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Volume No. 22 (172-178), 17. März 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

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M 22. 
(172-178). 
Horlagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung ;n Berlin. 
172. Protokolle des Ausschusses zur Aorberathung des 
Antrages des Stadtv. Scheiding uud vleuossen 
wegen elektrischer Beleuchtung des Sitzungssaales 
der Stadtverordneten-Bersammlung. 
I. 
Verhandelt Berlin, den 7. März 1883. 
Anwesend: 
Stadtv. Bo hm, Vorsitzender, 
- Grunert, 
- Degmeier, 
- Jost, 
- Haß, 
- Gericke I, 
- Samm, 
- Maltern, 
- Schlesier, 
- Schaefer. 
Es fehlten: 
Herr Stadtv. Bertheim, ! 
- - Loewcl, entschuldigt, 
- - Scheiding, I 
- - Weiß, 
- - Schulz III. 
Die Stadtverordneten - Versammlung hat durch Beschluß vom 
21. December v. I. — Protokoll Nr. 4 — zur Vorberathung des vor- 
bczcichncten Antrages einen Ausschuß eingesetzt; derselbe hat heute 
seine Berathungen beendet, nachdem bereits am 12. und am 24. Januar er. 
zu gleichem Zwecke Sitzungen stattgefunden hatten. Zu bemerken ist 
vorweg, daß die Ausschußmitglieder eine Besichtigung der elektrischen 
Beleuchtung im Reichstagsgcbäude und der mechanischen Fabrik des 
Herrn Horn, Hollmannstraßc 35, von welcher derartige Einrichtungen 
ausgeführt werden, unternommen haben. Aus den Verhandlungen 
selbst wird folgendes mitgetheilt. 
In der ersten Sitzung war zur Sprache gebracht worden, daß 
dem Vernehmen nach der Magistrat beabsichtige, behufs Herstellung der 
elektrischen Beleuchtung im Rathhause, namentlich im Sitzungssaale 
der Versammlung und in den Restaurationsräumen des Kellers, eine 
Summe in den Etat zu setzen, und gab dies zu einer eingehenden Be 
sprechung darüber Veranlassung, ob der Ausschuß seine Berathung auch 
auf die letztgenannten Räume ausdehnen solle oder nicht. Die Majorität 
entschied sich jedoch dahin, sich strikte an das dem Ausschüsse von der 
Versammlung ertheilte Mandat zu halten, welches dahin gehe, darüber 
vorzuberathen. ob nach dem Scheiding'schen Antrage eine elektrische 
Beleuchtung des Sitzungssaales zu wünschen sei. 
In Bezug auf diese Frage wurde von einer Seite ausgeführt, 
daß die während der Sitzungen in dem Saale herrschenden, in den 
wärmeren Monaten sich fast zur Unerträglichkeit steigernden Zustände, 
hervorgerufen durch übermäßige Wärme, schlechte Luft und mangelhafte 
Beleuchtung, worüber allgemein geklagt werde, dringend der Abhülfe 
bedürften. ‘ Es wurde hierbei zugegeben, daß, was die Beleuchtung be 
trifft, Remedur dadurch geschafft werden könne, daß man eine größere 
Anzahl von Flammen brennen lasse, ein solches Aushülfemittel werde 
aber wieder den Nachtheil einer gesteigerten Wärmetemperatur im 
Gefolge haben. 
Was den Kostenpunkt anlangt, so hatte der Herr Ttadtbaurath 
Blankenstein mitgetheilt, daß zur ersten Einrichtung der elektrischen 
Beleuchtung für den Saal etwa 14 000 Jt erforderlich sein, daß aber 
die jährlichen Betriebskosten im Vergleich zu den Kosten der gegen 
wärtigen Beleuchtung durch Gas sich niedriger stellen würden. 
Diese Summe sei, so wurde, anknüpfend an diese Mittheilung, 
bemerkt, doch keine so hohe, daß man daran Anstoß nehmen könne, 
ein« voraussichtlich durchgreifende Besserung der allgemein anerkannten 
äußerlichen Uebelstände des Saales herbeizuführen. 
Von anderer Seite wurde hierauf erwidert, daß die Besichtigung 
der elektrischen Beleuchtung im Reichstagsgebäude den Eindruck hi'nler- 
laffeu habe, als sei es vcrftüht, schon jetzt mit einer gleicharttgen 
Beleuchtung des Sitzungssaales der Versammlung vorzugehen, da die 
Erfahrung noch nicht gelehrt zu haben scheine, welche Art der Beleuchtung, 
ob mittels Bogenlicht oder Glühlicht, für derartige Räume die beste 
sei, wenigstens könne nicht zugegeben werden, daß bei einer solche» 
Beleuchtung, ipte sie die Mitglieder des Ausschusses im Reichstags 
gebäude vorgefunden hätten, ohne störende Belästigung für die Augen 
zu arbeiten sei.. Im Uebrigen könne auch der Sitzungssaal nicht für 
eine geeignete Versuchsstation gehalten werden, dazu sei die Benutzung 
desselben, wöchc älich einmal auf höchstens 3 bis 4 Stunden, zu unbe 
deutend, und z dieser geringen Benutzung ständen die Anlagekosten 
von 14 000 Jt nn keinem Verhältniß. — Wenn betont werde, daß 
die gegenwärtig Beleuchtung des Saales der Abhülfe bedürfe, so 
könnten ja, wen die zwingende Nothwendigkeit einer Verbesserung 
derselben von de Majorität der Versammlung wirklich anerkannt werden 
sollte, dazu die neuen Siemens'schen Regenerativbrenner verwende: 
werden. Und > rs die Luft in dem Saale während der Sitzungen 
betreffe, die am als schlecht bezeichnet werde, so sei dieselbe bisher 
doch wohl immc noch zu ertragen gewesen und werde sich auch in 
Zukunft wahrsch nlich nicht derartig verschlechtern, daß man dieserhalb 
so erhebliche Au zaben zu machen nöthig habe. Es müsse aber auch 
noch darauf hin wiesen werden, wenn wiederholt die Bemerkung ge 
fallen sei, die idtischen Behörden dürften sich der epochemachenden 
Erfindung gegei ber nicht ablehnend verhalten, daß bereits auf einer 
städtischen Gascistalt durch Techniker der Stadt eingehende Versuche 
mit der elcktrisicii Beleuchtung angestellt würden, also ein etwaiger 
Vorwurf der Teilnahmlosigkeit nach dieser Richtung hin könne als 
zutreffend nichttrachtet werden. 
Auf diese Einwände wurde entgegnet, daß es für äußerst wichtig 
gehalten werdet müßte, den Mitgliedern der Versammlung Gelegenheit 
zu geben, übet die Lichtstärke und die Lichtwirkung der elektrischen 
Beleuchtung, iwie darüber, wie sich dieselbe im Betriebe und in den 
Kosten stellt, tu einem städtischen Gebäude selbst Erfahrungen zu 
sammeln uillssich daraufhin ein eigenes sachgemäßes Urtheil zu bilden, 
und dazu tnüge vollkommen die einmalige wöchentliche Benutzung 
des Saales! Bis jetzt sei nian immer nur auf Dasjenige angewiesen 
gewesen, wck die Patentinhaber hinsichtlich des Kostenpunktes ?c. mit 
zutheilen fü gut befunden hätten, nunmehr sei es aber doch wohl an 
der Zeit, z ial auf diesem Gebiete weitgehende Erfahrungen vor 
lägen, nach eichen Betriebsstörungen kaum möglich seien, wenigstens 
nicht in gri rem Maßstabe als bei der Gasbeleuchtung, mit eigenen 
Augen zu s en. Ob nun Bogcnlicht oder Glühlicht in Anwendung 
zu bringen :, darüber werde die Versammlung kein Urtheil zu fällen,
	        
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