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Volume No. 9 (51-58), 4. Februar 1882

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

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26. Von Herrn Commerzienrath Dell- 
schau, Alexanderstraße 67, die ihm 
in der Prozeßsache Winter c./a. 
Schmidt zustehenden Sachverstän 
digengebühren „zu Armenzwecken" . 6,so <M. 
27. Von den Herren Holtz & Leon 
hardt, Böckhstraßc 2, aus dem Ver 
kauf alter für Miethsschulden ange 
nommener Möbel ll,oo - 
28. Durch die 204. Armen - Commission 
von Herrn Rentier Kl ei nicke, Blu- 
mcshof 1, Finderlohn für ein gefun 
denes Portemonnaie mit 60 Jt In 
halt 6,oo - 
29. Aus einer Darlehnsforderung des ver 
storbenen Rentiers Andreas Gottlieb 
Hennig, welche derselbe testamen 
tarisch der Armen-Direction vermacht 
hat 360,oo - 
30. Von Herrn Ludwig Gerstel zu 
Mülhausen i. E., als Inhalt eines 
gefundenen unbrauchbaren Porte 
monnaies 3,55 * 
31. Durch den Rittergutsbesitzer G. Cas 
par zu Kähmen bei Crossen a. O>, 
Legat seiner verstorbenen Schwester 
Albertine Wundsch, geb. Caspar 150,oo - 
32. Durch das Kosten-Einziehungsbureau 
vom Gerichtsvollzieher Muhs, Köp- 
nickerstraße 73, in der Strafsache 
wider Theile wegen Vergehens wider 
die Gewerbeordnung 30,oo - 
33. Durch das Kosten-Einziehungsbureau 
von Herrn Rechtsanwalt Stadtha 
gen, Geldbuße für einen Mandanten 30,oo - 
34. Von dem Kaufmann Herrn L i s s a u e r, 
Jägerstraße 24, als Geschenk für die 
Armen 5,oo * 
35. Von der Bureaukasse der Gewerbe- 
Deputation in der Streitsache des 
Schlostergesellen Bollmann ca. 
Schlossermeister Much er . . . . 9,os » 
36. Jahresinhalt der in der Polizei- 
Hauptkaste aufgestellten sogenannten 
Armenbüchse 31,so - 
37. Geschenk derHerren Gebrüder Schick- 
ler 300,oo » 
38. Von Herrn Albert Philipp Meyer: 
a) zur Vertheilurm an christliche 
Arme am 6. December, dem 
Sterbetage des Herrn Herrmann 
Gerson .... 150^. 
b) zur beliebigen ander- 
weitigenVerwendung 150 JL nnn 
300,oo * 
39. Von dem Herrn Geheimen Com 
merzienrath Gerson von Bleich- 
roeder zu Ehren des Andenkens 
seiner am 30. November 1881 ver 
storbenen Gattin zur Vertheilung an 
40 Arme mit je 25 JC . . . . 1000,oo - 
40. Von der 215. Armen - Commission 
sind aus dem Ertrage einer im Com 
missionsbezirk veranstalteten Samm 
lung von 153 Jt 25 Kinder zu 
Weihnachten mit Kleidungsstücken und 
anderen Sachen beschenkt worden . 
Summa A. und B. 4 226,«5 Ji. 
3 281,65 
55, Vorlage (J.-Nr. 330. B. V. II.) — zur Beschluß» 
faffung —, betreffend die Zahlung einer Ent 
schädigung für die von dem Grundstücke Ret- 
uickendorferstraße 55 zur Straße und zum Vor 
garten freigelegten Flächen. 
Der Schmiedemeister Wiese hat sein Reinickendorferstraße 55 belegenes 
Grundstück bis zur Baufluchtlinie von Gebäuden freigelegt und nunmehr 
eine Entschädigung beansprucht, welche die Stadtgemeinde nach §. 13 
des Gesetzes vom 2. Juli 1875 zu leisten verpflichtet ist. Da die Ver 
handlungen mit dem rc. Wiese über die Höhe der zu leistenden Ent 
schädigung nicht zum Ziele geführt haben, so haben wir, um möglichst 
ohne förmliche Durchführung des Enteignungsverfahrens zu einer Ver 
ständigung mit demselben zu gelangen, durch die im Enteignungsverfahren 
fungirenden Sachverständigen nach den Grundsätzen des Enteignungsgesetzes 
eine Taxe anfertigen lasten. 
In dieser hier beigefügten Taxe ist dem Eigenthümer als Gesammt- 
entschädigung die Summe von 3 351 JC. zugebilligt worden, während die 
Forderung destelben nur 3 255 JL betrug. Diese Taxe, gegen welche 
unseres Erachtens gegründete Einwendungen nicht zu erheben sind, würde 
bei einer förmlichen Durchführung des Enteignungsverfahrens voraussichtlich 
dem Entschädigungsbeschluste des Polizei-Präsidiums zu Grunde gelegt 
werden. Bei der Erörterung der Taxe hat sich der Eigenthümer bereit 
erklärt, die lasten- und schuldenfreie Auslastung der nach dem beifolgenden 
Plane der städtischen Plankammer 127 gm umfassenden Straßenparzelle 
an die Stadtgemeinde zu bewirken, wenn ihm eine Entschädigung in Höhe 
seiner ursprünglichen Forderung von 3 255 JC. gezahlt wird. 
Wir halten dies Angebot für um so annehmbarer, als bei einer 
förmlichen Durchführung des Enteignungsverfahrens voraussichtlich auch noch 
städtischerseits die zu zahlende Entschädigung vom Tage der Freilegung 
an landesüblich verzinst, in jedem Falle auch die Enteignungskostenlast ge 
tragen werden müßte. 
Indem wir noch anführen, daß der diesjährige Etatsansatz für Er 
werbung von Straßenland bereits überschritten ist, es sich hier jedoch um 
eine Entschädigung handelt, zu deren Leistung die Stadtgemeinde gesetzlich 
verpflichtet ist, ersuchen wir um folgenden Beschluß: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß dem Schmiedemeister Wiese gegen pfandfreie 
Auslastung der von seinem Grundstücke Reinickendorferstraße 55 
zur Straße freigelegten Parzelle von 127 gm als Entschädigung 
für diese Parzelle und für die Freilegung des Vorgartens von 
Gebäuden der Betrag von 3 255 JC. aus dem Fonds für Er 
werbung von Straßenland gezahlt werde. 
Berlin, den 31. Januar 1882. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
5«. Vorlage (J.-Nr. 3. S. D.), betreffend die JahreS- 
prüfung der städtischen Tanbstnmmeoschule. 
Die Jahresprüfung der städtischen Taubstummenschule wird am 
Dienstag, den 14. Februar er., Vormittags von 10 Uhr ab, in der 
Aula der 49. Gemeindeschule, Blumenstr. 63a., abgehalten werden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir ergebenst, dieser 
Prüfung durch Deputirte gefälligst beizuwohnen. 
Berlin, den 25. Januar 1882. 
Die städtische Schul-Deputation. 
gez. Schreiner. 
57. Vorlage (J.-Nr. 673. B. V. II.), betreffend die 
Abnahme des Neubaues der Fußgängerbrücke 
über den Lntfenstädtifcheu Kanal am Engel- 
becken. 
Zur Bauabnahme des Neubaues der Fußgängerbrücke über den 
Luisenstädtischen Kanal am Engelbecken, im Zuge des Elisabethufers, ist 
ein Termin an Ort und Stelle auf Dienstag, den 14. Februar er., Vor 
mittags 10 Uhr, anberaumt, von dem wir der Stadtvcrordneten-Ber« 
fammlung mit dem Ersuchen Kenntniß geben, Mitglieder aus deren Mitte 
deputiren zu wollen. 
Berlin, den 1. Februar 1882. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck.
	        
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