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Volume No. 63 (547-555), 14. Oktober 1882 Anlage: ad No. 63 (556-557), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

Druck von Gebrüder Grünen, Berti». 
ad M 63 
(556—557.) 
Jorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
55«. Vorlage (J.-N. 2224 B. 82) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Weiterbcwilligung von Erziehungsgeld. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, das; der verwittwetcn Steuer-Erheber Zinncrt 
das für ihre beiden Kinder bis ultimo September er. bewilligte 
Erziehungsgeld von je 9 JC. monatlich vom 1. October er. 
ab noch fernere 3 Jahre hindurch gezahlt werde. 
Begründung. 
Die Wittwe des im Juni 1879 verstorbenen Steuer-Erhebers 
Zinnert, Auguste geb. Birlehm, Brunncnstraße 124a 3 Treppen 
wohnhaft, ist mit der Bitte bei uns vorstellig geworden, ihr das für 
ihre beiden Kinder, Elise, geb. am 30. August 1874 und Adolf, geb. 
am 9. März 1876, für die Zeit vom I. October 1879 bis ultimo Sep 
tember 1882 bewilligte Erziehungsgeld von je 9 JC. monatlich bis zum 
vollendeten 15. Lebensjahre der Kinder fortzugcwähren. 
Die 172. Armen-Commission hat nach genauer Prüfung sich dahin 
ausgesprochen, daß die Verhältnisse, welche im Jahre 1879 dieBewilligung 
des Erzichungsgcldes nothwendig machten, sich nicht geändert haben, 
und demgemäß das Gesuch der Petentin befürwortet. 
Mit Rücksicht hierauf und da die Wittwe Zinnert nicht in der 
Lage ist, zu ihrer Pension von 450 JC. jährlich noch soviel zu erwerben, 
um davon ihre und ihrer Kinder Existenz bestreiten zu können, wollen 
wir das Erziehungsgeld noch 3 Jahre hindurch weiterzahlen. 
Berlin, den 17. August 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
557. 'Vorlage (J.-Rr. 4137 F.B.82) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Aufhebung des bei Bewilligung von 
Pensionen an invalide Feuerwehrleute nach dem 
Bestehen des Pensionsreglements für das Executiv- 
personal der Feuerwehr gemachten Vorbehalts des 
jederzeitigen Widerrufs. 
Bei den der Stadtverordneten-Versammlung gemachten Vorlagen, 
betreffend die Pensionirung der invaliden Oberfeuermänner Sechehaye 
und Sticffenhofer und des Feuermanns Völker vom 3. August er. 
— J.-Nr. 2717, 2692 und 2691 F. B. 82 — den ersten nach dem In 
krafttreten des Pensionsreglemcnts für das Executivpersonal der 
Feuerwehr vom 29. März/23. Mai 1882, ist in den Schlußantrag 
noch der bei Bewilligung von Unterstützungen an invalide Feuerwehr 
leute üblich gewesene Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs auf 
genommen worden und hat die Stadtverordneten-Versammlung diesen 
Vorbehalt in den bezüglichen Beschlüssen vom 28. v. Mts. — Nr. 27 F., 
27 G. und 27 H. — ausgesprochen. 
Ein solcher Vorbehalt ist jedoch nach dem Bestehen des Pensions- 
rcglements unzulässig und ersuchen wir die Stadtverordneten-Ver 
sammlung zu beschließen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich mit der 
Aufhebung des in den Beschlüssen, betreffend die Pensionirung 
der Oberfeucrmänner Sechehaye und Stieffenhofer und 
des Feuermanns Völker vom 28. v. M. — Prot.-Nr. 27F., 
27 G. und 27 H. — ausgesprochenen Vorbehalts des jederzeitigcn 
Widerrufs einverstanden. 
Berlin, den 12. October 1882. 
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt. 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 14. October 1882. 
Der Stadtverordneten - Borsteher. 
gez. vr. Straßmaun.
	        
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