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Volume No. 71 (619-629), 11. November 1882

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

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Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich einver 
standen mit dem Abschlüsse eines Vertrages mit dem 
Deutschen Reichs-Militair-Fiscus auf Grund der in dem der 
Vorlage vom 11. November d. I. beigefügten Entwürfe eines 
Kaufvertrages enthaltenen Bedingungen, sowie damit, daß im 
Anschlüsse an diesen Vertrag Ersatz-Lagerräume in dem 
Victoria-Actien-Speicher unter den Bedingungen, welche aus 
der, der Vorlage abschriftlich beigefügten Verhandlung vom 
1. November er. hervorgehen, gemiethet werden; 
die Zahlung der noch im Laufe dieses Etatsjahres auf 
Grund der vorgedachten Verträge fällig werdenden Beträge 
erfolgt erst vorschußweise aus den bereitesten Mitteln der 
Stadt-Hauptkasse; die später fällig werdenden Beträge sind in 
die betreffenden Jahresetats aufzunehmen. 
Berlin, den 11. November 1882. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
Zu Nr. «28. 
I. 
Kaufvertrag. 
Zwischen der den Deutschen Reichs-Militair-Fiscus vertretenden König 
lichen Intendantur des Garde-Corps zu Berlin 
und 
der Stadtgemeinde zu Berlin, vertreten durch ihren Magistrat, 
ist folgender Kaufvertrag, welcher jedoch erst durch die kriegsministerielle 
Bestätigung Gültigkeit erlangt, geschlossen worden. 
8- 1. 
Der Deutsche Reichs-Militair-Fiscus verkauft der Stadtgemeinde 
zu Berlin sein zu Berlin, Am Königsgraben Nr. 16 belegcnes, im 
Grundbuch des Königlichen Amtsgericht I daselbst von der Königstadt 
Band 44, Nr. 2684 verzeichnetes Mehlmagazingrundstück nebst sämmt 
lichem Zubehör, für den Preis von 1 180 000 Ji (in Buchstaben) 
Einer Million Einhundert und Achtzigtausend Mark. 
8- 2. 
Das verkaufte Grundstück ist auf der anliegenden Skizze mit den 
Buchstaben abcdefghionklma umschrieben und hat nach 
den neuesten Vermessungen ca. 7 278 gm Flächeninhalt. 
Ausgeschlossen vom Verkauf bleibt das an die Königliche Kunst- 
gießerei grenzende dreieckige Terraingrundstück (abca) von ca. 310 gm, 
so daß die verkaufte Fläche 6 968 gm beträgt. 
Verkäufer übernimmt zwar keine Garanfte für die Richtigkeit der 
Maße, verpflichtet sich jedoch, der Stadtgemeinde das Eigenthum des 
Grundstücks durchweg in den Grenzen und in dem Umfange, in welchem 
er es bisher besessen hat, bezw. zu besitzen befugt war, zu übereignen 
und zu übergeben mit alleiniger Ausnahme des oben bezeichneten 
Dreiecks a b c a. 
8- 3. 
Das Grundstück ist weder mit Hypotheken, noch mit Grundschulden 
noch mit dinglichen Belastungen oder Dispositionsbeschränkungen irgend 
welcher Art belastet. Verkäufer übernimmt die Gewähr hierfür. 
8- 4. 
Derjenige ca. 1 706 gm große Theil des Grundstücks, welcher zu 
Srraßcnanlagen bestimmt und aus dem Plane mit den Buchstaben a b 
cdeponklma umschrieben ist, mit den darauf stehenden Bau 
lichkeiten wird der Käuferin innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach 
dem Eingänge der kriegsministeriellen Bestätigung des Vertrages bei 
der Intendantur des Garde-Corps übergeben, Käuferin verpflichtet sich, 
am Tage der Uebergabe dieses Grundstückstheils die Summe von 
145 000 Ji. „Einhundert Fünfundvierzig Tausend Mark" zu zahlen 
und außerdem der Königlichen Intendantur des Garde-Corps an dem 
Tage des Empfanges der Benachrichtigung von der erfolgten Bestätigung 
des Kaufvertrages, die von dem Proviantamte zur Lagerung von Mehl, 
Getreide oder sonstigen Proviantvorräthcn geeignet befundenen Räume 
im Victoria-Speicher, Köpnickerstr. 24/26, auf ihre (der Käuferin) Kosten 
mit einer Bodcnfläche von ca. 3 300 gm zur Verfügung zu stellen. 
8. 5. 
Für die Dauer des Miethsverhältnisscs im Victoria-Speicher, 
welches Miethsverhältniß bis zur Gebrauchsfähigkeit der zu beschaffenden 
Ersatzräumlichkeit dauert, trägt Käuferin die durch Versicherung der 
ini Victoria-Speicher zu lagernden fiscalischen Vorräthe gegen Feuers- 
gcfahr entstehenden Kosten. 
Käuferin verpflichtet sich ferner, die im Victoria-Speicher erforderlich 
werdenden baulichen Einrichtungen auf ihre Kosten herzustellen, sowie 
die durch die Translocirung der Magazinvorräthe aus dem abzutreten 
den Gebäudetheile des Mehlmagazins Am Königsgraben nach dem 
Victoria-Speicher entstehenden Kosten zu tragen. 
Ferner zahlt Käuferin dem Verkäufer als Entschädigung für die 
im Anschlag des Herrn Garnison-Bauinspector Pieper vom 11. No 
vember 1881 aufgeführten Bauten, welche bei Abtrennung des im §. 4 
beschriebenen Grundstückstheils auf dem Restgrundstück nothwendig 
werden, am Tage der Uebergabe dieses Grundstückstheils die Summe 
von 7 000 Ji. „Siebentausend Mark". 
8- 6. 
Verkäuferin ist verpflichtet, unmittelbar nach der Uebergabe des im 
8- 4 beschriebenen Grundstückstheils mit dem Abbruch der auf dem ab- 
zutretctendcn Terrain befindlichen Baulichkeiten, insbesondere des nord 
westlichen Flügels des Mehlmagazins vorzugehen, sobald ein hinreichender 
Abschluß des stehenbleibenden Magazintheils durch Aufführung fester 
Bretterwände rc. zur Verhütung der Verunreinigung der daselbst lagernden 
Magazinvorräthe durch Kalkstaub rc. ausgeführt ist. 
Der Abbruch der Baulichkeiten erfolgt im Wege der Licitation 
seitens des Verkäufers für Rechnung der Käuferin. Der qu. Abbruch 
ist innerhalb eines Zeitraumes von längstens 40 Tagen, von der im 
§• 4 gedachten Uebergabe an gerechnet, zu beenden. 
8- 7. 
Die Auflassung und Uebergabe des verkauften Grundstücks rc. er 
folgt gegen Zahlung des Restkaufgeldes von 1 035 000 Ji., geschrieben: 
Einer Million fünfunddreißigtausend Mark — und hat spätestens binnen 
4 Wochen, nach dem das von der Militärverwaltung zu errichtende Er 
satzetablissement gebrauchsfähig geworden, zu geschehen. 
8- 8. 
Der Käuferin fallen alle Kosten zur Last, welche die Regulirung 
der gesammten Straßentheile auf dem erworbenen Grundstück hervor 
rufen wird. 
8- 9. 
Kosten und Stempel dieses Vertrages und der daraus hervor 
gehenden grundbuchlichen Akte trägt Käuferin. 
Berlin, den ten 1882. 
Königliche Militär-Intendantur des Garde-Corps. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zu Nr. «28. 
II. 
Verhandelt Berlin, den 1. November 1882. 
Auf Einladung war erschienen 
Herr Director Marcks der Victoria-Speicher-Actien-Gesellschaft 
Hierselbst 
und erklärte: 
Ich verpflichte mich Namens der von mir vertretenen 
Gesellschaft der Stadtgemcinde Berlin oder dem Königlichen 
Militair-Fiscus von den in der Köpnickerstr. Nr. 24/26 
belegenen Speicherräumen der Gesellschaft die nach der 
Köpnickerstraße zu belegenen Hälfte des Speichers Nr. 1, be 
stehend aus fünf übereinanderliegenden Bodenräumen zum 
Zwecke der Lagerung der von der Königlichen Militairver- 
waltung bestimmten Proviant-Vorrüthe unter nachfolgenden 
Bedingungen zu vermiethen: 
1. Die Vermiethung erfolgt spätestens vom 1. April 1883 
ab zunächst auf drei Jahre, doch hat Miether das Recht, 
die Verlängerung des Vertrages bis dahin zu fordern, bis 
das von dem Königlichen Fiscus als Ersatz des Mehl 
magazins ini Königsgraben zu errichtende Etablissement 
gebrauchsfähig ist. 
2. Der Miethspreis beträgt jährlich 9 000 Ji — Neuntausend 
Mark — und ist quartaliter pränumerando zu bezahlen. 
3. Die Gesellschaft ist verpflichtet, bis zum Beginn des 
Miethsverhältnisscs die in dem Schreiben der Königlichen 
Intendantur des Garde-Corps vom 2. Juli cr. (J.-Nr. 
1719/6) unter Nr. 1—5 incl. aufgeführten mir bekannten 
Anlagen und Einrichtungen herzustellen resp. zu beschaffen 
auf ihre, der Gesellschaft, Kosten mir Ausnahme der Be 
schaffung der Bockwinde, welche auf Kosten der Stadt 
gemeinde erfolgt, der das Eigenthum der Winde verbleibt. 
4 Die vermietheten Räumlichkeiten müssen nach Ablauf des 
Vertrages in gutem baulichen Zustande zurückgewährt 
werden, mit vollzähligen unbeschädigten Fensterscheiben; 
Reparaturen, welche nicht durch elementare Ereignisse 
herbeigeführt werden, trägt Miether. 
5. Die Kosten des Stempels trägt Miether für das Haupt- 
Exemplar, Vermiether für das Neben-Exemplar. 
An diese Offerte erkläre ich mich bis zum Ablaufe dieses 
Jahres gebunden. 
Victoria-Speicher-Actien-Gesellschaft. 
gez. Marcks. gez. Voigt, gez. Wolfs.
	        
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