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Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich einver
standen mit dem Abschlüsse eines Vertrages mit dem
Deutschen Reichs-Militair-Fiscus auf Grund der in dem der
Vorlage vom 11. November d. I. beigefügten Entwürfe eines
Kaufvertrages enthaltenen Bedingungen, sowie damit, daß im
Anschlüsse an diesen Vertrag Ersatz-Lagerräume in dem
Victoria-Actien-Speicher unter den Bedingungen, welche aus
der, der Vorlage abschriftlich beigefügten Verhandlung vom
1. November er. hervorgehen, gemiethet werden;
die Zahlung der noch im Laufe dieses Etatsjahres auf
Grund der vorgedachten Verträge fällig werdenden Beträge
erfolgt erst vorschußweise aus den bereitesten Mitteln der
Stadt-Hauptkasse; die später fällig werdenden Beträge sind in
die betreffenden Jahresetats aufzunehmen.
Berlin, den 11. November 1882.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
Zu Nr. «28.
I.
Kaufvertrag.
Zwischen der den Deutschen Reichs-Militair-Fiscus vertretenden König
lichen Intendantur des Garde-Corps zu Berlin
und
der Stadtgemeinde zu Berlin, vertreten durch ihren Magistrat,
ist folgender Kaufvertrag, welcher jedoch erst durch die kriegsministerielle
Bestätigung Gültigkeit erlangt, geschlossen worden.
8- 1.
Der Deutsche Reichs-Militair-Fiscus verkauft der Stadtgemeinde
zu Berlin sein zu Berlin, Am Königsgraben Nr. 16 belegcnes, im
Grundbuch des Königlichen Amtsgericht I daselbst von der Königstadt
Band 44, Nr. 2684 verzeichnetes Mehlmagazingrundstück nebst sämmt
lichem Zubehör, für den Preis von 1 180 000 Ji (in Buchstaben)
Einer Million Einhundert und Achtzigtausend Mark.
8- 2.
Das verkaufte Grundstück ist auf der anliegenden Skizze mit den
Buchstaben abcdefghionklma umschrieben und hat nach
den neuesten Vermessungen ca. 7 278 gm Flächeninhalt.
Ausgeschlossen vom Verkauf bleibt das an die Königliche Kunst-
gießerei grenzende dreieckige Terraingrundstück (abca) von ca. 310 gm,
so daß die verkaufte Fläche 6 968 gm beträgt.
Verkäufer übernimmt zwar keine Garanfte für die Richtigkeit der
Maße, verpflichtet sich jedoch, der Stadtgemeinde das Eigenthum des
Grundstücks durchweg in den Grenzen und in dem Umfange, in welchem
er es bisher besessen hat, bezw. zu besitzen befugt war, zu übereignen
und zu übergeben mit alleiniger Ausnahme des oben bezeichneten
Dreiecks a b c a.
8- 3.
Das Grundstück ist weder mit Hypotheken, noch mit Grundschulden
noch mit dinglichen Belastungen oder Dispositionsbeschränkungen irgend
welcher Art belastet. Verkäufer übernimmt die Gewähr hierfür.
8- 4.
Derjenige ca. 1 706 gm große Theil des Grundstücks, welcher zu
Srraßcnanlagen bestimmt und aus dem Plane mit den Buchstaben a b
cdeponklma umschrieben ist, mit den darauf stehenden Bau
lichkeiten wird der Käuferin innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach
dem Eingänge der kriegsministeriellen Bestätigung des Vertrages bei
der Intendantur des Garde-Corps übergeben, Käuferin verpflichtet sich,
am Tage der Uebergabe dieses Grundstückstheils die Summe von
145 000 Ji. „Einhundert Fünfundvierzig Tausend Mark" zu zahlen
und außerdem der Königlichen Intendantur des Garde-Corps an dem
Tage des Empfanges der Benachrichtigung von der erfolgten Bestätigung
des Kaufvertrages, die von dem Proviantamte zur Lagerung von Mehl,
Getreide oder sonstigen Proviantvorräthcn geeignet befundenen Räume
im Victoria-Speicher, Köpnickerstr. 24/26, auf ihre (der Käuferin) Kosten
mit einer Bodcnfläche von ca. 3 300 gm zur Verfügung zu stellen.
8. 5.
Für die Dauer des Miethsverhältnisscs im Victoria-Speicher,
welches Miethsverhältniß bis zur Gebrauchsfähigkeit der zu beschaffenden
Ersatzräumlichkeit dauert, trägt Käuferin die durch Versicherung der
ini Victoria-Speicher zu lagernden fiscalischen Vorräthe gegen Feuers-
gcfahr entstehenden Kosten.
Käuferin verpflichtet sich ferner, die im Victoria-Speicher erforderlich
werdenden baulichen Einrichtungen auf ihre Kosten herzustellen, sowie
die durch die Translocirung der Magazinvorräthe aus dem abzutreten
den Gebäudetheile des Mehlmagazins Am Königsgraben nach dem
Victoria-Speicher entstehenden Kosten zu tragen.
Ferner zahlt Käuferin dem Verkäufer als Entschädigung für die
im Anschlag des Herrn Garnison-Bauinspector Pieper vom 11. No
vember 1881 aufgeführten Bauten, welche bei Abtrennung des im §. 4
beschriebenen Grundstückstheils auf dem Restgrundstück nothwendig
werden, am Tage der Uebergabe dieses Grundstückstheils die Summe
von 7 000 Ji. „Siebentausend Mark".
8- 6.
Verkäuferin ist verpflichtet, unmittelbar nach der Uebergabe des im
8- 4 beschriebenen Grundstückstheils mit dem Abbruch der auf dem ab-
zutretctendcn Terrain befindlichen Baulichkeiten, insbesondere des nord
westlichen Flügels des Mehlmagazins vorzugehen, sobald ein hinreichender
Abschluß des stehenbleibenden Magazintheils durch Aufführung fester
Bretterwände rc. zur Verhütung der Verunreinigung der daselbst lagernden
Magazinvorräthe durch Kalkstaub rc. ausgeführt ist.
Der Abbruch der Baulichkeiten erfolgt im Wege der Licitation
seitens des Verkäufers für Rechnung der Käuferin. Der qu. Abbruch
ist innerhalb eines Zeitraumes von längstens 40 Tagen, von der im
§• 4 gedachten Uebergabe an gerechnet, zu beenden.
8- 7.
Die Auflassung und Uebergabe des verkauften Grundstücks rc. er
folgt gegen Zahlung des Restkaufgeldes von 1 035 000 Ji., geschrieben:
Einer Million fünfunddreißigtausend Mark — und hat spätestens binnen
4 Wochen, nach dem das von der Militärverwaltung zu errichtende Er
satzetablissement gebrauchsfähig geworden, zu geschehen.
8- 8.
Der Käuferin fallen alle Kosten zur Last, welche die Regulirung
der gesammten Straßentheile auf dem erworbenen Grundstück hervor
rufen wird.
8- 9.
Kosten und Stempel dieses Vertrages und der daraus hervor
gehenden grundbuchlichen Akte trägt Käuferin.
Berlin, den ten 1882.
Königliche Militär-Intendantur des Garde-Corps.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Zu Nr. «28.
II.
Verhandelt Berlin, den 1. November 1882.
Auf Einladung war erschienen
Herr Director Marcks der Victoria-Speicher-Actien-Gesellschaft
Hierselbst
und erklärte:
Ich verpflichte mich Namens der von mir vertretenen
Gesellschaft der Stadtgemcinde Berlin oder dem Königlichen
Militair-Fiscus von den in der Köpnickerstr. Nr. 24/26
belegenen Speicherräumen der Gesellschaft die nach der
Köpnickerstraße zu belegenen Hälfte des Speichers Nr. 1, be
stehend aus fünf übereinanderliegenden Bodenräumen zum
Zwecke der Lagerung der von der Königlichen Militairver-
waltung bestimmten Proviant-Vorrüthe unter nachfolgenden
Bedingungen zu vermiethen:
1. Die Vermiethung erfolgt spätestens vom 1. April 1883
ab zunächst auf drei Jahre, doch hat Miether das Recht,
die Verlängerung des Vertrages bis dahin zu fordern, bis
das von dem Königlichen Fiscus als Ersatz des Mehl
magazins ini Königsgraben zu errichtende Etablissement
gebrauchsfähig ist.
2. Der Miethspreis beträgt jährlich 9 000 Ji — Neuntausend
Mark — und ist quartaliter pränumerando zu bezahlen.
3. Die Gesellschaft ist verpflichtet, bis zum Beginn des
Miethsverhältnisscs die in dem Schreiben der Königlichen
Intendantur des Garde-Corps vom 2. Juli cr. (J.-Nr.
1719/6) unter Nr. 1—5 incl. aufgeführten mir bekannten
Anlagen und Einrichtungen herzustellen resp. zu beschaffen
auf ihre, der Gesellschaft, Kosten mir Ausnahme der Be
schaffung der Bockwinde, welche auf Kosten der Stadt
gemeinde erfolgt, der das Eigenthum der Winde verbleibt.
4 Die vermietheten Räumlichkeiten müssen nach Ablauf des
Vertrages in gutem baulichen Zustande zurückgewährt
werden, mit vollzähligen unbeschädigten Fensterscheiben;
Reparaturen, welche nicht durch elementare Ereignisse
herbeigeführt werden, trägt Miether.
5. Die Kosten des Stempels trägt Miether für das Haupt-
Exemplar, Vermiether für das Neben-Exemplar.
An diese Offerte erkläre ich mich bis zum Ablaufe dieses
Jahres gebunden.
Victoria-Speicher-Actien-Gesellschaft.
gez. Marcks. gez. Voigt, gez. Wolfs.