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Volume No. 72 (636-641), 18. November 1882 Anlage: ad No. 72 (645-646), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

Druck von Gebrüder Grunert, Berlin. 
ad M 72. 
(645—646.) 
"Aortagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
645. Vorlage (J.-Nr. 2640 G. B. 82) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Erhöhung von Kinder- 
Erziehungsgelderu. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
für die beiden Kinder des verstorbenen Magistratssecretairs 
Bohne vom 1. October er. ab bis zu deren vollendetem 
15. Lebensjahre statt des bisherigen Erziehungsgeldes von 
je 9 je., ein solches von je 20 JC. monatlich gezahlt werde. 
Begründung. 
Die verwittwete Magistratssecretair Bohne, welcher die Stadt 
verordneten-Versammlung mittelst Beschlusses vom 15. September 1881 
— Prot. Nr. 22 — für jedes ihrer beiden Kinder ein Erziehungsgeld 
von 9 JC. monatlich vom 1. October 1881 ab auf vorläufig zwei 
Jahre bewilligte, ist am 9. September d. I. gestorben. Die Lage der 
nunmehr ganz verwaisten, am 21. August 1876 und 23. April 1879 
geborenen Kinder ist hierdurch eine wesentlich andere geworden. Die 
Vormundschaft über dieselben ist der Großmutter, FrauE.von Kempski, 
Mittenwalderstraße Nr. 50 wohnhaft, übertragen worden, welche die 
beiden Knaben zu sich genommen und sich der schweren Pflicht der 
Erziehung derselben unterzogen hat. In Anbetracht ihrer eigenen 
notorischen Armuth hat sie gebeten, ihr zu diesem Zweck eine entsprechende 
Beihülfe gewähren zu wollen. Die Genannte bezieht, wie der mit der 
Recherche über ihre Verhältnisse betraute Bureauvorsteher Struensee 
berichtet, als Wittwe eines Hauptmanns eine jährliche Pension von 
270 Je. und aus der v. Schewe'schen Stiftung ein Legat von 
180 Je.; außerdem hat sie ihrer bedrängten Lage wegen wiederholt 
Exttaunterstützungen aus Armenfonds erhalten. Da die Bittstellerin 
bereits das 68. Lebensjahr überschritten hat und an zunehmender 
Schwäche des Augenlichts leidet, kann von einem Nebenerwerbe nicht 
die Rede sein, am wenigsten jetzt, nachdem sie die Pflege und Erziehung 
ihrer Enkel übernommen. Die letzteren sind unter der Obhut der 
Großmutter sicher auch am besten untergebracht, denn diese, eine gebildete 
Dame, ersetzt den Kindern gewissermaßen die Eltern, so daß das Ein 
treten der öffentlichen Waisenpflege nicht erforderlich wird. 
Aus diesen Gründen halten wir den Antrag des Recherchenten 
aus Bewilligung eines Erziehungsgeldes von 20 je. monatlich für 
jedes Kind, für gerechtfertigt. ES würde hierbei auch in Betracht 
gezogen werden können, daß die Wittwenpenston der Verstorbenen, 
welche letztere erst im 30. Lebensjahre stand, mit jährlich 975 Je. in 
Wegfall kommt. 
Berlin, den 30. October 1882. 
Magisttat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
646. Vorlage (J.-Nr. 985 F. 8. B. 82), betreffend die Wieder 
wahl des Rathsmaurermeisters Jacob. 
Urschriftlich der Stadtverordneten-Versammlung zur gefälligen 
Aeußerung darüber vorzulegen, ob Wohldieselbe gegen die Wiederwahl 
des Rathsmaurermeisters Jacob auf fernere 6 Jahre, vom 1. Januar 
1883 ab, etwas zu erinnern hat. 
Berlin, den 15. November 1882. 
Magisttat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 18. November 1882. 
Der Stadtverordneten -- Vorsteher. 
gez. Dr. Strastmann.
	        
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