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Vorlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
«». Vorlage (J.-Nr. 10388. B. V. II.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Erwerbung des von
dem Grundstücke Jnselstr. I und Waffergaffe 38
zur Verbreiterung der Jnselftraste erforderlichen
Straßenterrains.
In Folge der durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Octobcr 1879
zur Festsetzung gelangten neuen Baufluchtlinie für die Jnselstraße zwischen
dem Grünen Graben und der Köpnickerstraße ist von dem daselbst bele-
genen ehemaligen Dienstb ach'schcn Grundstücke Jnselstr. 1 und Wasser
gasse 38 der auf dem beiliegenden Situationsplane mit den Buchstaben
abc.defga umschriebene Theil desselben als Straßenland zum
Zwecke der Verbreiterung der Jnselstraße erforderlich.
Der jetzige Eigenthümer des Grundstücks, Robert Niemcyer, hat
sich bereit erklärt, das zur Straße bestimmte Terrain von Gebäuden frei
zulegen und der Stadtgemeinde abzutreten. Zu einer unentgeltlichen Ab
tretung ist er nicht verpflichtet, wohl ober nach §. 13 Abs. 2 des Ge
setzes vom 2. Juli 1875 berechtigt, in diesem Falle eine Entschädigung
zu fordern, selbst wenn die Stadtgemeinde den Ankauf nicht freiwillig be
schließen würde. Die Bau-Deputation ist daher mit Riemeyer in
Unterhandlung getreten, derselbe ist bereit, gegen Zahlung von 150 oft.
für den Quadratmeter abzutretendes Strnßenterrain dasselbe der Stadt
gemeinde aufzulassen.
Was den geforderten Preis betrifft, so wird man denselben nicht als
zu hoch bezeichnen können. Das Grundstück liegt im Mittelpunkte der
Stadt in verkehrsreicher Gegend, wird von der einen Seite vom Grünen
Graben, von der anderen von der Waffergaffe umschlossen, ist also doppelt
werthvoll. In ähnlichen Fällen ist in der Wallstraße 210 o4C, in der
Alten Jacobstraße bei der Ritterstraße 140 jtt. für den Quadratmeter
gezahlt. Demgemäß ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung wir,
zu beschließen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich mit der
Erwerbung des zur Verbreiterung der Jnselstraße von dem
Grundstücke Jnselstr. 1 und Waffergaffe 38 erforderlichen Ter
rains von 452 qm zu einem Preise von 150 c4i. für den
Quadratmeter einverstanden.
Die Zahlung erfolgt aus den im Etat pro 1882/83 auf Erwer
bung von Straßenland bei Specialverwaltung Nr. 40 B. anzuweisenden
Mitteln.
Berlin, den 28. Januar 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
70. Vorlage (J.-Nr. 4429. F. B.) — zur Beschluß -
faffung —, betreffend die Festsetzung deS Etats
für die Vorspannverwaltuug pro 1882.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den anliegenden
Entwurf zum Etat für die Vorspannverwaltung pro 1882 mit dem Er
suchen, denselben zu prüfen und festzusetzen.
Wir bemerken hierbei, daß der Effectenbestand der Borspannkaffe sich
dadurch gegen früher verringert hat, daß die erheblichen Kosten der Vor-
spanngcstellungen zum großen Manöver des Gardecorps und 3. Armee
corps im Herbst 1880, welche vorschußweise aus der Sublevationskaffe
gedeckt waren, nach Eingang der Vorspannvergüligung aus der Staats
kasse nunmehr definitiv verausgabt worden sind, zu welchem Zweck die
Versilberung des Effectenbestandes bis auf die im Etat nachgewiesenen
3 000 <M. Stadtanleihescheine erfolgen mußte.
Die Aufstellung des Etatsentwurfs ist dadurch verzögert worden,
daß die Abrechnung über die Kosten der Vorspanngestcllung zu dem ge
dachten Herbstmanöver mit der Staatskasse erst im Januar cr. erfolgt
ist und die Lage der Vorspannkaffc sich vorher nicht genau übersehen ließ.
Die erforderliche Anzahl von Druckexemplaren des Etatsentwurfs
erfolgt hierneben.
Berlin, den 3. Februar 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
7l. Vorlage (J.-Nr. 21. B. V. II.) — zur Beschluß
fassung — über die Weiterverpachtung der
Chauffeegeld - Hebestelle zu Reinickendorf an
de» bisherigen Pächter, Chauffcegeldeinnehmer
Krüger.
Die Chatsseegeld-Hebestelle zu Reinickendorf wird zum 1. April 1882
pachtsrei, und ist von da an bis zum 1. April 1883 wieder zn ver-
pachten. Die von dem bisherigen Pächter Krüger gezahlte jährliche
Pacht betrug 300 jfi. Der rc. Krüger hat sich nun erboten, die
Hebestelle untch den bisherigen Bedingungen auf ein weiteres Jahr zu
pachten. Nach der Ermittelung unserer Bau-Deputation, Abtheilung II.,
ist ein höheres Pachtgebot für die Hcbestellc, welche nach dem Fortfalle
der Hebestelle tuf der Tegeler Chaussee an Frequenz verloren hat, bei
einer Neuaussi>reibung von einem reellen Pächter nicht zu erwarten, da
nach dem Beriht des recherchirenden Stadtverordneten der Ueberschuß in
den Einnahm« über die derzeitige Pachtsumme eben ausreicht, um eine
Familie mit bicheidenen Ansprüchen zu ernähren und sich die Frequenz-
verhältnisse au der Chaussee im Ganzen nicht verändert haben.
Die BauDeputation, Abtheilung II., empflehlt daher, von der Neu
ausschreibung ht Hebestelle Abstand zu nehmen, und dieselbe dem bis
herigen Pächter Krüger auf ein weiteres Jahr für die von demselben
bisher gezahlte Pachtsumme von 7 300 Jt zu verpachten.
Diesem Anschlage schließen wir uns um so mehr an, da der
rc. Krüger ein Mann ist, über besten Amtsthätigkeit als Chauffcegeld-
crhebcr bis jetzt keinerlei Klagen laut geworden sind. Wir ersuchen des
halb um folgen en Beschluß:
T e Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein-,
verstauen, daß die Chausseegeld-Hebestclle zu Reinickendorf auf
die Zqt vom 1. April 1882 bis zum 1. April 1883 für die