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Zu Nr. 515.
Verzeichniß
der im Gemeindeschuldienst anzustellenden Lehrerinnen.
Lfde.
Nr.
Name n.
Geburtstag.
Wohnung.
1
Körte, Willy
5. 1. 52
Wilhclmstraße 3 b.
2
Auerbach, Adelheid
22. 2. 55
Fliederstraße 11.
3
Spangenberg, Martha
24. 5. 57
Möckcrnstraße 131.
4
Hüncke, Emma
27. 7. 54
Luisenplatz 2.
5
Pritzel, Anna
6. 11. 56
Köthenerftraße 14.
6
Sichert, Marie
3. 9. 60
Brandenburgs^. 44/45.
7
Volkmuth, Antonie
28. 6. 51
Prinzessinnenstraße 20.
516. Vorlage (J.-Nr. 1288 S. D. I) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung von 5 Lehrerinnen im
Gemeindeschuldienst.
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnis; aufgeführten
5 Lehrerinnen, welche ihre Befähigung zum Lehramt nachgewiesen
haben und nach den eingeholten Phystkalsattesteu als körperlich geeignet
für den Gemeindeschuldienst zu erachten sind, mit dem Minimalgehalt
von jährlich 1 170 JC und mit der Verpflichtung zur Ertheilung von
wöchentlich 26 Lehrstunden als Gemeindcschullehrerinnen anzustellen. ,
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28
der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Bcsoldungsetats,
Sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Berlin, den 21. Juni 1882.
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt,
gcz. von Forckenbeck.
Zu Nr. 51«.
Verzeichn iß
der im Gemeindeschuldienst anzustellenden Lehrerinnen.
Lfd.
Nr.
Namen.
Geburts
tag.
Wohnung.
Numnicr
der
Schule.
I
von Creplin, Gustava
9. 8. 60
Wörtherstraße 3
66
2
Brüsch, Emilie
6. 9. 61
Mulackstraßc 19
104
3
Ortamündcr, Luise
1. 6. 54
Wörtherstraße 12
104
4
Brückner, Alma
13. 8.59
Propststraße 7
16
5
Fcnner, Martha
23. 12. 56
Lützowstraße 87
26
517. Vorlage (J.-Nr. 1203 S.D. I) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung der Lehrerin Martha
Griminert im Gemeindeschuldienst.
Wir beabsichtigen, die Lehrerin Fräulein Martha Grimmert,
geboren 21. November 1852, wohnhaft Elisabethstraßc 16, mit dem
Minimalgehalt von jährlich 1170 JC. und mit der Verpflichtung zur
Ertheilung von wöchentlich 26 Lehrstunden als Gemcindeschullehrerin
anzustellen. .
Fräulein Grimmert leidet zwar au einer angeborenen -Schwach
sichtigkeit des linken Auges, doch dürfte dieser Ilmstaub nach den, von
uns eingeholten Gutachten des Geheimen Medizinalraths Professors
vr. Skrzcczka und nach dem von Fräulein Grimmert^eingcreichten
Atteste des ordentlichen Professors der Augenheilkunde vr. Schweigger
kein Hinderniß bilden. , n w
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28 der
Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungsetats,
Sich über die beabsichtigte Anstellung zu äilßcrn.
Berlin, den 24. Juni 1882.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
518. Vorlage (J.-Nr. 1660 S. D.I) - zur Beschlußfaffung
betreffend die Anstellung der Lehrerin Fräulein
Helene Pfeiffer als Gemeindeschullehrerin.
Wir beabsichtigen, die Lehrerin Fräulein Helene Pfeiffer, ge
boren am 18. Mai 1858, Luisenplatz 4 wohnhaft, mit dem Minimal
gehalt von jährlich 1170 JC. und mit der Verpflichtung zur Ertheilung
von 26 Lehrstunden wöchentlich als Gemeindeschullehrerin anzustellen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28
der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungsetats,
Sich über die beabsichtigte Anstellung zu äußern.
Berlin, den 9. September 1882.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
51». Vorlage (J.-Nr. 1483 S. D.I) — zur Beschlußfassung
betreffend die Anstellung der Lehrerin Flora Rau
im Gemeindeschuldienst.
Wir beabsichtigen, die Lehrerin Fräulein Flora Rau, geboren
am 3. November 1860, Artilleriestraße 30 wohnhaft, welche ihre
Befähigung zum Lchramtc nachgewiesen hat und sich nach dem einge
holten Physikatsatteste bei normaler Gesundheit befindet, mit dem
Minimalgehalt von jährlich I 170 JC. und mit der Verpflichtung zur
Ertheilung von wöchentlich 26 Lehrstunden als Gemeindeschullehrerin
anzustellen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28
der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungsetats,
Sich in Betreff der beabsichtigten Anstellung zu äußern.
Berlin, den 12. September 1882.
Magistrat hiesiger Köxigl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
52«. Vorlage (J.-Nr. 584. K. A. 82) - zur Beschlußfassung
—, betreffend die Anstellung des Militair- Anwärters
Lehmann zum Schuldiener des Dorotheenstädtischen
Realgymnasiuuis.
Der civilversorgungsberechtigte Gefteite Heinrich Moritz Leh
mann ist probeweise als Schuldiener:
1. vom 1. October 1874 ab bis 1. October 1%79 bei der
57. Gemeindeschule, und
2. vom 1. October 1879 ab bis jetzt bei der Dorotheensttzdtischen
Realschule
beschäftigt worden.
An der letzteren Anstalt löste derselbe den an die 54. Gemeinde
schule versetzten Schuldiener Todenhagen ab. Da Letzterer aber sein
Gehalt noch ferner aus der Stelle bezog, so konnte auf die definitive
Anstellung des rc. Lehmann nicht Bedacht genouimen werden.
Der re. Todenhagen ist indeß jetzt pensionirt und wir haben
nunmehr die Absicht, den re. Lehmann als Schuldiener des Dorotheen
städtischen Realgymnasiums definitiv anzustellen.
Der rc. Lehmann ist am 22. September 1840 geboren und hat
somit die Altersgrenze von 35 Jahren gegenwärtig überschritten. Es
scheint jedoch nach Lage der Sache nicht angemessen, hieraus einen
Hinderungsgrund gegen die definitive Anstellung des ic. Lehmann
herzuleiten, da derselbe die Gemeindcdienste bereits ein Jahr vor
Vollendung des 35. Lebensjahres übernommen und zur Zufriedenheit
verwaltet hatte. Derselbe wird vom Herrn Director Schwalbe zur
Anstellung empfohlen und als ein für dies Amt in jeder Beziehung
brauchbarer, tüchtiger Mann bezeichnet. Nach dem Gutachten des
Physikus ist derselbe auchförperlich geeignet für das in Rede stehende Amt.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung
Sich gefälligst über die Person des rc. Lehmann zu äußern.
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
521. Vorlage (J.-Nr. 2278. G. B. 82) — zur Beschlußfaffung
—, betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter
stützung.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der verwittweten Magistrats-Bureau-Hülfs-
arbciter Mittelbach vom 1. August d. I. ab bis auf Weiteres
eine laufende Unterstützung von 30 JC. monatlich gezahlt werde.