Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
ad M 72.
(645—646.)
"Aortagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
645. Vorlage (J.-Nr. 2640 G. B. 82) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Erhöhung von Kinder-
Erziehungsgelderu.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
für die beiden Kinder des verstorbenen Magistratssecretairs
Bohne vom 1. October er. ab bis zu deren vollendetem
15. Lebensjahre statt des bisherigen Erziehungsgeldes von
je 9 je., ein solches von je 20 JC. monatlich gezahlt werde.
Begründung.
Die verwittwete Magistratssecretair Bohne, welcher die Stadt
verordneten-Versammlung mittelst Beschlusses vom 15. September 1881
— Prot. Nr. 22 — für jedes ihrer beiden Kinder ein Erziehungsgeld
von 9 JC. monatlich vom 1. October 1881 ab auf vorläufig zwei
Jahre bewilligte, ist am 9. September d. I. gestorben. Die Lage der
nunmehr ganz verwaisten, am 21. August 1876 und 23. April 1879
geborenen Kinder ist hierdurch eine wesentlich andere geworden. Die
Vormundschaft über dieselben ist der Großmutter, FrauE.von Kempski,
Mittenwalderstraße Nr. 50 wohnhaft, übertragen worden, welche die
beiden Knaben zu sich genommen und sich der schweren Pflicht der
Erziehung derselben unterzogen hat. In Anbetracht ihrer eigenen
notorischen Armuth hat sie gebeten, ihr zu diesem Zweck eine entsprechende
Beihülfe gewähren zu wollen. Die Genannte bezieht, wie der mit der
Recherche über ihre Verhältnisse betraute Bureauvorsteher Struensee
berichtet, als Wittwe eines Hauptmanns eine jährliche Pension von
270 Je. und aus der v. Schewe'schen Stiftung ein Legat von
180 Je.; außerdem hat sie ihrer bedrängten Lage wegen wiederholt
Exttaunterstützungen aus Armenfonds erhalten. Da die Bittstellerin
bereits das 68. Lebensjahr überschritten hat und an zunehmender
Schwäche des Augenlichts leidet, kann von einem Nebenerwerbe nicht
die Rede sein, am wenigsten jetzt, nachdem sie die Pflege und Erziehung
ihrer Enkel übernommen. Die letzteren sind unter der Obhut der
Großmutter sicher auch am besten untergebracht, denn diese, eine gebildete
Dame, ersetzt den Kindern gewissermaßen die Eltern, so daß das Ein
treten der öffentlichen Waisenpflege nicht erforderlich wird.
Aus diesen Gründen halten wir den Antrag des Recherchenten
aus Bewilligung eines Erziehungsgeldes von 20 je. monatlich für
jedes Kind, für gerechtfertigt. ES würde hierbei auch in Betracht
gezogen werden können, daß die Wittwenpenston der Verstorbenen,
welche letztere erst im 30. Lebensjahre stand, mit jährlich 975 Je. in
Wegfall kommt.
Berlin, den 30. October 1882.
Magisttat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
646. Vorlage (J.-Nr. 985 F. 8. B. 82), betreffend die Wieder
wahl des Rathsmaurermeisters Jacob.
Urschriftlich der Stadtverordneten-Versammlung zur gefälligen
Aeußerung darüber vorzulegen, ob Wohldieselbe gegen die Wiederwahl
des Rathsmaurermeisters Jacob auf fernere 6 Jahre, vom 1. Januar
1883 ab, etwas zu erinnern hat.
Berlin, den 15. November 1882.
Magisttat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 18. November 1882.
Der Stadtverordneten -- Vorsteher.
gez. Dr. Strastmann.