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Volume No. 15 (101-115), 17. Februar 1883

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1883 (Public Domain)

140 
Zu Nr. 105. 
Namentliches Verzeichniß 
derjenigen Mannschaften der Feuerwehr, welche eine 25 jährige Dienst 
zeit vollendet haben und für welche aus diesem Anlaß eine Grati- 
fication erbeten wird. 
Lfde. 
Nr. 
Name 
Charge 
Stamm- 
Nr. 
Dienst 
antritt 
Erbetene 
Gratifi- 
cation 
von 
Bemer 
kungen. 
■ 
Jahr 
Tag 
JC 
■4 
1. 
Schäfer 
Spritzen 
mann 
6. 155 
1854 
5.Jan. 
75 
— 
War IV« 
Jahr aus 
geschieden. 
2. 
Meißner 
do. 
6. 33 
1857 
6.Nov. 
75 
— 
Summa 
150 
— 
Berlin, den 22. Januar 1883. 
Königliches Polizei-Präsidium. 
Abtheilung für Feuerwehr. 
gez. Witte 
10«. Vorlage(J.-Nr.103036.V.II.82)— zurBefchlufffaffung—, 
betreffend Zahlung einer Entschädigung für das von 
dem Grundstücke Gormannstr. 5 zur Straffe ab 
getretene Terrain von 36 qm. 
Die verehelichte Eigenthümer Ortloff hat ihr Grundstück Gor 
mannstr. 5 im vorigen Jahre neu bebaut. Sie hat das Grundstück 
bis zur neuen Baufluchtlinie von Gebäuden freigelegt, wodurch eine 
Fläche von 36 gm ihr verloren gegangen und Straßenland geworden 
ist. Für diese freigelegte und vorbehaltlich des Anspruches auf Ent 
schädigung bereits abgetretene Fläche verlangt Frau Ortloff auf 
Grund des §. 13 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 entschädigt 
zu werden. Die mit Frau Ortloff dieserhalb geführten Verhand 
lungen haben zu dem Ergebniß geführt, daß dieselbe den ursprünglich 
erhobenen Anspruch von 2 700 JC — 75 JC pro qm — auf den 
Betrag von 2 500 JC — rund 69 JC 44 ^ pro qm — ermäßigt hat. 
Mit Rücksicht auf die Lage des Grundstücks halten wir diese 
Forderung in Uebereinstimmung mit der Baudeputation für annehmbar 
und ersuchen die Stadtverordneten - Versammlung wir daher zu 
beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden, 
daß für die von dem Grundstücke Gormannstr. 5 zur Straße 
abgetretene Fläche von 36 qm ein Preis von 2 500 JC 
gezahlt wird. Die Zahlung erfolgt aus Specialverwaltung 406. 
Titel II. A., der Etatsüberschreitung ungeachtet. 
Einen die Situation des Trennstücks veranschaulichenden Plan 
fügen wir mit dem Ersuchen um Rückgabe bei. 
Berlin, den 14. Februar 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
107. Vorlage (J.-Nr. 931 8. v. IV. 82) — zur Beschluff- 
saffung —, betreffend die Erhöhung des Schulgeldes 
für Kinder benachbarter Gemeinden in hiesigen Ge 
meindeschulen von 1,56 JC auf 2 JC monatlich. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hatte sich unterm 26. März 
1874 (Protokoll Nr. 22) vorläufig für die Dauer eines Jahres damit 
einverstanden erklärt, daß Kinder aus der Umgebung des Berliner 
Weichbildes, welche die betreffenden Ortsschulen wegen Ueberfüllung 
oder zu großer Entfernung derselben nicht besuchen können, auf Antrag 
der Ortsbehörde in hiesige Gemeindeschulen, sofern dazu in denselben 
ausreichender Raum vorhanden, gegen eine vom Ortsvorstande zu 
leistende Zahlung von monatlich 1,m JC Schulgeld pro Kind auf 
genommen werden können. 
Unterm 18. März 1875 (Protokoll Nr. 14) wurde die Beibehaltung 
dieser Einrichtung auf fernere zwei Jahre, und demnächst unterm 
25. Januar 1877 (Protokoll Nr. 23) bis auf Weiteres genehmigt. 
Bei Festsetzung der Höhe des Schulgeldes war besonders die 
Rücksicht maßgebend gewesen, daß seitens des Magistrats zu Charlotten 
burg für die hierorts angehörigen schulpflichtigen Kinder, welche von 
der hiesigen Waisenverwaltung nach dort in Kostpflege gegeben werden, 
auch nur ein Schulgeld von 1,so JC monatlich erhoben wurde. 
Wenn von dieser Einrichtung im ersten Jahre ihres Bestehens 
nur für 66 Kinder aus 7 Ortschaften Gebrauch gemacht wurde, so 
war doch die Zahl dieser Kinder bis Anfang Januar 1877 bereits auf 
263 aus 10 Ortschaften gestiegen, und seitdem ist dieselbe derart 
gewachsen, daß am 1. November v. I. aus 29 Ortschaften 602 Kinder 
hier eingeschult waren. 
Von diesen gehören aber 50 Kinder der Gemeinde Treptow an, 
für welche die Commune Berlin receßmäßig bis auf Weiteres freien 
Schulunterricht gewähren muß, und andere 19 befinden sich darunter, 
deren Väter zwar außerhalb wohnen, aber hier in Berlin besteuert 
werden und deshalb hierorts Anspruch auf freien Unterricht in Ge 
meindeschulen haben, endlich zählen dazu noch 3 Waisenkinder, für 
welche gleichfalls von hieraus gesorgt werden muß. 
Es verbleiben hiernach noch 530 fremde Kinder, welche gegen 
Schulgeld die hiesigen Gemeindeschulen besuchen und sich auf 53 Schulen 
und in diesen ans verschiedene Unterrichtsstufcn und Klassen vertheilen. 
Die Schul-Deputation hat nun in Erwägung genommen, ob diese 
Einrichtung länger beizubehalten oder aus Verwaltungsrücksichten auf 
zuheben resp. zu ändern sei. Wir verkennen mit ihr nicht, daß es sich 
hier nicht bloß um eine Vergünstigung der benachbarten Gemeinden 
und ihrer Bewohner handelt, sondern daß auch unmittelbar durch gute 
Bildung und Erziehung der fraglichen Kinder für unsere Stadt wohl 
thätige Folgen erzielt werden. 
Ferner würde sich eine irgendwie merkbare Erleichterung für unsere 
Gemeindeschulen durch eine Verweigerung fernerer Einschulung jener 
hier nicht ortsangehörigen Kinder nicht erreichen lassen, da die Ver- 
theilung derselben sich auf 53 Schulen, durchschnittlich also nur auf 
10 Kinder pro Schule erstreckt, die sich im Allgemeinen noch auf ver 
schiedene Klassen vertheilen. Dagegen treten wir der Ansicht der 
Schul-Deputation bei, daß das monatliche Schulgeld von 1,50 JC pro 
Kind vom 1. October cr. auf 2 JC ju erhöhen ist, nachdem auch die 
Commune Charlottenburg für die von der hiesigen Waisenverwaltung 
dorthin in Pflege gegebenen Zöglinge ein Schulgeld von 2 JC. 
monatlich erhebt. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung ergebenst zu 
beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß vom 1. October cr. ab das Schulgeld für 
Kinder aus der Umgebung Berlins, wenn sie in hiesige 
Gemeindeschulen aufgenommen werden, von l,so JC auf 2 JC 
monatlich pro Kind erhöht werde. Die sonstigen Bedingungen 
aber unverändert bleiben. 
Berlin, den 13. Februar 1883. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
108. Vorlage (J.-Nr. 8939 6. V. II. 82) — zur Beschluff- 
faffung —, betreffend die Entschädigung der Eigen- 
thümerin des Grundstücks Lietzmannstraffe Nr. 6 
für den zum Zwecke der Straffcnverbreitcrung von 
Gebäuden freigelegten Theil dieses Grundstücks. 
Die verehelichte Bäckermeister Wolfs Hierselbst hat bei Gelegenheit 
der Neubebauung ihres an der Ecke der Georgenkirchstraßc belcgenen 
Grundstücks Lietzmannstraße Nr. 6 nach Maßgabe der für diese Straße 
festgestellten neuen Baufluchtlinie eine bisher bebaute Fläche von 
31 qm zur Straße freilegen müssen. Für diese der Eigcnthümerin 
entzogene Grundfläche ist derselben auf Grund des 8- 13 Absatz 2 des 
Gesetzes vom 2. Juli 1875 eine Entschädigung zu gewähren. Nach 
den Seitens der Bau-Deputation mit der Frau Wolfs gepflogenen 
Verhandlungen hat dieselbe sich bereit erklärt, die fragliche Fläche für 
den Preis von 70 JC pro qm der Stadtgemeinde pfandfrei zu über 
eignen. 
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation erachten wir mit 
Rücksicht darauf, daß das betroffene Grundstück — wie der mit dem 
Ersuchen um Rückgabe beigefügte Situationsplan ersichtlich macht — nur 
eine sehr geringe Tiefe von der Lietzmannstraße aus hat und außerdem 
ein Eckgrundstück ist, den geforderten Preis von 70 JC pro qm für 
angemessen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir demgemäß zu 
beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß gegen pfandfreie Auflassung der von dem 
Grundstücke Lietzmannstraße Nr. 6 zur Straße freigelegten 
Fläche von 31 qm der Eigenthümerin Frau Wolfs eine 
Entschädigung von 70 JC für den Quadratmeter gezahlt 
und die in Summa 2 170 JC betragende Entschädigungs 
summe ä conto des Fonds für Erwerbung von Straßenland
	        
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