JW 4.
(41—50.)
Horkagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
41. Vorlage (J.-Nr. 9065 B. V. II. 82) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Entschädigung des Eigen
thümer» des Grundstücks Markusstraße 27/28 für
den zum Zwecke der Ltraßcnverbreiterung von Ge
bäuden freigelegten Theil dieses Grundstücks.
Der Kaufmann Hugo Hermes hat bei Gelegenheit der Neu
bebauung seines Grundstücks Markusstraße Nr. 27/29 nach Maßgabe
der für die Markusstraße festgestellten neuen Baustuchtlinie eine bisher
bebaute Fläche von 139 qm zur Straße freilegen müssen. Für diese
dem Eigenthümer entzogene Grundfläche ist demselben auf Grund des
8. 13 Absatz 2 vom 2. Juli 1875 eine Entschädigung zu gewähren.
Nach den Seitens der Baudcputation mit dem p. Hermes gepflogenen
Verhandlungen hat sich derselbe bereit erklärt, die fragliche Fläche für
den Preis von 70 JC pro Quadratmeter der Stadlgemcinde pfandfrei
zu übereignen.
In Uebereinstimmung mit der Baudcputation erachten wir den
geforderten Preis von 70 JC pro Quadratmeter für angemessen, da
derselbe durch eine von uns veranlaßte Abschätzung der Sachverständigen,
welche im Entcignungsverfahrcn zu schätzen pflegen, bestätigt ist und
dem Durchschnittspreise entspricht, welcher für Straßenland in der
Markusstraße bei Expropriationen beziehungsweise auf Grund nach
folgender Prozesse in den letzten Jahren gezahlt worden ist.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir unter Ueber-
sendung des beiliegenden Situationsplanes, auf welchem die abzu
tretende Parzelle mit den Buchstaben a b c d a umschrieben ist, dem
gemäß zu beschließen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß gegen pfandfrcie Auflassung der von dem
Grundstücke Markusstraße Nr. 27/29 zur Straße freigelegten
Fläche von 139 gm dem Eigenthümer Hugo Hermes eine
Entschädigung von 70 JC für den Quadratmeter gezahlt und
die in Summa 9 730 JC betragende Entschädigungssumme
ä conto des Fonds für Erwerbung von Straßenland un
geachtet der bei diesem Fonds bereits eingetretenen Etats
überschreitung verausgabt werde."
Berlin, den 13. ,Januar 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
42. Vorlage (J.-Nr. 112 F. B. 83) — zur Kcnntnißnahme
—, betreffend die Einlösung der Restbeträge der
städtischen Anleihen de 184«, 184« und 1855.
Der Stadtverordnctcn-Versammlung übersenden wir in der Anlage
Abschrift eines von dem Herrn Stadtrath und Kämmerer Runge über
die Einlösung der Restbeträge der städtischen Anleihen äs 1846, 1849
und 1855 an uns erstatteten Berichtes zur gefälligen Kenntnißnahme.
Berlin, den 11. Januar 1883.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu dir. 42.
Bericht
an den Magistrat über die Einlösung der Restbeträge der
städtischen Anleihen äe 1846, 1849 und 1855.
Nachdem die im vergangenen Jahre von den städtischen Behörden
beschlossene Rückzahlung der städtischen Anleihen äe 1846, 1849 und
1855 im Wesentlichen durchgeführt ist, habe ich dem Magistrat über
den Erfolg dieser finanziellen Maßregel nunmehr Bericht zu erstatten.
Der von dem Magistrat unterm 25. Mai 1881 gestellte Antrag:
Die Restbeträge der Anleihen der Jahre 1846, 1849 und
1855 — soweit sie nicht behufs der regelmäßigen Amortisation
schon gekündigt werden müssen — behufs der Rückzahlung
zum 1. Januar 1882 zu kündigen und zur Einlösung der
Anleihe-Obligationen von 1846 die Expropriationsentschädi
gung für das Grundstück Georgenstraße 18 im Belaufe von
1 159 836,g? JC mit zu verwenden:
war in der Sitzung vom 30. Mai 1881 von der Stadtverordneten-
Versammlung angenommen, von derselben aber noch dahin erweitert
worden, daß gleichzeitig beschlossen wurde:
den Inhabern der gekündigten Obligationen von 1846, 1849
und 1855 — sobald dieselben innerhalb einer bestimmten
Frist einen bezüglichen Antrag stellen ■*- aus den Beständen
der Stadt-Hauptkasfe den gleichen Nominalbetrag in vier-
proccntiger Anleihe de 1878 durch Umtausch auszuliefern,
mit der Maßgabe, daß zur Ausgleichung von Differenzen
zwischen dem Nominalwcrthe der gekündigten Obligationen
und dem Nominalwcrthe der gegen jene auszutauschenden
4proccntigen Anleihescheine Baarzahlungen bis auf Höhe von
50 JC stattfinden können und die differirenden Betrüge zum
Kurse ai pari gerechnet werden.
In Gemäßheit dieses Beschluffes wurde die die Kündigung der Rest
beträge der Anleihen de 1846, 1849 und 1855 aussprechende Be
kanntmachung unterm 12. September 1881 in den öffentlichen Blättern
erlassen.
Während zur vollständigen Rückzahlung der Anleihe äs 1846
ausreichende Mittel vorhanden waren, da der durch die Expropriations-
cntschädigung nicht gedeckte Betrag von 426 317 JC aus dem Erneuc-
rungsfonds der Gasanstalten entnommen werden konnte und auch ent
nommen worden ist — war dies bei den Anleihen äs 1849 und 1855
nicht der Fall. Die zur Einlösung derselben erforderlichen Mittel
im Betrage von 1 888 846 JC mußten deshalb einstweilen vom
Vorschuß-Conto der Stadt-Hauptkasse hergegeben werden.
Zur Erstattung des Vorschusses war zunächst der Ueberschuß des
Jahres 1880/81 in Aussicht genommen worden. Nachdem jedoch
beschlossen worden war, diesen Ueberschuß, soweit nicht schon im Jahre
1881/82 aus demselben Pflastersteine für das Jahr 1882/83 angekauft
waren, auf den Etat pro 1882/83 zu bringen — was auch geschehen
ist — mußte, da andere Mittel nicht verfügbar waren, das Ablösungs
kapital von 11 128 624,4» JC, welches Seitens des Fiskus für den
Fortfall der der Stadtgemeinde für die Uebernahme der Straßen- und
Brückenbaulast zustehenden Rente gezahlt worden ist, in Anspruch ge
nommen werden.
Hiermit hatte sich der Magistrat bereits bei Gelegenheit der Etats-
bcrathung einverstanden erklärt und auch die Stadtverordneten-Ver-
sammlung ertheilte mittelst des Beschlusses vom 22. Juni 1882 ihre
Genehmigung, indem sic sich ebenfalls damit einverstanden erklärte:
daß aus dem Ablösungskapital von 11 128 624,4» JC der
Vorschuß im Betrage von 1 888 646 JC, welcher durch die