57
an Kosten für Aufnahme der
Gaszähler re 2 300 <Ai.
an Bureankosten .... 1000 -
an Ausgaben für Amortisation
und Verzinsung auS der
Rückzahlung der Obliga-
rionsschuld de 1846 und
Convertirung der Anleihen
de 1869 und 1875 . . 95 200
an Abschreibungen für den
Erneuerungsfonds ... 17 500 -
sind 143 100 Jj,
hinzutreten, zusammen 527 600 Ji
andererseits Mindereinnahmen an Beiträgen
zur Wittwen-Berpflegungsanstalt rund
650 Ji
und Mehrausgaben:
an Bereitungskosten ... 75 320 -
für den Betrieb als:
Arbeitslöhne 6 000 -
für Erneuerung der Retorten rc. 18 800 -
für Betriebsgeräthe ... 1200 -
allgemeine Bclriebsunkostcn . 18 800 -
und an Pensionen . . . . 2 500 -
zusammen 123 270 -
gegenüberstehen, so daß als Mehrüberschuß
verbleiben wie oben rund 404 300 >
Das Kapitel III. Steuervcrwaltung
ergiebt einen Mchrüberschuß gegen den letzten Etat von 924 559 <AC,
welcher aus den Mehreinnahmen und zwar:
bei Abtheilung 1. Micthssteucr 200 000 <AC
- • 2. Haussteuer 60 000 »
• - 4. Gemeinde-Einkommensteuer . 664 459 -
- - 5. Braumalzsteuer .... 10000 -
- - 6. Wanderlagersteuer . . . 100 -
zusammen 934 559 cAC
und auS der Mindereinnahme bei Abtheilung 3. Hunde
steuer von 10 000 .
entsteht.
I. Die Einnahmen aus der Miethssteuer haben betragen:
pro 1875 9 407 858 <At
- 1876 9 943 942 .
- 1. April 1877/78 9 883 230 -
- 1. April 1878/79 9 695 278 -
. 1. April 1879/80 9 548 224 -
- 1. April 1880/81 9 599 246 -
und werden voraussichtlich betragen pro 1. April 1881/82
rund 9 700 000 -
Wenngleich die Zeitverhältnisie während der letzten Jahre eine
Besserung im Allgemeinen kaum erkennen lassen, so glauben wir doch in
Rücksicht auf die aus den vorstehenden Zahlen sich ergebende Steigerung
der Erträge der Miethssteuer vom Jahre 1879/80 ab, sowie auf das
allmälig günstiger sich gestaltende Verhältniß der Zahlen der
am
Mieths-
crhöhungen
1. April 1879 867
Mieths
ermäßigungen
21 285
leerstehenden
Gelasse
20 773
s
1. October 1879 1024
18 086
20 217
-
1. April 1880 1 568
11 669
20 105
-
1. October 1880 1 820
6 861
15 101
.
1. April 1881 3 011
5 372
14 754
»
1. October 1881 3 642
4 571 .
13 834
betragen haben, annehmen zu dürfen, daß eine, wenn auch geringe Besse-
rung der Verhältnisse sich vorbereitet. Wir haben daher für das EtatS-
jahr 1. April 1882/83 eine Einnahme an Miethssteuer von 9 750 000
also gegen das Vorjahr mehr 200 000 jK. angenommen Es wird da-
mit der höchstmögliche Betrag eingestellt sein, da noch immer sehr viele
leerstehende Gelasse vorhanden sind und die Zahl der Miethsermäßigungen
am 1. October 1881 noch immer größer gewesen ist als die Zahl der
Miethserhöhungen.
II, Die Haussteuer gelangt im Allgemeinen mit */g des MiethS-
steucrsolls aus dem Vorjahre zur Erhebung. Für die nächste Etats
periode würden sich somit nach dem pro 1. April 1881/82 auf
10 025 456 Ji. veranschlagten Miethssteuersoll an Haussteuer
3 341 819 <AC. ergeben.
Nach den Erfahrungen früherer Jahre und in Rücksicht darauf,
daß zur Miethssteuer viele Wohnungen nicht voll herangezogen werden
und andere ganz frei gelassen werden müssen, von deren Miethwerth in
deß HauSsteuer erhoben wird, sind 3 530 000 <Al., also gegen den letzten
Etat mehr 60 000 Ji., in Ansatz gebracht worden.
III. Die Erträge der Hundesteuer sind
von rund 312 099 <AC pro 1, April 1878/78
aus 307 202 Jt pro 1. April 1879/80
und 307 129 Jl. pro 1. April 1880/81
zurückgegangen und ist nach dem bisherigen Aufkommen pro 1. April
1881/82 eine Einahme im Betrage von etwa 300 000 JC. zu gewärti
gen, nachdem in Folge-der langandauernden Hundesperre im vergangenen
Sommer eine Abnahme der Z«hl der versteuerten Hunde eingetreten ist.
Der Etatsansatz von 305 000 dt, also gegen den letzten Etat
weniger 10000 <AC., dürfte daher eher zu hoch als zu niedrig gegriffen
erscheinen.
Wir bemerken hierbei noch, daß das Haus der Abgeordneten auf
unsere Petition wegen Erhöhung der Hundesteuer von 9 auf 15 cM.
jährlich unterm 16. Februar 1881 den Beschluß gefaßt hat:
die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichti-
gung dahin zu überweisen, daß dem Landtage in der nächsten
Session der Entwurf eines Gesetzes vorgelegt wird, durch
welches der in der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 29. April
1829 als Steuer für jeden an der Mutter nicht mehr säugen
den Hund festgesetzte Höchstbetrag von 3 Rthlr. auf einen
höheren Betrag festgesetzt wird, welcher der seitdem eingetretenen
Entwerthung des Geldes und der durch das Wachsthum der
Städte vergrößerten Gefahr der Tollwuth entspricht."
In Ausführung dieses Beschlusses ist die Zufertigung der Petition
an das Königliche Staatsministerium erfolgt und steht sicherem Verneh
men nach die Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs bei dem Landtage
noch in dieser Session zu erwarten.
IV. Die Gemeinde - Einkommensteuer ist bestimmt, das
Gleichgewicht in den Einnahmen und Ausgaben des Stadlhaushalts
herzustellen und sind hierzu gegen den letzten Etat mehr erforderlich
664 459
Bisher haben die Resultate der Veranlagungen für die Staats
und Gemeinde-Einkommensteuer noch nicht definitiv und vollständig fest
gestellt werden können; für die Einschätzung zur Klassensteuer sowohl als
für die Einschätzung der juristischen Personen und Gesellschaften zur Ge
meinde-Einkommensteuer ergeben sich meist bis jetzt dieselben Gesammt-
zahlen. Wir vermögen daher zur Zeit nicht bestimmt anzugeben, wie
viel Mark je ein Procent des Normalsteuersatzes an Gemeinde-Einkommen
steuer ergeben wird.
Wir behalten uns daher vor, der Stadtverordneten - Versammlung
nach Feststellung der Resultate der Einschätzung bezw. bei Berathung des
Stadthaushaltetats durch eine besondere Vorlage event, durch unsere
Commissarien über die Einschätzung zur Staats- und Gemeinde-Einkommen
steuer nähere Mittheilungen zu machen und dabei auch denjenigen Be
trag anzugeben, welcher bei Festsetzung des Procentsatzes der Gemeinde-
Einkommensteuer als Ertrag von ein Procent des Normalsteuersatzes in
Rechnung gestellt werden kann.
V. Die Braumalzstcucr hat ergeben:
pro 1. April 1878/79 329 111 ^
- - 1879/80 333 777 -
- - 1880/81 357 804 -
Mit Rücksicht auf die lctztjährige Einnahme sind 350 000 <40. in
den Etat eingestellt, also gegen den letzten Etatsbetrag mehr 10 000 tAC.
VI. Die unter Abtheilung 6 dieses Kapitels neu in den Etat
eingestellten Erträge der Wanderlagersteuer sind durch das Gesetz
vom 27. Februar 1880, betreffend die Besteuerung des Wanderlager-
betricbes, vom 1. April 1880 ab für den Gemeindebezirk Berlin der Stadt
gemeinde überwiesen.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat sich durch den Beschluß
vom 3. Juni 1880 damit einverstanden erklärt, daß die Erhebung dieser
Steuer durch die Königliche Stcuerkasse Hierselbst gegen Abzug von 3 pCt.
von der Jsteinnahme als Erhebungskosten für die Staatskasse erfolge.
Pro 1. April 1880/61 hat das Gesammt-Auftommen der Steuer
100 jfC betragen, von welchen nach Abzug von 3 Prozent noch 97 jfC
der Stadt-Hauptkasse überwiesen und bei Specialverwaltung Nr. 50 verein
nahmt worden sind. Nach diesem Erträgniß der Steuer sind für die
Etatsperiode 1. April 1882/83 rund 100 JtC. i» Ansatz gebracht. Ein
höherer Ansatz erscheint nicht gerechtfertigt. Wanderlager kommen in
Berlin selten vor.
Kapitel IV. Kapital- und Schuldenverwaltung.
Diese Verwaltung erfordert Zuschuß 1 910 261 vAC
gegen im Jahre 1881/82 2 074 745 -
also weniger . . . 164 484 ^AC
was hauptsächlich dadurch herbeigeführt ist, daß in Folge der Kündigung
der Anleihen von 1846. 1849 und 1855 behufs der Rückzahlung für
diese Anleihen Amortisations- und Zinsbeträge nicht in Ansatz gebracht
sind, und daß in Folge der Herabsetzung des Zinsfußes der Anleihen
von 1866, 1869, 1870 und 1875 von 4^/2 auf 4 pCt. die für diese An
leihen zu zahlenden Zinsen sich bedeutend vermindert haben. Bezüglich
der speciellen Mindereinnahmen und Minderausgaben wird Folgendes be
merkt: