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Volume No. 30 (219-230), 14. April 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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Ausschluß des Radial-Systems III wohl immer — aus Eisen her 
gestellt; hier haben sie auch eine Blei- oder Cementdichtung. Nach den 
gemachten Erfahrungen bei den Regengüssen dieses Sommers empfiehlt 
es sich jedoch, in dieser Beziehung noch weiter zu gehen und schlagen 
wir vor, statt der Röhren A und B bei den Regenrohr-Anschlußleitungen 
und statt des Rohres 1) bei der Hausanschlußleitung, für welche bislang 
Thonröhren verwendet wurden, Eisenrohre zu nehmen und die Dichtungen 
x, y, und z nicht aus Thon sondern aus Blei herzustellen. 
Wo bei vorhandenen Anschlußleitungen sich eine Undichtigkeit ergiebt, 
würden die Dichtungen x, y und z nachträglich in Cement herzustellen sein. 
Nennenswerthe Kosten werden hierdurch nicht verursacht und ist 
die Bewilligung besonderer Credite dazu auch hier nicht erforderlich. 
Als ein ferneres geeignetes Mittel, die Qualität der Hausanschluß- 
leitungen, soweit dieselbe von der Ausführung abhängig ist, zu erhöhen, 
müssen wir nach wie vor eine ausreichende Remuneration der Unter 
nehmer für die Hausanschlußleitungen bezeichnen. 
IV. Schluß. 
Wenn man erwägt, daß seit länger als 6 Jahren die Kanalisation 
Berlins functionirt und trotz der besonderen großen lokalen Schwierig 
keiten, trotz der Neuheit der Bauuntcrnchmung, der anfänglich gänz 
lichen Ungcübtheit der Techniker und Unternehmer ohne Störung ihre 
Dienste leistet, daß die vorausgesagten Verbesserungen: der Fortfall 
der Rinnsteine, die Sauberkeit und Reinhaltung der Straßen, rasche 
und vollständige Straßenentwässerung, die Beseitigung der widerlichen 
und schädlichen Anhäufungen von Menschenkoth auf den Höfen, die 
Raumgewinnung dortselbst, die Befreiung von der lästigen und kost 
spieligen Abfuhr der Excremente, die Beseitigung des Gestanks aus 
der Stadt, die Reinigung und Verbesserung der Luft, die Verminderung 
infektiöser Krankheiten (stehe den bezüglichen Bericht von Geh. Rath 
Dr. Skrczecka), die Reinigung der Wasserläufe (siehe den Luisen- 
stüdtischcn Kanal, dessen beide Ufer kanalisirt sind), — auch thatsächlich 
eingetreten sind, so wird man aus dem Umstande, daß die abnormen 
Naturerscheinungen dieses Sommers vorübergehend ein Eintreten von 
Wasser in Keller-Etagen eines kleinen Bruchtheils städtischer Gebäude 
verursacht haben, nicht einen Grund entnehmen können, die Thatsache 
zu bestreiten, daß die Kanalisation dasjenige, was sie versprochen hat 
und irgendwie billigerwcisc von ihr erwartet wurde, auch im vollen 
Umfange hält. 
Berlin, den 3. April 1883. 
Deputation für die Verwaltung der Kanalisattonswerke. 
gez. Marggraff. 
22«. Vorlage (J.-Nr. 1595 8. V. II. 83) — zur Bcschlnff- 
fassung —, betreffend die Abänderung der Bauflucht 
linien eines Theiles der Straffe 3, Abtheilung I, im 
Anschluff an die künftige Lage der Qberbaumbrückc. 
Behufs Festsetzung einer zweckmäßigen Lage für die zukünftig mit 
festem Oberbau neu zu erbauende Obcrbaumbrücke ist es erforderlich, 
eine geringfügige Aenderung der Baufluchtlinien der Straße 5, 
Abtheilung I des Bebauungs-Plans, auf der Strecke zwischen der 
Straße 60 (der früheren Kommunikation an der Stadtmauer) und der 
Spree vorzunehmen. 
Diese Aenderung, welche in den mit dem Ersuchen um Rückgabe 
beigefügten beiden Plänen, 
einem Uebersichtsplane, Blatt 1, und einem Situationsplane, 
Blatt 2, 
zur Darstellung gebracht ist, besteht darin, daß beide Baufluchtlinien 
der vorbczeichneten Strecke der Straße 5 so weit geschwenkt werden, 
als erforderlich ist, um für diesen Straßentheil und der Brücke eine 
gerade Richtung von der Straße 60 an bis zum rechten Spreeufcr zu 
erzielen, an welchem letzteren die zur Zeit gültigen Baufluchtlinien 
unverändert beibehalten werden sollen. Für den in Rede stehenden, der 
Abänderung unterliegenden Theil der Straße 5 ist dabei die auch der 
neuen Oberbaumbrücke zu gebende Gesammtbrcite von 25 Meter angenommen 
worden, während für den übrigen Straßentheil bis zur Schlestschcn- 
straße die im Bebauungsplan vorgesehene Gesammtbrcite von 22 m 
unverändert beibehalten ist. 
Wie aus den Plänen ersichtlich, sind bei dem Project die durch die 
Ministerial-Instanz festgesetzten künftigen Sprceuferlinien berücksichtigt 
worden. 
Indem wir schließlich bemerken, daß Privatintercssen bei der 
vrojectirten Aenderung der Baufluchtlinien nicht zu berücksichtigen sind, 
da von derselben nur öffentliche, der Stadtgemeinde gehörige Grund 
stücke bezw. Straßentheile berührt werden, und daß die Festsetzung der 
künftigen Straßenhöhe im Zusammenhange mit dem Neubau der 
Oberbaumbrücke erst bei Aufftellung der Specialprojccte zu letzterer bewirkt 
werden kann, ersuchen wir in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation 
die Stadtverordnete»-Versammlung, folgendes beschließen zu wollen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß nach Maßgabe der vorliegenden Pläne die 
Baufluchtlinien der Straße 5, Abtheilung I, auf der Strecke 
von der Straße 60 bis zur Spree abgeändert werden. 
Berlin, den 7. April 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
221. Vorlage (J.-Nr. 10354 6. V. II. 82) — zur Beschluh- 
faffung —, betreffend die Erwerbung einer Straffen- 
parzellc zur Freilegung des Kottbuser Dammes. 
Zur vollständigen Freilegung des Kottbuser Dammes auf der 
Strecke von der Bopp- bis zur Urbanstraße ist von dem daselbst be- 
legcnen Grundstücke der Eigenthümer Riehmer und Kuhlmann noch 
die auf dem beifolgenden Plane roth angelegte Fläche von 212 gm 
erforderlich. Der Erwerb dieser Fläche, welche eingezäunt ist und noch 
in den Straßendamm hineinragt, hat sich als durchaus nothwendig für 
den Verkehr herausgestellt. Wir sind deshalb mit den Eigenthümern 
darüber in Unterhandlungen getreten, in Folge deren sich dieselben 
bereit erklärt haben, die fraglichen 212 gm pfandfrei an die Stadt 
gemeinde aufzulassen, gegen Ersatz der von ihnen als Beitrag zu den 
Kosten der im Jahre 1875 erfolgten Pflasterung des Kottbuser Dammes 
gezahlten 1 337 JC 87 ^ und unter der Bedingung, daß die Pflasterung 
des noch ungepflasterten kleinen Theils des Dammes vor ihrem Grund 
stücke und die vorschriftsmäßige Anlage des Bürgersteiges vor dem 
selben auf städtische Kosten ausgeführt wird. 
Die Kosten der Zupflastcrung des Dammes vor dem Riehmer— 
Kuhlmann'schen Grundstücke sind von der VII. Stadt-Bau-Jnspectton 
auf rund 1 700 JC veranschlagt, die Kosten der Bürgersteigregulirung 
vor diesem Grundstücke auf rund 1 120 JC. 
Im Einverständnisse mit der Bau-Deputation halten wir das An 
gebot der Eigenthümer Riehmer und Kuhlmann schon an sich für an 
nehmbar, da der gm auf noch nicht 20 JC zu stehen kommen würde. 
Indem wir noch bemerken, daß die durch die Zupflasterung des 
Dammes vor dem Riehmer—Kuhlmann'schenGrundstücke entstehenden 
Kosten aus den im Spezial-Etat 40 ß für kleine Pflasterungen zur 
Verfügung stehenden Mitteln, die übrigen Zahlungen aber aus dem 
Straßenland-Erwerbungs-Fonds zu bestreiten sind, ersuchen wir die 
Stadtverordneten-Versammlung um folgenden Beschluß: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß den Eigenthümern Riehmer und Kuhlmann 
gegen pfandfteie Anflassung der von ihrem Grundstücke zum 
Kottbuser Damm erforderlichen 212 gm 1 337 JC 87 ^ ge 
zahlt werde, auch die Zupflasterung des Dammes und die 
Regulirung des Bürgersteiges vor dem Grundstück derselben 
auf städtische Kosten erfolgt und die baar zu zahlenden 
1 337 JC 87 J, sowie die durch die Regulirung des Bürger 
steiges entstehenden, nach dem Kostenanschläge 1 120 JC be 
tragenden Kosten aus dem Fonds für Straßenland- Er 
werbungen — Titel IIA der Spezielverwaltung 40 ß — 
entnommen werden. 
Wir bemerken schließlich noch, daß der Gemeinde-Vorstand von 
Rixdorf, um die Konzesstonirung und den Bau der Pferdebahnlinie 
von hier nach dem Rollkruge daselbst, welche durch den Kottbuser- 
Damm geführt werden soll, zu fördern, uns 1 500 JC als Beitrag 
zu den Kosten der Erwerbung und demnächstigen Regulirung des in 
Rede stehenden Grundstückstheils von 212 gm angeboten hat, welche 
nach Inbetriebsetzung der Pferdeeisenbahn auf der gedachten Sttecke an 
unsere Stadt-Hauptkasse zu zahlen sind. Es ist also Aussicht vor 
handen, daß die entstehenden Kosten in Höhe von 1 500 JC wieder zur 
Erstattung gelangen. 
Berlin, den 9. April 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
222. Vorlage (J.-Nr. 306 Grd.Dep. 83) — zur Befchluff- 
fassung —, betreffend die Abänderung der für den 
Verkauf des Grundstücks Gartenstraffe1« festgestellten 
Bedingungen. 
Durch Beschluß vom 7. Dezember 1882 — Protokoll Nr. 10 — 
hatte die Stadtverordneten-Versammlung sich mit dem Verkauf de« 
Rcstgrundstücks Gartenstraße 30 von 490 gm Flächeninhalt unter den 
Verkaufsbedingungen vom 4. November v. I. für einen Minimalpreis 
von 51 000 . iC einverstanden erklärt und wir haben demgemäß das 
qu. Grundstück für das im Wege der Lizitation erreichte Meistgebor
	        
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