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Ausschluß des Radial-Systems III wohl immer — aus Eisen her
gestellt; hier haben sie auch eine Blei- oder Cementdichtung. Nach den
gemachten Erfahrungen bei den Regengüssen dieses Sommers empfiehlt
es sich jedoch, in dieser Beziehung noch weiter zu gehen und schlagen
wir vor, statt der Röhren A und B bei den Regenrohr-Anschlußleitungen
und statt des Rohres 1) bei der Hausanschlußleitung, für welche bislang
Thonröhren verwendet wurden, Eisenrohre zu nehmen und die Dichtungen
x, y, und z nicht aus Thon sondern aus Blei herzustellen.
Wo bei vorhandenen Anschlußleitungen sich eine Undichtigkeit ergiebt,
würden die Dichtungen x, y und z nachträglich in Cement herzustellen sein.
Nennenswerthe Kosten werden hierdurch nicht verursacht und ist
die Bewilligung besonderer Credite dazu auch hier nicht erforderlich.
Als ein ferneres geeignetes Mittel, die Qualität der Hausanschluß-
leitungen, soweit dieselbe von der Ausführung abhängig ist, zu erhöhen,
müssen wir nach wie vor eine ausreichende Remuneration der Unter
nehmer für die Hausanschlußleitungen bezeichnen.
IV. Schluß.
Wenn man erwägt, daß seit länger als 6 Jahren die Kanalisation
Berlins functionirt und trotz der besonderen großen lokalen Schwierig
keiten, trotz der Neuheit der Bauuntcrnchmung, der anfänglich gänz
lichen Ungcübtheit der Techniker und Unternehmer ohne Störung ihre
Dienste leistet, daß die vorausgesagten Verbesserungen: der Fortfall
der Rinnsteine, die Sauberkeit und Reinhaltung der Straßen, rasche
und vollständige Straßenentwässerung, die Beseitigung der widerlichen
und schädlichen Anhäufungen von Menschenkoth auf den Höfen, die
Raumgewinnung dortselbst, die Befreiung von der lästigen und kost
spieligen Abfuhr der Excremente, die Beseitigung des Gestanks aus
der Stadt, die Reinigung und Verbesserung der Luft, die Verminderung
infektiöser Krankheiten (stehe den bezüglichen Bericht von Geh. Rath
Dr. Skrczecka), die Reinigung der Wasserläufe (siehe den Luisen-
stüdtischcn Kanal, dessen beide Ufer kanalisirt sind), — auch thatsächlich
eingetreten sind, so wird man aus dem Umstande, daß die abnormen
Naturerscheinungen dieses Sommers vorübergehend ein Eintreten von
Wasser in Keller-Etagen eines kleinen Bruchtheils städtischer Gebäude
verursacht haben, nicht einen Grund entnehmen können, die Thatsache
zu bestreiten, daß die Kanalisation dasjenige, was sie versprochen hat
und irgendwie billigerwcisc von ihr erwartet wurde, auch im vollen
Umfange hält.
Berlin, den 3. April 1883.
Deputation für die Verwaltung der Kanalisattonswerke.
gez. Marggraff.
22«. Vorlage (J.-Nr. 1595 8. V. II. 83) — zur Bcschlnff-
fassung —, betreffend die Abänderung der Bauflucht
linien eines Theiles der Straffe 3, Abtheilung I, im
Anschluff an die künftige Lage der Qberbaumbrückc.
Behufs Festsetzung einer zweckmäßigen Lage für die zukünftig mit
festem Oberbau neu zu erbauende Obcrbaumbrücke ist es erforderlich,
eine geringfügige Aenderung der Baufluchtlinien der Straße 5,
Abtheilung I des Bebauungs-Plans, auf der Strecke zwischen der
Straße 60 (der früheren Kommunikation an der Stadtmauer) und der
Spree vorzunehmen.
Diese Aenderung, welche in den mit dem Ersuchen um Rückgabe
beigefügten beiden Plänen,
einem Uebersichtsplane, Blatt 1, und einem Situationsplane,
Blatt 2,
zur Darstellung gebracht ist, besteht darin, daß beide Baufluchtlinien
der vorbczeichneten Strecke der Straße 5 so weit geschwenkt werden,
als erforderlich ist, um für diesen Straßentheil und der Brücke eine
gerade Richtung von der Straße 60 an bis zum rechten Spreeufcr zu
erzielen, an welchem letzteren die zur Zeit gültigen Baufluchtlinien
unverändert beibehalten werden sollen. Für den in Rede stehenden, der
Abänderung unterliegenden Theil der Straße 5 ist dabei die auch der
neuen Oberbaumbrücke zu gebende Gesammtbrcite von 25 Meter angenommen
worden, während für den übrigen Straßentheil bis zur Schlestschcn-
straße die im Bebauungsplan vorgesehene Gesammtbrcite von 22 m
unverändert beibehalten ist.
Wie aus den Plänen ersichtlich, sind bei dem Project die durch die
Ministerial-Instanz festgesetzten künftigen Sprceuferlinien berücksichtigt
worden.
Indem wir schließlich bemerken, daß Privatintercssen bei der
vrojectirten Aenderung der Baufluchtlinien nicht zu berücksichtigen sind,
da von derselben nur öffentliche, der Stadtgemeinde gehörige Grund
stücke bezw. Straßentheile berührt werden, und daß die Festsetzung der
künftigen Straßenhöhe im Zusammenhange mit dem Neubau der
Oberbaumbrücke erst bei Aufftellung der Specialprojccte zu letzterer bewirkt
werden kann, ersuchen wir in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation
die Stadtverordnete»-Versammlung, folgendes beschließen zu wollen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß nach Maßgabe der vorliegenden Pläne die
Baufluchtlinien der Straße 5, Abtheilung I, auf der Strecke
von der Straße 60 bis zur Spree abgeändert werden.
Berlin, den 7. April 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
221. Vorlage (J.-Nr. 10354 6. V. II. 82) — zur Beschluh-
faffung —, betreffend die Erwerbung einer Straffen-
parzellc zur Freilegung des Kottbuser Dammes.
Zur vollständigen Freilegung des Kottbuser Dammes auf der
Strecke von der Bopp- bis zur Urbanstraße ist von dem daselbst be-
legcnen Grundstücke der Eigenthümer Riehmer und Kuhlmann noch
die auf dem beifolgenden Plane roth angelegte Fläche von 212 gm
erforderlich. Der Erwerb dieser Fläche, welche eingezäunt ist und noch
in den Straßendamm hineinragt, hat sich als durchaus nothwendig für
den Verkehr herausgestellt. Wir sind deshalb mit den Eigenthümern
darüber in Unterhandlungen getreten, in Folge deren sich dieselben
bereit erklärt haben, die fraglichen 212 gm pfandfrei an die Stadt
gemeinde aufzulassen, gegen Ersatz der von ihnen als Beitrag zu den
Kosten der im Jahre 1875 erfolgten Pflasterung des Kottbuser Dammes
gezahlten 1 337 JC 87 ^ und unter der Bedingung, daß die Pflasterung
des noch ungepflasterten kleinen Theils des Dammes vor ihrem Grund
stücke und die vorschriftsmäßige Anlage des Bürgersteiges vor dem
selben auf städtische Kosten ausgeführt wird.
Die Kosten der Zupflastcrung des Dammes vor dem Riehmer—
Kuhlmann'schen Grundstücke sind von der VII. Stadt-Bau-Jnspectton
auf rund 1 700 JC veranschlagt, die Kosten der Bürgersteigregulirung
vor diesem Grundstücke auf rund 1 120 JC.
Im Einverständnisse mit der Bau-Deputation halten wir das An
gebot der Eigenthümer Riehmer und Kuhlmann schon an sich für an
nehmbar, da der gm auf noch nicht 20 JC zu stehen kommen würde.
Indem wir noch bemerken, daß die durch die Zupflasterung des
Dammes vor dem Riehmer—Kuhlmann'schenGrundstücke entstehenden
Kosten aus den im Spezial-Etat 40 ß für kleine Pflasterungen zur
Verfügung stehenden Mitteln, die übrigen Zahlungen aber aus dem
Straßenland-Erwerbungs-Fonds zu bestreiten sind, ersuchen wir die
Stadtverordneten-Versammlung um folgenden Beschluß:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß den Eigenthümern Riehmer und Kuhlmann
gegen pfandfteie Anflassung der von ihrem Grundstücke zum
Kottbuser Damm erforderlichen 212 gm 1 337 JC 87 ^ ge
zahlt werde, auch die Zupflasterung des Dammes und die
Regulirung des Bürgersteiges vor dem Grundstück derselben
auf städtische Kosten erfolgt und die baar zu zahlenden
1 337 JC 87 J, sowie die durch die Regulirung des Bürger
steiges entstehenden, nach dem Kostenanschläge 1 120 JC be
tragenden Kosten aus dem Fonds für Straßenland- Er
werbungen — Titel IIA der Spezielverwaltung 40 ß —
entnommen werden.
Wir bemerken schließlich noch, daß der Gemeinde-Vorstand von
Rixdorf, um die Konzesstonirung und den Bau der Pferdebahnlinie
von hier nach dem Rollkruge daselbst, welche durch den Kottbuser-
Damm geführt werden soll, zu fördern, uns 1 500 JC als Beitrag
zu den Kosten der Erwerbung und demnächstigen Regulirung des in
Rede stehenden Grundstückstheils von 212 gm angeboten hat, welche
nach Inbetriebsetzung der Pferdeeisenbahn auf der gedachten Sttecke an
unsere Stadt-Hauptkasse zu zahlen sind. Es ist also Aussicht vor
handen, daß die entstehenden Kosten in Höhe von 1 500 JC wieder zur
Erstattung gelangen.
Berlin, den 9. April 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
222. Vorlage (J.-Nr. 306 Grd.Dep. 83) — zur Befchluff-
fassung —, betreffend die Abänderung der für den
Verkauf des Grundstücks Gartenstraffe1« festgestellten
Bedingungen.
Durch Beschluß vom 7. Dezember 1882 — Protokoll Nr. 10 —
hatte die Stadtverordneten-Versammlung sich mit dem Verkauf de«
Rcstgrundstücks Gartenstraße 30 von 490 gm Flächeninhalt unter den
Verkaufsbedingungen vom 4. November v. I. für einen Minimalpreis
von 51 000 . iC einverstanden erklärt und wir haben demgemäß das
qu. Grundstück für das im Wege der Lizitation erreichte Meistgebor