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Volume No. 8 (50), 4. Februar 1882

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

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an Kosten für Aufnahme der 
Gaszähler re 2 300 <Ai. 
an Bureankosten .... 1000 - 
an Ausgaben für Amortisation 
und Verzinsung auS der 
Rückzahlung der Obliga- 
rionsschuld de 1846 und 
Convertirung der Anleihen 
de 1869 und 1875 . . 95 200 
an Abschreibungen für den 
Erneuerungsfonds ... 17 500 - 
sind 143 100 Jj, 
hinzutreten, zusammen 527 600 Ji 
andererseits Mindereinnahmen an Beiträgen 
zur Wittwen-Berpflegungsanstalt rund 
650 Ji 
und Mehrausgaben: 
an Bereitungskosten ... 75 320 - 
für den Betrieb als: 
Arbeitslöhne 6 000 - 
für Erneuerung der Retorten rc. 18 800 - 
für Betriebsgeräthe ... 1200 - 
allgemeine Bclriebsunkostcn . 18 800 - 
und an Pensionen . . . . 2 500 - 
zusammen 123 270 - 
gegenüberstehen, so daß als Mehrüberschuß 
verbleiben wie oben rund 404 300 > 
Das Kapitel III. Steuervcrwaltung 
ergiebt einen Mchrüberschuß gegen den letzten Etat von 924 559 <AC, 
welcher aus den Mehreinnahmen und zwar: 
bei Abtheilung 1. Micthssteucr 200 000 <AC 
- • 2. Haussteuer 60 000 » 
• - 4. Gemeinde-Einkommensteuer . 664 459 - 
- - 5. Braumalzsteuer .... 10000 - 
- - 6. Wanderlagersteuer . . . 100 - 
zusammen 934 559 cAC 
und auS der Mindereinnahme bei Abtheilung 3. Hunde 
steuer von 10 000 . 
entsteht. 
I. Die Einnahmen aus der Miethssteuer haben betragen: 
pro 1875 9 407 858 <At 
- 1876 9 943 942 . 
- 1. April 1877/78 9 883 230 - 
- 1. April 1878/79 9 695 278 - 
. 1. April 1879/80 9 548 224 - 
- 1. April 1880/81 9 599 246 - 
und werden voraussichtlich betragen pro 1. April 1881/82 
rund 9 700 000 - 
Wenngleich die Zeitverhältnisie während der letzten Jahre eine 
Besserung im Allgemeinen kaum erkennen lassen, so glauben wir doch in 
Rücksicht auf die aus den vorstehenden Zahlen sich ergebende Steigerung 
der Erträge der Miethssteuer vom Jahre 1879/80 ab, sowie auf das 
allmälig günstiger sich gestaltende Verhältniß der Zahlen der 
am 
Mieths- 
crhöhungen 
1. April 1879 867 
Mieths 
ermäßigungen 
21 285 
leerstehenden 
Gelasse 
20 773 
s 
1. October 1879 1024 
18 086 
20 217 
- 
1. April 1880 1 568 
11 669 
20 105 
- 
1. October 1880 1 820 
6 861 
15 101 
. 
1. April 1881 3 011 
5 372 
14 754 
» 
1. October 1881 3 642 
4 571 . 
13 834 
betragen haben, annehmen zu dürfen, daß eine, wenn auch geringe Besse- 
rung der Verhältnisse sich vorbereitet. Wir haben daher für das EtatS- 
jahr 1. April 1882/83 eine Einnahme an Miethssteuer von 9 750 000 
also gegen das Vorjahr mehr 200 000 jK. angenommen Es wird da- 
mit der höchstmögliche Betrag eingestellt sein, da noch immer sehr viele 
leerstehende Gelasse vorhanden sind und die Zahl der Miethsermäßigungen 
am 1. October 1881 noch immer größer gewesen ist als die Zahl der 
Miethserhöhungen. 
II, Die Haussteuer gelangt im Allgemeinen mit */g des MiethS- 
steucrsolls aus dem Vorjahre zur Erhebung. Für die nächste Etats 
periode würden sich somit nach dem pro 1. April 1881/82 auf 
10 025 456 Ji. veranschlagten Miethssteuersoll an Haussteuer 
3 341 819 <AC. ergeben. 
Nach den Erfahrungen früherer Jahre und in Rücksicht darauf, 
daß zur Miethssteuer viele Wohnungen nicht voll herangezogen werden 
und andere ganz frei gelassen werden müssen, von deren Miethwerth in 
deß HauSsteuer erhoben wird, sind 3 530 000 <Al., also gegen den letzten 
Etat mehr 60 000 Ji., in Ansatz gebracht worden. 
III. Die Erträge der Hundesteuer sind 
von rund 312 099 <AC pro 1, April 1878/78 
aus 307 202 Jt pro 1. April 1879/80 
und 307 129 Jl. pro 1. April 1880/81 
zurückgegangen und ist nach dem bisherigen Aufkommen pro 1. April 
1881/82 eine Einahme im Betrage von etwa 300 000 JC. zu gewärti 
gen, nachdem in Folge-der langandauernden Hundesperre im vergangenen 
Sommer eine Abnahme der Z«hl der versteuerten Hunde eingetreten ist. 
Der Etatsansatz von 305 000 dt, also gegen den letzten Etat 
weniger 10000 <AC., dürfte daher eher zu hoch als zu niedrig gegriffen 
erscheinen. 
Wir bemerken hierbei noch, daß das Haus der Abgeordneten auf 
unsere Petition wegen Erhöhung der Hundesteuer von 9 auf 15 cM. 
jährlich unterm 16. Februar 1881 den Beschluß gefaßt hat: 
die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichti- 
gung dahin zu überweisen, daß dem Landtage in der nächsten 
Session der Entwurf eines Gesetzes vorgelegt wird, durch 
welches der in der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 29. April 
1829 als Steuer für jeden an der Mutter nicht mehr säugen 
den Hund festgesetzte Höchstbetrag von 3 Rthlr. auf einen 
höheren Betrag festgesetzt wird, welcher der seitdem eingetretenen 
Entwerthung des Geldes und der durch das Wachsthum der 
Städte vergrößerten Gefahr der Tollwuth entspricht." 
In Ausführung dieses Beschlusses ist die Zufertigung der Petition 
an das Königliche Staatsministerium erfolgt und steht sicherem Verneh 
men nach die Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs bei dem Landtage 
noch in dieser Session zu erwarten. 
IV. Die Gemeinde - Einkommensteuer ist bestimmt, das 
Gleichgewicht in den Einnahmen und Ausgaben des Stadlhaushalts 
herzustellen und sind hierzu gegen den letzten Etat mehr erforderlich 
664 459 
Bisher haben die Resultate der Veranlagungen für die Staats 
und Gemeinde-Einkommensteuer noch nicht definitiv und vollständig fest 
gestellt werden können; für die Einschätzung zur Klassensteuer sowohl als 
für die Einschätzung der juristischen Personen und Gesellschaften zur Ge 
meinde-Einkommensteuer ergeben sich meist bis jetzt dieselben Gesammt- 
zahlen. Wir vermögen daher zur Zeit nicht bestimmt anzugeben, wie 
viel Mark je ein Procent des Normalsteuersatzes an Gemeinde-Einkommen 
steuer ergeben wird. 
Wir behalten uns daher vor, der Stadtverordneten - Versammlung 
nach Feststellung der Resultate der Einschätzung bezw. bei Berathung des 
Stadthaushaltetats durch eine besondere Vorlage event, durch unsere 
Commissarien über die Einschätzung zur Staats- und Gemeinde-Einkommen 
steuer nähere Mittheilungen zu machen und dabei auch denjenigen Be 
trag anzugeben, welcher bei Festsetzung des Procentsatzes der Gemeinde- 
Einkommensteuer als Ertrag von ein Procent des Normalsteuersatzes in 
Rechnung gestellt werden kann. 
V. Die Braumalzstcucr hat ergeben: 
pro 1. April 1878/79 329 111 ^ 
- - 1879/80 333 777 - 
- - 1880/81 357 804 - 
Mit Rücksicht auf die lctztjährige Einnahme sind 350 000 <40. in 
den Etat eingestellt, also gegen den letzten Etatsbetrag mehr 10 000 tAC. 
VI. Die unter Abtheilung 6 dieses Kapitels neu in den Etat 
eingestellten Erträge der Wanderlagersteuer sind durch das Gesetz 
vom 27. Februar 1880, betreffend die Besteuerung des Wanderlager- 
betricbes, vom 1. April 1880 ab für den Gemeindebezirk Berlin der Stadt 
gemeinde überwiesen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat sich durch den Beschluß 
vom 3. Juni 1880 damit einverstanden erklärt, daß die Erhebung dieser 
Steuer durch die Königliche Stcuerkasse Hierselbst gegen Abzug von 3 pCt. 
von der Jsteinnahme als Erhebungskosten für die Staatskasse erfolge. 
Pro 1. April 1880/61 hat das Gesammt-Auftommen der Steuer 
100 jfC betragen, von welchen nach Abzug von 3 Prozent noch 97 jfC 
der Stadt-Hauptkasse überwiesen und bei Specialverwaltung Nr. 50 verein 
nahmt worden sind. Nach diesem Erträgniß der Steuer sind für die 
Etatsperiode 1. April 1882/83 rund 100 JtC. i» Ansatz gebracht. Ein 
höherer Ansatz erscheint nicht gerechtfertigt. Wanderlager kommen in 
Berlin selten vor. 
Kapitel IV. Kapital- und Schuldenverwaltung. 
Diese Verwaltung erfordert Zuschuß 1 910 261 vAC 
gegen im Jahre 1881/82 2 074 745 - 
also weniger . . . 164 484 ^AC 
was hauptsächlich dadurch herbeigeführt ist, daß in Folge der Kündigung 
der Anleihen von 1846. 1849 und 1855 behufs der Rückzahlung für 
diese Anleihen Amortisations- und Zinsbeträge nicht in Ansatz gebracht 
sind, und daß in Folge der Herabsetzung des Zinsfußes der Anleihen 
von 1866, 1869, 1870 und 1875 von 4^/2 auf 4 pCt. die für diese An 
leihen zu zahlenden Zinsen sich bedeutend vermindert haben. Bezüglich 
der speciellen Mindereinnahmen und Minderausgaben wird Folgendes be 
merkt:
	        
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