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Volume No. 4 (41-50), 20. Januar 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

JW 4. 
(41—50.) 
Horkagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
41. Vorlage (J.-Nr. 9065 B. V. II. 82) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Entschädigung des Eigen 
thümer» des Grundstücks Markusstraße 27/28 für 
den zum Zwecke der Ltraßcnverbreiterung von Ge 
bäuden freigelegten Theil dieses Grundstücks. 
Der Kaufmann Hugo Hermes hat bei Gelegenheit der Neu 
bebauung seines Grundstücks Markusstraße Nr. 27/29 nach Maßgabe 
der für die Markusstraße festgestellten neuen Baustuchtlinie eine bisher 
bebaute Fläche von 139 qm zur Straße freilegen müssen. Für diese 
dem Eigenthümer entzogene Grundfläche ist demselben auf Grund des 
8. 13 Absatz 2 vom 2. Juli 1875 eine Entschädigung zu gewähren. 
Nach den Seitens der Baudcputation mit dem p. Hermes gepflogenen 
Verhandlungen hat sich derselbe bereit erklärt, die fragliche Fläche für 
den Preis von 70 JC pro Quadratmeter der Stadlgemcinde pfandfrei 
zu übereignen. 
In Uebereinstimmung mit der Baudcputation erachten wir den 
geforderten Preis von 70 JC pro Quadratmeter für angemessen, da 
derselbe durch eine von uns veranlaßte Abschätzung der Sachverständigen, 
welche im Entcignungsverfahrcn zu schätzen pflegen, bestätigt ist und 
dem Durchschnittspreise entspricht, welcher für Straßenland in der 
Markusstraße bei Expropriationen beziehungsweise auf Grund nach 
folgender Prozesse in den letzten Jahren gezahlt worden ist. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir unter Ueber- 
sendung des beiliegenden Situationsplanes, auf welchem die abzu 
tretende Parzelle mit den Buchstaben a b c d a umschrieben ist, dem 
gemäß zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß gegen pfandfrcie Auflassung der von dem 
Grundstücke Markusstraße Nr. 27/29 zur Straße freigelegten 
Fläche von 139 gm dem Eigenthümer Hugo Hermes eine 
Entschädigung von 70 JC für den Quadratmeter gezahlt und 
die in Summa 9 730 JC betragende Entschädigungssumme 
ä conto des Fonds für Erwerbung von Straßenland un 
geachtet der bei diesem Fonds bereits eingetretenen Etats 
überschreitung verausgabt werde." 
Berlin, den 13. ,Januar 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
42. Vorlage (J.-Nr. 112 F. B. 83) — zur Kcnntnißnahme 
—, betreffend die Einlösung der Restbeträge der 
städtischen Anleihen de 184«, 184« und 1855. 
Der Stadtverordnctcn-Versammlung übersenden wir in der Anlage 
Abschrift eines von dem Herrn Stadtrath und Kämmerer Runge über 
die Einlösung der Restbeträge der städtischen Anleihen äs 1846, 1849 
und 1855 an uns erstatteten Berichtes zur gefälligen Kenntnißnahme. 
Berlin, den 11. Januar 1883. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu dir. 42. 
Bericht 
an den Magistrat über die Einlösung der Restbeträge der 
städtischen Anleihen äe 1846, 1849 und 1855. 
Nachdem die im vergangenen Jahre von den städtischen Behörden 
beschlossene Rückzahlung der städtischen Anleihen äe 1846, 1849 und 
1855 im Wesentlichen durchgeführt ist, habe ich dem Magistrat über 
den Erfolg dieser finanziellen Maßregel nunmehr Bericht zu erstatten. 
Der von dem Magistrat unterm 25. Mai 1881 gestellte Antrag: 
Die Restbeträge der Anleihen der Jahre 1846, 1849 und 
1855 — soweit sie nicht behufs der regelmäßigen Amortisation 
schon gekündigt werden müssen — behufs der Rückzahlung 
zum 1. Januar 1882 zu kündigen und zur Einlösung der 
Anleihe-Obligationen von 1846 die Expropriationsentschädi 
gung für das Grundstück Georgenstraße 18 im Belaufe von 
1 159 836,g? JC mit zu verwenden: 
war in der Sitzung vom 30. Mai 1881 von der Stadtverordneten- 
Versammlung angenommen, von derselben aber noch dahin erweitert 
worden, daß gleichzeitig beschlossen wurde: 
den Inhabern der gekündigten Obligationen von 1846, 1849 
und 1855 — sobald dieselben innerhalb einer bestimmten 
Frist einen bezüglichen Antrag stellen ■*- aus den Beständen 
der Stadt-Hauptkasfe den gleichen Nominalbetrag in vier- 
proccntiger Anleihe de 1878 durch Umtausch auszuliefern, 
mit der Maßgabe, daß zur Ausgleichung von Differenzen 
zwischen dem Nominalwcrthe der gekündigten Obligationen 
und dem Nominalwcrthe der gegen jene auszutauschenden 
4proccntigen Anleihescheine Baarzahlungen bis auf Höhe von 
50 JC stattfinden können und die differirenden Betrüge zum 
Kurse ai pari gerechnet werden. 
In Gemäßheit dieses Beschluffes wurde die die Kündigung der Rest 
beträge der Anleihen de 1846, 1849 und 1855 aussprechende Be 
kanntmachung unterm 12. September 1881 in den öffentlichen Blättern 
erlassen. 
Während zur vollständigen Rückzahlung der Anleihe äs 1846 
ausreichende Mittel vorhanden waren, da der durch die Expropriations- 
cntschädigung nicht gedeckte Betrag von 426 317 JC aus dem Erneuc- 
rungsfonds der Gasanstalten entnommen werden konnte und auch ent 
nommen worden ist — war dies bei den Anleihen äs 1849 und 1855 
nicht der Fall. Die zur Einlösung derselben erforderlichen Mittel 
im Betrage von 1 888 846 JC mußten deshalb einstweilen vom 
Vorschuß-Conto der Stadt-Hauptkasse hergegeben werden. 
Zur Erstattung des Vorschusses war zunächst der Ueberschuß des 
Jahres 1880/81 in Aussicht genommen worden. Nachdem jedoch 
beschlossen worden war, diesen Ueberschuß, soweit nicht schon im Jahre 
1881/82 aus demselben Pflastersteine für das Jahr 1882/83 angekauft 
waren, auf den Etat pro 1882/83 zu bringen — was auch geschehen 
ist — mußte, da andere Mittel nicht verfügbar waren, das Ablösungs 
kapital von 11 128 624,4» JC, welches Seitens des Fiskus für den 
Fortfall der der Stadtgemeinde für die Uebernahme der Straßen- und 
Brückenbaulast zustehenden Rente gezahlt worden ist, in Anspruch ge 
nommen werden. 
Hiermit hatte sich der Magistrat bereits bei Gelegenheit der Etats- 
bcrathung einverstanden erklärt und auch die Stadtverordneten-Ver- 
sammlung ertheilte mittelst des Beschlusses vom 22. Juni 1882 ihre 
Genehmigung, indem sic sich ebenfalls damit einverstanden erklärte: 
daß aus dem Ablösungskapital von 11 128 624,4» JC der 
Vorschuß im Betrage von 1 888 646 JC, welcher durch die
	        
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