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Volume No. 9 (51-58), 4. Februar 1882

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

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, Specialverwaltung Nr. 1 — Grundstücke in der Sadt —, 
- 2 — Ländliche Grundstücke —, 
. 28 — Gemcindeschulen —, 
• 29 — Verschiedene Einrichtungen und 
Anstalten zu Schulzwecken —, 
- 31 — Armenwescn —, 
- 32 — Waisenverwaltung —, 
- 33 — Arbeitshaus in Rummelsburg —, 
- 38 — Baracken lazareth —, 
- 39 — Park- und Gartenverwaltung —, 
• 40a. — Hochbau —, 
- 40b. — Straßenbau —, 
- 42 — Zum Personal - Besoldungsetat 
gehörige Stellen —, 
- 43 — Geschäftsbedürsnisse —, 
- 44 — Pensionen —, und 
- «50 — Verschiedene Ausgaben —. 
Es muß anerkannt werden, daß die Verwaltung in allen Zweigen 
sich bemüht hat, die Grenzen der Etatspositionen inne zu halten. 
Die Ausgaben sind mit Ausnahme einer Summe von 1 423 885,24 14t 
aus den lausenden Mitteln gedeckt worden. 
Dieser Betrag setzt sich zusammen: 
1. aus der für den Bau höherer Lehranstalten, für den Neubau 
des Arbeitshauses zu Rummelsburg und der Irrenanstalt zu 
Dalldorf, für Beschaffung des Inventars dieser Anstalt, für den 
Neubau der Jdiotcnanstalt daselbst und endlich für die Her 
stellung besserer Brücken und die Zuschüttung das Königs 
graben aus der Anleihe vom Jahre 1878 entnommenen Summe 
von 1 326 800,63 c4C. 
2. aus dem aus dem Grundstücks-Erwerbungs 
fonds zur Herstellung einer Zufuhrstraße 
zur Falk-Realschule entnommenen Betrage 
von 8 500,oo - 
und endlich 
3. aus einer aus der Haupt-Stiftungskasse ent 
nommenen Summe von ...... 88,584,61 - 
zum Neubau der Alterversorgungsanstalt. 
Sind wiederum 1 423 885,24 
Die vorgekommenen Etatsüberschreitungen betragen: 
beim Ordinarium 2 381 093,48 c4t. 
beim Extraordinarium . 324 614,80 - 
zusammen 2 705 708,28 Jt 
Hiervon sind bereits genehmigt: 
beim Ordinarium . . 1 771 634,» Jt. 
beim Extraordinarium . 316 811,3« - 
sind . . 2 088 445,34 - 
Es sind mithin noch nicht genehmigt .... 617 262,74 
Die Zahl der Uebcrschreitungcn ist viel geringer, als in den Vor 
jahren und nur wenige davon machen eine vorläufige Beanstandung er 
forderlich. Auch die Verminderung der Reste bei der Steuerverwaltung 
— sie beliefen sich in 1877/78 auf 122 873,» Jt,., in 1878/79 auf 
76 826,33 Jt, in 1879/80 auf 51 661,72 Jt und betragen pro 1880/81 
nur 42 299,09 Jt. — erweist einen anerkennenswcnhen Fortschritt in der 
Präcision der Steuereinziehung. 
Während die Einnahmen der Miethssteuer gegen das Vorjahr sich 
um 51021 Jt erhöhten, hat die Haussteuer eine Mindereinnahme von 
35 539 Jt ergeben; die Einnahmen der Gemeinde-Einkommensteuer sind 
um 62 814 Jt gestiegen und haben sämmtliche Steuern gegen das Vor 
jahr einen Mehrertrag von 101 870 Jt. ergeben. 
Dem seitens der Stadtverordnelen-Versammlung wiederholt aus 
gesprochenen Wunsche auf Verminderung der ganz bedeutenden Ausgabe 
reste, ist nicht in dem erwarteten Maße Rechnung getragen. 
Wenn auch diese Reste sich gegen das Vorjahr um 379 787,97 Jt, 
vermindert haben, so betrugen dieselben dennoch ult. März 1881 immer 
noch 4 517 286.88 Jt 
Namentlich bei Kapitel X. — Bauverwaltung — beträgt die Summe 
aller Ausgabereste nicht weniger als 3 003 187,74 Jt., wovon blos auf 
den Straßen- und Brückenbau 2 186 806,93 Jt. kommen. 
In Bezug auf die letztgenannte Verwaltung ist noch zu erwähnen: 
Von dem Pauschquantum, welches zur Bestreitung der Kosten für 
den Anschluß der städtischen Grundstücke an die Kanalisation bewilligt 
worden ist, und welches mit den Resten voriger Rechnung in Summa 
320 942,62 Jt. betrug, während sich die rechnungsmäßige Sollausgabe 
aus 318 512,» Jt. stellte, sind 156 700,6° Jt., also mehr als die Hälfte, 
in Rest geblieben. Der aus dem Vorjahre übertragene Rest war noch 
um rot. 20 000 Jt. höher. Die Etatsforderung ist also entweder weit 
über das wirkliche Bedürfniß hinausgegangen, oder die Arbeiten sind 
nicht in dem durch die Lage der Dinge gebotenen Umfange ausgeführt 
worden. Die hiernach sich herausstellende unnöthige Belastung des Etats 
hätte um so eher vermieden werden können, da durch ein eingehendes 
Vernehmen mit der Kanalisationsverwaltung die annähernde Feststellung 
des Bedarfs sehr gut möglich gewesen wäre. 
Beim Extraordinarium zu Kapitel X. — Specialverwaltung 
Nr. 40 A. — Hochbau — findet sich ein Ausgaberest von 659 680,ie Jt. 
Auch dieser Rest erscheint sehr hoch. Wenn die Arbeiten, welche davon 
bezahlt werden sollen, bereits im Sommer und Herbst 1880 ausgeführt 
waren, so hätte die Abrechnung wohl während des Winters bis zum 
31. März 1881 erfolgen können. Waren sie noch nicht ausgeführt, so 
würde sich auch hier die im Etat geforderte und bewilligte Summe als 
zu hoch herausstellen, was umsomehr zu urgircn wäre, da eine an 
nähernd richtige Beurtheilung dessen, was im Laufe des Etatsjahres 
ausführbar ist, hier ebenfalls nicht zu den Unmöglichkeiten gehört. 
Bei Specialverwaltung Nr. 408 sind sab Titel 6. und 0. „Ncu- 
pflasterungen und Umpflasterungen" Ausgabereste von zusammen 
197 156,80 Jt vorhanden. Die von dem Magistrat in seiner Exposition 
dafür entwickelten Gründe können nicht als durchaus zutreffend an 
erkannt werden. Die Pflasterungen beginnen in der Mehrzahl der Fälle, 
wie sich bei den Revisionen der einzelnen Rechnungen erweist, erst Ende 
Mai oder Anfang Juni, manche noch später. Wenn damit beim Ein 
tritt der günstigen Witterung begonnen würde, könnten die in Aussicht 
genommenen Arbeiben beim Eintreten der Winterkältc vollendet sein, und 
es wäre dann nicht nöthig, besondere Mittel zu reserviren, welche etwa 
noch im Mär; des folgenden Jahres, falls es die Witterung erlaubt, 
zur Verwendung gelangen könnten. Da indessen die Stadtverordneten- 
Versammlung nunmehr die Auswahl der auszuführenden Arbeiten wieder 
selbst in die Hand genommen hat, so wird es angezeigt sein, künftig den 
Nachweis zu verlangen, aus welchen Gründen einzelne derselben etwa 
nicht ausgeführt worden sind. 
Der Rechnungsausschuß beantragt demnach zu beschließen: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat wiederholt, dafür 
Sorge tragen zu wollen, daß die Ausgabereste, namentlich bei 
der Bauverwaltung, möglichst vermieden werden. 
Die Gesammtschald der Stadt betrug ult. März 1880 die Summe 
von 116 652 805 Jt.', sie ist im Laufe des Etatsjahres 1880/81 auf 
126 161 605 Jt. gestiegen, hat sich also um 9 508 800 Jt. vermehrt. 
Das Guthaben der Stadt-Hauptkasse bei der Gas-, Wasserwerks-, Kanali- 
sations- und Viehhofsverwaltung betrug ult. März 1881 in Summa 
106 498 053 Jt, so daß als eigentliche Kämmereischuld der Betrag von 
19 663 552 Jt. verbleibt. 
Da die letztere ult. März 1880 nur 17 759 677 Jt betrug, so hat 
sie sich im Etatsjahre 1880/81 um 1 903 875 JC. vermehrt, welche na- 
mentlich auf den Bau verschiedener städtischer Anstalten, sowie auf die 
Ausführung neuer Ueberbrückungen verwendet worden sind. 
Das Vorschußconto war ult. März 1881 mit 2 065 167,,9 Jt 
belastet. Hiervon kommen allein auf den Durchbruch der Papenstraße 
an Kaufgeldcrn 1 728 298,73 Jt — Die Stadtverordneten<Versammlung 
hat mit Beziehung hierauf schon am 9. März 1880 folgenden Beschluß 
gefaßt: 
„Die Versammlung ersucht den Magistrat in Erwägung zu 
nehmen, auf welche Weise dem aus den bedeutenden Vorschuß- 
Zahlungen resultirenden, mit einer geordneten Finanzlage un 
vereinbaren Zustande ein Ende zu machen ist, und ihr zu diesem 
Zweck geeignete Vorschläge zugehen zu laffeu." 
Sie hat dann ferner am 10. Februar 1881 beschlossen: 
„Unter Wiederholung ihres Beschlusses, ck. d. 9. März 1880, 
ersucht die Versammlung den Magistrat, möglichst bald eine 
Vereinbarung zur Deckung der Kosten herbeizujühren, welche 
für den Ankauf der behufs Durchlcgung der Königsmauer er 
worbenen Grundstücke vorschußweise gezahlt worden sind." 
„Die Versammlung giebt hierbei dem Magistrat in Erwä 
gung, ob nicht aus den im Specialetat Nr. 40 L. unter 
Titel II. A. zur Erwerbung von Terrain zu Straßen re. be 
willigten Mitteln alljährlich eine entsprechende Summe an das 
Vorschußconto erstattet werden kann, bis der Restbetrag der 
Schuld durch den Verkauf der nach Durchlegung der Kaiser 
Wilhelmstraße verbleibenden Baustellen Deckung finden kann." 
Beiden Anträgen ist bis jetzt eine thatsächliche Folge nicht gegeben 
worden. Der Rechnungsausschuß beantragt deshalb zu beschließen: 
Unter Wiederholung der Beschlüsse vom 9. März 1880 und 
vom 10. Februar 1881 ersucht die Versammlung den Magistrat 
um eine baldige Vorlage behufs Entfernung der zur Durch 
legung der Königsmauer gezahlten Kaufgelder aus dem Bor 
schußconto. 
Der Rechnungsausschuß ist außerdem veranlaßt, in Betreff des 
Vorschußcontos noch einen weiteren Antrag zu stellen. Es ist schon 
früher bei einer andern Gelegenheit darauf hingewiesen worden, daß die 
Prüfung der während des Etatsjahrcs erfolgten Ausgaben nur unvoll 
ständig bleiben müsse, so lange sich einzelne derselben dadurch, daß sie 
auf das Borschußconto angewiesen werden, der Cognition der RevisionS- 
instanz entziehen können. 
Der Rechnungsausschuß hat damals, um diesen Uebelstand zu be 
seitigen, den Antrag gestellt, die Stadtverordneten-Versammlung wolle 
den Magistrat ersuchen, 
ihr alljährlich zugleich mit dem Finalabschluß eine vidimirte 
Abschrift des Vorschußcontos zugehen zu laffen.
	        
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