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Zu Nr. 105.
Namentliches Verzeichniß
derjenigen Mannschaften der Feuerwehr, welche eine 25 jährige Dienst
zeit vollendet haben und für welche aus diesem Anlaß eine Grati-
fication erbeten wird.
Lfde.
Nr.
Name
Charge
Stamm-
Nr.
Dienst
antritt
Erbetene
Gratifi-
cation
von
Bemer
kungen.
■
Jahr
Tag
JC
■4
1.
Schäfer
Spritzen
mann
6. 155
1854
5.Jan.
75
—
War IV«
Jahr aus
geschieden.
2.
Meißner
do.
6. 33
1857
6.Nov.
75
—
Summa
150
—
Berlin, den 22. Januar 1883.
Königliches Polizei-Präsidium.
Abtheilung für Feuerwehr.
gez. Witte
10«. Vorlage(J.-Nr.103036.V.II.82)— zurBefchlufffaffung—,
betreffend Zahlung einer Entschädigung für das von
dem Grundstücke Gormannstr. 5 zur Straffe ab
getretene Terrain von 36 qm.
Die verehelichte Eigenthümer Ortloff hat ihr Grundstück Gor
mannstr. 5 im vorigen Jahre neu bebaut. Sie hat das Grundstück
bis zur neuen Baufluchtlinie von Gebäuden freigelegt, wodurch eine
Fläche von 36 gm ihr verloren gegangen und Straßenland geworden
ist. Für diese freigelegte und vorbehaltlich des Anspruches auf Ent
schädigung bereits abgetretene Fläche verlangt Frau Ortloff auf
Grund des §. 13 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 entschädigt
zu werden. Die mit Frau Ortloff dieserhalb geführten Verhand
lungen haben zu dem Ergebniß geführt, daß dieselbe den ursprünglich
erhobenen Anspruch von 2 700 JC — 75 JC pro qm — auf den
Betrag von 2 500 JC — rund 69 JC 44 ^ pro qm — ermäßigt hat.
Mit Rücksicht auf die Lage des Grundstücks halten wir diese
Forderung in Uebereinstimmung mit der Baudeputation für annehmbar
und ersuchen die Stadtverordneten - Versammlung wir daher zu
beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden,
daß für die von dem Grundstücke Gormannstr. 5 zur Straße
abgetretene Fläche von 36 qm ein Preis von 2 500 JC
gezahlt wird. Die Zahlung erfolgt aus Specialverwaltung 406.
Titel II. A., der Etatsüberschreitung ungeachtet.
Einen die Situation des Trennstücks veranschaulichenden Plan
fügen wir mit dem Ersuchen um Rückgabe bei.
Berlin, den 14. Februar 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
107. Vorlage (J.-Nr. 931 8. v. IV. 82) — zur Beschluff-
saffung —, betreffend die Erhöhung des Schulgeldes
für Kinder benachbarter Gemeinden in hiesigen Ge
meindeschulen von 1,56 JC auf 2 JC monatlich.
Die Stadtverordneten-Versammlung hatte sich unterm 26. März
1874 (Protokoll Nr. 22) vorläufig für die Dauer eines Jahres damit
einverstanden erklärt, daß Kinder aus der Umgebung des Berliner
Weichbildes, welche die betreffenden Ortsschulen wegen Ueberfüllung
oder zu großer Entfernung derselben nicht besuchen können, auf Antrag
der Ortsbehörde in hiesige Gemeindeschulen, sofern dazu in denselben
ausreichender Raum vorhanden, gegen eine vom Ortsvorstande zu
leistende Zahlung von monatlich 1,m JC Schulgeld pro Kind auf
genommen werden können.
Unterm 18. März 1875 (Protokoll Nr. 14) wurde die Beibehaltung
dieser Einrichtung auf fernere zwei Jahre, und demnächst unterm
25. Januar 1877 (Protokoll Nr. 23) bis auf Weiteres genehmigt.
Bei Festsetzung der Höhe des Schulgeldes war besonders die
Rücksicht maßgebend gewesen, daß seitens des Magistrats zu Charlotten
burg für die hierorts angehörigen schulpflichtigen Kinder, welche von
der hiesigen Waisenverwaltung nach dort in Kostpflege gegeben werden,
auch nur ein Schulgeld von 1,so JC monatlich erhoben wurde.
Wenn von dieser Einrichtung im ersten Jahre ihres Bestehens
nur für 66 Kinder aus 7 Ortschaften Gebrauch gemacht wurde, so
war doch die Zahl dieser Kinder bis Anfang Januar 1877 bereits auf
263 aus 10 Ortschaften gestiegen, und seitdem ist dieselbe derart
gewachsen, daß am 1. November v. I. aus 29 Ortschaften 602 Kinder
hier eingeschult waren.
Von diesen gehören aber 50 Kinder der Gemeinde Treptow an,
für welche die Commune Berlin receßmäßig bis auf Weiteres freien
Schulunterricht gewähren muß, und andere 19 befinden sich darunter,
deren Väter zwar außerhalb wohnen, aber hier in Berlin besteuert
werden und deshalb hierorts Anspruch auf freien Unterricht in Ge
meindeschulen haben, endlich zählen dazu noch 3 Waisenkinder, für
welche gleichfalls von hieraus gesorgt werden muß.
Es verbleiben hiernach noch 530 fremde Kinder, welche gegen
Schulgeld die hiesigen Gemeindeschulen besuchen und sich auf 53 Schulen
und in diesen ans verschiedene Unterrichtsstufcn und Klassen vertheilen.
Die Schul-Deputation hat nun in Erwägung genommen, ob diese
Einrichtung länger beizubehalten oder aus Verwaltungsrücksichten auf
zuheben resp. zu ändern sei. Wir verkennen mit ihr nicht, daß es sich
hier nicht bloß um eine Vergünstigung der benachbarten Gemeinden
und ihrer Bewohner handelt, sondern daß auch unmittelbar durch gute
Bildung und Erziehung der fraglichen Kinder für unsere Stadt wohl
thätige Folgen erzielt werden.
Ferner würde sich eine irgendwie merkbare Erleichterung für unsere
Gemeindeschulen durch eine Verweigerung fernerer Einschulung jener
hier nicht ortsangehörigen Kinder nicht erreichen lassen, da die Ver-
theilung derselben sich auf 53 Schulen, durchschnittlich also nur auf
10 Kinder pro Schule erstreckt, die sich im Allgemeinen noch auf ver
schiedene Klassen vertheilen. Dagegen treten wir der Ansicht der
Schul-Deputation bei, daß das monatliche Schulgeld von 1,50 JC pro
Kind vom 1. October cr. auf 2 JC ju erhöhen ist, nachdem auch die
Commune Charlottenburg für die von der hiesigen Waisenverwaltung
dorthin in Pflege gegebenen Zöglinge ein Schulgeld von 2 JC.
monatlich erhebt.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung ergebenst zu
beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß vom 1. October cr. ab das Schulgeld für
Kinder aus der Umgebung Berlins, wenn sie in hiesige
Gemeindeschulen aufgenommen werden, von l,so JC auf 2 JC
monatlich pro Kind erhöht werde. Die sonstigen Bedingungen
aber unverändert bleiben.
Berlin, den 13. Februar 1883.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
108. Vorlage (J.-Nr. 8939 6. V. II. 82) — zur Beschluff-
faffung —, betreffend die Entschädigung der Eigen-
thümerin des Grundstücks Lietzmannstraffe Nr. 6
für den zum Zwecke der Straffcnverbreitcrung von
Gebäuden freigelegten Theil dieses Grundstücks.
Die verehelichte Bäckermeister Wolfs Hierselbst hat bei Gelegenheit
der Neubebauung ihres an der Ecke der Georgenkirchstraßc belcgenen
Grundstücks Lietzmannstraße Nr. 6 nach Maßgabe der für diese Straße
festgestellten neuen Baufluchtlinie eine bisher bebaute Fläche von
31 qm zur Straße freilegen müssen. Für diese der Eigcnthümerin
entzogene Grundfläche ist derselben auf Grund des 8- 13 Absatz 2 des
Gesetzes vom 2. Juli 1875 eine Entschädigung zu gewähren. Nach
den Seitens der Bau-Deputation mit der Frau Wolfs gepflogenen
Verhandlungen hat dieselbe sich bereit erklärt, die fragliche Fläche für
den Preis von 70 JC pro qm der Stadtgemeinde pfandfrei zu über
eignen.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation erachten wir mit
Rücksicht darauf, daß das betroffene Grundstück — wie der mit dem
Ersuchen um Rückgabe beigefügte Situationsplan ersichtlich macht — nur
eine sehr geringe Tiefe von der Lietzmannstraße aus hat und außerdem
ein Eckgrundstück ist, den geforderten Preis von 70 JC pro qm für
angemessen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir demgemäß zu
beschließen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß gegen pfandfreie Auflassung der von dem
Grundstücke Lietzmannstraße Nr. 6 zur Straße freigelegten
Fläche von 31 qm der Eigenthümerin Frau Wolfs eine
Entschädigung von 70 JC für den Quadratmeter gezahlt
und die in Summa 2 170 JC betragende Entschädigungs
summe ä conto des Fonds für Erwerbung von Straßenland