miether verpflichtet ist, die Parzellen an die Stadt-Commune 
gegen eine derselben am ersten eines jeden Quartals zustehende 
dreimonatliche Kündigung zurückgegeben, falls während der 
verabredeten Miethszeit sich ein anderer Miether mit einem 
höheren Miethsgebot melden sollte. Diese Bedingung ist in 
den mit der Firma Dav. Francke Söhne zu schließenden 
Miethsvertrag besonders aufzunehmen. 
Berlin den 9. April 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
224. Vorlage (J.-Nr. 944 Grd. Dep. 83) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Verkauf des Grundstücks 
Elisabcthstraßc 10. 
Am 2. März 1880 ist Hierselbst der Kürschncrmeister Josephus 
Lißka verstorben, ohne Leibeserben zu hinterlassen. Dem Nachlaß 
desselben ist ein gerichtlicher Pfleger bestellt worden, und letzterer vom 
Nachlaßgericht angewiesen, der hiesigen Stadtgemeinde den Nachlaß als 
herrenloses Gut auszuantworten, weil sich legitimirte Erben des Lißka 
nicht vorgefunden haben. Ein Herr Gutsbesitzer Puttmeister, welcher 
Stieffohn des Lißka war und als Erbe seiner vor dem Letzteren ver 
storbenen Mutter Ansprüche auf einen kleinen Theil der Erbschaft machte, 
ist vom Gericht wegen mangelnder Legitimation präkludirt worden. 
Zu dem Lißka'schen Nachlasse gehört außer einigen Werthpapicrcn, 
Pretiosen und Mobilien, namentlich das Grundstück Elisabethstraße 10 
hier (Band 31 Nr. 1566 au von der Königstadt), welches uns von dem 
gerichtlichen Pfleger im Februar d. I. übergeben worden ist und das 
unsere Grundeigenthums-Deputation in Verwaltung genommen hat. 
Dies Grundstück hat nach der beigefügten Skizze unserer Plan 
kammer einen Flächeninhalt von 290 gm mit 10,»m Straßenfront, 
und besteht aus einem Vorderhause (parterre und 2 Etagen) und einem 
Quergebäude (parterre und 1 Etage). 
Letzteres ist so baufällig, daß es auf Anordnung der Polizei schon 
vor der Uebernahme in unsere Verwaltung vollständig geräumt werden 
und, um Unglücksfälle zu verhüten, abgesperrt werden mußte. Nach 
einer neueren Mittheilung des Königlichen Polizei-Präsidiums genügt 
sogar die vorgenommene Absperrung desselben noch nicht und es wird 
auf den vollständigen Abbruch dieser Baulichkeiten gedrungen. 
Auch das Vorderhaus, ein altes Gebäude, an dem offenbar seit 
Jahren keine gründliche Reparatur vorgenommen worden ist, befindet 
sich im allerschlechtesten baulichen Zustande. Es ist zwar noch bewohnt 
aber auch hier sind die Keller bereits geräumt, weil sie sich zum Be 
wohnen oder sonstiger Benutzung in keiner Weise mehr eignen. 
Das ganze Grundstück macht den Eindruck der größten Verwahr 
losung und ist, im Grunde genommen, nur als Baustelle zu betrachten. 
Es ist bei der städtischen Feuersocietät mit 23 025 JC versichert und 
gewährt zur Zeit einen Miethsertrag von 1 572 JC. 
Auf demselben haften an Hypotheken 16 800 JC ä 5 pCt. und 
12 000 JC ä 6 pCt., zusammen also 28 800 ^. Außerdem ist zwar 
noch eine Post von 3 000 ^ für den Möbelhändler Achtsnick ein 
getragen, in den gerichtlichen Grundacten befindet sich aber bereits eine
	        
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